Verlust aus Nichtselbstständiger Arbeit? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.02.09 23:14:36 von
neuester Beitrag 12.02.09 17:07:20 von
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Ein Kumpel von mir hat im Jahre 2007 eine Meisterschule gemacht.
Dafür hat er Aufwendungen für die Schule.
Im kompletten Jahr 2007 hat er nichts verdient.
Er hat nur auf 400,- € Basis ca. 200,- € pro Monat eingenommen.
1. Werden diese 200,- € mit angerechnet?
2. Wenn Nein, wie macht er seinen Verlust in der Steuer geltend? Einfach Anlage N und Mantelbogen ausfüllen? Wie kann er den Verlust ins Jahr 2008 mit übertragen?
Dafür hat er Aufwendungen für die Schule.
Im kompletten Jahr 2007 hat er nichts verdient.
Er hat nur auf 400,- € Basis ca. 200,- € pro Monat eingenommen.
1. Werden diese 200,- € mit angerechnet?
2. Wenn Nein, wie macht er seinen Verlust in der Steuer geltend? Einfach Anlage N und Mantelbogen ausfüllen? Wie kann er den Verlust ins Jahr 2008 mit übertragen?
Nur Verluste aus selbständiger Arbeit können geltend gemacht werden. Daher zahle ich keine Steuer seit Jahren...
Eine Firma braucht ein Büro mit Telefon und Co. und auch einen Dienstwagen... Auch neue Bürogeräte wie jedes Jahr ein neues Notebook, Handy, Navi... sind Pflicht. Auch Geschenke und Aufmerksamkeiten an potentzielle Kunden sind wichtig. Nicht zu vergessen die Geschäftsessen!
Welcher Unternehmer kann schon was dafür, daß er keine Aufträge bekommt und sein unselbständiges Einkommen für seine selbständige Tätigkeit aufwenden muss... Der "Aufwand" bleibt halt.
Kein Witz ist wirklich so. Nebenberufliches Gewerbe anmelden und los. Alles was irgendwie gewerblich ist erkennt das Finanzamt an!
Eine Firma braucht ein Büro mit Telefon und Co. und auch einen Dienstwagen... Auch neue Bürogeräte wie jedes Jahr ein neues Notebook, Handy, Navi... sind Pflicht. Auch Geschenke und Aufmerksamkeiten an potentzielle Kunden sind wichtig. Nicht zu vergessen die Geschäftsessen!
Welcher Unternehmer kann schon was dafür, daß er keine Aufträge bekommt und sein unselbständiges Einkommen für seine selbständige Tätigkeit aufwenden muss... Der "Aufwand" bleibt halt.
Kein Witz ist wirklich so. Nebenberufliches Gewerbe anmelden und los. Alles was irgendwie gewerblich ist erkennt das Finanzamt an!
Aha.. Du machst mit deinem "Gewerbe" seid Jahren keinen Gewinn, vielleicht solltest Du dem Jungen dann auch erklären wovon Du lebst, wäre nur fair!
Da Du deine offensichtlichen Verluste und das über Jahre vor dem Finanzamt erklären kannst und somit wohl Liebhaberei ausgeschlossen ist, bleibt wohl nur die Erklärung, dass Du deinen Lebensunterhalt aus anderen Quellen finanzierst und dein Gewerbe nur dem Zwecke der Steuerersparniss dient!
Da Du deine offensichtlichen Verluste und das über Jahre vor dem Finanzamt erklären kannst und somit wohl Liebhaberei ausgeschlossen ist, bleibt wohl nur die Erklärung, dass Du deinen Lebensunterhalt aus anderen Quellen finanzierst und dein Gewerbe nur dem Zwecke der Steuerersparniss dient!
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.561.972 von Choco2 am 11.02.09 23:14:36frag einfach mal die Tante Googel was steuerlich gesehen ein Veelust ist
Geld was ich nicht kriege,was ich aber gern hätte,ist kein Verlust.
