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    Wann kommt endlich das neue Grundgesetz? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.02.09 10:19:07 von
    neuester Beitrag 12.04.09 18:25:54 von
    Beiträge: 51
    ID: 1.148.294
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      Avatar
      schrieb am 13.02.09 10:19:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Artikel 146
      Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


      Wir haben seit fast 20 Jahren die Möglichkeit unser Grundgesetz selbst zu beschließen, nachdem wir zuvor zweimal eines aufgezwungen bekommen haben und wir nutzen die Möglichkeit nicht?
      Hat man etwa in der Politik Angst davor?
      Wäre es nicht mal langsam an der Zeit darüber nachzudenken?
      Sollte man nicht mal zumindest eine Volksabstimmung durchführen, ob man das überaltete noch haben will?

      WÄRE DAS NICHT DEMOKRATIE IM EIGENTLICHEN SINNE?
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 10:23:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.571.446 von strongbuyamitelo am 13.02.09 10:19:07Bei einem oft so wankelmütigem Volk wie den Deutschen?

      Ich bin oft dankbar gewesen, daß über so manche richtungsentscheidende Wahl nicht das Volk abgestimmt hat.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 10:32:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.571.494 von Sexus am 13.02.09 10:23:12Also, ich würde zumindest mal darüber abstimmen wollen, ob ich nicht auch bei der Wahl des Staatsoberhauptes ein Stimmrecht haben darf und es nicht -wie jetzt- ca. 1000 "Priviligierten" überlassen wird, die bei der Abstimmung zudem noch dem Parteizwang ausgesetzt sind.
      Was ist das denn für eine Wahl? Eigentlich beschämend für ein Staatsoberhaupt.

      Nur eines von unendlich vielen Beispielen...
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 10:33:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Oder ob die 5% Hürde bei Wahlen abgeschafft werden sollte...
      etc. etc.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 10:38:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1 > Wäre es nicht mal langsam an der Zeit darüber nachzudenken?
      Prinzipiell ja, aber das dauert vermutlich noch ein paar Jahre, bis man auch nur ernstaft damit anfängt und eine neue Verfassung muss jahrelang erörtert werden. In der Finanz- und Wirtschaftskrise gibt es erstmal wichtigeres zu tun.

      Man kann mit dem bestehenden GG (ggf. mit ein paar kleinen Verbesserungen) schon sehr viel (gutes, was sonst) erreichen.

      > Sollte man nicht mal zumindest eine Volksabstimmung durchführen, ob man das überaltete noch haben will?
      Nein. Erst muss eine neue und bessere Verfassung erarbeitet worden sein und zwar unter Mitarbeit des Volkes (z.B. Kritik und Vorschläge im Internet), so dass die Verfassung möglichst fehlerfrei und von vielen akzeptiert ist.

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      Avatar
      schrieb am 13.02.09 10:41:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.571.494 von Sexus am 13.02.09 10:23:12Ich bin oft dankbar gewesen, daß über so manche richtungsentscheidende Wahl nicht das Volk abgestimmt hat.

      Zutiefst demokratiefeindliche Einstellung!:mad:
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 10:41:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      So hier noch einmal die Erklärung mit den angekündigten Zitaten/Quellen: (GG=Grundgesetz / BvR/BvF=Aktenzeichen von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes) Das Absurdum beginnt hier: GG Art. 146: “Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.” Es gibt also noch keine Verfassung, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. 2 BvR 373/83, Abs 31: “Der Parlamentarische Rat hat das Grundgesetz nicht als Akt der Neugründung eines Staates verstanden; er wollte “dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung geben”, bis die “Einheit und Freiheit Deutschlands” in freier Selbstbestimmung vollendet sei” Das Grundgesetz ist also nicht eine Verfassung des deutschen Volkes. Es ist ein Provisorium zur Verwaltung eines Teiles Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg, zunächst nur der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Wiedervereinigung unterscheidet das GG immer noch in seinen Artikeln zwischen “Bundesrepublik Deutschland”, dem “Bund”, “Deutschland” und “deutschem Volk”. Das ist keine sprachliche Abwechslung sondern wird auch im auch in den “Zwei-plus-Vier-Vertrag” vom 12.09.1990 Wiedervereinigung) unterschieden. Insbesondere ist hier zu erwähnen, dass Die Besatzungsmächte diesen Vertrag mitunterzeichnet haben. Warum, wenn Deutschland oder die Bundesrepublik Deutschland oder die wiedervereinte Summe ein souveräner Staat ist? Nur souveräne Staaten haben eine Verfassung und last but not least: Es gibt bis zum heutigen Tag noch keinen Friedesnvertrag sondern wir leben im Waffenstillstand , so ist immer noch im GG verankert: GG Art. 120 Abs. 1: “Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten” Was also ist die Bundesrepublik Deutschland ? 2 BvF 1/73, Orientierungssatz Abs. 1: “Es wird daran festgehalten, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”, - in bezug auf seine räumliche Ausdehung allerdings “teilidentisch”.” Dies ist ein Zitat aus einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1973! 2 BvF 1/73, Abs. 55: “Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.” GG Art. 116, Abs. 1: “Deutscher im Sinne dieses GG ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.” Aber hallo! (hier wird gerade „Deutscher“ definiert). 2 BvR 373/83, Abs. 43a: “Der deutsche Staat ist weder mit der Kapitulation seiner Streitkräfte, der Auflösung der letzten Reichsregierung im Mai 1945 noch durch die Inanspruchnahme der “obersten Gewalt in Bezug auf Deutschland”, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Staatsgewalt, durch die vier Hauptsiegermächte am 5. juni 1945 völkerrechtlich erloschen; die Vier Mächte erklärten vielmehr ausdrücklich, daß die Inanspruchnahme dieser Gewalt nicht die Annektierung Deutschlands bewirke. Folgerung: Die oberste Staatsgewalt in Deutschland wird immer noch von den Besatzungsmächten in Anspruch genommen und ausgeübt. Das Bundesverfassungsgericht und die Besatzungsmächte erachten die Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stande des 31.12.1937 für gültig. Ich distanziere mich ganz besonders in den folgenden Sätzen vom Nazitum und anderen brauen Gebilden: Das deutsche Volk wird innerhalb der alten Grenzen, sowohl vom GG, vom Bundesverfassungsgericht wie auch von den Alliierten als Staat weiter genannt und anerkannt. Somit kann nur dieser Staat (also sein Volk) seine eigene Verfassung auflösen, bevor ein Teilgebiet ein neue Verfassung ausruft. All das ist sowohl völkerrechtlich wie auch juristisch gesichert und der Grund weshalb keiner dieses heiße Eisen anfasst.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 10:45:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.571.583 von strongbuyamitelo am 13.02.09 10:32:01Okay, da der Bundespräsident keine wirkliche Macht hat, könnte man die Stimmen der Bevölkerung miteinbeziehen.

      Die Fünf-Prozent-Hürde würde ich indes keinesfalls abschaffen wollen. Sie ist aus gutem Grund und den Lehren aus den Fehlern der Weimarer Verfassung eingeführt worden.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 10:48:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.571.681 von Kirschkern1 am 13.02.09 10:41:05Mit einer nur oberflächlichen Sichtweise mag man meinen, daß es undemokratisch sei, das Volk nicht abstimmen zu lassen.

      Aber man läßt das Volk ja abstimmen, indem es seine Repräsentanten in die Parlamente wählt.

      Ich wäre sehr vorsichtig, dieses ändern zu wollen. Gerade wenn es um hochemotionale Themen geht (Ausländer-/Europa-/Verteidigungspolitik) geht, kann das Volk sehr wankelmütig sein. Insbesondere wenn es extremistischen Gruppierungen gelingt, einen guten Rhetoriker für sich zu gewinnen.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 10:48:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.571.651 von HeWhoEnjoysGravity am 13.02.09 10:38:49Man könnte ja mit Passagen des GG beginnen (Wahl des Bundespräsidenten, wie schon erwähnt), aber das Problem ist doch, dass bei diesem Bsp. Politiker Macht abgeben müssten.
      Wollen sie das oder versuchen sie nicht so lange den Prozess einer neuen Verfassung aufzuhalten, solange danach schreit?

      Der historische Hintergrund ist ja ein ganz anderer und auch legitim, dass nämlich kein zweiter "Hindenburg" gewählt wird , der dann einen demokratiefeindlichen "Kanzler" einsetzt (sehr kurze Schilderung, alleine hier könnte man Seiten zu schreiben). Ein Bsp., das damals beim Entwurf der aktuellen Verfassung von den Alliierten berücksichtigt wurde, nun allerdings nicht mehr aktuell sein dürfte.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 10:49:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      #6 Aber eine sehr realistische, denn die meisten haben keine große Ahnung von Politik und Wirtschaft.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 10:51:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.571.690 von invest2002 am 13.02.09 10:41:56Sehr gutes posting.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 10:55:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.571.734 von Sexus am 13.02.09 10:45:36Sexus, es würden vielleicht ein paar radikale im Parlament sitzen, aber trotz Rhetoriker, niemals mehr Einfluss auf die Politik nehmen können. Na gut, streichen wir niemals und ergänzen es durch "die nächsten 100 Jahre".
      Aber sollen wir wegen eines "Hannebambels" der all unsere Souveränität für Jahrzehnte genommen hat, nicht das Recht haben darüber abzustimmen?
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 10:59:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.571.768 von HeWhoEnjoysGravity am 13.02.09 10:49:35Naja, Politiker aber auch nur zum Teil. Da wird ein ehemaliger Justiz- und Kultusminister nun zum Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit gekürt!!!
      Da wird Anfang der 90er ein Wehrdienstverweigerer zum Bundesverteidigungsminister gekürt usw. usw...
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 11:05:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.571.758 von Sexus am 13.02.09 10:48:23Aber man läßt das Volk ja abstimmen, indem es seine Repräsentanten in die Parlamente wählt.

