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    Frage zu GmbH-Insolvenzrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.10.08 21:23:41 von
    neuester Beitrag 13.10.08 19:32:18 von
    Beiträge: 6
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      Avatar
      schrieb am 11.10.08 21:23:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      nachfolgend der Sachverhalt:

      Vor 3 Jahren habe ich einen Anteil in einer GmbH gekauft. Die GmbH hat jetzt leider Insolvenz angemeldet, und angeblich wurde der Anteil bei Gründung nicht richtig eingezahlt, sondern es erfolgte angeblich eine verdeckte Sacheinlage.

      Vom Insolvenzverwalter wurde ich nun auf Nachzahlung der verdeckten Sacheinlage verklagt. Allerdings konnte ich in Erfahrung bringen, dass die Objekte, die die angebliche Sacheinlage darstellen, vom Insolvenzverwalter sogar mit Gewinn verkauft werden konnte, d.h. für mehr als die angebliche verdeckte Sacheinlage darstellt.

      Mal abgesehen von den vielen anderen Fragen, ist das nicht Prozessbetrug? Muss der Insolvenzverwalter nicht den Verkaufspreis vom strittgen Betrag abziehen? Der Insolvenzverwalter hat diesen Tatbestand nicht offengelegt.

      Jeder Hinweis wird dankbar angenommen!

      AH
      Avatar
      schrieb am 11.10.08 21:41:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.534.350 von AlteHeimatAde am 11.10.08 21:23:41Ich sage mal, das ist eine Bewertungsfrage der hier fraglichen Objekte zum Zeitpunkt des Kaufs durch die GmbH. Dass der Verkaufspreis für die Objekte durch Geschick oder Glück des Insolvenzverwalters über dem Kaufpreis liegt, den die GmbH zahlte, heißt noch lange nicht, dass hier eine Betrugsabsicht auf Seiten des Insolvenzverwalters vorliegt. Wohl eher steht bei einer verdeckten Sacheinlage ein Betrugsversuch auf Seiten der GmbH-Gründer zu Ungunsten der Gläubiger der GmbH im Raum. Fühlst du dich nicht von den Gründern betrogen? Warum ist die GmbH insolvent gegangen? Um welche "Objekte" handelt es sich?
      Avatar
      schrieb am 11.10.08 22:27:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.534.350 von AlteHeimatAde am 11.10.08 21:23:41hallo alteheimatade.....

      das sind die typischen betruegereien von insolvenzverwaltern.
      das sind die schlimmsten von allen. saugen die ihnen uebergebene gmbh bis auf den letzten tropfen aus und prellen mit ihren teilweise absurden konstruierten gebuehren die glaeubiger und die eigentuemer um ihr geld.
      und zu guter letzt gehen die dann regelmaessig an die gruender und teilhaber und versuchen auf jede erdenkliche weise nicht gezahlte einlagen zu konstruieren.

      mach dir nix draus, leg dich schlafen oder bekomm graue haare. an dem gebahren von diesen , m.m. verbrechern, wirst du nix aendern koennen. nimm dir einen anwalt und lass diesen das regeln.

      meine meinung, halt total kontraer zum vorherigen schreiberling, der scheinbar dieser gilde von blutsaugern auch noch etwas abgewinnen kann,
      Avatar
      schrieb am 11.10.08 22:39:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.534.918 von hallo60 am 11.10.08 22:27:37..das sind verwalter..die vom abwickeln im sinne der gläubiger + schuldner nichts verstehen..aber im gebühren kassieren sind se ganz dicke dabei..blutsauger..:D:D
      Avatar
      schrieb am 11.10.08 22:46:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Gruender haben sauber gehandelt. Die entsprechenden Objekte wurden sogar unter dem damaligem Marktpreis erworben, dass kann von einem Gutachter bestaetigt werden. Betrugsversuch auf Seiten der Gruender kann ausgeschlossen werden, zumal sie mit deutlich mehr als dem strittigen Betrag investiert waren und auch nach meiner Anteilsuebernahme investiert blieben.

      Der Verkauf der Teile war durch die Vermittlung eines ehemaligen Gesellschafters moeglich. Der Insolvenzverwalter kann nichts, und Glueck war es auch nicht.

      Fuer mich ist wichtig zu wissen, ob die Nichtberuecksichtigung des Verkaufserloeses (der ist ja nun unstrittig!) im Fall der Klage ein Prozessbetrug darstellt.

      Wenn ja, dann werde ich in jedem Fall Strafanzeige stellen, die Rechtsanwaltskammer informieren, und die Glauebiger der Gesellschaft darauf hinweisen, dass der Insolvenzverwalter offensichtlich das Geld der Glauebiger fuer absolut sinnlose Aktivitaeten verbraet.

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      schrieb am 13.10.08 19:32:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      ok.....@alteheimatade........

      dann mal sachlich und nicht sooo emotional, wie im letzten beitrag.

      insolvenzverwalter, richter und staatsanwaelte sind in aller regel ein gut funktionierendes system, da beisst keine kraehe der anderen ein auge aus.
      die nichtberuecksichtigung des verkauferloeses steht dem insolvenzverwalter zu, wird ihm aber im streitfalle sein ansinnen erschweren. die insov. versuchen grundsaetzlich mit all ihnen gegebenen und darueber hinaus ebenfalls unlauteren mitteln soviel wie mpeoglich geld von allen moeglichen seiten zu erpressen.

      a- ermittelt sich ja ihr salaer aus eben der erzielten verfuegungsmasse

      b- kann er ueber seine angeschlossenen verbuendeten durch auftragsvergabe, provisionen, gutachten ect. das geld aus der insolventen gmbh ziehen, so dass moeglichst viel bei ihm und lediglich der klaegliche rest, den er absolut nicht mehrverbraten konnte, den glaeubigern zufliesst.

      einen insov. zu verklagen, ist fast so gefaehrlich wie einem richter aufmischen zu wollen. es wird in der regel eine gegenklage geben mit dem vorwurf der verleumdung.

      nichts desto trotz muss man sich natuerlich rechtsanwaltlich vertreten gegen vorwuerfe des insolv. wehren, da die meisten vorwuerfe mutmassungen sind und zwar verhandelt werden muessen, aber in den seltensten faellen dieser mit seinen haltlosen unsterstellungen einen rechtstreit gewinnt. der lieben ruhe wegen aber, lassen sich halt viele auf diesem weg auf einen vergleich ein, und eben darauf spekuliert ein insov., da er weiss dass sich viele eine oeffentliche zur schaustellung nicht leisten koennen.

      ergo gewinnt er weitere finanzielle mittel zum verbraten, obwohl ihm diese nie und nimmer zugestanden haetten und er dies auch weiss, aber was soll es----so ist das geschaeft.

      ergo.......klagen wegen unterschlagung, da muesste dir dein rechtsanwalt eigentlich sofort sagen - bloedsinn - , sich wehren gegen den vorwurf der nicht oder nur teilbezahlten einlage, diesem mandat nimmt sich jeder rechtsanwalt gern an.

      gruss, hallo60


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