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    Equity-Forwards für Privatanleger zur Depotabsicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.02.09 13:49:10 von
    neuester Beitrag 10.03.09 21:58:11 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.148.511
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      Avatar
      schrieb am 22.02.09 13:49:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kennt jemand eine Bank, die auch für Privatkunden mit kleinen Depots Equity-Forwards als Absicherung des Portfolios oder von Einzelaktien anbietet? Ich finde, dass das Hedging mittels OS schon mal gar nicht geht, daher dieser Gedanke.

      Danke für Meinungen und Hinweise,

      Grüße, Omo
      Avatar
      schrieb am 23.02.09 19:18:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn´s um Geld geht, Sparkasse!

      Bzw. bietet doch auch die Vermögensverwaltung Bernard Madoff
      Depotabsicherungen auf Equity-Forwards-Basis an :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 17:32:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.636.388 von Gammelfleischer am 23.02.09 19:18:53klar, die Anfangsrenditen vom Madoff hätte ich auch gerne. Sparkasse: alles klar, dann komm ich raus und hab nen Bausparvertrag aus der Verlegenheit heraus aufgeschwatzt bekommen..:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.03.09 15:13:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ omo
      Mir ist keine Bank bekannt, die dir einen Equity-Forward für kleine Portfolien oder gar für einzelne Aktien anbietet.

      Do solltest Dich mit mir in Verbindung setzen.
      Ich betreibe eine kleine/private Beteiligungsgesellschaft und würde Dir unter Umständen ein Absicherungsangebot für einzelne Aktien (aus dem DAX) anbieten.

      Sende mir bitte eine kleine Übersicht über die in Frage kommenden Wertpapiere an.

      oezkan.genc@gmail.com
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 09:23:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.689.815 von genc-ug am 03.03.09 15:13:20hast du deine Gesellschaft auch mit ner Homepage?

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      schrieb am 05.03.09 12:44:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      www.genc-ug.de.tl
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 17:33:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.705.174 von genc-ug am 05.03.09 12:44:32Eine private Beteiligungsgesellschaft als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft??? Wenn es nicht mal für das Kapital einer ordentlichen GmbH reicht, wäre mir das ja sehr suspekt. Oder gibt es einen anderen Grund für die Unternehmergesellschaft?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 05.03.09 18:08:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.707.753 von Taxadvisor am 05.03.09 17:33:40Wieso?

      Börsennotierte Beteiligungen

      a) Anlagevermögen:

      Allianz SE
      BASF AG
      Deutsche Bank AG
      Münchener Rück AG

      b) Umlaufvermögen:

      Lloyd Fonds AG


      Was soll da schief gehen :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.03.09 10:33:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Meine Herren,

      derartige negative Bemerkungen sind symptomatisch für dieses und andere Foren.

      Die Möglichkeit einer Unternehmergesellschaft wurde weniger aus Kapitalknappheit gewählt, sondern vielmehr aus Überlegungen, wie Gewinnausschüttungen vorgenommen werden können ohne dass die Abgeltungssteuer anfällt. Das Vermögen der Gesellschaft reicht ohne weiteres auch für eine "geforderte" GmbH, jedoch wissen wir um die steuerlichen und rechtlichen Begebenheiten, sowie die notwendigen Maßnahmen um diese Begebenheiten zu nutzen.

      Ich möchte Sie einladen, die Gesellschaft gelegentlich anzuschauen um sich ein Bild über die Fortschritte der Gesellschaft zu machen.

      Die Internet-Seite wird regelmäßig aktualisiert...

      Vielleicht entscheiden Sie sich mit uns zusammen zu arbeiten.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 06.03.09 17:54:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.713.106 von genc-ug am 06.03.09 10:33:09Die Möglichkeit einer Unternehmergesellschaft wurde weniger aus Kapitalknappheit gewählt, sondern vielmehr aus Überlegungen, wie Gewinnausschüttungen vorgenommen werden können ohne dass die Abgeltungssteuer anfällt

      Können Sie das erläutern, wie das funktionieren soll?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 06.03.09 22:00:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.717.825 von Taxadvisor am 06.03.09 17:54:24Ohne zu ausführlich zu werden, hier ein paar Überlegungen:

      1. Ausschüttungen von einer Kapitalgesellschaft an eine Privatperson unterliegen der Abgeltungssteuer.

      2. Kapitalerträge einer Kapitalgesellschaft sind grundsätzlich Steuerfrei (ausgenommen 5 Prozent-Regel).

      Geben Sie Ihrer eigenen Kapitalgesellschaft ein zinsfreies Gesellschafterdarlehen. Sie könnten z.B. Ihre private Sparraten sammeln und einmal Jährlich als Gesellschafterdarlehen einzahlen...

