SOLAR2 - dem Konkurs entgegen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.01.09 16:02:49 von
neuester Beitrag 23.03.10 18:01:54 von
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29.01.2009 14:50
DGAP-News: Solar² AG (deutsch)
Solar 2 AG: Tochtergesellschaft insolvent
Solar² AG (News/Aktienkurs) / Sonstiges
29.01.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Die SET, Solar Energie Technik GmbH Cuxhaven, eine 58,71 %ige Tochter der Solar² AG hat aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am Amtsgericht Cuxhaven gestellt. Dadurch werden bei der Solar² AG außerordentliche Abschreibungen in Höhe von ca. 800.000,-- EUR notwendig. Das bilanzielle Eigenkapital der Solar² AG ist damit fast gänzlich aufgezehrt. Aufsichtsrat und Vorstand bemühen sich weiterhin, die Lage durch die Suche geeigneter Investoren zu stabilisieren. 29.01.2009
DGAP-News: Solar² AG (deutsch)
Solar 2 AG: Tochtergesellschaft insolvent
Solar² AG (News/Aktienkurs) / Sonstiges
29.01.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Die SET, Solar Energie Technik GmbH Cuxhaven, eine 58,71 %ige Tochter der Solar² AG hat aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am Amtsgericht Cuxhaven gestellt. Dadurch werden bei der Solar² AG außerordentliche Abschreibungen in Höhe von ca. 800.000,-- EUR notwendig. Das bilanzielle Eigenkapital der Solar² AG ist damit fast gänzlich aufgezehrt. Aufsichtsrat und Vorstand bemühen sich weiterhin, die Lage durch die Suche geeigneter Investoren zu stabilisieren. 29.01.2009
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.474.598 von meinolf67 am 29.01.09 16:03:52Da sind sie nicht allein:
Gläubiger beantragt Insolvenzverfahren für City Solar
Bad Sobernheim Die Sonnenstromfirma City Solar AG - Hersteller von Photovoltaik-Kraftwerken und Träger des Deutschen Solarpreises 2007 - steckt in Schwierigkeiten: Ein Gläubiger habe Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Firma und eine ihrer Gesellschaften gestellt, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter Hans-Gert Dhonau am Donnerstag in Bad Sobernheim (Kreis Bad Kreuznach) und bestätigte damit Medienberichte. Nach Dhonaus Angaben war die inzwischen in «Asset Management KL AG» umbenannte AG «nicht in der Lage, fällige Verbindlichkeiten zu bedienen».
dpa-infocom
***
SolarTec AG meldet Insolvenz an
Dienstag, 27.01.2009 15:41
Die Wirtschaftskrise zieht weiter ihre Kreise. Wie heute bekannt wurde, hat die Münchner SolarTec AG Insolvenz beantragt, nachdem Kapitalzusagen von Investoren nicht eingehalten wurden. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Münchner Anwalt Dr. Kübler bestellt, wie es heißt.
Die SolarTec AG hatte sich insbesondere auf die Entwicklung einer hocheffizienten Konzentratortechnik spezialisiert, die Solarzellen mit Wirkungsgraden von über 30 Prozent hervorbringen sollte.
Links:
www.solartec-ag.de
Gläubiger beantragt Insolvenzverfahren für City Solar
Bad Sobernheim Die Sonnenstromfirma City Solar AG - Hersteller von Photovoltaik-Kraftwerken und Träger des Deutschen Solarpreises 2007 - steckt in Schwierigkeiten: Ein Gläubiger habe Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Firma und eine ihrer Gesellschaften gestellt, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter Hans-Gert Dhonau am Donnerstag in Bad Sobernheim (Kreis Bad Kreuznach) und bestätigte damit Medienberichte. Nach Dhonaus Angaben war die inzwischen in «Asset Management KL AG» umbenannte AG «nicht in der Lage, fällige Verbindlichkeiten zu bedienen».
dpa-infocom
***
SolarTec AG meldet Insolvenz an
Dienstag, 27.01.2009 15:41
Die Wirtschaftskrise zieht weiter ihre Kreise. Wie heute bekannt wurde, hat die Münchner SolarTec AG Insolvenz beantragt, nachdem Kapitalzusagen von Investoren nicht eingehalten wurden. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Münchner Anwalt Dr. Kübler bestellt, wie es heißt.
