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    Gerichtsverfahren und Öffentlichkeit - Wettbewerbsrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.12.08 10:04:54 von
    neuester Beitrag 05.03.09 15:10:09 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.146.911
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      schrieb am 17.12.08 10:04:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      meine Frage zielt daraufhin, inwieweit man als Unternehmen mit laufenden Gerichtsverfahren, Urteilen, die das eigene Unternehmen betreffen an die Öffentlichkeit gehen darf.

      Um es etwas verständlicher zu machen, mal ein Beispiel.

      Firma A und Firma B produzieren und verkaufen Bohrmaschinen.

      Firma A ist ein kleines Unternehmen, Firma B ein Marktführer.

      Firma B zieht gegen Firma A in einer Wettbewerbssache vor Gericht, weil sie nicht möchte, dass Firma A gewisse Aussagen zu IHrer Bohrmaschinen darf.

      Firma A ist überzeugt, dass Ihre Bohrmaschinen besser sind und lässt sich nicht einschüchtern, sondern steigt in ein Gerichtsverfahren durch alle Distanzen ein.

      Die Frage:

      Darf Firma A nun per Pressearbeit öffentlich machen, dass Sie von Firma B verklagt wurde und der Rechtsstreit um dies und jenes dreht.
      Und auch z.B. AUssagen treffen wie, Firma B konnte für seine Bohrmaschine nicht nachweisen, dass Sie Stahlbeton durchbohren kann, wohingegen die Bohrmaschine von Firma A dies in Tests hat zeigen können.

      Letztlich zieht die Frage darauf abn, inwieiwet sich das kleine Unternehme, die Bekanntheit von Firma B durch das Verfahren zunutze machen kann.

      Es würde ja niemanden interessen, wenn Firma A meldet, wir Firma A haben gezeigt, dass wir Stahlbeton durchbohrenkönnen.

      Aber wenn es heisst, : Marktführer B vs Firma A, Im rechtsstreit zwischen..geht es um..wobei wir sicher sind, vor Gericht nachweisen zu können, dass wir im Recht sind usw.


      Vieeln Dank schonmal, falls jemand Rat hat;)
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 12:19:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie ich sehe, hast du öfter rechtliche Fragen. Du scheinst aber nicht zufrieden zu sein mit den Antworten, die man dir hier gibt. Dann werde ich mir also eine Antwort verkneifen und sage: Studier´ Jura oder geh zu einem Anwalt. Hier wäre übrigens ebenfalls ein FA für Gewerblichen Rechtsschutz empfehlenswert. Dann bekommst du für deine Erstberatungsgebühr in Höhe von bis zu 190 € zzgl. USt wenigstens gleich zwei Fälle geklärt.
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 15:10:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.649.017 von DerStrohmann am 25.02.09 12:19:44http://www.law-podcasting.de/ungeschwaerzte-veroeffentlichun…


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