      Wirklich? Die sog. Repräsentanten werden dem Volk doch durch die Parteien vorgegeben. Vergleich das bitte mal mit der Wahl des US Präsidenten. Da wählt das Volk den Kandidaten.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 11:13:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      #15 Die USA ist aber nicht gerade dafür berühmt, immer nur die fähigsten und besten Präsidenten gehabt zu haben.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 11:17:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.571.988 von HeWhoEnjoysGravity am 13.02.09 11:13:18http://www.youtube.com/watch?v=ef-I9AQZVRM;)
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 11:20:18
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.572.026 von strongbuyamitelo am 13.02.09 11:17:20http://www.heinrichluebke.de/

      Meine Damen und Herren, liebe Negerinnen und Neger...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 12:47:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      #1
      Glaubst Du ernsthaft, dass eine in Deutschland ansässige politische Partei, die auf über 2 % der Stimmen bei den Bundestagswahlen kommt, daran (an deiner guten Idee) auch nur einen Bruchteil von Interesse dran hat?

      Das glaubst Du doch wohl selber nicht.

      Guck Dir das verlogene Pack (außer ein paar Fuzis aus den linken Flügeln der Parteien vielleicht) doch an und was die da gerade alles beschließen und wie sie mit den Millarden für die Banken nur so um sich schmeißen.

      Das sind doch alles Vaterlandsverräter, die da oben sitzen.
      Nicht mehr und nicht weniger.
      Den korrupten Banker wollen diese Leute (die da oben in der Politik) doch nur durch den bürgelichen Steuerzahler noch weiter aufplustern. Ihrem eigenen Selbstinteresse folgend.

      Aber lass sie mal weiterwurschteln, gell ...
      Irgendwann kommt auch die eigene Kotze hoch.

      Dauert nicht mehr lange, dann sind die alle kreidebleich, weil sie merken wie bekloppt sie alle waren.
      Vielleicht hast Du dann eine Chnace, dass Dein obiger GG-Änderungsvorschlag durch eine Volksabstimmung zur Debatte gelangt.
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 10:06:14
      Beitrag Nr. 20 ()
      Eine Verfassungsänderung fällt mir gerade mal wieder ein, über die man mal abstimmen sollte (in Bezug auf das Pack, das den mord an der eigenen Tochter als Kleinigkeit ansieht und nach Verkündung des Urteils sich als deutschfeindlich herausstellt):
      Wer sich so äußert und als Gast hier lebt, sollte abgeschoben werden, egal, ob sie im Heimatland verfolgt werden.
      Kommt immer noch die Galle hoch.
      Wo leben wir hier eigentlich? Was haben wir hier für Gesetze, die solche Leute nicht abschieben?:mad:
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 10:15:47
      Beitrag Nr. 21 ()
      Allgemein dürften nur noch diejenigen Leistungen vom Staat erhalten, die sie auch verdient haben.
      Dazu gehören nicht:
      1.) randalierende Demonstranten, die Sachgegenstände zerstören und gewaltsam gegen andere vorgehen

      2.) Serienstraftäter


      Beiden Gruppen müsste man vom Schulbesuch, Studium oder vom Staat geförderte Fortbildungsangebote ausschließen.

      Sämtliche staatlichen Hilfen streichen

      Automatisch in die höchste Steuerklasse einstufen.

      Im Wiederholungsfall (was bei Punkt 2 automatisch ist) bei Migrationshintergrund rigoros abschieben.

      Meine Meinung... Falsch?
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 15:24:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      Eine neue Verfassung und auch noch unter Volksbeteiligung? Überlegt mal, wo ihr wohnt.
      Leute, wir haben doch nicht mehr 1968 und sind auch nicht in der DDR. Da hat es sowas mal gegeben.
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 16:03:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      sie wird ersetzt durch die EU verfassung:cry:
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 19:44:43
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.580.074 von Borealis am 14.02.09 15:24:36in der Schweiz funktioniert es noch immer sehr gut
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 19:48:32
      Beitrag Nr. 25 ()
      :confused::confused: wurde das grundgesetz nicht zur verfassung erklärt?

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 19:50:28
      Beitrag Nr. 26 ()
      strongbuyamitelo...interessanter Thread.


      An alle:

      Wie würde es sich mit einer [urlPetition]http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html[/url] verhalten?


      Wenn das Sinn machen würde, dann müsste man sich über ein in ganz Deutschland verzweigtes und sehr gutes informatives Netzwerk aufbauen, dass eine gute Öffentlichkeitsarbeit leistet...damit eine große Masse sich daran beteiligt.

      Genügend verzweigte Blogs dürfte es mittlerweile geben, welche dazu unterstützend dienen würden.
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 20:32:22
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.580.691 von TB303 am 14.02.09 19:50:28Ich wäre dabei und ich meine das ernst.

      Habe mir übr. mehrmals und intensiv den ersten Beitrag von invest durchgelesen (Beitrag 7). Hier für mich nochmal das Wichtigste:

      Das deutsche Volk wird innerhalb der alten Grenzen, sowohl vom GG, vom Bundesverfassungsgericht wie auch von den Alliierten als Staat weiter genannt und anerkannt. Somit kann nur dieser Staat (also sein Volk) seine eigene Verfassung auflösen, bevor ein Teilgebiet ein neue Verfassung ausruft. All das ist sowohl völkerrechtlich wie auch juristisch gesichert und der Grund weshalb keiner dieses heiße Eisen anfasst.

      Ich denke, dass diese Gegebenheit grundsätzlich kein Hindernis sein kann. Würde ja, wenn ich es richtig verstanden habe, heißen, dass ohne Krieg oder Zwangsannexion Polens eine neue Verfassung nicht möglich wäre.
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 20:33:22
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.580.691 von TB303 am 14.02.09 19:50:28:rolleyes:

      Welch ein Zufall:

      Auf der Suche nach: wurde das grundgesetz nicht zur verfassung erklärt?

      invest2002


      http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&rls=org.m…


      6. Link
      http://www.radio-utopie.de/2009/02/12/Erklaerung-von-Daniel-…


      Erklärung von Daniel Neun zur Verfassung Grundgesetz
      Autor: Daniel Neun, Thursday, 12. February 2009, 14:29

      "Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben!"

      Mit diesem Zitat von [urlMax Reimann]http://de.wikipedia.org/wiki/Max_Reimann[/url], Überlebender des KZ Sachsenhausen, das ja angeblich nur ein übermenschliches Missverständnis war, möchte ich meine Erklärung beginnen.



      ÜBER DIE DEUTSCHEN UND DIE POLITIK

      Es dauert wirklich seine Zeit bis mir der Kragen platzt. Aber jetzt ist es soweit.
      Wisst Ihr eigentlich, was ich hier den ganzen Tag mache?
      Ich mache genau das, wozu Ihr zu dumm seid.

      Wenn es irgendetwas gibt, was die Deutschen einfach nicht können, dann ist es Politik machen.
      Wenn es irgendetwas gibt, was die Deutschen gar nicht können, dann ist es Politik zu verstehen.
      Wenn es aber irgendetwas gibt, was die Deutschen richtig gut können, dann ist es denkenden Menschen Politik zu versauen, richtig zu versauen, mit ihrer ganzen abgestumpften Blödheit, ihrem Nichtstun, ihrem bräsigen Geglotze und ihrem unfähigen Rumgenörgele an den wichtigsten Dingen die sie besitzen.


      DIE BLOGGER-KAMPAGNE GEGEN DIE VERFASSUNG

      Dieser Artikel heute, auf "[urlWahrheiten.org]http://www.wahrheiten.org/blog/2009/02/12/unser-grundgesetz-ist-in-schlechter-verfassung/[/url]", zeígt den ganzen gesammelten Wahnsinn welcher seit gut anderthalb Jahren als organisierte Hilfstruppe Wolfgang Schäubles durch die unabhängige Presselandschaft, die kleinen Blogs und die Netzwelt schleicht.
      Titel und Überschrift:

      "Unser Grundgesetz ist in schlechter Verfassung"

      Berichtet wird über die Ablehnung einer Petition an den Bundestag, welche das Ziel hatte durch eine Volksabstimmung eine vom Volk selbst erarbeitete Verfassung zu verabschieden. Der Petitionsausschuss lehnte dies ab.

      Der Inhalt der Petition hatte den seit einiger Zeit aus gewissen Kreisen bewusst getreuten Inhalt, dass das Grundgesetz seit dem Einigungsvertrag 1990 durch die entsprechenden Änderungen und Streichungen wie im Artikel 23 nicht mehr gilt.
      Ebenso wurden die damals durch die Kohl-Regierung, unter Kollaboration der SPD Oskar Lafontaines, eisern durchgeboxten und vertuschten Rechtsfehler aufgeführt, wie der auf Grundlage des damals nicht mehr in der notwendigen Form existierenden Artikels 23 unterschriebene deutsche Einheitsvertrag.

      Wörtlich hiess es im Petitionstext:

      "Da die BRD zur Zeit nur noch ein Schein-Staat ist und alle "Beamten", Richter, Volksvertreter, Anwälte, Polizei und Staatsanwälte gesetzeswidrig als Privatpersonen handeln und entsprechend haften - zumeist unwissentlich - muss dieser Zustand unmittelbar geändert und korrigiert werden, um amtliche Personen zu schützen und für die Gesamtbevölkerung schnellstmöglich wieder einen formal gültigen und rechtlich einwandfreien Zustand herzustellen."

      Der Petitionsausschuss wiederum redete sich mit dem üblichen Blabla heraus. Das ganze Thema ist in der Tat Sprengstoff für die politische Klasse der Berliner Republik, aber aus ganz anderen Gründen als jenen welche durch die Petitionssteller und im Artikel auf "Wahrheiten" aufgeführt werden.