Die SolarTec AG hatte sich insbesondere auf die Entwicklung einer hocheffizienten Konzentratortechnik spezialisiert, die Solarzellen mit Wirkungsgraden von über 30 Prozent hervorbringen sollte.
Links:
www.solartec-ag.de
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.476.433 von lieberlong am 29.01.09 19:47:07Hat der Dr. Merckle ein zu grosses Rad gedreht?
Wieso wird Solar2 eigentlich noch mit 500 TEUR bewertet ?
Die Insolvenz ist doch fast zwangsläufig.
Wenn der Rohölpreis nur noch weitere 6 Monate so weiterdümpelt, wird
auch das Jahr 2009 für Solarthermieunternehmen katastrophal.
Der Branche drohen Dutzende Insolvenzen.
Und nach einem sehr deutlichen Anstieg der Rohölpreise sieht es nicht aus.
Die Insolvenz ist doch fast zwangsläufig.
Wenn der Rohölpreis nur noch weitere 6 Monate so weiterdümpelt, wird
auch das Jahr 2009 für Solarthermieunternehmen katastrophal.
Der Branche drohen Dutzende Insolvenzen.
Und nach einem sehr deutlichen Anstieg der Rohölpreise sieht es nicht aus.
buff!
04.02.2009 14:36
DGAP-News: Solar² AG (deutsch)
Solar 2 AG: Antrag auf Insolvenzeröffnung
Solar² AG (News/Aktienkurs) / Insolvenz
04.02.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Die Solar² AG, Cuxhaven, hat beim Amtsgericht Cuxhaven Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Der Antrag ist notwendig geworden, nachdem der in Diskussion stehende Investor wegen eigener wirtschaftlicher Schwierigkeiten seine Investitionszusagen zurückgezogen hat. Aufsichtsrat und Vorstand bedauern diese Entwicklung, sehen aber keine andere Möglichkeit. 04.02.2009 <
04.02.2009 14:36
DGAP-News: Solar² AG (deutsch)
Solar 2 AG: Antrag auf Insolvenzeröffnung
Solar² AG (News/Aktienkurs) / Insolvenz
04.02.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Die Solar² AG, Cuxhaven, hat beim Amtsgericht Cuxhaven Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Der Antrag ist notwendig geworden, nachdem der in Diskussion stehende Investor wegen eigener wirtschaftlicher Schwierigkeiten seine Investitionszusagen zurückgezogen hat. Aufsichtsrat und Vorstand bedauern diese Entwicklung, sehen aber keine andere Möglichkeit. 04.02.2009 <
13.03.2009 10:39
Solar2 AG in vorläufiger Insolvenz, Vorstand Wolfang Schambeck geht
(sharewise.com)
Wie die Solar² AG heute mitteilte, hat Vorstand Wolfang Schambeck dem Aufsichtsrat sowie dem Insolvenzverwalter des Unternehmen mitgeteilt, dass er sein Amt mit Wirkung zum 6. März 2009 niederlege. Das zuständige Amtsgericht Cuxhaven hatte bereits am 11. Februar 2009 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Solar² AG angeordnet.
Laut sharewise.com wird die SOLAR2 AG Aktie (News) leicht positiv eingeschätzt. So gibt es aktuell eine einzige SOLAR2 AG Empfehlung von Mitgliedern mit einem Kursziel von 10,00 €, was jedoch angesichts der vorläufigen Insolvenz unrealistisch erscheint. Von den Analysten wird die Aktie daher, zu Recht, nicht mehr beobachtet.
Solar2 AG in vorläufiger Insolvenz, Vorstand Wolfang Schambeck geht
(sharewise.com)
Wie die Solar² AG heute mitteilte, hat Vorstand Wolfang Schambeck dem Aufsichtsrat sowie dem Insolvenzverwalter des Unternehmen mitgeteilt, dass er sein Amt mit Wirkung zum 6. März 2009 niederlege. Das zuständige Amtsgericht Cuxhaven hatte bereits am 11. Februar 2009 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Solar² AG angeordnet.
