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    Notar verklagen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.11.08 19:31:44 von
    neuester Beitrag 26.11.08 22:07:43 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.146.387
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      Avatar
      schrieb am 25.11.08 19:31:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wir haben ein Mehrfamilienhaus gekauft.

      Huas steht unter Zwangsverwaltung.

      Notar beurkundet "Besitzübergang" (auch wirtschaftlich) mit Kaufpreiszahlung. (Erfolgt 30.10.08

      Fakt:

      Besitzübergang bislang nicht erfolgt, da Objekt unter Zwangsverwaltung steht, das heist Beschlagnahmt (und damit auch die Mieten) ist!

      Bislang keine Mietzahlungen erhalten, wrden auch wohl auch für Dez. nicht erhalten.

      Ist Notar für seine falsch Beurkundung Schadenersatzpflichtig?
      Avatar
      schrieb am 25.11.08 20:09:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      frag halt deinen anwalt, oder hast jetzt keine kohle mehr? :confused:
      Avatar
      schrieb am 25.11.08 20:17:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sorry ein bisschen wirr.....oder?

      Was soll der Notar denn falsch beurkundet haben?

      War die Zwangsverwaltung zum Zeitpunkt der Einsicht des Notars denn schon angeordnet?

      Die Zwangsverwaltung lässt sich auch aufheben, sobald die Gläubiger befriedigt sind.

      Also erst mal richtig erklären, dann kann auch einer vernünftig sich äussern.
      Und ein Notar gleich zu beschuldigen mit "falsch Beurkundung" ist schon ein grosses Ding....Das lässt sich wohl kein Notar so einfach gefallen,weil das nicht nur seine Reputation gefährdet, sondern wohl seine ganze Existenz.
      Avatar
      schrieb am 25.11.08 20:27:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du solltest wohl eine/n Anwalt/Anwältin erst einmal für eine Erstberatung nehmen (dort sind die Gebühren begrenzt), am besten spezialisiert für Immobilien-/Grundstücksrecht.
      Gegen eine Falschbeurkundung spricht, daß es verschiedene Arten des Besitzes gibt; der Zwangsverwalter ist unmittelbarer Besitzer, aber der Eigentümer/Verkäufer bleibt auch in diesem Fall mittelbarer Besitzer (vgl. § 868 BGB), und dieser Besitz kann im Kaufvertrag übertragen worden sein. Vielleicht ist aber die Formulierung im Vertrag nicht ausreichend.
      Möglicherweise könnte eine Falschberatung vorliegen, wenn dem Notar die Tatsache der Zwangsverwaltung bekannt war und er über deren rechtliche Wirkungen nicht oder nicht genügend belehrt hat.
      Es scheint empfehlenswert, eher den Blick auf die Zwangsverwaltung selbst zu richten, d.h. ob und wie sie beendet werden kann, damit die Nutzungen wieder frei fließen.
      Ggf. wäre eine Haftung des Verkäufers bzw. das Festhalten am Vertrag zu prüfen.
      Genaues kann nur sagen, wer den Vertragstext und die Umstände des Zustandekommens kennt.
      Viel Erfolg;)
      Avatar
      schrieb am 25.11.08 20:39:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Den Noatr trifft da eher keine Schuld, normalerweise!

      Aber mit deinen Infos kann man wenig anfangen, da fehlt ja die Hälfte!!

      Ich würde zu deinem Notar gehen und dort nachfragen, das dürfte erstmal nichts kosten, und hilft dir in deinem Nichtwissen vielleicht weiter! :lick:

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      Avatar
      schrieb am 25.11.08 20:40:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.063.825 von VeryBestFLV am 25.11.08 19:31:44Cooles Deutsch, wenn überhaupt!:laugh::laugh::laugh:

      Vielleicht haste Glück und der Notar hat eine Gebäudehaftpflicht!:D
      Avatar
      schrieb am 25.11.08 20:53:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.063.825 von VeryBestFLV am 25.11.08 19:31:44Guten Abend. Der Notar muß vor dem fertigen der Urkunde ins Grundbuch blicken, da eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich
      ist.Es besteht die Pflicht auf Eintragungen im Grundbuch hinzuweisen.Gehe mal selber zum Grundbuchamt und nehme Einsicht, bitte den Kaufvertrag mitnehmen.Schönen Abend wünsche ich noch.
      Avatar
      schrieb am 25.11.08 20:59:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.063.825 von VeryBestFLV am 25.11.08 19:31:44@ suuperbua

      Ein Forum "Recht" wäre wohl ziemlich überflüssig wenn als Anwort nur "frag deinen Anwalt" käme.