      KLEINE RECHTSBELEHRUNG

      Artikel 146 des [urlGrundgesetzes]http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg.html[/url] besagt:

      "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist"

      Ursprünglich lautete der 1990 noch vor dem Anschluss der DDR geänderte Artikel 146 allerdings so:

      "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist"

      Erstens: jeder der lesen kann, weiss nun bis wann das Grundgesetz gilt. Bis eben zu diesem Tage. Zweitens: in der bis 1990 geltenden Version wurde mindestens nahegelegt, dass im Falle einer "Wiedervereinigung" (bitte einmal darüber nachdenken was "Wiedervereinigung" nach 1945 im eigentlichen Sinne bedeutet) eine Volksabstimmung über eine neu auszuarbeitende Verfassung stattzufinden habe.




      Die fand aber nie statt. Der Hintergrund war einfach.




      HISTORIE

      Der spätestens seit dem Attentat auf SPD-Kanzlerkanidat [urlOskar Lafontaine]http://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_Lafontaine[/url] am [url25. April 1990]http://de.wikipedia.org/wiki/Adelheid_Streidel[/url] (durch eine "psychisch kranke Einzeltäterin") ohne jede Opposition regierende CDU-Kanzler Helmut Kohl wollte um jeden Preis eine Diskussion über eine neue Verfassung vermeiden.
      Denn dies hätte bedeutet, dass die Deutschen sich darüber bewusst geworden wären was eine Verfassung überhaupt ist. Denn die waren einfach zu dumm dazu das zu begreifen. Und um das Grundgesetz scherte sich in Westdeutschland doch sowieso niemand.

      Kohl selbst hatte zuvor in den 80er Jahren der Bonner Republik Westdeutschlands sowohl in einem [urlUntersuchungsausschuss zur Flick-Affäre]http://www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_99/49/08a.htm[/url], als auch in einem Untersuchungsausschuss zur [urlU-Boot-Affäre]http://www.wer-weiss-was.de/theme86/article2821477.html[/url] mit dem Apartheidregime in Südafrika einen Meineid geleistet.

      Zweimal liess ihn die Bonner Staatsanwaltschaft flitzen. Die Ausrede des damaligen CDU-Generalsekretärs Heiner Geissler vom zeitweiligen "Blackout" seines Chefs durfte ich damals live im Volksempfänger mitansehen. Bis heute ist das ein Tabuthema. Bis heute ist der alte Pate Helmut Kohl so mächtig, dass alle vor ihm kuschen.

      Im Zuge der Flick-Affäre wurden offziell 25 Millionen D-Mark zugegeben (damals viel Geld) welche an CDU, CSU, SPD und FDP "zur Pflege der politischen Landschaft" geflossen waren.
      Nichts gegen die knappe Milliarde die der Flick-Konzern durch die korrupten Parteien allein bei einem einzigen Geschäft mit der Daimler-Benz AG und der Deutschen Bank an Steuern sparte.
      Alle Parteien des Bundestages erhielten spätestens seit 70er Jahren Geld vom Konzern des Milliardärs Flick und anderen Firmen. Soviel zu Westdeutschland.

      Was machte also der unter Patronage der ehemaligen Gestapo-Grösse [urlFritz Ries]http://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Ries[/url] in den 70er Jahren zum bürgerlichen Oppositionsführer aufgebaute Helmut Kohl im Jahre 1990?
      Er umging einfach die Verfassungsfrage, dehnte mit holprigem juristischem Kontrukt halbseiden, aber widerspruchslos das Grundgesetz ohne Volksabtsimmung auf die ehemalige DDR aus. Handstreichartig legte er ausserdem gleich die Grundlage für eine weitere "Wiedervereinigung", nämlich die von Europa.

      Kohl sah damals die goldene Chance nicht mehr als korrupter Lügner und Nazi-Lehrling, sondern als "Kanzler der Einheit" und "Kanzler der Europäischen Einheit" darzustehen.

      Die von Anfang an umstrittene Präambel, mit dem u.a. das zweite KPD-Verbot 11 Jahre nach dem Faschismus begründet worden war, wurde in [urlzwei Beschlüssen am 31. August und 23. September 1990]http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/ggbrd1949/[/url] ganz unscheinbar abgeändert.

      Die alte Präambel vom 23. Mai 1949 hatte wie folgt gelautet:

      Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
      von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichwertiges Glied
      in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk
      in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
      um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
      Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
      Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.


      Die neue Prämbel lautete ab 1990:

      Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
      Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.


      Das war eine Lüge. Die Präambel des Grundgesetzes so umzuschreiben war eine glatte Lüge. Das Deutsche Volk hatte sich damals gar nichts gegeben.
      Kanzler Kohl, die politische Klasse, die vereinigten Blockparteien, die Besatzungsmächte, sie hatten uns etwas gegeben, und zwar die Zustimmung zum Anschluss der DDR an die BRD, mit der Bedingung dass erstens die deutschen Goldreserven nach New York verschwinden - dort ruhen sie heute noch, [urlman darf inzwischen darüber sogar reden]http://www.focus.de/finanzen/boerse/finanzkrise/finanzkrise-wo-ist-unser-gold_aid_338834.html[/url] - und zweitens Deutschland in einem nun ungehemmt expandierenden Superblock namens "Europäische Union" zu verschwinden hatte.
      Das drückte sich auch im seitdem gelten Artikel 23 des Grundgesetzes aus:

      "(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3."

      Dieser Passus vom "im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz" ist seitdem das Einfallstor der legislativ nicht kontrollierten "Europäischen Union" und ihrer durch Exekutivbehörden, also Regierungen, beschlossenen Gesetze.

      Niemals, niemals sollten die Deutschen in einer souveränen, unabhängigen Republik mit einer rechtsgültigen Verfassung leben.
      Das war der Plan.

      Doch bis heute gibt es eine letzte Sicherung unserer Grundrechte sowie unserer bis heute geltenden, wenn auch als "Übergangsregelung" gedachten Verfassung - die Verankerung in eben jenem Hinweis auf die Artikel 79 Abs. 2 und 3.
      Artikel 79 lautet:

      "(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
      (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
      (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."

      Der in den letzten Monaten [urlwiederholt]http://www.radio-utopie.de/Schon%20wieder%20Angriff%20auf%20das%20Grundgesetz:%20Sch%C3%A4uble%20stellt%20Bundesrat%20in%20Frage[/url] [urlerfolgte]http://www.radio-utopie.de/2008/12/13/Berliner-Chunta-droht-mit-Mumbai-Attentaten-auch-in-Deutschland,-will-schon-wieder-Grundgesetz-kippen[/url] Versuch der amtierenden Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU die Abstimmungsregeln im Bundesrat durch eine Verfassungsänderung umzuwerfen, muss in diesem Kontext gesehen werden.
      Es gilt festzuhalten: die Verfassung Grundgesetz steht immer noch. Bis heute. Bis eben, wie in Artikel 146 festgelegt, zu

      "dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist"

      Man kann sich also gerne hinsetzen im Innenhof einer Burg und eine neue Festungsmauer entwerfen. Auch gleich ein neue Burg, sicher. Richtig dämlich wird es nur, wenn man gleich Instandsetzungsarbeiten an der Aussenmauer beginnen will oder an deren Farbe rummeckert, während die Barbaren die Burg stürmen.

      Und einfach unerträglich wird es, wenn man selber auf der Festungsmauer steht, versucht die Burg zu halten damit diese Quatschbacken da hinten Mist erzählen dürfen und die dann auch noch ständig auf die Burgmauer angewackelt kommen, stöhnen und ächzen weil die so hoch sei und dann einen damit vollzuquatschen dass die gesamte Burg eigentlich eine riesengrosse Verschwörungstheorie sei, die gar nicht existiere.

      DER ANGRIFF AUF DAS GRUNDGESETZ

      Der seit 1990 durch sämtliche Bundestagsparteien systematisch betriebene bzw geduldete Angriffskrieg gegen das Grundgesetz ging 2005 mit Amtsantritt der "grossen Koalition" aus SPD, CDU und CSU in seine entscheidende Phase.

      Nach dem 11.September 2001 aufgeschreckt und im Zuge des technologischen Fortschritts durch das Internet mit weltweitem Zugang zu Information und Kommunikation, reagierten die Deutschen plötzlich anders als in den Jahrzehnten zuvor.

      Sie wurden unruhig. Irgendetwas stimmte nicht, hatte man das Gefühl. Da war doch was ganz anders, als einem immer erzählt worden war.
      Dazu kam das plötzliche "Nein" der Schröder-Regierung zum Irakkrieg. Ein unerhörter Vorgang. Einfach "Nein" zu sagen, und dann noch zu den USA.
      Ja was war denn da los?

      Es kam 2004 zu massenhaften, friedlichen und zivilen Montagsdemonstationen, die gegen alle korrupten Parteien, gegen alle korrupten "Gewerkschaften" und erst recht gegen alle jahrzehntelang untätigen und gelähmten Linken durch die Bevölkerung selbst organisiert worden waren.

      Dies alles wiederum beunruhigte die machtgewohnten Eliten in Deutschland aus Hochfinanz, alten Adelsfamilien, Konzernen und etablierten Parteien, ebenso die transatlantischen Kräfte sowie die bröckelnde Supermacht USA, deren herrschenden Kreise versuchten den drohenden Niedergang in einem weltweiten Angriffsrieg aufzufangen.

      In einem nie gekannten Umbruch sortierte sich nach dem bereits 2002 erfolgten Nein der Schröderregierung zum Irakkrieg nun das weltweite Machtverhältnis neu. Auf einmal rannte alles zu den Deutschen.
      Man gab sich in Berlin die Klinke in die Hand, man wurde Papst, man wurde Vizeweltmeister im Fussball :confused: in einem friedlichen Völkerfest was die Welt erstaunte und dann auch noch [urldas beliebteste Volk der Erde]http://www.radio-utopie.de/2008/04/02/bbc-umfrage-deutschland-das-beliebteste-land-der-welt[/url], von der man allerdings zuhause immer noch nicht so recht wusste was von ihr zu halten war..