Laut sharewise.com wird die SOLAR2 AG Aktie (News) leicht positiv eingeschätzt. So gibt es aktuell eine einzige SOLAR2 AG Empfehlung von Mitgliedern mit einem Kursziel von 10,00 €, was jedoch angesichts der vorläufigen Insolvenz unrealistisch erscheint. Von den Analysten wird die Aktie daher, zu Recht, nicht mehr beobachtet.
24.07.2009 13:53
DGAP-News: Solar² AG (deutsch)
Solar² AG: Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren
Solar² AG / Insolvenz/Sonstiges
24.07.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solar² AG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit sind Sie wahrscheinlich von Ihrer Depotbank angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht worden, dass Sie beim Insolvenzverwalter der Solar² AG Ihre vermeintlichen Ansprüche geltend machen sollen.
Dabei wurde Ihnen die nachfolgend geschilderte Problematik nicht dargelegt:
Grundsätzlich sind Sie als Aktionär Gesellschafter der Solar² AG.
Gesellschafter haben im Insolvenzverfahren keine Gläubigerstellung, mit der Folge, dass eine Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren durch Sie nicht möglich ist.
Sie können auch nicht durch eine mit der Solar² AG getroffene Vereinbarung, dass die von Ihnen gezeichneten Aktien gegen Entgelt wieder abgenommen werden, zum Gläubiger werden, da eine solche Regelung wegen Verstoß gegen § 57 AktG nichtig wäre.
Da Sie kein Insolvenzgläubiger sind, nehmen Sie auch nicht an einer Quotenverteilung teil und können auch keine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Lediglich soweit sich nach der Schlussverteilung ein Überschuss ergibt, wäre dieser Überschuss gemäß § 199 Satz 2 InsO unter Beachtung der Beteiligungsverhältnisse an die Aktionäre zu verteilen. Ob es dazu kommt, wird frühestens am Ende des Verfahrens klar sein; nach bisheriger Einschätzung wird es zu keiner Ausschüttung an Aktionäre kommen. Ich gehe bei diesem Insolvenzverfahren von einer Verfahrensdauer von mindestens zwei Jahren aus.
Nur wenn Rechtshandlungen zu Grunde liegen, die einer Darlehensgewährung wirtschaftlich entsprechen, wären Sie Insolvenzgläubiger. Allerdings wären sie mit Ihrer Forderung als nachrangiger Insolvenzgläubiger im Sinne des § 39 Absatz 1 Nr. 5 InsO einzuordnen. Dafür, dass solche Rechtshandlungen vorgenommen wurden, liegen mir derzeit allerdings keinerlei Informationen vor.
Aber auch für den Fall, dass der von Ihnen geltend gemachte Anspruch als Insolvenzforderung im Sinne des § 39 Absatz 1 Nr. 5 InsO zu qualifizieren wäre, wären diese Forderungen derzeit nicht anmeldefähig. Das Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 18. Mai 2009 lediglich aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO anzumelden. Gemäß § 174 InsO Absatz 3 Satz 1 InsO können nachrangige Forderungen erst nach einer gesonderten Aufforderung durch das Insolvenzgericht angemeldet werden.
Auf Grund der vorgeschilderten Umstände muss ich Ihre Forderung somit zurückweisen und werde diese nicht in die Insolvenztabelle aufnehmen.
Soweit sich Änderungen ergeben, die für Sie als Aktionär relevant sind, werden diese vom Insolvenzverwalter über die für börsennotierte Aktiengesellschaften vorgesehenen Informationswege bekannt gemacht.
Insolvenzverfahren sind nicht öffentliche Verfahren in denen nur Gläubiger Auskunftsansprüche haben. Ich bitte daher von schriftlichen und telefonischen Sachstandsanfragen beim Insolvenzverwalter oder beim Insolvenzgericht Abstand zu nehmen, da diese auf Grund der fehlenden Gläubigerstellung nicht beantwortet werden können.
