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    Vermietete Wohnung. Kündigung wegen Eigenbedarf. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.10.08 22:10:19 von
    neuester Beitrag 01.12.08 12:36:51 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.145.638
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      Avatar
      schrieb am 28.10.08 22:10:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Möchte vermietete Wohnung kaufen. Kann ich wegen Eigenbedarf die Mieter später kündigen? Wie ist die Rechtslage?
      Muss ich in diesem fall Umzugskosten, eventuelle Maklerprovision von Mieter übernehmen?
      Avatar
      schrieb am 28.10.08 23:15:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.737.138 von alex2003a am 28.10.08 22:10:19Lies mal hier:

      http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/wohnungskauf.htm

      Fips :cool:
      Avatar
      schrieb am 29.10.08 07:48:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.737.138 von alex2003a am 28.10.08 22:10:19Ja, der Link ist sehr gut.

      Du brauchst viel Zeit, Geld und Nerven um so etwas durchzuziehen. Wenn Du nur eines davon nicht hast, laß lieber die Finger davon.
      Avatar
      schrieb am 29.10.08 12:07:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.737.818 von Fips4 am 28.10.08 23:15:43Hallo,

      danke. :)
      Avatar
      schrieb am 29.11.08 00:00:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      unter Artikel und Berichte

      Wann sind Mieter unzumutbar belastet?

      Eigenbedarf


      Von Rechtsanwälten Johannes Steger und Wolf-Holger Mitsching

      http://www.grundeigentuemerverband.de/index2.htm

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      Avatar
      schrieb am 29.11.08 09:48:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Servus,
      also im netz findest du eigentlich über die suchseiten alle infos die du brauchst.

      Der obige link ist schlecht. Er wirft viel zu viele sachverhalte die nicht zusammen gehören in einen topf. Das ist unsinnig.
      Grundsätzlich ist richtig, dass du ein berechtigtes interesse haben musst. Also du darfst beispielsweise nicht aus einer eigentumswohnung im gleichen haus umziehen. Oder aus einer 8 zimmer villa, ohne ersichtlichen grund in eine 3 zimme rwohnung und die villa steht erst mal leer.
      Aber wenn man bisher zur miete wohnt oder die stadt wegen des arbeitsplatzes oder so wechselt und tatsächlich selbst rein will, dann hat man in der regel ein berechtigtes interesse.

      Die sozialen härten sind nicht so easy wie hie rbeschrieben. Ein großteil, wie kinderim abschlussjahrgang, oder examensprüfungen oder ähnliches verhindern die kündigung nicht sondern evrlängern in der regel nur die räumungsfristen.
      Einen günstige miete und der umstand nach auszug das doppelte zu zahlen sind auch keine soziale härte wenn der mieter ein normales geregeltes einkommen hat.
      In der regel sind einschränkungen wie behinderungen oder schwere krankheiten oder hohes alter soziale härten die tatsächlich eine räumung verhindern können.
      Aber du brauchst bei den inzwischen meist rechtsschutzversicherten mietern und gut ausgebauten strukturen der mietervereine in der regel einen guten anwalt und zeit.
      Servus
      Avatar
      schrieb am 29.11.08 12:49:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.737.138 von alex2003a am 28.10.08 22:10:19>>>Möchte vermietete Wohnung kaufen. <<<


      Warum willst du dir das antun?:confused:
      Avatar
      schrieb am 30.11.08 17:40:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.113.492 von schlier am 29.11.08 09:48:31hallo schlier,

      "Der obige link ist schlecht"

      Welchen link genau meintest du jetzt? :confused:
      Avatar
      schrieb am 01.12.08 12:36:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      In Ö müssen 10 Jahre zwischen Kauf und Anmeldung von Eigenbedarf liegen.

      Würde mich wundern, wenn in D es keine Fristen gäbe.


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