      Dies alles hing mit einem "[urlgoddamned piece of paper]http://www.gnn.tv/headlines/6518/Bush_on_the_Constitution_It_s_just_a_goddamned_piece_of_paper[/url]" zusammen, wie US-Präsident Bush einmal die eigene Verfassung verächtlich nannte - mit der Verfassung der Deutschen, dem Grundgesetz, was einem Volk, welches noch nie in Freiheit, Frieden und Republik aufgewachsen war, nun genau das gab, was es nie haben sollte:

      Souveränität.

      Denn was bis heute durch den Begriff "Weimarer Republik" elegant umschifft wird: diese erste deutsche Republik umfasste das "Deutsche Reich". Eben jenes Reich, was das militaristische Königreich Preussen (im Zuge der bizarrerweise "Deutsche Einigungskriege" genannten Feldzüge) bis zur Ausrufung des Deutschen Kaiserreiches 1871 zusammenerobert hatte.

      VERFASSUNG ÜBER DEM STAAT

      Sowohl Westdeutschland, als auch die DDR, waren nie und zu keinem Zeitpunkt souveräne Staaten. Auch waren sie keine Republiken, alle beide nicht.
      Denn in einer Republik gilt die Verfassung. In einer Republik ist die Verfassung die oberste Instanz, Schutzmacht der kleinen Leute und Oberster Befehlshaber über den Staat. Jeder Mächtige, jeder Minister, jeder Militär, jeder Polizist, sie alle haben stillzustehen und das Knie zu beugen, vor den Grundrechten der Menschen, vor ihrem schriftlichen Gesellschaftsvertrag der sie beschützt, vor dem Staat, vor den Interessen der Reichen und vor allen Mächten dieser Welt.

      Vor allen Mächten dieser Welt.

      HÄNDE WEG VOM GRUNDGESETZ!

      Ich sage jetzt hier und eindeutig, und nur dazu habe ich mir wieder einmal Mühe und Arbeit gemacht, ich sage jetzt und hier und laut klar, dass Ihr alle Idioten seid.

      Ihr habt nichts verstanden. Ihr könnt nicht lesen. Ihr seid zu doof für die Demokratie.
      Ihr habt kein Geschichtsbewusstsein, weil Ihr den ganzen Tag nur NaziStasiHitler in der Glotze seht. Pech. Dann geht ins Internet, Ihr Schwachmaten, oder lest Bücher.

      Ich sehe ein Volk was soviel zu geben und zu erzählen hat. Stattdessen gibt es alles aus der Hand und hält dazu die Schnauze.
      Ich sehe ein Land, auf dem schon soviel passiert ist, dass es verdient hätte öfter als dreimal am Tag vollständige deutsche Sätze im Radio zu hören.

      Ich sehe eine Bande von hirnlosen Stümpern und Jammerlappen die sich selber "Linke" nennen und daraus schliessen es reiche immer links herum im Kreis zu laufen, damit man ja auf Linie bleibt.
      Ich sehe lauter dicke Männer über 40 aus Westdeutschland, die ihr Leben lang versagt haben und zu blöde sind eine Partei zu gründen, ja sogar zu blöde sie zu verteidigen wenn sie bereits da ist, zu dämlich Zusammenhänge zu sehen, zu dämlich Chancen wahrzunehmen und vor allem und jedem weniger Angst haben als vor einer echten Entscheidung die sie treffen sollen.

      Ich sehe ein Volk mit allen Möglichkeiten, die es nur wahrnehmen müsste, welches aber so blind, so furchtsam, so leer in sich selbst geworden ist, dass es vor seinen eigenen Gefühlen und Utopien wegrennt und in eine Entwicklung stolpert, welches seine Kinder, seine Enkel und alle Menschen nach ihm werden ausbaden müssen.

      Ich sehe eine Masse an Verwirrten, die mit grossen Augen umher rennt und nach dem starken Mann ruft, dem Herbergsvater der sie an der Hand nimmt. Dabei merken sie nicht einmal die zunehmende Dunkelheit die über sie fällt, weil sie immer noch nicht die Augen geöffnet haben.

      Ich sage, rennt und rennt und rennt umher. Bitte. Falls ihr gegen einen Baum rennt, und dann nochmal und dann nochmal und dann nochmal, und dann bei mir angeflennt kommt und "aua" sagt, lasst Euch sagen:

      Das ist bestimmt kein Wald. Das sind bloss Bäume.

      Weichet von mir, Ihr Hirnsauger, Ihr blödes Pack, Ihr Nieten und Rausreder, und vor allem wagt es nicht Eure schmierigen, gierigen Finger auf das Grundgesetz zu legen.

      Ihr habt keine Ahnung, Ihr habt keinen Schimmer was hier abläuft und welch historischen Ereignisse sich hier abspielen, Ihr seid am Leben und wisst nicht wie schön das ist, denn wenn Ihr es nicht mehr wäret, könntet Ihr es nicht mehr sagen - jedenfalls nicht selbst.

      Ich rate Euch, liebe Deutsche, jetzt also wirklich Euch zusammenzureissen, denn es bleibt wahrlich nicht mehr viel Zeit zu überstehen. Es sind grosse Dinge im Gang und es bedarf nur ein klein wenig Mut um sie zu meistern.

      Diesen Mut müsst Ihr aufbringen. Denn dies kann Euch nichts und niemand abnehmen.

      Doch seid versichert: Ihr seid es wert.
      Geschrieben von Daniel Neun in Politik um 14:29 | Kommentare (17)



      *********************************************************************

      Ich habe diesen Daniel Neun 1x in einem Radiointerview gehört...seine kommunikative Art erscheint mir doch sehr extrem.
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 20:41:39
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.580.691 von TB303 am 14.02.09 19:50:28Ursprünglich lautete der 1990 noch vor dem Anschluss der DDR geänderte Artikel 146 allerdings so:

      "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist


      Habe ein GG von 1982. Dort steht wörtlich:

      Dieses GG verliert an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist...
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 20:43:11
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.580.788 von strongbuyamitelo am 14.02.09 20:41:39War ja wörtlich. :rolleyes::rolleyes:
      Naja, nochmal bestätigt...
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 20:54:53
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.580.774 von TB303 am 14.02.09 20:33:22http://www.bpb.de/themen/AAWX7W,0,Warum_Deutschlands_Verfass…

      Die Jahre 1948 und 1949

      Warum Deutschlands Verfassung Grundgesetz heißt



      Hans Vorländer


      Gesellschaftliche Umbrüche, Revolutionen, gewaltsame Auseinandersetzungen und Kriege sind Gründe, warum sich ein politisches Gemeinwesen eine neue Verfassung gibt. Wie kam es, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland "nur" ein Grundgesetz war?




      Auch wenn das Grundgesetz nicht vom Volk beschlossen werden sollte, war das Interesse groß: Zuschauer blicken durch ein geöffnetes Fenster in den Sitzungssaal des Parlamentarischen Rats. Foto: Haus der Geschichte / Bestand Erna Wagner-Hehmke


      Gesellschaftliche Umbrüche, Revolutionen, gewaltsame Auseinandersetzungen und Kriege sind Gründe, warum sich ein politisches Gemeinwesen eine neue Verfassung gibt. In der Regel legen Verfassungen die Organisation des Staates fest und enthalten grundlegende Menschen- und Bürgerrechte. Nachdem eine verfassunggebende Versammlung den Text der Verfassung entworfen hat, wird diese vom Volk in einem Referendum beschlossen.

      Die Geschichte des deutschen Grundgesetzes verlief anders – zwar nur in einigen, aber eben in entscheidenden Punkten.

      Zur Person
      Hans Vorländer
      Hans Vorländer, Jahrgang 1954, ist Professor für Politische Theorie und Ideengeschichte an der Technischen Universität Dresden. Seine Forschungsschwerpunkte sind u.a. die Verfassungstheorie und Verfassungspolitik.



      Das Grundgesetz war keine Verfassung

      Zwar wurde das Grundgesetz nach dem Ende von Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg gegeben. Auch hatte es wie andere Verfassungen eine konstituierende Bedeutung für den neuen Staat, denn die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ist zugleich die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch fehlten ihm entscheidende Attribute: Das Grundgesetz war eben keine Verfassung. Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert. Zudem sollte es nicht einen neuen deutschen Nationalstaat begründen, sondern zunächst nur aus den drei westlichen Besatzungszonen ein einheitliches Staatsgebiet machen, also nur einen westdeutschen Staat begründen.

      Wie aber kam es, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland "nur" ein Grundgesetz war? Und warum wurde es nicht vom deutschen Volk in einer Abstimmung verabschiedet? Aus heutiger Sicht, vor allem nach der deutschen Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, scheint diese Frage anachronistisch zu sein. Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist. Dass das Grundgesetz 1949 nicht vom Volk verabschiedet worden war, ist hingegen nahezu in Vergessenheit geraten.

      Ein Weststaat soll entstehen



      Westzone 1948


      Länder der Westzone 1948
      Für die Situation im Jahre 1948 war all dies, die Art und Weise, wie der Weststaat verfasst werden sollte, aber auch, wie lange ein solches Grundgesetz gelten sollte, vollkommen unklar. Erkennbar war indes, dass sich Deutschland in zwei Teilen neu zu organisieren begann. Zum einen hatten die Westalliierten im Jahr 1948 auf der Londoner Sechsmächtekonferenz die Entscheidung gefällt, dass aus den drei westlichen Besatzungszonen ein neuer Weststaat erwachsen sollte. Der amerikanische Außenminister James F. Byrnes hatte bereits im September 1946 angekündigt, "dem deutschen Volk die Regierung Deutschlands zurückzugeben". Die amerikanische und die britische Besatzungszone hatten sich am 1. Januar 1947 zur Bizone zusammengeschlossen, Institutionen wie der Wirtschaftsrat, der Ernährungsrat oder der Verkehrsrat wurden als gemeinsame Organe der Länder gegründet. Auch hatten sich in den wieder entstandenen Ländern bereits feste einzelstaatliche Strukturen mit Verfassungen und durch Wahlen gebildete Repräsentativorgane ergeben.