Des Weiteren weise ich darauf hin, dass Sie keine Teilnahmeberechtigung am Berichts- und Prüfungstermin haben; Berichts- und Prüfungstermine sind in Insolvenzverfahren zudem nicht öffentlich, so dass nur teilnahmeberechtigte Personen zugelassen werden, zu denen Sie wie bereits dargestellt nicht gehören.
Soweit Sie eine andere überprüfbare Rechtsauffassung hinsichtlich Ihrer Ansprüche haben, können Sie mir diese gerne schriftlich mitteilen. Ich werde Ihre Auffassung dann gerne prüfen.
Sofern Übereinstimmung dahingehend erzielt wird, dass Sie Ihre Forderung anmelden können, besteht für Sie gemäß § 186 InsO die Möglichkeit die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen mit der Folge, dass auch die sonst fällige Nachmeldegebühr in Höhe von EUR 15,00 entfällt.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Stürmann als Insolvenzverwalter 24.07.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
DGAP-News: Solar² AG (deutsch)
Solar² AG: Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren
Solar² AG / Insolvenz/Sonstiges
24.07.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solar² AG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit sind Sie wahrscheinlich von Ihrer Depotbank angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht worden, dass Sie beim Insolvenzverwalter der Solar² AG Ihre vermeintlichen Ansprüche geltend machen sollen.
Dabei wurde Ihnen die nachfolgend geschilderte Problematik nicht dargelegt:
Grundsätzlich sind Sie als Aktionär Gesellschafter der Solar² AG.
Gesellschafter haben im Insolvenzverfahren keine Gläubigerstellung, mit der Folge, dass eine Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren durch Sie nicht möglich ist.
Sie können auch nicht durch eine mit der Solar² AG getroffene Vereinbarung, dass die von Ihnen gezeichneten Aktien gegen Entgelt wieder abgenommen werden, zum Gläubiger werden, da eine solche Regelung wegen Verstoß gegen § 57 AktG nichtig wäre.
Da Sie kein Insolvenzgläubiger sind, nehmen Sie auch nicht an einer Quotenverteilung teil und können auch keine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Lediglich soweit sich nach der Schlussverteilung ein Überschuss ergibt, wäre dieser Überschuss gemäß § 199 Satz 2 InsO unter Beachtung der Beteiligungsverhältnisse an die Aktionäre zu verteilen. Ob es dazu kommt, wird frühestens am Ende des Verfahrens klar sein; nach bisheriger Einschätzung wird es zu keiner Ausschüttung an Aktionäre kommen. Ich gehe bei diesem Insolvenzverfahren von einer Verfahrensdauer von mindestens zwei Jahren aus.
Nur wenn Rechtshandlungen zu Grunde liegen, die einer Darlehensgewährung wirtschaftlich entsprechen, wären Sie Insolvenzgläubiger. Allerdings wären sie mit Ihrer Forderung als nachrangiger Insolvenzgläubiger im Sinne des § 39 Absatz 1 Nr. 5 InsO einzuordnen. Dafür, dass solche Rechtshandlungen vorgenommen wurden, liegen mir derzeit allerdings keinerlei Informationen vor.
Aber auch für den Fall, dass der von Ihnen geltend gemachte Anspruch als Insolvenzforderung im Sinne des § 39 Absatz 1 Nr. 5 InsO zu qualifizieren wäre, wären diese Forderungen derzeit nicht anmeldefähig. Das Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 18. Mai 2009 lediglich aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO anzumelden. Gemäß § 174 InsO Absatz 3 Satz 1 InsO können nachrangige Forderungen erst nach einer gesonderten Aufforderung durch das Insolvenzgericht angemeldet werden.
Auf Grund der vorgeschilderten Umstände muss ich Ihre Forderung somit zurückweisen und werde diese nicht in die Insolvenztabelle aufnehmen.
Soweit sich Änderungen ergeben, die für Sie als Aktionär relevant sind, werden diese vom Insolvenzverwalter über die für börsennotierte Aktiengesellschaften vorgesehenen Informationswege bekannt gemacht.