      Wenn man nix weis, einfach mal die Fresse halten!

      @ gate4share

      Was ist wirr?

      Natürlich stand das Objekt zum Notartermi schon unter Zwangsverwaltung.

      Notar hat einen "Besitzübergang" beurkundet, obwohl er wusste das das Objekt Beschlagnahmt ist, das heist faktisch keine Verfügungsgewalt über das Objekt und die Mieten seitens uns als Käufer zu diesem Punkt erlangt werden konnte, weil dies erst durch Aufhebungsbeschluss des Gerichtes erfolgen kann!

      Bis dieser Aufhebungsbeschluß nicht erteilt ist, ist der vom Gericht eingesetzte Verwalter der Besitzer und kassiert auch die Mieten für sein "Massevermögen"



      Von der Homepage der Notarkammer Rheinland:

      Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten
      Damit ist der Zeitpunkt gemeint, an dem das Grundstück wirtschaftlich auf den Käufer übergeht. Der Käufer darf von diesem Zeitpunkt an das Grundstück benutzen. Ab dann stehen ihm alle Erträge des Grundstücks - also z.B. Mieteinnahmen - zu, er muss aber auch alle Kosten - z.B. Grundsteuern, Müll- und Abwassergebühren - tragen.
      In der Regel ist in dem Kaufvertrag bestimmt, dass der wirtschaftliche Übergang mit der Kaufpreiszahlung stattfindet.

      Genau diesen Standardsatz hat der Notar beurkundet!


      Der Zwangsverwalter Schreibt hierzu:

      "in der oben aufgeführten Angelegenheit nehme ich Bezug auf unsere Unterredung vom gestrigen Tage.

      Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass das Zwangsverwaltungsverfahren erst endet, wenn das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt die Verfahren mittels Beschluss aufhebt. Dies wird erst dann der Fall sein, wenn zum einen der vereinbarte Kaufpreis beim Notar eingeht und sodann der Notar von dem dort liegenden Treuhandauftrag Gebrauch macht und den Antrag auf Durchführung des Zwangsverwaltungsverfahrens zurück nimmt.

      Ich darf darauf hinweisen, dass ich bis zu diesem Zeitpunkt für das gesamte Objekt verantwortlich bin. Die Mieter werden sodann von mir über die Aufhebung des Verfahrens unterrichtet.

      Ich darf Sie also dringenst bitten, bis zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Aktivitäten im und am Objekt in die Wege zu leiten.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt als Zwangsverwalter"

      Ein nutzen dürfen sieht ja wohl anders aus!
      Avatar
      schrieb am 25.11.08 21:18:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.064.943 von VeryBestFLV am 25.11.08 20:59:18Wenn man nix weis, einfach mal die Fresse halten!

      wenn du es besser weisst dann solltest du mal die F .. halten und nicht in einem Aktienboard deinen verbockten Mist posten !

      Und jetzt schleich dich
      :keks::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.11.08 21:26:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.065.188 von Latinl am 25.11.08 21:18:20noch son dummpupser

      naja, steh ich drüber:cool:
      Avatar
      schrieb am 25.11.08 21:33:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.065.278 von VeryBestFLV am 25.11.08 21:26:24geh zum anwalt

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 25.11.08 22:11:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.064.943 von VeryBestFLV am 25.11.08 20:59:18Man du hast doch da die Antwort!

      Der Kaufpreis ist gezahlt und wird wohl Zug um Zug vom Notaranderkonto an den Gläubiger weiter gereicht. Dann kann dieser, oder auch der Notar die Aufhebung der Zwangsverwaltung beantragen.

      Der Zwangsverwalter ist verpflichtet, zu verwalten und Ihr habt solange keiner Befugnisse.

      Wenn allerdings zu einem bestimmten Zeitpunkt Lasten und Nutzen übergehen, dann gehen auch auf Euch diese Lasten und Nutzen über.
      Das heisst ,Euch stehen auch die EInnahemn zu und Ihr müsst alle Kosten tragen.....

      Es handelt sich hier wohl einfach um eine zeitlichen Übergangsfrage und auf gar keinen Fall um eine Falschbeurkundung.

      Der Ansprechpartner ist der Notar !

      Warum sprecht Ihr nicht mit dem?
      Er hatte eine Aufklärungspflicht die er sicherlich nachgekommen ist und wird Euch sicherlich auch weiter betreuen.
      Avatar
      schrieb am 25.11.08 22:20:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.065.785 von gate4share am 25.11.08 22:11:12Euer Notar scheint ja wohl den Antrag auf Zwangsverwaltung gestellt zu haben.