      Im Schlusskommuniqué der Londoner Außenministerkonferenz vom 17. Juni 1948 war zum ersten Mal offiziell von einer Verfassung die Rede. Diese sollte zweierlei bewirken. Zum einen sollte "das deutsche Volk jetzt in den verschiedenen Ländern die Freiheit erhalten…, für sich die die politischen Organisationen und Institutionen zu errichten, die es ihm ermöglichen werden, eine regierungsmäßige Verantwortung … zu übernehmen". Zum anderen sollte diese Verfassung so in ihren Strukturen beschaffen sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Teilung Deutschlands mittels einer föderativen Regierungsform wieder aufgehoben werden könnte. Diese Verfassung war aber, so das Schlusskommuniqué, so zu gestalten, dass sie mit den Erfordernissen der Besetzung und der Kontrolle durch die (West-)Alliierten vereinbart werden konnte.

      Frankfurter Dokumente geben den Weg vor

      Der entscheidende Schritt schien dann am 1. Juli 1948 getan, als die elf Ministerpräsidenten der drei westdeutschen Besatzungszonen in Frankfurt am Main von den Militärgouverneuren die deutschlandpolitischen Entscheidungen der Londoner Sechsmächtekonferenz entgegennahmen. Diese so genannten Frankfurter Dokumente enthielten die Aufforderung an die Ministerpräsidenten, eine "Verfassunggebende Versammlung" einzuberufen, um "eine demokratische Verfassung" auszuarbeiten. Diese Verfassung sollte eine Regierungsform des föderalistischen Typs schaffen, die Rechte der beteiligten Länder schützen, die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthalten und eine angemessene Zentralinstanz schaffen. Diese Verfassung war von den Militärgouverneuren zu genehmigen und "zur Ratifizierung durch ein Referendum in den beteiligten Ländern" in Kraft zu setzen.

      Alles schien damit auf eine Verfassung und ein Verfassungsreferendum zuzulaufen. Aber die Außenminister und die Militärgouverneure der Westmächte hatten die Rechnung ohne die deutschen Ministerpräsidenten und Teile der wiedererstandenen Parteien aufgemacht. So sehr sich die Ministerpräsidenten durch die Frankfurter Vorgänge zu einer eigenen "Institution" aufgewertet sahen und sich als "Sprachrohr für die Deutschen" verstehen konnten, so sehr zögerten sie doch, dem zu bildenden Weststaat all die Attribute zu verleihen, die aus ihm einen vollwertigen Nationalstaat gemacht hätten. Die Spaltung Deutschlands war in ihren Augen nur eine vorübergehende und durfte nicht durch eine Verfassung verfestigt werden.





      Die CDU/CSU schlug vor, durch die Länderparlamente einen "Parlamentarischen Rat" zu wählen, der die "vorläufigen organisatorischen Grundlagen" für den Zusammenschluss der drei Zonen schaffen und die "Interessen der deutschen Bevölkerung gegenüber den Besatzungsmächten zur Geltung" bringen sollte. Da, wie es schien, Verfassung und Besatzungsstatut eng miteinander verbunden waren, sollte auf jeden Fall verhindert werden, dass Verfassung wie Besatzungsstatut durch Volksentscheid anzunehmen waren. Auch die SPD wollte auf die Ausarbeitung einer Verfassung verzichten. An ihre Stelle sollte ein "Verwaltungsstatut", ein "Organisationsstatut" oder ein "vorläufiges Grundgesetz" treten. Die SPD war ebenfalls gegen einen Volksentscheid, dachte eher an einen Ausschuss der Länderparlamente, durch den die Verfassung zu verabschieden gewesen wäre.

      Provisorium statt Einheitsstaat

      Nicht nur das Grundgesetz, auch die Hauptstadt Bonn sollte ein Provisorium sein. Im Februar 1949 begann der Bau des künftigen Plenarsaals. Foto: Haus der Geschichte / Bestand Erna Wagner-Hehmke

      Als die Ministerpräsidenten der westdeutschen Besatzungszonen vom 8. bis 10. Juli 1948 in Koblenz zusammentrafen – im Übrigen ohne die vier ostdeutschen Ministerpräsidenten, was die schon bestehende faktische Spaltung symbolisch zum Ausdruck brachte – kamen sie sehr schnell überein, auf die Schaffung eines westdeutschen Staates zu verzichten. Auch die Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung oder gar einer "Nationalversammlung" kam für sie in Anbetracht der Teilung Deutschlands nicht in Frage. Die Ministerpräsidenten diskutierten lange über die Frage, in welche Formen die politische Organisation der drei westlichen Besatzungszonen gegossen werden sollten. Schließlich plädierten sie in den Koblenzer Beschlüssen für ein "Provisorium" und lehnten einen Volksentscheid entschieden ab. Die Ministerpräsidenten machten klar, dass sie keine Verantwortung für die Teilung Deutschlands übernehmen wollten. Daher äußerten sie sich auch sehr reserviert gegenüber der Absicht, "dem zu schaffenden Gebilde den Charakter eines Staates" zu verleihen. Die Ministerpräsidenten verständigten sich darauf, den Landtagen zu empfehlen, "eine Vertretung" (Parlamentarischer Rat) zu wählen und damit zu beauftragen, "ein Grundgesetz für die einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebietes der Westmächte" auszuarbeiten. Somit waren die entscheidenden zwei Begriffe geprägt: anstelle einer "Verfassunggebenden Versammlung" also ein "Parlamentarischer Rat", anstelle einer "Verfassung" ein "Grundgesetz".

      Doch zu jener Zeit war keineswegs sicher, ob sich die Ministerpräsidenten gegenüber den Westalliierten würden durchsetzen können. Denn diese lehnten die Ausarbeitung eines Grundgesetzes statt einer Verfassung ab und hielten zunächst auch am Verfassungsreferendum fest. Dennoch teilten die Ministerpräsidenten nach ihrer Konferenz im Jagdschloss Niederwald am 21. Juli 1948 den Militärgouverneuren mit, dass sie sich entschieden hätten, vom Grundgesetz zu sprechen und an ihrer Ablehnung der Ratifizierung eines solchen Grundgesetzes durch Referendum festhielten. Die Westallierten lenkten ein. Damit war der Weg vorgezeichnet. Auch der Parlamentarische Rat änderte an der Bezeichnung "Grundgesetz" nichts mehr.

      Vom Provisorium zum Definitivum

      C’est le provisoire qui dure – es ist das Provisorium, das Bestand hat. So paradox die französische Redewendung sein mag, so zutreffend charakterisiert sie die Tatsache, dass aus dem Grundgesetz eine Verfassung geworden ist. Das Grundgesetz, nur für eine Übergangszeit gedacht, nämlich bis zu dem Zeitpunkt, wo, wie der ursprüngliche Artikel 146 vorschrieb, sich das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung gibt, blieb bestehen. Es blieb auch dann noch bestehen, als 1989/90 der Weg zur Vereinigung von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik gegangen wurde. Die Alternative bestand darin, den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 (alt) zu beschreiten oder aber, dem Sinn des Artikels 146 entsprechend, eine neue Verfassung von einer Verfassunggebenden Versammlung ausarbeiten und dann vom deutschen Volk in freier Entscheidung auf dem Wege eines Referendums ratifizieren zu lassen.


      Artikel 23 und 146 GG vor 1990


      Aus verschiedenen Gründen :confused:, die nicht zuletzt in der Beschleunigung des Vereinigungsprozesses lagen, wurde der erstgenannte Weg beschritten. Auf die Ausarbeitung einer neuen Verfassung wurde verzichtet, die notwendigen Veränderungen wurden im Rahmen des alten Grundgesetzes vollzogen. Auch eine Revision des Grundgesetzes, die für die Zeit nach der Vereinigung vorgesehen war, führte nicht zu einer Totalrevision oder einer neu ausgearbeiteten Verfassung. Damit war dann letztlich aus dem Provisorium ein Definitivum, aus dem Grundgesetz eine Verfassung geworden.

      Von Inhalt und Struktur, von Geltung und Anerkennung war das Grundgesetz auch schon in der (alten) Bundesrepublik Deutschland eine vollwertige Verfassung. Das Grundgesetz hatte keinen Mangel aufgewiesen, im Gegenteil: Es war die Grundlage für die Ausbildung einer freiheitlichen und stabilen Demokratie, der es gelang, die Fehler von Weimar zu vermeiden. Die Grund- und Menschenrechte erhielten einen herausragenden Platz, das Bundesverfassungsgericht entwickelte sich zu einem Anwalt der Bürger und seiner Rechte, die politischen Kräfte und Institutionen agierten zumeist im Rahmen der vorgegebenen Verfassungsregeln. Und schließlich war es auch das Grundgesetz, das den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland ein Gefühl der Zugehörigkeit vermittelte, wie die Rede vom "Verfassungspatriotismus" seit den 1980er Jahren belegt. Die Bürger hatten sich das Grundgesetz als ihre Verfassung angeeignet, auch wenn es ihnen 1949 verwehrt geblieben war, es selbst zu ratifizieren. Auch 1990 wurde das Grundgesetz als nunmehr gesamtdeutsche Verfassung keinem Referendum unterzogen, was nicht nur von vielen Bürgern der DDR bedauert wurde. Sie waren nun ihrerseits darauf angewiesen, sich das Grundgesetz selbst anzueignen, um es auch zu ihrer (gesamt)deutschen Verfassung werden zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 20:57:40
      Beitrag Nr. 32 ()
      Unser Grundgesetz ist in schlechter Verfassung
      12. Februar 2009

      Am 13.1.2009 wurde eine öffentliche Petition beim Bundestag eingereicht mit dem Ziel, durch eine Volksabstimmung eine vom Volk selbst erarbeitete Verfassung zu verabschieden.