Insolvenzverfahren sind nicht öffentliche Verfahren in denen nur Gläubiger Auskunftsansprüche haben. Ich bitte daher von schriftlichen und telefonischen Sachstandsanfragen beim Insolvenzverwalter oder beim Insolvenzgericht Abstand zu nehmen, da diese auf Grund der fehlenden Gläubigerstellung nicht beantwortet werden können.
Des Weiteren weise ich darauf hin, dass Sie keine Teilnahmeberechtigung am Berichts- und Prüfungstermin haben; Berichts- und Prüfungstermine sind in Insolvenzverfahren zudem nicht öffentlich, so dass nur teilnahmeberechtigte Personen zugelassen werden, zu denen Sie wie bereits dargestellt nicht gehören.
Soweit Sie eine andere überprüfbare Rechtsauffassung hinsichtlich Ihrer Ansprüche haben, können Sie mir diese gerne schriftlich mitteilen. Ich werde Ihre Auffassung dann gerne prüfen.
Sofern Übereinstimmung dahingehend erzielt wird, dass Sie Ihre Forderung anmelden können, besteht für Sie gemäß § 186 InsO die Möglichkeit die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen mit der Folge, dass auch die sonst fällige Nachmeldegebühr in Höhe von EUR 15,00 entfällt.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Stürmann als Insolvenzverwalter 24.07.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
.
Interessant wie die Papierbesitzer dieser Insolvenz-Firma
den Kurs langsam, verschwiegen, klammheimlich...
hochtreiben.
Hier auch nur 1 Euro zu riskieren bedeutet pure Dummheit!
Die ehemalige Firma hat 0 Substanz, also keinen einzigen Wert!
Finger weg!
Y M
.
Interessant wie die Papierbesitzer dieser Insolvenz-Firma
den Kurs langsam, verschwiegen, klammheimlich...
hochtreiben.
Hier auch nur 1 Euro zu riskieren bedeutet pure Dummheit!
Die ehemalige Firma hat 0 Substanz, also keinen einzigen Wert!
Finger weg!
Y M
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26.08.2009 08:53
DGAP-News: Solar² AG (deutsch)
Solar² AG: Aufsichtsratsmitglieder legen ihre Ämter nieder
Solar² AG / Personalie
26.08.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Die Aufsichtsratsmitglieder Frauke Joost und Tim Weiß haben dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass sie ihre Ämter niedergelegt haben. 26.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
DGAP-News: Solar² AG (deutsch)
Solar² AG: Aufsichtsratsmitglieder legen ihre Ämter nieder
Solar² AG / Personalie
26.08.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Die Aufsichtsratsmitglieder Frauke Joost und Tim Weiß haben dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass sie ihre Ämter niedergelegt haben. 26.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
.
...die letzten beiden Ratten verlassen das schon gesunkene Schiff...
-0-
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...die letzten beiden Ratten verlassen das schon gesunkene Schiff...
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Antwort auf Beitrag Nr.: 37.817.726 von CosmicTrade am 20.08.09 14:09:31Im Dezember 2008 hat es noch einen Kapitalschnitt im Verhältnis von zwanzig zu eins gegeben. Eine anschließende Kapitalerhöhung wurde nicht mehr ausgeführt. ---------Bei dem Chart muß man den Kurs vor der Kapitalherabsetzung durch zwanzig teilen. Wenn die Aktie heute bei achtzig Cent gehandelt wird, wären das fünf Cent vor dem Kapitalschnitt gewesen. --- Gibt es bei Solar2 AG ein Regelinsolvenzverfahren, weil für eine Planinsolvenz keine Mittel mehr vorhanden sind? --- Schlimm ist hier die Ausnutzung einer umweltfreundlichen Euphorie (=Nutzung von Sonnenenergie) für betrügerische Zwecke. Sind bei Solar 2 AG idealistische Anleger, die ihr Kapital im Bereich der Sonnenenergie anlegen wollten, nicht betrogen worden?