Jeder Lottospieler sollte eigentlich,wenn er auf seinem Schein keinen Gewinn hat,den Verlust steuerlich geltnd machen können.
Geld was ich nicht kriege,was ich aber gern hätte,ist kein Verlust.
Jeder Lottospieler sollte eigentlich,wenn er auf seinem Schein keinen Gewinn hat,den Verlust steuerlich geltnd machen können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.562.127 von rmr69 am 12.02.09 00:00:26naja, er schreibt doch:
"sein unselbständiges Einkommen für seine selbständige Tätigkeit aufwenden..."
er hat also einen ganz normalen beruf mit einkommen und macht nebenbei irgend was "sebständiges"
aber du hast recht, der rest, den er schreibt, ist natürlich quatsch,
von wegen jährlich neues laptop usw. ...
spätestens nach drei bis vier jahren wird im nachgewiesen, das keine absicht auf gewinnerziehlung besteht und das ganze als liebhaberei abgestempelt.
abgesehen davon, das es nicht möglich ist, seine steuern mit diesem konstrukt komplett zurück zu holen,
enze
"sein unselbständiges Einkommen für seine selbständige Tätigkeit aufwenden..."
er hat also einen ganz normalen beruf mit einkommen und macht nebenbei irgend was "sebständiges"
aber du hast recht, der rest, den er schreibt, ist natürlich quatsch,
von wegen jährlich neues laptop usw. ...
spätestens nach drei bis vier jahren wird im nachgewiesen, das keine absicht auf gewinnerziehlung besteht und das ganze als liebhaberei abgestempelt.
abgesehen davon, das es nicht möglich ist, seine steuern mit diesem konstrukt komplett zurück zu holen,
enze
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.561.972 von Choco2 am 11.02.09 23:14:36Anlage N ausfüllen, Werbungskosten begründen, wenn diese anerkannt werden und keine weiteren Einkünfte ertzielt werden, wird ein Verlust festgestellt. Dieser kann 1 Jahr zurückgetragen werden oder unbegrenzt vorgetragen werden. Nur für den Rücktrag ist ein Antrag Voraussetzung, der Vortrag geht von alleine.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
im übrigen werden auf jeder Meisterschule Gundkenntnisse im Steuerrecht vermittelt
Hallo?
Gehts noch?
Wie wärs, wenn hier nur Leute Antworten würden, die Ahnung von der Materie haben?
Der einzige, der hier richtig geantwortet hat, ist Taxadisor
Der Rest ist in meinen Augen Spam und auch noch falsch.
Selbstverständlich kann man Verluste aus Nichtselbstständiger Arbeit gelten machen.
Diese ergeben sich, wie z.B. in meinem Fall hier.
Jemand macht das Ganze Jahr eine Weiterbildung für seine Nichtselbstständige Tätigkeit und hat dabei kein Einkommen, aber Werbungskosten.
Diese Werbungskosten können als Verlust 1 Jahr zurück, bzw. unbegrenzt vorgetragen werden.
Mir gehts jetzt primär darum, ob auf diesen Verlust die 200,- € aus dem 400,- € Job angerechnet werden? Die 200,- € wurden ja vom Arbeitgeber mit 2% Pauschal versteuert.
Gehts noch?
Wie wärs, wenn hier nur Leute Antworten würden, die Ahnung von der Materie haben?
Der einzige, der hier richtig geantwortet hat, ist Taxadisor
Der Rest ist in meinen Augen Spam und auch noch falsch.
Selbstverständlich kann man Verluste aus Nichtselbstständiger Arbeit gelten machen.
Diese ergeben sich, wie z.B. in meinem Fall hier.
Jemand macht das Ganze Jahr eine Weiterbildung für seine Nichtselbstständige Tätigkeit und hat dabei kein Einkommen, aber Werbungskosten.
Diese Werbungskosten können als Verlust 1 Jahr zurück, bzw. unbegrenzt vorgetragen werden.
