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    Abgeltungssteuer+Kirchensteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.08 21:56:59 von
    neuester Beitrag 21.11.08 22:09:05 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.146.256
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      schrieb am 20.11.08 21:56:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann hier eine Auskunft geben?
      Wenn ich röm.Kath. in Bayern bin, muss ích ja auf Kap.Erträge
      8% Kirchensteuer bezahlen. Das galt bisher auf Zins- und Div.
      Erträge. Galt das bisher auch auf Kursgewinne, die ich
      ausserhalb der Freigrenze hatte ? (512.-- mal 2 wg.Halbeink.Verf.).

      Ist, wenn die Spekulat.Frist jetzt abgeschafft ist, und ich mache
      Kursgewinne (lie 512.--Euro Freigrenze gibt es ja auch nicht mehr)
      von sagen wir 1000.-- Euro, darauf auch Kirchensteuer zu bezahlen
      oder nicht. Wird bei der Kirch.St. zwischen Zinsen/Divid.
      und Kursgewinnen unterschieden , oder nicht, oder sind
      alles sogenannte Kapitalerträge?

      Was ist , wenn ich meiner Bank meine Konfess. nicht angebe,
      und dann keine Kirchen- Steuer abgezogen wird, und ich keine
      Kapitaleinkünfte angebe (in der Steuererklärung, weil es ja Abg.Steuer heist, und da ist alles abgegolten).
      Wie soll da die Kirchensteuer erhoben werden können.
      Avatar
      schrieb am 20.11.08 22:05:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.023.438 von sukosan63 am 20.11.08 21:56:59Hallo,

      auf alle Erträge, d.h. sowohl Div., Zinsen und Kursgewinne sind Kirchensteuern zu zahlen. Wenn Du deiner Bank keine Konfession angibst, wird auch keine Kirchensteuer abgezogen.

      Du bist dann allerdings verpflichtet:eek:, eine Anlage KAP zu Steuererklärung abzugeben, damit diese Steuer nacherhoben werden kann. Kann unter Liquiditätsgesichtspunkten Sinn machen, allerdings hat man den Aufwand der Steuererklärung.

      Gruß Oneeuro
      Avatar
      schrieb am 20.11.08 22:07:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Kirchensteuer wird von der Bank nur einbehalten, wenn die Konfession dort angegeben wurde. Im anderen Fall geht die Bank davon aus, dass du konfessionslos bist oder selber in Veranlagung gehst.

      Gibst du deine Konfession nicht an und gehst auch nicht in Veranlagung, wirst du entweder auf dem Scheiterhaufen verbrannt oder landest in der ewigen höllischen Verdammnis ;).
      Avatar
      schrieb am 20.11.08 23:01:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.023.617 von MaUhl am 20.11.08 22:07:09Allein für das Stellen so dämlicher Fragen gibts Fegefeuer
      nicht unter 1000 Grad ................
      Avatar
      schrieb am 20.11.08 23:13:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.023.438 von sukosan63 am 20.11.08 21:56:59http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1146148-1-10/kirc…

      und für die Todsünde Acedia (Trägheit) gleich gepfählt :rolleyes:
      Recherchieren hilft ;)



      :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 21.11.08 06:26:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.023.438 von sukosan63 am 20.11.08 21:56:598% wohnst du in Bayern oder BW? ansonsten 9%. Und nicht von deinen Erträgen, Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer.

      Abgeltungsteuer und Kirchensteuer.

      bei einem Ertrag von 100,-- € und einem Kirchensteuersatz von 9 %

      zahlst du 24,45 € Abgeltungssteuer

      und 2,20 € Kirchensteuer

      und 1,34€ Solizuschlag

      also 27,99€ gesamt

      falls du keine anrechenbaren ausländischen Quellensteuer angeben kannst bzw. angibst.

      Die pauschalierte Kirchensteuer ist sonderausgabenabzugsfähig und mindert das zu versteuernde Einkommen (§ 32d Abs. 1 EStG).