      Der Petitionsausschuss gab dem Antragsteller nun schriftlich zu verstehen, dass diese öffentliche Petition abgelehnt wird, weil die BRD bereits eine Verfassung namens Grundgesetz besäße.

      Die Begründung, welche offenbar schon mehrfach abgegeben wurde, klingt dünn und fadenscheinig. Aber war etwas anderes zu erwarten?


      Die öffentliche Petition wurde mit folgendem Wortlaut beantragt:

      Der Deutsche Bundestag möge nach Art. 146 GG eine aus Bürgern bestehende Kommission damit beauftragen, ein Expertenteam zu berufen, welches binnen eines Jahres eine Verfassung für Deutschland ausarbeitet. 4 Wochen danach muss eine Volksabstimmung erfolgen, in welcher einzig über die Annahme oder Ablehnung der Verfassung abgestimmt wird.

      Der Bundestag möge außerdem seine endgültige Auflösung zum Termin der Volksabstimmung formal beschließen und sich dann selbst auflösen.

      Als Begründung wurde folgendes angegeben:

      Das Grundgesetz FÜR die BRD hat seit dem 18.7.1990 keinen Geltungsbereich mehr durch Aufhebung von Artikel 23.

      Ebenfalls fehlen seit 2006 und 2007 u. a. die Geltungsbereiche von ZPO und StPO. Die BRD befindet sich auch heute - 2009 - noch unter ständig gültigem Besatzerrecht, die SHAEF-Gesetze haben volle Gültigkeit.
      Siehe Artikel 139 GG:

      Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

      Da die BRD zur Zeit nur noch ein Schein-Staat ist und alle “Beamten”, Richter, Volksvertreter, Anwälte, Polizei und Staatsanwälte gesetzeswidrig als Privatpersonen handeln und entsprechend haften - zumeist unwissentlich - muss dieser Zustand unmittelbar geändert und korrigiert werden, um amtliche Personen zu schützen und für die Gesamtbevölkerung schnellstmöglich wieder einen formal gültigen und rechtlich einwandfreien Zustand herzustellen.

      Es besteht der dringende Bedarf der Wiederherstellung von Rechtsicherheit. Außerdem muss unmittelbar ein Friedensvertrag erarbeitet werden, damit die zahlreichen Staaten, mit denen Deutschland sich noch immer nur im Waffenstillstand befindet, in einen Friedensstatus mit Deutschland gelangen können.

      Die Argumentation des Petitionsausschusses ist folgende:

      Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sieht keine Notwendigkeit, eine neue deutsche Verfassung zu schaffen, da die BRD mit dem Grundgesetz bereits eine gültige Verfassung besitzt.

      Und weiter:

      Die Bezeichnung Grundgesetz wurde beibehalten, da das Grundgesetz nach über 40 Jahren zu einem Synoym für eine freiheitliche Verfassung geworden war.

      Soso, “Grundgesetz” ist also ein Synonym für “Verfassung”? Tatsächlich, der Microsoft Word Thesaurus macht als Alternativen zu dem Wort “Grundgesetz” folgende Vorschläge: Verfassung, Charta, Statut. Na prima, ist doch alles in bester Ordnung.

      Nun, lassen Sie uns folgendes Ersetzungsspiel einmal durchgehen. Der Wortlaut von Artikel 146 des GG ist:

      Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

      Da man das Wort Grundgesetz also laut Microsoft und auch laut dem Petitionsausschuss durch das Wort Verfassung ersetzen kann, lautet Artikel 146 dann so:

      Diese Verfassung, die nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

      Hm, das bedeutet also, die Verfassung verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem sie in Kraft tritt? Ziemlich lustig, unsere Petitionsfuzzies. Ob denen das schon aufgefallen ist?

      Lesen Sie sich einmal das gesamte Antwortschreiben des Petitionsausschusses durch. Darin wird auf verschiedene Ziffern des Einigungsvertrages verwiesen. Zum Beispiel in Artikel 1 des Einigungsvertrages steht:

      (1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemaess Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Laender Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thueringen Laender der Bundesrepublik Deutschland.

      Fuer die Bildung und die Grenzen dieser Laender untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Laendern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Laendereinfuehrungsgesetz (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemaess Anlage II massgebend.

      Schade nur, dass Artikel 23 zu diesem Zeitpunkt im Oktober 1990 schon längst Geschichte war. Ob das den Petitisten auch noch nicht aufgefallen ist?

      Interessant ist ebenfalls der letzte Satz im Antwortschreiben:

      Der von der Fraktion DIE LINKE gestellte Antrag, die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und einer Stimme der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und einer Stimme der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden.
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 20:58:34
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.580.822 von strongbuyamitelo am 14.02.09 20:57:40Quelle:

      http://www.wahrheiten.org/blog/2009/02/12/unser-grundgesetz-…
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 21:19:16
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.580.772 von strongbuyamitelo am 14.02.09 20:32:22Ich wäre dabei und ich meine das ernst.

      Habe mir übr. mehrmals und intensiv den ersten Beitrag von invest durchgelesen (Beitrag 7). Hier für mich nochmal das Wichtigste:

      Das deutsche Volk wird innerhalb der alten Grenzen, sowohl vom GG, vom Bundesverfassungsgericht wie auch von den Alliierten als Staat weiter genannt und anerkannt. Somit kann nur dieser Staat (also sein Volk) seine eigene Verfassung auflösen, bevor ein Teilgebiet ein neue Verfassung ausruft. All das ist sowohl völkerrechtlich wie auch juristisch gesichert und der Grund weshalb keiner dieses heiße Eisen anfasst.


      Ich denke, dass diese Gegebenheit grundsätzlich kein Hindernis sein kann. Würde ja, wenn ich es richtig verstanden habe, heißen, dass ohne Krieg oder Zwangsannexion Polens eine neue Verfassung nicht möglich wäre.



      Ich wäre auch dabei.
      Das Problem ist echt, dass man sich da mit sehr schwierigen Inhalten beschäftigen muss. UNd wie du schon sicherlich gelesen hast: Soll es da gewisse staatliche Hürden geben.

      Grundsätzlich:
      Die aktuelle Krise könnte dabei helfen oder wird genau das verhindern.

      Ich denke, die Deutschen sind ein sehr friedliches Volk, dass erst zum Schluss beginnt sich zu wehren.
      Bisher ging es auch gut und viele konnten sich einen guten Wohlstand erschaffen, der unterstützt durch z.B. in der Welt fast einmaligen sozialen Einrichtung etwas besonderes ist.
      Dies wird Zurzeit zerstört. In wie weit...das wird soch erst noch zeigen müssen.

      Wie bekommt man nun die Deutschen dazu, sich mit der Politik ins Detail zu befassen?
      Ich selber interessiere mich eher für die weltpolitischen Geschehen und ließ die deutsche Politik links liegen. Sie erschien mir zu sehr verlogen...die Weltpolitik ist auch nicht anders.
      Somit macht es fast keinen Unterschied...ob es Deutschland gebe oder Europa.

      Der Lissaboner Vertrag hätte schon längst durch sein sollen.
      In diesem Sinne denk ich bisher: Danke Irland

      Sobald der durch ist...und das wird nicht mehr allzulange dauern. Spätestens 2010 ist Schicht im Schacht und notfalls wurde in Irland noch 3 x ein Referendum angesetzt.
      Dann lösen sich die bisherigen Nationen auf und es vereinen sich die Völker weiters.

      Wenn das soweit ist...dann zählt wohl nur noch eins: Die westlichen Länder...vereinigt euch...und nehmt die östlichen und südlichen Nationen weiters ein.


      Jetzt kommt dann eine heikle Frage:

      Möchte man den aktuellen Wohlstand auf weitere Generationen aufrecht erhalten?
      Indem man die westlich orientierte Zone (USA, Kanada, Mexico + Europa + Ägypten + Israel(?) + Indien + Australien (hab vll. noch welche vergessen)) stabilisiert und dafür weitere Explorationskriege oder politische Schachzüge gegen die restlichen Afrikanischen Länder und den Ländern, meist mit dem Islam besetzt, aber auch Russland und China usw... führt und sich unterwürfig macht.

      Oder möchte man seinen Wohlstand etwas runterfahren und dann gleichwertige Nationen werden...bei dem alle Länder der Welt mitmachen müssten.


      oder einfach wieder zur alten Tatsache zurück: leistungsgerecht entwickelte Nationalestaaten.


      Es ist schön, wenn man in Europa so frei reisen, handeln und arbeiten kann. Ich nutze es nicht. Vielleicht etwas im Reisen und im Handeln.



      Das aber irgendwann eine paar durchgeknallte Machthaber in der EU sich einfach über die Deutschen hinwegsetzen können. Das möchte ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 21:23:30
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.580.822 von strongbuyamitelo am 14.02.09 20:57:40Diese Verfassung, die nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

      Hm, das bedeutet also, die Verfassung verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem sie in Kraft tritt? Ziemlich lustig, unsere Petitionsfuzzies. Ob denen das schon aufgefallen ist?



      Das ist wirklich Stumpsinn von dem Verfasser.

