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    Kauf einer Eigentumswohnung......Steuerliche Vorteile?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.01.09 12:04:46 von
    neuester Beitrag 26.01.09 12:14:49 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.147.808
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      schrieb am 25.01.09 12:04:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,:)

      ich habe im Oktober 2008 eine 3-zimmer-Eigentumswohnung gekauft auf Kredit. Diese bewohne ich selbst. In einem Zimmer wohnt meine Mutter. Sie zahlt keine Miete für dieses Zimmer. kann ich das Zimmer an sie untervermieten? Muß ein Mietvertrag zustandekommen? Gibt es eine Mindestmiete? gibt es steuerliche Vorteile, wenn ichs untervermiete?

      Danke, wenn jemand Antworten auf diese Fragen kennt.:)
      Avatar
      schrieb am 25.01.09 12:20:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vielleicht ist deine Mutter ja Harzer....da lohnt sich zu vermieten (wird ja vom Amt übernommern):look::look:
      Avatar
      schrieb am 25.01.09 13:40:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.444.253 von C1Member am 25.01.09 12:04:46Es ist eigentlich simpel:
      Du machst einen Mietvertrag zu marktüblichen Konditionen. Die Einnahmen und Ausgaben musst Du versteuern. Du könntest Deine Ausgaben prozentual der Mietfläche zur Gesamtwohhnfläche ansetzen. Mir ist aber nicht bekannt, ob das Zimmer Deiner Mutter einen eigenen Wohnungszugang brauchh. Informiere Di doch mal im KONZ.
      Avatar
      schrieb am 25.01.09 14:14:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.444.253 von C1Member am 25.01.09 12:04:46Kassiere das Geld als umlage oder obulus unter liebevollen Familienangehörigen alles andere ist witzlos :D

      MM
      Avatar
      schrieb am 25.01.09 14:35:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      um auf deine steuerliche Frage einzugehen:

      Abschreibung beim Kauf einer neuen Wohnung(nicht denkmalsaniert!) ist 2% linear auf 30 Jahre...

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      schrieb am 25.01.09 14:53:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.444.736 von Moneymaker_4 am 25.01.09 14:35:5630 Jahre.

      Dachte 2% auf 50 Jahre? :confused:
      Avatar
      schrieb am 25.01.09 15:02:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.444.736 von Moneymaker_4 am 25.01.09 14:35:56Aber doch nicht bei Eigennutzung...:confused:

      Ich sehe da keine Möglichkeit,das eine Abschreibung möglich ist,Es sei denn,er gibt es als Arbeitszimmer an....wovon auch nur ein Teil anerkannt werden würde.Bei Prüfung wäre es aber eine Täuschung und damit in Betrugsfall...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.01.09 16:24:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Meines Wissens muss es sich um eine abgeschlossene Wohneinheit mit eigener Küche etc. handeln, um den Teil bei der Steuer ansetzen zu können. Das Zimmer deiner Mutter wird wohl nicht alle Anforderungen einer Wohnung erfüllen.
      Avatar
      schrieb am 26.01.09 12:14:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.444.826 von Grauewoelfe am 25.01.09 15:02:13Wenn das ginge, dann vermiete ich mein Schlafzimmer und die Küche an meine Freundin und schreibe das dann auch anteilig ab. :laugh:


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