msg life (ehemals COR / FJA) (Seite 6)
eröffnet am 28.12.08 18:25:01 von
neuester Beitrag 01.05.24 20:07:50 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 74.071.768 von straßenköter am 27.06.23 22:59:34Nochmals danke. Letzte Frage: habe ich noch vergleichbare Werte außer Agrob & Co. vergessen, wo aktuell ein Spruchstellerverfahren läuft?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.070.334 von Marciavelli2000 am 27.06.23 18:18:54
Ja, Agrob ist vergleichbar, allerdings dürfte das Upside deutlich geringer sein. Pfeiffer und Vantage notieren stärker oberhalb der Abfindung.
Die beschriebene Frage Verzinsung gibt es nur bei Beherrschungsverträgen.
Zitat von Marciavelli2000: Super, danke für die Info. Eine ähnlich Konstellation gibt es ja auch bei Agrob, Pfeiffer und Vantage...gilt die 5%-Regel auch bei eingereichtem Squeeze Out wie demnächst bei SLM oder vermutlich Kabel?
Ja, Agrob ist vergleichbar, allerdings dürfte das Upside deutlich geringer sein. Pfeiffer und Vantage notieren stärker oberhalb der Abfindung.
Die beschriebene Frage Verzinsung gibt es nur bei Beherrschungsverträgen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.069.749 von straßenköter am 27.06.23 16:57:08Super, danke für die Info. Eine ähnlich Konstellation gibt es ja auch bei Agrob, Pfeiffer und Vantage...gilt die 5%-Regel auch bei eingereichtem Squeeze Out wie demnächst bei SLM oder vermutlich Kabel?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.069.686 von Marciavelli2000 am 27.06.23 16:46:30
Die Berechnung muss für jedes Jahr separat mit den jeweils gültigen Basiszinssatz vorgenommen werden.
Die gesetzliche Verzinsung beträgt 5% plus Basiszins, wobei der Basiszins längere Zeit negativ war. Aktuell wird seit Jahresbeginn mit 6,62% verzinst.
Ich habe einen guten Kontakt, der mir eine Excel-Tab zur Verfügüng gestellt hat. Stand heute müsste es so aussehen.
Abfindung 2,48 Ausgleich 0,03 HR-Eintr. 20.01.2021 Floor 2,7286 Zinsen 0,25
Geschäftsjahr Zeitraum Zinstage Basissatz Zinssatz Zinsen Ausgleich Saldo
2021 20.01.2021 01.01.2022 346 -0,88% 4,12% 0,0969 0,03 0,07
2022 01.01.2022 01.01.2023 365 -0,88% 4,12% 0,1022 0,00 0,10
2023 01.01.2023 27.06.2023 177 1,62% 6,62% 0,0796 0,00 0,08
Zitat von Marciavelli2000: Und wie berechnet man die nochmal? Das Angebot war ja 2,48€ vor ca. 2 Jahren. Kommt da der Euribor drauf? Dann wäre ich eher bei 2,60.
In diesem Zusammenhang: das Spruchstellerverfahren läuft seit ca. 2 Jahren. Erstaunlich, bei so einem kleinen Unternehmen. Gibt es da Erfahrungswerte, wie lange sich das noch ziehen kann?
Die Berechnung muss für jedes Jahr separat mit den jeweils gültigen Basiszinssatz vorgenommen werden.
Die gesetzliche Verzinsung beträgt 5% plus Basiszins, wobei der Basiszins längere Zeit negativ war. Aktuell wird seit Jahresbeginn mit 6,62% verzinst.
Ich habe einen guten Kontakt, der mir eine Excel-Tab zur Verfügüng gestellt hat. Stand heute müsste es so aussehen.
Abfindung 2,48 Ausgleich 0,03 HR-Eintr. 20.01.2021 Floor 2,7286 Zinsen 0,25
Geschäftsjahr Zeitraum Zinstage Basissatz Zinssatz Zinsen Ausgleich Saldo
2021 20.01.2021 01.01.2022 346 -0,88% 4,12% 0,0969 0,03 0,07
2022 01.01.2022 01.01.2023 365 -0,88% 4,12% 0,1022 0,00 0,10
2023 01.01.2023 27.06.2023 177 1,62% 6,62% 0,0796 0,00 0,08
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.067.832 von straßenköter am 27.06.23 11:48:49Und wie berechnet man die nochmal? Das Angebot war ja 2,48€ vor ca. 2 Jahren. Kommt da der Euribor drauf? Dann wäre ich eher bei 2,60.
In diesem Zusammenhang: das Spruchstellerverfahren läuft seit ca. 2 Jahren. Erstaunlich, bei so einem kleinen Unternehmen. Gibt es da Erfahrungswerte, wie lange sich das noch ziehen kann?
In diesem Zusammenhang: das Spruchstellerverfahren läuft seit ca. 2 Jahren. Erstaunlich, bei so einem kleinen Unternehmen. Gibt es da Erfahrungswerte, wie lange sich das noch ziehen kann?
Nein. Genau genommen steigt ja auch nicht die Abfindung, sondern es gibt zur Abfindung eine zusätzliche Zinszahlung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.903.970 von straßenköter am 25.05.23 09:33:56
Muss der aktuelle Abfindungskurs vom Unternehmen nicht veröffentlicht werden?
Zitat von straßenköter: Zu Frage 3 gibt es ein klares Ja, weil die Abfindung durch den Anstieg der Zinskomponente bereits knapp oberhalb von 2,70€ liegt. Da kommen bei dem heutigen Zinsniveau jährlich mehr als 10 Cent hinzu.
Muss der aktuelle Abfindungskurs vom Unternehmen nicht veröffentlicht werden?
Am Freitag auch
2441 sind meine
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.925.012 von Marciavelli2000 am 30.05.23 11:28:00
Beides.
Zitat von Marciavelli2000: Was wäre dann die Konsequenz, wenn der Spruchsteller gewinnt? Erhöhung der Abfindung, für die, die eingereicht haben und erhöhtes Angebot für die Außenstehenden?
Beides.