checkAd

    Leben wie Gott in Frankreich - auch steuerrechtlich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.01.09 14:37:41 von
    neuester Beitrag 08.01.09 15:53:33 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.147.400
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.036
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 14:37:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn man aus Deutschland wegzieht und seinen Wohnsitz in Frankreich hat, gibt man seiner Bank in Deutschland über den Wohnortwechsel bescheid. Werden dann Steuern auf Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne an Frankreich fällig? Werden sie wie seit dem 01.01.2009 in Deutschland üblich automatisch von der Bank in Deutschland an das französische Finanzamt abgezogen? Wie hoch sind diese Steuern?

      Gibt es in FR eine Spekulationsfrist?
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 15:53:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.332.471 von haariz am 08.01.09 14:37:41Wenn in D kein steuerlicher Wohnsitz mehr besteht, wird keine AbgSt einbehalten. Die deutsche Bank meldet dann gem. europ. Zinsinformationsrichtlinie Zinsen und bestimmte Veräußerungsgeschäfte an den französischen Fiskus, ein Steuereinbehalt für Frankreich erfolgt nicht. Darüber hinaus besteht auch sonst mit Frankreich ein intensivwer Austausch der Finanzbehörden.

      Gruß
      Taxadvisor


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Leben wie Gott in Frankreich - auch steuerrechtlich?