      Klar verliert eine (alte) Verfassung seine Gültigkeit, wenn eine (neue) in Kraft tritt.
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 21:28:47
      Beitrag Nr. 36 ()
      Mal schauen, ob es Leute gibt, die sich überhaupt die Beiträge ab #28 überhaupt durchlesen. Ich habe für den beitrag #7 allein ne halbe Stunde benötigt, um ihn zu verstehen. Wenn sich tatsächlich mehrere finden, sollte man darüber nachdenken. Alelrdings denke ich eher, dass in ein paar Tagen wieder alles in der Versenkung gelandet ist, ehe in ein paar Monaten ein ähnlicher Thread eröffnet wird, der dann auch wieder nach ein paar Tagen in Vergessenheit gerät usw. usw. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 21:45:28
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.580.880 von strongbuyamitelo am 14.02.09 21:28:47Das ist leider normal.

      Im Grunde will nur jeder, dass es ihm gut geht. Wie sich darüber die Politik zusammensetzt, ist zweit- oder xxx-rangig.


      Sicher ist nur eins:

      Es ändert sich immer wieder die Ideologie in einem Land, aber ein bestimmter Grad an Feudalismus wird immer bestehen bleiben.
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 21:57:14
      Beitrag Nr. 38 ()
      http://www.welt.de/politik/article3107151/Feier-der-Verfassu…


      60 Jahre Grundgesetz
      Feier der Verfassung ohne Verfassungsgericht?
      Von Thorsten Jungholt 28. Januar 2009, 16:59 Uhr

      Um die Feierlichkeiten 60. Geburtstag des Grundgesetzes gibt es Streit: Zum einen ist keine Rede des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen – obwohl dieser ein Verfassungsorgan ist. Zum anderen ist die SPD sauer, weil sie sich vernachlässigt fühlt. Ähnlich geht es auch der FDP.





      Das Bundesverfassungsgericht hat sich in den 60 Jahren seit Gründung der Bundesrepublik so manche Verunglimpfung aus der Politik gefallen lassen müssen. In den Fünfzigern wertete Justizminister Thomas Dehler (FDP) ein Urteil des Gerichts als "Nullum", das "auf erschütternde Weise vom Weg des Rechts" abweiche. 20 Jahre später schimpfte Herbert Wehner (SPD) in der ihm eigenen Art über die "Arschlöcher in Karlsruhe", die seine Politik kaputt machten.

      Diese rabaukenhaften Zeiten sind vorbei. Aber auch im Jahr 2009 fühlt sich das Gericht von Regierung und Volksvertretern nicht ausreichend gewürdigt. Am 22. Mai soll der Geburtstag des Grundgesetzes mit einem Staatsakt gefeiert werden – und ausgerechnet die Hüter der Verfassung spielen dabei nur eine Nebenrolle. Zwar sind die Richter als Gäste eingeladen, eine Rede des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier ist jedoch nicht vorgesehen. Darüber ist man in Karlsruhe „irritiert“ bis „verärgert“. Immerhin verdanke das Grundgesetz seine Akzeptanz auch dem obersten deutschen Gericht.


      Umfrage
      60 Jahre Grundgesetz - für Sie ein Grund zu feiern?
      Ergebnis
      52%
      Ja, darauf bin ich stolz
      48%
      Nein, das überlasse ich der Politik
      466 abgegebene Stimmen


      Streit über den Staatsakt gab es in den vergangenen Wochen schon zur Genüge. So hatte sich die SPD darüber mokiert, dass ihre Repräsentanten vom für die Planungen zuständigen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) aus parteipolitischen Erwägungen nicht berücksichtigt worden seien. Das sei „unwürdig und peinlich“, schimpfte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil.

      Seine Partei erwarte, dass Schäuble sein Konzept überarbeite. Weil es derzeit aber nun einmal so ist, dass die für Auftritte beim Staatsakt und dem anschließenden Bürgerfest am Brandenburger Tor infrage kommenden Verfassungsorgane wie Bundespräsident Horst Köhler, Bundeskanzlerin Angela Merkel oder Bundestagspräsident Norbert Lammert allesamt das Parteibuch der Union haben, einigte man sich auf eine zusätzliche Parlamentsdebatte am 23. Mai, in der auch die Sozialdemokraten und andere Abgeordnete reden können.


      Weiterführende Links
      * Das Fest zum Verfassungsjubiläum ist geplatzt
      [url* 10 Jahre am höchsten Gericht – Bilanz einer Frau]http://www.welt.de/politik/article3031556/10-Jahre-am-hoechsten-Gericht-Bilanz-einer-Frau.html[/url]
      * Richter retten uns vor dem gefräßigen Staat


      Auch die Details des Bürgerfestes werden derzeit von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus dem CDU-geführten Innen- und dem SPD-geführten Justizministerium noch einmal überarbeitet. An die Karlsruher Grundgesetzwächter aber, deren Präsident ebenfalls den Rang eines Verfassungsorgans einnimmt, hat offenbar niemand gedacht.

      Für den FDP-Vorsitzenden Guido Westwelle sind die Auseinandersetzungen über den Staatsakt kleinkariertes Wahlkampfgeplänkel. „Ich bedaure, dass die große Koalition auch bei der Frage des Geburtstages unserer Republik den Weg der kleinen Karos nicht verlassen kann“, sagte Westerwelle am Mittwoch in Berlin. „Als ob der Erfolg bei den Bundestagswahlen davon abhinge, wer bei den Feierlichkeiten zu 60 Jahren Grundgesetz spricht.“ Auch mit ihm sei nie über das Thema geredet worden: „Es ist schon verwunderlich, dass die Opposition in die Gespräche zwischen den Regierungsparteien ebenso wenig eingebunden ist wie andere Verfassungsorgane.“ Die FDP wäre – hätte man sie gefragt – durchaus auf die Idee gekommen, auch das Verfassungsorgan aus Karlsruhe in die Feierlichkeiten einzubeziehen.

      Am Gericht aber glauben viele, dass mehr als nur wahltaktische Überlegungen hinter der Ausbootung steckt. Denn auch bei anderen Festakten wie dem zum Tag der Deutschen Einheit sei keine Rede Papiers vorgesehen. Am 3.Oktober ist die Bundestagswahl schon vorbei. Tatsächlich lässt sich aus der Historie der Einheitsfeierlichkeiten eine grundsätzliche Vernachlässigung des Bundesverfassungsgerichts herauslesen. So durfte der amtierende Gerichtspräsident letztmals im Jahr 1988 zum Tag der Deutschen Einheit sprechen – der Mann hieß damals Roman Herzog, die Mauer stand noch, und der Termin lag deshalb auf dem 17. Juni.

      Im Innenministerium gibt man sich verwundert über die Vorwürfe aus Karlsruhe. Eine Vertreterin des Gerichts sei zu allen vorbereitenden Besprechungen für das Grundgesetz-Jubiläum eingeladen gewesen, aber nach anfänglicher Teilnahme nicht mehr erschienen. Das allerdings lässt sich leicht erklären. Bei der Einbeziehung Karlsruhes ging es vor allem um eine Beteiligung am Bürgerfest. „Sollen wir etwa einen Infostand Unter den Linden aufbauen?“, heißt es dazu am Gericht. Für eine Juxveranstaltung stehe man nicht zur Verfügung.
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 22:00:07
      Beitrag Nr. 39 ()
      http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgese…

      Artikel 20
      (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
      (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
      (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
      (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 09:16:52
      Beitrag Nr. 40 ()
      These: Nachdem die Schlechten (Bösen) es nicht geschafft haben, den Artikel 20 GG für sich zu reklamieren, wollen sie jetzt das Grundgesetz abschaffen - was natürlich ein komplett lächerlicher Versuch wäre aber wo wir ja gerade die närrische Zeit haben, kann man derartige Kaspereien als Schwerz durchgehen lassen.

      PS: Nix gegen eine neue bessere Verfassung, aber die muss erst geschaffen werden.

      PPS: hier gibt es übrigens ganz erhebliche Defizite:

      Artikel 20a
      Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgese…
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 11:10:41
      Beitrag Nr. 41 ()
      :confused: http://www.wahrheiten.org/blog/2009/02/14/geburtstag-eines-s…

      Geburtstag eines Staates: Das Fürstentum Germania

      Heute und morgen, am 14. und 15.2.2009, wird die Gründung des Staates Fürstentum Germania, der Geburtstag eines neuen souveränen Staates gefeiert.

      Das Besondere: Dieser neue Staat gründet sich auf dem [urlLehensrecht]http://de.wikipedia.org/wiki/Lehnswesen[/url] und gilt auf dem Lehensgebiet von Michael Freiherr von Pallandt in [urlPlattenburg]http://de.wikipedia.org/wiki/Plattenburg[/url] im Landkreis Prignitz, Brandenburg.


      VIDEO


      Die Gründung eines Kirchenstaats?

      Das Fürstentum Germania ist darauf aus, einen souveränen Staat in Deutschland zu gründen. Germania an sich ist ein Kirchenstaat, jedoch keine normale Kirche so wie sie jeder kennt. - Also morden, foltern und Schutzgelder eintreiben. - Nein, es ist ein Kirchenstaat der sich der Schöpfung hingibt.

      Im Interview stellt Jessie Marsson dann klar, was der Hintergrund des Kirchenstaates ist. Er meint keine herkömmliche Kirche, sondern die Grundlage des jeweiligen individuellen Glaubens, den ein Mensch besitzt.

      In der Mitte des Interviews geht Jessie auf seine früheren erschütternden Erfahrungen ein. Das Thema Kindesmissbrauch steht dabei im Zentrum des Handeln der Machthaber in unserem Land bzw. in vielen anderen Ländern ebenso. Bestimmte Logen-Zeremonien stellen durch ihre massiven Erpressungsmöglichkeiten ein wesentliches Instrument der Steuerung der Politik dar. Man möge bitte einen Eimer für eventuelle antiperistaltische Magenbewegungen bereithalten.