      Berechnung: Einkommensteuer= (Ertrag - 4*anrechenbare ausländische Quellensteuer)/(4 + kirchensteuersatz)

      LG
      Avatar
      schrieb am 21.11.08 06:30:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      und bevor die nächste Frage kommt

      Verluste werden wie folgt berücksichtigt: Zunächst werden positive und negative Einkünfte (z. B. Zinsen aus Einlagen und festverzinslichen Wertpapieren, Dividenden, Einkünfte aus der Endfälligkeit von Zertifikaten, aus Einlösungsgewinnen bei Finanzinnovationen, Gewinne und Verluste aus Veräußerungsgeschäften) auf Ebene der Bank verrechnet, wobei Verluste aus Aktienverkäufen grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden können. Ein verbleibender Verlust wird vom Kreditinstitut entweder auf das nächste Jahr vorgetragen oder, auf Antrag des Kunden bis zum 15. Dezember eines Jahres, bescheinigt und kann mit Kapitaleinkünften (keine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten) des laufenden Jahres bei anderen Banken oder mit Kapitaleinkünften der Folgejahre verrechnet werden. Altverluste, die vor 2009 angefallen sind, können im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum Jahr 2013 mit Kapitaleinkünften nach neuem Recht verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Zinseinkünften oder Dividendenausschüttungen ist jedoch nicht möglich




      :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.11.08 08:44:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das ist ja wirklich sehr unbürokratisch und wird dem Finanzplatz Deutschland wohl attraktiver machen.:laugh:

      Das man in Zukunft bei den Banken seine Konfession angeben soll finde ich irgendwie ganz lustig.
      Avatar
      schrieb am 21.11.08 09:29:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo, zahlt man wirklich nur 24,45 Euro oder % Abgeltungssteuer (ohne Soli/Kirche) auf 100 Euro Gewinn? Keine 25%? Danke für Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 21.11.08 10:24:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn du Kirchensteuerpflichtig bist ja, ansonsten nein

      Berechnung Abgeltungssteuer mit Kirche
      Ertrag 100€

      EST= 100/(4+0,09)=24,45

      ohne kirche
      EST= 100/4= 25

      Und jetzt sag ich es nochmal
      :laugh::laugh:

      Avatar
      schrieb am 21.11.08 11:36:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Also wegen der paar Scheine Kirchensteuer fang ich keinen
      Aufstand an :eek::eek:- das sind doch wirklich Peanuts....
      Avatar
      schrieb am 21.11.08 12:20:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.030.757 von ArmerMilliardaer am 21.11.08 11:36:12hallo steuerexperten,

      wie ist die lage bzgl kirchesteuer auf kapitalerträge in 2009 bei folgendem szenario:
      meine frau ist rk, ich bin konvesionslos. wir sind gemeinsam veranlagt. müssen wir/ich den kirchensteueranteil der abgelungssteuer zahlen auf kapitalerträge von vermögen das ich mit in die ehe gebracht habe. depotinhaber bin nur ich.

      dank & gruß
      pottwal
      Avatar
      schrieb am 21.11.08 12:36:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.031.389 von pottwal am 21.11.08 12:20:17Mann, Mann - ihr Deutschen habts kompliziert...:rolleyes:

      ...wenn alles auf dich lautet und du konfessionslos bist dann
      zahl nicht! Obwohl ich ein gläubiger Christ bin würde ich
      auf Kapitalerträge niemals Kirchensteuer bezahlen.
      Bekomme ja auch nichts zurück wenns mal schlecht geht.
      Wir evangel. zahlen eine "Flatrate" - und das finde ich OK.

      Ich spende und gebe auch gerne - für Mission, Jugendarbeit für Kirchenangelegenheiten usw.
      aber das muß FREIWILLIG sein - nur dann hat es einen Wert!
      Avatar
      schrieb am 21.11.08 22:09:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.031.389 von pottwal am 21.11.08 12:20:17Hallo Pottwal,
      in diesem Fall ist es folgendermaßen:
      Für alle Konten, die nur auf Dich alleine lauten, wird keine KSt berechnet.
      Für alle Konten, die nur auf Deine Frau alleine lauten, wird KSt berechnet und an die Katholische Kirche abgeführt.
      Für alle Konten, die auf Euch Beide gemeinsam lauten, wird nur die halbe KSt berechnet und an die katholische Kirche abgeführt.

      Rene


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