Viele Grüße
Thomas
Viele Grüße
Thomas
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.641.359 von R-BgO am 24.07.09 15:23:56Da ich mit den Aktien der Solar2 AG einen Verlust erlitten habe, möchte ich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Stade eine Strafanzeige gegen den ehemaligen Vorstand -wegen des Verdachts auf Betrug - stellen. Wer kann mir mitteilen, wer die Insolvenz der Solar2 AG zu verursachen hat? Warum ist diese Gesellschaft in den Konkurs geraten? Es muß doch Schuldige geben, die zur Rechenschaft gezogen werden müssen.
Wer weiß etwas Näheres, wie ich meine Strafanzeige begründen kann? Wer ist außer dem Vorstand noch schuldig?
Viele Grüße
Thomas Zürn
Wer weiß etwas Näheres, wie ich meine Strafanzeige begründen kann? Wer ist außer dem Vorstand noch schuldig?
Viele Grüße
Thomas Zürn
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.862.003 von CosmicTrade am 27.08.09 10:12:57Gegen die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates habe ich bei der Staatsanwaltschaft Stade Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue eingelegt. --- Welcher Solar2 AG-Aktionär möchte zu dieser Gesellschaft, die in Cuxhaven ansässig war, noch etwas berichten?
Viele Grüße
Thomas
Viele Grüße
Thomas
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.862.003 von CosmicTrade am 27.08.09 10:12:57Mitte Dezember 2009 habe ich als betroffener Aktionär der Solar2 AG Strafanzeige gegen deren Vorstand in Stade eingereicht. Bislang habe ich von der Staatsanwaltschaft Stade noch nichts in Erfahrung gebracht. Wer kann über die Situation bei der Solar2 AG und über die Gründe, welche zum Konkurs führten, berichten?
Viele Grüße
Thomas Zürn
Viele Grüße
Thomas Zürn
Homepage ist auch down. Adresse existiert zwar noch, aber ob das nun ein Indiz für das Ende oder einen Neustart ist, ist nicht ersichtlich
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.945.408 von boersenkeks am 15.02.10 14:20:23Bis heute habe ich von der Staatsanwaltschaft Stade noch keine Antwort erhalten. Ich empfahl dem Staatsanwalt noch, daß er alle Geschäftsunterlagen beim Insolvenzverwalter in Cuxhaven durchsehen soll.
Viele Grüße
Thomas Zürn
Viele Grüße
Thomas Zürn
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.945.408 von boersenkeks am 15.02.10 14:20:23Heute bekomme ich von dem Staatsanwalt aus Stade ein einseitiges Schreiben. Er war mit meiner Strafanzeige beim Insolvenzverwalter vorstellig, doch dem Vorstand der Solar2 AG könne keine Untreue nachgewiesen werden.
Hat niemand ein Vorstellungsvermögen, was die ehemaligen Vorstände der Solar2 AG falsch gemacht haben? Welche Unredlichkeiten könnten diese begangen haben?
Viele Grüße
Thomas Zürn
Hat niemand ein Vorstellungsvermögen, was die ehemaligen Vorstände der Solar2 AG falsch gemacht haben? Welche Unredlichkeiten könnten diese begangen haben?
Viele Grüße
Thomas Zürn
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.945.408 von boersenkeks am 15.02.10 14:20:23Die Einstellungsverfügung aus Stade kam gegen Ende Februar 2010. Zwar legte ich gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Stade noch Beschwerde ein, aber schon nach wenigen Tagen bekam ich von der Oberstaatsanwaltschaft in Celle einen Ablehnungsbescheid.
Danach haben die beiden ehemaligen Mitglieder des Vorstandes der Solar2 AG sich nichts zu schulden kommen lassen. Es liegen weder Betrug noch Untreue gegenüber den Aktionären hier vor.
Viele Grüße
Thomas Zürn
Aktionär der Solar2 AG
Danach haben die beiden ehemaligen Mitglieder des Vorstandes der Solar2 AG sich nichts zu schulden kommen lassen. Es liegen weder Betrug noch Untreue gegenüber den Aktionären hier vor.
Viele Grüße
Thomas Zürn
Aktionär der Solar2 AG
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