      Schauen Sie sich die Verfassung von Germania an. Die Basisdemokratie steht hierbei im Vordergrund:

      Artikel 1

      1. Germania ist ein basisdemokratischer Kirchenstaat. Der bedingungslose Erhalt der gesamten Schöpfung ist die oberste Pflicht des Staates.
      2. Amtssprache ist Deutsch nach der Schreibweise um das Jahr 2000.
      3. Das Staatsoberhaupt ist der Fürst von Germania. Der erste Fürst von Germania ist der Gründer des Fürstentums, Michael Freiherr von Pallandt. Der Fürst ernennt und entläßt seine Stellvertreter selbst. Der Fürst, seine Nachfolger und seine Stellvertreter können jeweils einen Nachfolger bestimmen, die vom wahlberechtigten Volk der jeweils unterstellten Gebiete in geheimer und freier Wahl bestätigt werden müssen.
      Die Wahl gilt zunächst bis zum Ableben oder seinem freiwilligen Rücktritt. Der Fürst hat nur die Entscheidungen des Volkes gegenüber anderen Staaten zu repräsentieren und ist mit keinen sonstigen Machtbefugnissen ausgestattet. Sollte diese Befugnis überschritten werden, kann das Volk ein anderes Staatsoberhaupt bestimmen.
      4. Entscheidungen, die gegen den Frieden mit anderen Völkern gerichtet sind, dürfen nicht ausgesprochen werden. Kriegserklärungen gegen Germania sind grundsätzlich vom Staatsoberhaupt zurückzuweisen und mit einer Friedenserklärung zu beantworten.


      Es spricht eine tiefe Ehrlichkeit aus der [urlVerfassung von Germania]http://fuerstentum-germania.org/index.php?lang=de&mct=Verfassung[/url] und aus dem Engagement von Jessie Marsson und seinen Mithelfern. Wir dürfen gespannt sein, was daraus wird. Jede große Bewegung hat nämlich immer mal ganz klein begonnen.

      Zweimal in Berlin und einmal in Braunschweig kann die Gründung morgen live “erlebt” werden. Diese drei “Wahllokale” dienen als örtliche [urlTeilnahmemöglichkeit]http://der-runde-tisch-berlin.info/dokumente/Unterlagensatz1.pdf[/url]. Bescheiden, aber immerhin.

      Interessant ist der [urlSchlagabtausch]http://fuerstentum-germania.de.tl/Offener-Brief-an-den-Volks_Bundesrath.htm[/url], den sich Jessie mit [urlErhard Lorenz]http://erhard-lorenz.de/[/url] liefert. Die Hintergründe zu diesem Thema sind relativ undurchsichtig. Das Problem ist, dass die im obigen Video angesprochenen rund 70 Gruppierungen in der BRD mit dem Hintergrund “Deutsches Reich” zu einem gewissen Teil von BRD-Schützern unterwandert sind und sich insgesamt großteils nicht “grün” sind.

      Im Grunde zählt sowieso nur eines: Wir, also das Volk, muss wieder zum echten Souverän werden. Diese 16 Wahlen in 2009 sind eine Farce und eine Frechheit der Regierung uns Bürgern gegenüber. Wir können nur darauf hoffen, dass im richtigen Moment genügend “Selbstdenker” am richtigen Ort sind und die richten Entscheidungen treffen.
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 15:27:23
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.581.568 von TB303 am 15.02.09 11:10:41Was es alles gibt. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 09:18:42
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.582.504 von strongbuyamitelo am 15.02.09 15:27:23Das Interesse schwand schnell...jedoch wird es sicherlich noch aktuell werden.
      *******************************************************************

      Was der Pallandt macht ist möglich...wird aber sicherlich keinen Erfolg bringen. Er selber scheint ja nicht der hellste zu sein.

      Selbst ausgerufene Staaten im Staat gibt es zur Genüge und halten sich nur solange wie sie vom Staat geduldet werden.

      Interessantes Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Sealand

      Es gibt sogar Gipfeltreffen sogenannter Micronationen: http://www.muu.fi/amorph03/impressum.html

      Weitere Auflistung: http://de.wikipedia.org/wiki/Mikronation


      Aber das kann nicht der Sinn sein.



      Ein Problem sehe ich:
      Das unsere bisherige Grundlage durch den Lissaboner Vertrag zu sehr ausgehebelt wird.
      Indem die Europäische Gerichtsbarkeit zu viel Macht bekommen wird und europäisch gemischte Urteile ausgesprochen werden.

      Die Gefahr dabei:
      Ein Richter spezialisiert sich wie ein Rechtsanwalt auf ein bis mehrere Fachgebiete, da die Gesetzgebung zu aufgebläht ist und es viele Auslegungmöglichkeiten gibt. Nun spricht ein Malteser für die Rechtssprechung in Irland.
      Hat er dieses Denken, dass er für das Volk sprechen kann?


      Dazu:
      Die europäischen Richter haben einen gute und lukrative Position. Wenn ich mich recht daran erinner verdienen Sie um die 17.000€ monatlich und "Alle drei Jahre wird die Hälfte der Richter von den Regierungen neu ernannt. Sie bleiben jeweils für sechs Jahre im Amt. Eine Wiederernennung ist möglich. (Art. 223 EG-Vertrag)"

      Auch jeder Richter hat seinen Preis...zumindest seine Vorliebe für seinen Posten.
      Bei Bsp. 17.000€ im Monat ist die Gefahr zu groß, dass er für eine Interessengruppe sprechen wird.


      Ob nun die Europäischen Richter tatsächlich frei und gewissenhaft urteilen...ist somit dahin gestellt.
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 18:06:26
      Beitrag Nr. 44 ()
      Einie interessante Gespräche mit Bürgern

      Da sieht man in welcher Demokratie wir leben und welche Möglichkeiten man hat sich nicht erniedrigen zu lassen

      Interview von Uwe Behnken mit Jan Heiland
      http://video.google.de/videoplay?docid=6424036427666762896&h…

      Umgang mit Justizbehörden
      http://video.google.de/videoplay?docid=3731926299574573773&h…
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 18:10:50
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.571.583 von strongbuyamitelo am 13.02.09 10:32:01#3

      Was würde passieren, wenn man das Amt des Staatoberhauptes bzw des Bundespräsidenten ersatzlos streichen würde ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 18:17:24
      Beitrag Nr. 46 ()
      Weitere Möglichkeiten worüber die z.T. gekoksten Volksverräter in der Politik und ihre Hochfinanz HintersmännleinundWeiblein das Zittern bekommen sind

      eigene Souveränität zu erlangen

      Möglichkeiten z.B. siehe da:

      http://www.menschenrechte.de.tl/Zentralrat-Souver.ae.ner-B.u…

      http://www.freiesdeutschland.org/index.php?option=com_conten…

      die Leute formieren Sich..die egozentrische verlorene, u.a. zynische Minderheit der Menschen an der Macht werden es nicht schaffen die Massen der Menschen fertig zu machen!
      Die Zeit ist vorbei!

      Es geht bald endlich aufwärts mit der Auferstehung des Lebens

      Gruß an alle ehrliche, wahrheitsliebende, gerechte Menschen
      Friede Sei mit Euch und mit Eurem Geiste

      Gibt das Wissen weiter
      Es geht um das Leben jeden einzelnen
      Es muß keine NWO kommen !!!
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 18:47:48
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.644.236 von Blue Max am 24.02.09 18:10:50"Was würde passieren, wenn man das Amt des Staatoberhauptes bzw des Bundespräsidenten ersatzlos streichen würde ?"

      Na gut, dann hätten wir auch keinen Bundeskanzler mehr, denn der muß ja vom Bundespräsidenten vorgeschlagen werden.
      Außerdem, wer soll die Orden verleihen und Neujahrsempfänge machen.

      Womöglich würde auch unser guter Ruf in der Welt Schaden nehmen, wenn wir uns unter manches Land in Afrika stellen würden.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 07:42:33
      Beitrag Nr. 48 ()
      #46 Der Begriff NWO (http://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Weltordnung_(Verschw%C3%B6…) ist eher negativ besetzt.

      Wie nennst du die Beseitigung allen Unrechts und die zukünftige Herrschaft guter Menschen? Dies fällt meines Wissens nach nicht unter NWO.

      Der Zentralrat Souveräner Bürger (ZSB) sollte bedenken, dass die Wahrung der Menschenrechte zwingend den Kampf gegen das organisierte Verbrechen erforderlich macht (selbstverständlich unter Wahrung der Menschenrechte).

      Der

      Zentralrat Souveräner Bürger
      Zur Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte
      http://www.freiesdeutschland.org/index.php?option=com_conten…

      soll vom Verfassungsschutz beobachtet werden. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 12:10:03
      Beitrag Nr. 49 ()
      #1

      Hat GB ein Grundgesetz ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 12:12:02
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.644.567 von Wilbi am 24.02.09 18:47:48#47

      Gibt es in der Schweiz einen hauptamtlichen Bundespräsidenten ?

      Oder spart man sich da womöglich diesen Posten, indem einer der Minister dieses Amt nebenbei ausführt ? Und steht dadurch die Schweiz in der Welt als weniger demokratisch da ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.04.09 18:25:54
      Beitrag Nr. 51 ()
      Sieh an: Ich bin erhört worden. :rolleyes:

      Müntefering für gesamtdeutsche Verfassung
      Der SPD-Vorsitzende regte zudem eine Diskussion darüber an, ob Deutschland 20 Jahre nach dem Fall der Mauer eine gesamtdeutsche Verfassung benötigt. "Bei manchen Ostdeutschen spüre ich Skepsis. Nicht gegenüber den Inhalten des Grundgesetzes, aber sie sagen: 'Eigentlich war doch vorgesehen, dass es nach der Einheit eine gemeinsam erarbeitete Verfassung gibt, deshalb hat die Bundesrepublik ja nur ein Grundgesetz. Aber ihr habt uns euer Grundgesetz einfach übergestülpt, anstatt eine gemeinsame Verfassung zu schaffen.' Das muss man aufarbeiten", sagte Müntefering.

      http://bundestagswahl.t-online.de/c/18/43/21/46/18432146.htm…


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