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    RENTNER und Kirchensteuer von der Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.12.08 22:33:04 von
    neuester Beitrag 30.12.08 10:10:33 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.147.156
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      Avatar
      schrieb am 29.12.08 22:33:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Ihr Schlauköpfe !!!

      Habe eine Frage an euch die mir keiner bis jetzt richtig
      beantworten konnte.
      Also - bei Rentenbezügen hat man die Kirchensteuer nicht mehr
      abgehalten (kein Kirchensteuer Abzug)
      Wie ist es aber bei Speku-Gewinnen auf Aktien.

      Für brauchbare Antworten würde ich mich Freuen

      Danke Androm :kiss::kiss::kiss:
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 00:03:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.278.080 von androm am 29.12.08 22:33:04Bin leider kein Schlaukopf,
      aber wenn die Abgeltungs teuer fällig wird,
      dann geht AUTOMATISCH die Kirchensteuer + Soli mit ab,
      einen Teil kann man sich dann über den Steuerausgleich zurückholen
      (oder auch nicht)
      Basta

      guats Nächtle

      Karlos
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 02:37:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.278.080 von androm am 29.12.08 22:33:04Wie sieht es denn bei Dir mit einer NV-Bescheinigung aus? Dann würde keine Abgeltungssteuer einbehalten, mithin fiele auch die Kirchensteuer und der Soli weg.
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 04:48:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.278.603 von lalin1972 am 30.12.08 02:37:15was ist eine NV-Bescheinigung????
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 06:09:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.278.631 von mfierke am 30.12.08 04:48:36s. § 44a EStG.

      Wenn anzunehmen ist, daß eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt, wird kein Steuerabzug vom Kapitalertrag vorgenommen, wenn dies durch eine amtliche Bescheinigung (NV-Bescheinigung, die vom zuständigen Finanzamt auf Antrag ausgestellt wird) nachgewiesen wird.
      Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Steuerfreibeträge nicht überschritten werden.

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      schrieb am 30.12.08 06:21:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.278.657 von lalin1972 am 30.12.08 06:09:15danke:kiss:
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 08:49:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.278.415 von Klein123 am 30.12.08 00:03:21Die Kirchensteuer wird nur automatisch mit abgezogen, wenn man der Bank seine Religionszugehörigkeit mitgeteilt hat. Sonst wird nur der Soli abgezogen und für die Berechnung der Kirchensteuer darf man wieder den Weg über die Steuererklärung wählen...
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 09:31:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      HILFE!!!
      Habe mir gestern bei Cortal Consors ETFs gekauft, welche als ausgeführt gelistet sind, sich aber nicht inn meinem Depot befinden und auch nur teils abgebucht sind. Nun wollte ich wissen, wenn sie erst am 2.1. 09 im depot erscheinen ob sie trotzdem Abgeltungssteuerbefreit sind?
      Bin im mom am zweifeln, ob sie überhaupt ins Depot kommen! >Dauert die immer etwas?

      Vielen Dank für die <hilfe

      >Gruß und guten Rutsch
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 09:36:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.278.827 von broetchen47 am 30.12.08 08:49:41Bitte zuerst mal einen Freistellungsauftrag bei der Bank stellen bzw. den Sparer-Pauschbetrag (801 / 1602 €) auf die Banken verteilen.
      Nur wer mehr Zinsen bzw Dividenden hat, muss zur Vermeidung der Abgeltungssteuer eine NV-Bescheinigung beim FA beantragen und der Bank vorlegen. Achtung, das Halbeinkünfteverfahren gehört hier der Vergangenheit an!
      Fehlen diese Bescheinigungen wird ohne Mitteilung der Religionszugehörigkeit keine Kirchensteuer einbehalten.
      Ein Nachholen der Kirchensteuer kann dann nur über die ESt-Veranlagung und anschließender Kirchensteuerfestsetzung erfolgen, dies aber nur, wenn eine Erklärung abgegeben werden muss und auch tatsächlich abgegeben wird.

      Fazit:
      Der "normale Eckrentner" kann die Abgeltungssteuer, den Soli auf die Zinsen und den Kirchensteuerabzug ohne Weiteres vermeiden.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 10:10:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.279.043 von jud239 am 30.12.08 09:31:52KAUFDATUM ist entscheidend


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