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    Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse/ Dienstleistungen/ Handwerkerleistungen eines Mieters an ei - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.10.08 20:32:44 von
    neuester Beitrag 27.10.08 22:10:47 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.145.584
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      Avatar
      schrieb am 27.10.08 20:32:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse/ Dienstleistungen/ Handwerkerleistungen eines Mieters an einem konkretem Beispiel:

      Hallo,

      meine Schwester hat folgende Betriebskostenabrechnung erhalten:

      __________________________________________________________

      1  Gebäudeversicherungen................21,90 Euro
      2 Haftpflichtversicherung...............3,68 Euro
      3 Glasbruchversicherung.................7,93 Euro
      4 Kosten der Gartenpflege**............39,18 Euro
      5 Kosten der Gartenpflege...............9,79 Euro
      6 Spielplätze**.........................1,71 Euro
      7 Spielplätze...........................0,73 Euro
      8 Kosten der Beleuchtung...............11,33 Euro
      9 Gehwegreinigung FHH..................16,45 Euro
      10 Hof- und Wegereinigung**............18,55 Euro
      11 Müllabfuhr..........................99,72 Euro
      12 Abfallmanagement**..................12,76 Euro
      13 Müll-Grundbeitrag...................66,00 Euro
      14 Schnee- und Glatteisbeseitigung**....7,30 Euro
      15 Dachrinnenreinigung**................1,39 Euro
      16 Grundsteuer.........................74,40 Euro
      17 Genossenschaft Gartenpflege*.........0,70 Euro
      18 Genossenschaft Hauswart*............37,93 Euro

      Gemäß § 35a EStG können Sie für die in Ihrer Betriebs- und Heizkostenabrechnung anteilig enthaltenen Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eine Steuerermässigung beantragen.

      Bei denen mit * gekennzeichneten Kostenpositionen handelt es sich um haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (§ 35a Abs. 1 S. 2).

      Bei denen mit ** gekennzeichneten Kostenpositionen handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2 S. 1).

      Bei denen mit *** gekennzeichneten Kostenpositionen handelt es sich um haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 2 S. 2).

      ___________________________________________________________



      Nun hat meine Schwester folgendes Problem:

      Sie weiss nicht w e l c h e P o s i t i o n e n sie zu w i e v i e l P r o z e n t in der Steuererklärung geltend machen kann und in w e l c h e r Z e i l e der Steuererklärung diese einzutragen sind.

      Was muss sie wo eintragen???
      Avatar
      schrieb am 27.10.08 22:10:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.718.837 von KimJennifer am 27.10.08 20:32:44Eingetragen wird der volle Betrag, Steuerermäßigung * 10%, ** 20%, *** 30%. Das Finanzamt ist verpflichtet zu helfen.

      Man kann auch einen LSt-Hilfeverein oder StB fragen....

      Gruß
      Taxadvisor


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