Vermietete Wohnung. Kündigung wegen Eigenbedarf. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.10.08 22:10:19 von
neuester Beitrag 01.12.08 12:36:51 von
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Möchte vermietete Wohnung kaufen. Kann ich wegen Eigenbedarf die Mieter später kündigen? Wie ist die Rechtslage?
Muss ich in diesem fall Umzugskosten, eventuelle Maklerprovision von Mieter übernehmen?
Muss ich in diesem fall Umzugskosten, eventuelle Maklerprovision von Mieter übernehmen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.737.138 von alex2003a am 28.10.08 22:10:19Lies mal hier:
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/wohnungskauf.htm
Fips
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/wohnungskauf.htm
Fips
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.737.138 von alex2003a am 28.10.08 22:10:19Ja, der Link ist sehr gut.
Du brauchst viel Zeit, Geld und Nerven um so etwas durchzuziehen. Wenn Du nur eines davon nicht hast, laß lieber die Finger davon.
Du brauchst viel Zeit, Geld und Nerven um so etwas durchzuziehen. Wenn Du nur eines davon nicht hast, laß lieber die Finger davon.
unter Artikel und Berichte
Wann sind Mieter unzumutbar belastet?
Eigenbedarf
Von Rechtsanwälten Johannes Steger und Wolf-Holger Mitsching
http://www.grundeigentuemerverband.de/index2.htm
Wann sind Mieter unzumutbar belastet?
Eigenbedarf
Von Rechtsanwälten Johannes Steger und Wolf-Holger Mitsching
http://www.grundeigentuemerverband.de/index2.htm
Servus,
also im netz findest du eigentlich über die suchseiten alle infos die du brauchst.
Der obige link ist schlecht. Er wirft viel zu viele sachverhalte die nicht zusammen gehören in einen topf. Das ist unsinnig.
Grundsätzlich ist richtig, dass du ein berechtigtes interesse haben musst. Also du darfst beispielsweise nicht aus einer eigentumswohnung im gleichen haus umziehen. Oder aus einer 8 zimmer villa, ohne ersichtlichen grund in eine 3 zimme rwohnung und die villa steht erst mal leer.
Aber wenn man bisher zur miete wohnt oder die stadt wegen des arbeitsplatzes oder so wechselt und tatsächlich selbst rein will, dann hat man in der regel ein berechtigtes interesse.
Die sozialen härten sind nicht so easy wie hie rbeschrieben. Ein großteil, wie kinderim abschlussjahrgang, oder examensprüfungen oder ähnliches verhindern die kündigung nicht sondern evrlängern in der regel nur die räumungsfristen.
Einen günstige miete und der umstand nach auszug das doppelte zu zahlen sind auch keine soziale härte wenn der mieter ein normales geregeltes einkommen hat.
In der regel sind einschränkungen wie behinderungen oder schwere krankheiten oder hohes alter soziale härten die tatsächlich eine räumung verhindern können.
Aber du brauchst bei den inzwischen meist rechtsschutzversicherten mietern und gut ausgebauten strukturen der mietervereine in der regel einen guten anwalt und zeit.
Servus
also im netz findest du eigentlich über die suchseiten alle infos die du brauchst.
Der obige link ist schlecht. Er wirft viel zu viele sachverhalte die nicht zusammen gehören in einen topf. Das ist unsinnig.
Grundsätzlich ist richtig, dass du ein berechtigtes interesse haben musst. Also du darfst beispielsweise nicht aus einer eigentumswohnung im gleichen haus umziehen. Oder aus einer 8 zimmer villa, ohne ersichtlichen grund in eine 3 zimme rwohnung und die villa steht erst mal leer.
Aber wenn man bisher zur miete wohnt oder die stadt wegen des arbeitsplatzes oder so wechselt und tatsächlich selbst rein will, dann hat man in der regel ein berechtigtes interesse.
Die sozialen härten sind nicht so easy wie hie rbeschrieben. Ein großteil, wie kinderim abschlussjahrgang, oder examensprüfungen oder ähnliches verhindern die kündigung nicht sondern evrlängern in der regel nur die räumungsfristen.
Einen günstige miete und der umstand nach auszug das doppelte zu zahlen sind auch keine soziale härte wenn der mieter ein normales geregeltes einkommen hat.
In der regel sind einschränkungen wie behinderungen oder schwere krankheiten oder hohes alter soziale härten die tatsächlich eine räumung verhindern können.
Aber du brauchst bei den inzwischen meist rechtsschutzversicherten mietern und gut ausgebauten strukturen der mietervereine in der regel einen guten anwalt und zeit.
Servus
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.737.138 von alex2003a am 28.10.08 22:10:19>>>Möchte vermietete Wohnung kaufen. <<<
Warum willst du dir das antun?
Warum willst du dir das antun?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.113.492 von schlier am 29.11.08 09:48:31hallo schlier,
"Der obige link ist schlecht"
Welchen link genau meintest du jetzt?
"Der obige link ist schlecht"
Welchen link genau meintest du jetzt?
In Ö müssen 10 Jahre zwischen Kauf und Anmeldung von Eigenbedarf liegen.
Würde mich wundern, wenn in D es keine Fristen gäbe.
Würde mich wundern, wenn in D es keine Fristen gäbe.
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