      Sobald Sie Geld benötigen, entnehmen Sie es dem Darlehenskonto, welches dann nicht besteuert wird, da es sich nicht um eine Gewinnausschüttung handelt, sondern um Rückzahlung eines Darlehens.;)

      Fazit: Solange Sie nicht mehr aus Ihrem Unternehmen entnehmen (in Form einer Gewinnausschüttung), als Sie ihr als Darlehen gewährt haben sind keine Steuern abzuführen. Die Kapitalerträge der Gesellschaft werden zu einem sehr geringen Prozentsatz besteuert zzgl. der Verwaltungskosten.


      Das Prinzip erfordert allerdings schon ein wenig mehr als ein paar tausend Euro. Etwa 25.000 sollten es schon sein, die möglichst mit über 7,00 Prozent verzinst werden sollten. Je mehr desto besser.:lick:
      Avatar
      schrieb am 07.03.09 10:25:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wir sollten zu der Ausgangsfrage dieser Diskussion kommen.

      Es war die Frage nach einem Equity Forward um einzelne Aktienpositionen abzusichern.

      Für meine Gesellschaft könnte ich ein Angebot machen...

      Bsp.:
      Erfüllungstermin ist der 30.11.2009
      BASF Aktie: Aktueller Kurs: 21,00 Euro
      Angebotener Kaufpreis: 22,00 Euro
      Die Dividende für 2009 in Höhe von 1,95 Euro stehen Ihnen (dem Verkäufer zu).

      Somit erzielen Sie bis zum 30.11. einen Gewinn von 2,95 für eine Aktie(Rendite ca. 14,00 Prozent). Zum 01.12.2009 wird die Kaufpreiszahlung geleistet und die Aktien übertragen. (Geschäft abgeschlossen)

      Alternativ kann ein Verkaufsrecht für einzelne Positionen eingeräumt werden.

      In diesem Fall ist der Vertraglich vereinbarte Kaufpreis mit einem Zins von 7 % verzinst werden.
      Bsp.:
      Eine BASF Aktie. Verkaufsrecht für 22,00 Euro.
      Die 22,00 Euro werden mit 7 Prozent verzinst. Die Verzinsung ist mit den Vertragsschluss fällig, die Kaufpreiszahlung mit dem Verkauf.

      Sämtliche Inhalte einer Vereinbarung müssen individuell vereinbart werden.
      Es können nur Vereinbarungen für Aktienpositionen geschlossen werden, die für einen Kauf ohnehin in Frage kommen, da wir keine Vereinbarungen treffen, wenn wir die zugrunde liegegenden Aktien nicht wirklich haben wollen.

      Falls Sie sich für eine dieser Möglichkeiten Ihre Positionen zu schützen interessieren nehmen Sie bitte über die Homepage

      www.genc-ug.de.tl

      kontakt zu uns auf.
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 16:24:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.719.765 von genc-ug am 06.03.09 22:00:58Das beantwortet nicht meine Frage....

      Das gilt bei jeder Kapitalgesellschaft (allerdings nur für Dividenden/Aktienverkäufe und auch nicht bei der GewSt). Dabei bekommt man aber immer nur sein eingesetztes Kapital steuerfrei zurück.

      Meine Frage zielt darauf ab, warum ein UG gewählt wird und keine GmbH/AG. Wesentlicher Grund ist hierfür in vielen Fällen ja, dass weder die TEUR 25 noch die TEUR 12,5 Mindesteinzahlung aufgebracht werden können. Ein anderer Grund könnte die schnellere Eintragung der UG ins HR sein, um Haftungsrisiken zu vermeiden (die ich aber im vorliegenden Fall nicht sehe).

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 10.03.09 21:58:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.724.793 von Taxadvisor am 08.03.09 16:24:19@Taxadviser: unter Unternehmensregister.de ist das Haftungskapital 500 EUR.

      @ Öskan:
      Habt ihr sonst noch Angaben, wann ist das Geschäftsjahr zuende?
      Zu dem Equity Forward:

      Ich sehe noch nicht recht das Counterparty-Risk ausgeschlossen. Was wären die Floating/Fixed Vereinbarungen? Ich hätte übrigens ein paar andere Werte als die in deinem AV.


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