      Wann und warum hat er das getan? In Eurem Auftrage vielleicht, damit nicht vorab etwas "abhanden" kommt, bzw. die Auflassung möglich ist?
      Oder schon vorher im Auftrag eines anderen Mandanten, vielleicht das Gläubigers?

      Diese Auseinandersetzung tut hier nicht Not, aber du sagst echt nur einen Teilbereich. Könnte mir vorstellen, dass du evtl schon selber die Antwort kennst, nur zu ungeduldig bist und deshalb, mal einfach Deiner Wut Luft machen wolltest.
      Dafür habe ich durchaus Verständis, weil ich einmal einen ähnlichen Fall hatte, wo ich ein Objekt aus der Zwangsversteigerung gekauft hatte, komplett bezahlt und der Zwangsverwalter, gleichzeitig auch Rechtsanwalt und Notar (in Westfalen gibt es diese UND Notare - im Rheineland nur ODER-Notare) sich permanent weigerte mir die Schlüssel zu geben, obwohl auch mir schon Lasten und Nutzen seit Wochen zustanden.

      Doch, die Grundbuch"Geschichtem" dauern eben teilweise etwas, deshalb sichert man sich im allgemeinen ja auch ab, eben durch Auflassung oder Notaranderkonto etc.

      Ich glaube nicht, dass Euch wirklich gross was verloren geht!
      Avatar
      schrieb am 25.11.08 22:24:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Noch etwas fällt mir ein , was ein Prob hier sein könnte.
      Es gibt diese Unbedenklichkeitsbescheinigung von der einer hier redete, doch diese ist nicht das, was er meinte.

      Diese Bescheinigung wird von Finanzamt erteilt, dann wenn die Grunderwerbssteuer eingegangen ist. Erst wenn du gezahlt hast, das finanzamt dem Grundbuchamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung gesandt hat, kann überhaupt erst die Eintragungs erfolgen, dass Ihr Eigentümer seid.

      Könnte mir vorstellen, dass eben da auch eine Gefahr vom Notar gesehen wurde, und er erst dann die Zwangsverwaltung aufheben lassen wollte, wenn ihr eingetragen seid.

      Denn in der Tat, muss ja was mit dem Vorbesitzer im Argen liegen - ist der vielleicht untergetaucht oder extrrem unzverlässig, bzw. in Insolvenz oer ähnliches? Denn dann könnte die Gefahr bestehen, solange ihr noch nicht im Grundbuch steht, eine Gläubiger sich am dem haus befriedigen will.
      Avatar
      schrieb am 26.11.08 08:17:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.063.825 von VeryBestFLV am 25.11.08 19:31:44929 - 935 BGB

      km
      Avatar
      schrieb am 26.11.08 08:34:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.065.785 von gate4share am 25.11.08 22:11:12@ gate4share

      Euer Notar scheint ja wohl den Antrag auf Zwangsverwaltung gestellt zu haben.


      Nein! Alteigentümer ist wohl überschuldet, die Zwangsverwaltung läuft schon länger!

      Das Zwangsverwaltung wurde von der betreibenden Gläubigern beantragt(Bank). Die Beschlagnahme selbst ist ein hoheitlicher Akt, der auch nur vom Gericht angeordnet und aufgehoben werden kann!

      Der Zwangsverwalter ist verpflichtet, zu verwalten und Ihr habt solange keiner Befugnisse.

      Genau das ist ja das Problem!

      Wie kann ein Notar einen "Besitzübergang" beurkunden, wenn er weis die zu übergebende Sache vom Staat Beschlgnahmt ist?

      Mit dem Notar reden wird wenig fruchtbar sein, da er bislang wohl selber dem Irrtum erlegen ist, der Zwangsverwlter hätte die Mieten an uns auszuzahlen.

      Das es Anwälte gibt war mir auch schon vor Fragestellung bewusst.
      Meine Erfahrung mit Anwälten ist : Viele Anwälte , viele Meinungen!

      Ich müsste schon einen Anwalt findne der genau diesen Fall schon mal mitgemacht hat! Alle anderen Glauben nur etwas zu wissen, bis der Richter das Getegnteil sagt!

      Hatte gehofft hier vieleicht zufällig jemnden zu trefen der einen gleichartigen Fall schonmal praktisch durchlebt hat.

      Wie auch immer, die Zwangsverwaltung soll gestern aufgehoben worden sein ( Bekannt vom hörensagen, als nicht am Verfahren beteiligte steht uns kein Auskunftsrecht zu!) das heist in den nächten Tagen werden wir so Gott will tatsächlich Besitz erlangen.

