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    Neues Steuerstrafrecht. Schärfere Strafen für Steuerhinterzieher. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.12.08 22:03:58 von
    neuester Beitrag 03.12.08 08:47:53 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.146.548
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      schrieb am 02.12.08 22:03:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Also bis 100 000 Euro hinterzogener Steuern gibt es nur ne Geldstrafe. Ab 100 000 bis 1.000.000 Geldstrafe + Knast auf Bewährung. Ab 1 Million soll es auf jeden Fall hinter Gittern gehen.

      Hmmm ich finde das ist eine spannende Spekulation, bis 100 000 Euro Steuern hinterziehen und hoffen das man nicht erwischt wird :D:D

      Ist doch genauso spannend wie Börse :laugh: ...

      Klar die GeldStrafe wird womöglich gesalzen. Aber wie an der Börse, auch hier: Hohes Risiko, wenns gut geht, hoher Gewinn. :D:D
      Avatar
      schrieb am 02.12.08 22:19:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei Körperverletzung, Mord, Kindesmissbrauch und Vergewaltigung sollen härtere Strafen angeblich nichts bewirken. Gibt nur Bewährung = Freispruch.

      Bei Verkehrsdelikten und Steuerhinterziehung wird man wohl bald die Todestrafe einführen.
      Avatar
      schrieb am 02.12.08 22:38:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      ThorVestor,

      was erwartest Du von diesen Typen?
      Nur das System zählt, der Mensch nichts!

      Man könnte fast meinen, da wären wieder ein paar Sozialisten am Werk gewesen.
      Lass mich raten, zur Begründung von diesem Urteil haben Sie dann Medienwirksam ein paar Promies als Beispiel heran gezogen, richtig?

      Viele Grüße
      Golfer:)
      Avatar
      schrieb am 03.12.08 00:16:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also bis 100 000 Euro hinterzogener Steuern gibt es nur ne Geldstrafe.

      In eeheeecht? Dann ist ja mein zu versteuerndes Einkommen zukünftig 100.000 EUR kleiner.

      :laugh:

      Top, die Wette gilt.

      :D

      P.S.: Liebe inofizielle Mitarbeiter des Finanzamtes, bitte prüft mich und alle meine Kollegen, die hier posten! Bitte, bitte.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 03.12.08 08:47:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich habe noch ein nettes Schreiben vom FA als Vollstreckungsbehörde auf dem Schreibtisch liegen. Danach wollen die eine Arrestanordnung wegen Sicherung der Vollstreckung von Geldforderungen nach § 249 ff. AO vollziehen. Die Geldforderung ist allerdings kleiner als die oben genannten 100.000 Euro. Hat sich mein Knastaufenthalt damit in Luft aufgelöst? :confused:


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