Mir gehts jetzt primär darum, ob auf diesen Verlust die 200,- € aus dem 400,- € Job angerechnet werden? Die 200,- € wurden ja vom Arbeitgeber mit 2% Pauschal versteuert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.562.524 von enze13 am 12.02.09 08:09:21Leasing!
Funktionieren tuts aber. Bisher 4 Jahre gabs weder vom Steuerberater noch Finanzamt Ärger.
Aber egal..
Funktionieren tuts aber. Bisher 4 Jahre gabs weder vom Steuerberater noch Finanzamt Ärger.
Aber egal..
@ traderraph
Wenn dein Finanzbeamter nicht direkt eine Trantüte ist, wirst du so noch viel Freude mit dem FA haben
Wenn dein Finanzbeamter nicht direkt eine Trantüte ist, wirst du so noch viel Freude mit dem FA haben
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.562.071 von traderralph am 11.02.09 23:42:27"seit Jahren" ???? das ist absoluter Schwachsinn. Im Gegenteil die FA's gucken schon ganz komisch wenn ich in einem Jahr mal keinen oder nur einen kleinen Gewinn mache.
Die Begründung ist auch ganz einfach: fehlende Gewinnerzielungsabsicht und somit Hobby ...das unterstützt kein FA !!!!!!!!
Die Begründung ist auch ganz einfach: fehlende Gewinnerzielungsabsicht und somit Hobby ...das unterstützt kein FA !!!!!!!!
Nicht zu vergessen: Zinsen auf Steuernachforderungen, wenn sich die Steuer ändert. Das sind immerhin 6 % p. a..
Zum Ausgangssachverhalt würde ich annehmen, daß der Lohn aus nichtselbständiger Tätigkeit gegenzurechnen ist. Er ist aber leider ein wenig knapp geraten, daher kann ich es nur annehmen.
Gruß
Silberpfeil
Zum Ausgangssachverhalt würde ich annehmen, daß der Lohn aus nichtselbständiger Tätigkeit gegenzurechnen ist. Er ist aber leider ein wenig knapp geraten, daher kann ich es nur annehmen.
Gruß
Silberpfeil
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.562.836 von Choco2 am 12.02.09 09:05:39Sorry hatte ich übersehen: Der EUR 400-Job (Minijob) hat in der StErkl. nichts zu suchen. Der ist durch die Pauschlaversteuerung komplett "steuerfrei" beim AN.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
@traderralph: Lies mal § 371 AO...
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.564.082 von Taxadvisor am 12.02.09 11:30:45Das heißt, das diese 200,- € nicht mit dem Verlust verrechnet werden müssen?
Die 200,- € sind ja natürlich für den Arbeitnehmer steuerfrei. Aber diese zählen doch zu den positiven Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, oder?
Die 200,- € sind ja natürlich für den Arbeitnehmer steuerfrei. Aber diese zählen doch zu den positiven Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.564.458 von Choco2 am 12.02.09 12:17:37Die 200,- € sind ja natürlich für den Arbeitnehmer steuerfrei. Aber diese zählen doch zu den positiven Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, oder?
entweder steuerfrei ODERr positive Einkünfte, dass schliest sich gegenseitig aus. Bei der Steuer sind die Minijobs nicht mit anzugeben, also auch keine Verrechnung mit den Werbungskosten. Bei aussersteuerlichen Normen (z.B. Krankenkasse etc.) gilt anderes.
Gruß
Taxadvisor
entweder steuerfrei ODERr positive Einkünfte, dass schliest sich gegenseitig aus. Bei der Steuer sind die Minijobs nicht mit anzugeben, also auch keine Verrechnung mit den Werbungskosten. Bei aussersteuerlichen Normen (z.B. Krankenkasse etc.) gilt anderes.
Gruß
Taxadvisor
Ok. Wunderbar also.
Somit hätten wir tatsächlich einen Verlust aus Nichtselbstständiger Arbeit, den er dann ja ins Jahr 2008 Vortragen kann.
Somit hätten wir tatsächlich einen Verlust aus Nichtselbstständiger Arbeit, den er dann ja ins Jahr 2008 Vortragen kann.
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