      Wir werden von dem Finanziellen Schaden nicht sterben, ein gewisses Lehrgeld hatte ich bei der Kaufpreisfindung auch schon einkalkuliert, aber nichtsdestotrotz halte ich die Beurkundung für fahrlässig falsch.


      Wir werden dem Notar dann schriftlich unser Meinung Kundtun und den Schaden (entgangene Mieteinahmen) beziffern, und Ihn Auffordern uns ein Akzeptables Vergleichsangebot zu unterbreiten.

      Wenn er meint alles Richtig gemacht zu haben, werden wir uns zunächst an den Beschwerdeausschuß( oder wie das heist) der Notarkammer wenden.

      Dann mal weiterschauen
      Avatar
      schrieb am 26.11.08 08:47:55
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.065.951 von gate4share am 25.11.08 22:24:48@ gate4share

      Nachtrag:

      Unbedenklichkeitsbescheingung, Auflassungevormerkung etc.ging alles seinen normalen Gang.

      Der Notar hat auch im Treundhandauftrag für betreibenden Bank den Antrag auf Beendigung des Zwangsverwaltungsverfahren gestellt.

      Der Treuhandauftrag sah natürlich als Bedingung vor, das der Kaufpreis gezahlt ist.

      D.h. es war faktsich unmöglich den Notariel beurkundenten Zeitpunkt
      "Besitzüberang bei Kaufpreiszahlung" und den tatsächlichen Zeitpunkt "Besitzübergang mit Aufhebung den Bschlagnahme" in Einklang zu bringen, da, wie bereits erwähnt, der Antrag auf Beendigung der Beschlagnahme gem Treunhandauftrag der Bank erst zu
      dem Zeitpunkt erfolgen konnte , zu dem laut beurkundetem Kaufvertrag der Besitzübergang schon stattfinden sollte.
      Avatar
      schrieb am 26.11.08 09:08:35
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.070.276 von VeryBestFLV am 26.11.08 08:47:55Hast du den KPauf Notaranderkonto eingezahlt


      km
      Avatar
      schrieb am 26.11.08 09:46:02
      Beitrag Nr. 19 ()
      Aha, jetzt schreibt er es doch, das Haus ist noch gar nicht bezahlt!:D
      Ich denke mal, wenn du im Grundbuch deinen Namen wieder findest und alle Beleihungen gelöscht sind, kannste weitere Schritte einleiten.

      Mich würde ja mal interessieren, was der Notar dazu sagt!
      Übrigens würde ich nicht den Zwangsverwalter irgendwelche Schreiben verfassen lassen. Wenn du nun wirklich rechtmässiger Besitzer des Hauses bist, dann schreibste natürlich selbst die Mieter an und sagste, wohin die Miete soll!!!

      Ob du das Haus nun aus einer Zangsversteigerung gekauft hast, erschliesst sich mir allerdings nicht. Ich hoffe mal für dich, du hast da nicht irgend einen schrägen Deal mit dem ehemaligen Besitzer abgeschlossen, ohne die Gläubiger zu informieren.:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.11.08 09:47:30
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.070.508 von kraftmobil am 26.11.08 09:08:35Ja, gerade Rücksprache mit Bank gehalten, KP wurde am 31.10.08 dem Notaranderkonto gutgeschrieben.

      By the way

      Das Finanzamt hatte zwischenzeitlich unsinnigerweise versucht in den 33.000,-- € Kaufpreis zu Pfänden, Pfändunsgbeschluss ist mittlerweile aber aufgehoben.

      Unsinigerweise, weil das Finanzamt mit der Gläubigerbank bereits Absprachen über die Verteilung des Kaufpreises getroffen hatte.
      Avatar
      schrieb am 26.11.08 10:02:38
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.071.036 von Berni911 am 26.11.08 09:46:02@ Bernie

      Selten dümmlichers Zeug gelesen.
      Avatar
      schrieb am 26.11.08 10:55:42
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.069.995 von kraftmobil am 26.11.08 08:17:06nett gemeint, aber die Paragraphen behandelnden den
      Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
      also absolut nicht dienlich.
      Avatar
      schrieb am 26.11.08 13:05:13
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.072.070 von VeryBestFLV am 26.11.08 10:55:42Sorry



      Dein Vertrag war solange das Geld auf dem Notaranderkonto lag und der KP nicht an an den Empfangsberechtigten ausgezahlt war schwebend unwirksam

      km
      Avatar
      schrieb am 26.11.08 22:07:43
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.073.946 von kraftmobil am 26.11.08 13:05:13Bitte noch mehr solch qualifizierter Aüßerungen:rolleyes:


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