Wann verkaufen und wie Verluste geltend machen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.12.08 14:16:41 von
neuester Beitrag 31.12.08 13:29:37 von
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Tach,
habe vor einigen Jahren hohe Verluste mit Aktien eingefahren diese Papiere jetzt aber auf ein neues Depot übertragen. Leider musste ich auch dieses Jahr Verluste verzeichnen. Habe die alte Aktien noch im Depot (Verluste also noch nicht realisiert, die Aktie wird sich auch in Zukunft nicht erholen). Das diesjährige Debakel habe ich bereits realisiert und die Aktien verkauft. Nun meine Fragen:
1. Die Verluste kann ich ja über meine Einkommenssteuererklärung geltend machen, oder und wie läuft das genau ab? (bin Berufsanfänger und dies wäre dann meine erste richtige Steuererklärung)
2. Wie kann ich den Verlust der alten Aktien nachweisen, da ja die Aktien auf ein neues Depot übertragen wurden? reichen hier die Kaufaufträge meiner alten Bank?
3. Kann ich die Verluste so geltend machen, dass bei Aktiengewinnen in 2009 nicht sofort die Abgeltungssteuer abgezogen wird oder bekomme ich eventuelle Steuererstattungen erst mit der nächsten Steuererklärung ausgezahlt?
Über ausführliche und sachliche Kommentare würde ich mich freuen.
habe vor einigen Jahren hohe Verluste mit Aktien eingefahren diese Papiere jetzt aber auf ein neues Depot übertragen. Leider musste ich auch dieses Jahr Verluste verzeichnen. Habe die alte Aktien noch im Depot (Verluste also noch nicht realisiert, die Aktie wird sich auch in Zukunft nicht erholen). Das diesjährige Debakel habe ich bereits realisiert und die Aktien verkauft. Nun meine Fragen:
1. Die Verluste kann ich ja über meine Einkommenssteuererklärung geltend machen, oder und wie läuft das genau ab? (bin Berufsanfänger und dies wäre dann meine erste richtige Steuererklärung)
2. Wie kann ich den Verlust der alten Aktien nachweisen, da ja die Aktien auf ein neues Depot übertragen wurden? reichen hier die Kaufaufträge meiner alten Bank?
3. Kann ich die Verluste so geltend machen, dass bei Aktiengewinnen in 2009 nicht sofort die Abgeltungssteuer abgezogen wird oder bekomme ich eventuelle Steuererstattungen erst mit der nächsten Steuererklärung ausgezahlt?
Über ausführliche und sachliche Kommentare würde ich mich freuen.
Wenn Du die Aktien länger als ein Jahr Dein Eigen nennst, kannst Du keine Verluste mehr geltend machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.281.625 von jogibaerle3000 am 30.12.08 14:16:41Willst Du deine erste Steuererklärung selbst machen ?
zu 2. Verluste alter Aktien die Du länger als 1Jahr gehalten hast, kannst Du getrost als Lehrgeld abschreiben - allerdings nicht beim Finanzamt
zu 3. Die Verluste die Du in diesem Jahr realisiert hast kannst Du erst mit deiner Steuererklärung für 2009 mit den "Gewinnen" 2009 verrechnen. Also die Abgeltungssteuer wird immer von der Bank an das Finanzamt abgeführt und zwar anonym.
Ich hoffe das hilft ein wenig
und Guten Rutsch ins Neue Jahr, vor allem auch Gewinne in 2009 zum verrechnen
zu 2. Verluste alter Aktien die Du länger als 1Jahr gehalten hast, kannst Du getrost als Lehrgeld abschreiben - allerdings nicht beim Finanzamt
zu 3. Die Verluste die Du in diesem Jahr realisiert hast kannst Du erst mit deiner Steuererklärung für 2009 mit den "Gewinnen" 2009 verrechnen. Also die Abgeltungssteuer wird immer von der Bank an das Finanzamt abgeführt und zwar anonym.
Ich hoffe das hilft ein wenig
und Guten Rutsch ins Neue Jahr, vor allem auch Gewinne in 2009 zum verrechnen
PS: Solltest Du in den letzten 12 Monaten Aktien ge- und auch wieder verkauft haben, so kannst Du die Verluste steuerlich geltend machen, allerdings auch nur durch Verrechnung mit Gewinnen der gleichen Einkunftsart.
Also nicht z.B. mit Arbeitseinkünften.
Hast Du keine Gewinne, so kannst Du die Verluste unbegrenzt vorschreiben, d.h. sie in die Folgejahre mit übernehmen und dort mit evtl. erzielten Gewinnen verrechnen.
Also nicht z.B. mit Arbeitseinkünften.
Hast Du keine Gewinne, so kannst Du die Verluste unbegrenzt vorschreiben, d.h. sie in die Folgejahre mit übernehmen und dort mit evtl. erzielten Gewinnen verrechnen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.281.758 von weisvonnix am 30.12.08 14:30:43Die Verluste aus Geschäften > 1 Jahr müssen für 2008 erklärt werden, und können dann für 2009 mit Gewinnen (nicht Zinsen, Dividenden, es sei denn Zerobonds etc.) aus Wertpapiergeschäften, die der Abgeltungsteuer unterliegen, verrechnet werden. Diese Verrechnung klappt allerdings nur bis 2013.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
was ist, wenn die Aktien innerhalb der Spekufrist wegen freiwilliger
Administration der Fa. vom Handel ausgesetzt werden und man sie deshalb auch nicht mehr mit Verlust verkaufen kann.
Zählt dann ,falls die Fa. in Auflösung geht,der Tag der Aussetzung vom Handel oder wie ?
Administration der Fa. vom Handel ausgesetzt werden und man sie deshalb auch nicht mehr mit Verlust verkaufen kann.
Zählt dann ,falls die Fa. in Auflösung geht,der Tag der Aussetzung vom Handel oder wie ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.285.378 von hainholz am 31.12.08 09:53:12Nein, Du kannst sie ja außerbörslich verkaufen.....
Guten Rutsch
Taxadvisor
Guten Rutsch
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