Hilfe bei Steuererklärung mit Kind und Unterhalt für das Kind - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.02.09 10:51:46 von
neuester Beitrag 26.02.09 12:54:15 von
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Folgender Sachverhalt:
Mit Freundin zusammen gewesen, gemeinsames Kind bekommen.
Im April 2008 Trennung von der Freundin. Freundin zieht aus, und Kind zieht mit aus.
Zahlung von 202,- € Unterhalt für das Kind ab April 2008.
Auf der Lohnsteuerkarte ist ein halbes Kind eingetragen. Lohnsteuerklasse 1.
Was muss derjenige jetzt machen?
Muss der Anlage Kind ausfüllen? Kindergeld bekommt die Mutter.
Wo setzt er die 202,- € ab? In den außergewöhnlichen Belastungen, oder?
Mit Freundin zusammen gewesen, gemeinsames Kind bekommen.
Im April 2008 Trennung von der Freundin. Freundin zieht aus, und Kind zieht mit aus.
Zahlung von 202,- € Unterhalt für das Kind ab April 2008.
Auf der Lohnsteuerkarte ist ein halbes Kind eingetragen. Lohnsteuerklasse 1.
Was muss derjenige jetzt machen?
Muss der Anlage Kind ausfüllen? Kindergeld bekommt die Mutter.
Wo setzt er die 202,- € ab? In den außergewöhnlichen Belastungen, oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.656.762 von Choco2 am 26.02.09 10:51:46den Unterhalt für ein Kind kann man m.E. nicht absetzen, nur einen eventuellen Unterhalt für die Mutter. Normalerweise wird bei der Unterhaltsberechnung das halbe Kindergeld schon berechnet. So war das bei mir, bin alleinerziehend. Der Vater füllt aber die Anlage K aus, da ja das Kind zur Hälfte steuerlich angerechnet wird.
Hallo,
ich zahle auch unterhalt für ein kind ( war nicht verheiratet ). außer das man bei lohnsteuerklasse 1 jetzt 1 0,5 stehen hat ( macht aber fast gar nichts aus) ändert sich nichts.
das mit den steuerlich absetzen geht auch nicht.
es gibt ein neues gesetz das es erleichtern soll den unterhalt abzusetzen .diese sache hat nur einen haken :
man kann den unterhalt im lohnsteuerjahresausgleich absetzen , wenn der unterhaltsempfänger damit einverstanden ist. der wiederum muß dann den unterhalt als zusätzliches einkommen versteuern.
welcher normale unterhaltsempfänger stimmt da zu (keiner !!!!!!).
alles nachzulesen in dem kleinen buch was bei der lohnsteuerkarte immer dabei ist (wenn man sie zugeschickt bekommt)
danke ihr politiker
mfg tommemo
(ich schreibe immer klein , geht schneller)
ich zahle auch unterhalt für ein kind ( war nicht verheiratet ). außer das man bei lohnsteuerklasse 1 jetzt 1 0,5 stehen hat ( macht aber fast gar nichts aus) ändert sich nichts.
das mit den steuerlich absetzen geht auch nicht.
es gibt ein neues gesetz das es erleichtern soll den unterhalt abzusetzen .diese sache hat nur einen haken :
man kann den unterhalt im lohnsteuerjahresausgleich absetzen , wenn der unterhaltsempfänger damit einverstanden ist. der wiederum muß dann den unterhalt als zusätzliches einkommen versteuern.
welcher normale unterhaltsempfänger stimmt da zu (keiner !!!!!!).
alles nachzulesen in dem kleinen buch was bei der lohnsteuerkarte immer dabei ist (wenn man sie zugeschickt bekommt)
danke ihr politiker
mfg tommemo
(ich schreibe immer klein , geht schneller)
@Choco2:
Kindesunterhalt kannst du nicht absetzen, das ist Fakt !
Nur Ex-Partner Unterhalt kannst du absetzen (zumindest bei Ex-Verheirateten ist das so).
>...Auf der Lohnsteuerkarte ist ein halbes Kind eingetragen.
Lohnsteuerklasse 1.
Das ist prima und richtig.
>...Muss der Anlage Kind ausfüllen? Kindergeld bekommt die Mutter.
Ja, ist ja auch Deines und du trägst die Hälfte des Kindergeldes ein, also für letztes Jahr 77 Euro.
Das war's !
Alles Gute !
Beste Grüße
Frank
Kindesunterhalt kannst du nicht absetzen, das ist Fakt !
Nur Ex-Partner Unterhalt kannst du absetzen (zumindest bei Ex-Verheirateten ist das so).
>...Auf der Lohnsteuerkarte ist ein halbes Kind eingetragen.
Lohnsteuerklasse 1.
Das ist prima und richtig.
>...Muss der Anlage Kind ausfüllen? Kindergeld bekommt die Mutter.
Ja, ist ja auch Deines und du trägst die Hälfte des Kindergeldes ein, also für letztes Jahr 77 Euro.
Das war's !
Alles Gute !
Beste Grüße
Frank
@Choco2:
Nicht, dass wir uns falsch verstehen, 77 Euro monatlich ergeben auf's Jahr 77,- € * 12 => 924,- €, bzw. die Hälfte vom Kindergeld, welches letztes Jahr gezahlt wurde ;-).
Genau diesen Betrag musst du eintragen.
Nicht, dass wir uns falsch verstehen, 77 Euro monatlich ergeben auf's Jahr 77,- € * 12 => 924,- €, bzw. die Hälfte vom Kindergeld, welches letztes Jahr gezahlt wurde ;-).
Genau diesen Betrag musst du eintragen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.657.233 von Tommemo am 26.02.09 11:42:20man kann den unterhalt im lohnsteuerjahresausgleich absetzen , wenn der unterhaltsempfänger damit einverstanden ist. der wiederum muß dann den unterhalt als zusätzliches einkommen versteuern. verwirrt
welcher normale unterhaltsempfänger stimmt da zu (keiner !!!!!!).
Das funktioniert mit Kindern nicht, lediglich mit den Ehegatten (Realsplitting). Du kannst die Zustimmung in vielen Fällen ja sogar einklagen. Nach meiner Erfahrung wird in 99% der Fälle zugestimmt. Derjenige der den Abzug vornimmt, zahlt dem anderen der es versteuern muss, die Steuerdifferenz, und den Rest teilen sich beide. Das funktioniert sogar, wenn beide kaum noch miteinander sprechen.
Gruß
Taxadvisor
welcher normale unterhaltsempfänger stimmt da zu (keiner !!!!!!).
Das funktioniert mit Kindern nicht, lediglich mit den Ehegatten (Realsplitting). Du kannst die Zustimmung in vielen Fällen ja sogar einklagen. Nach meiner Erfahrung wird in 99% der Fälle zugestimmt. Derjenige der den Abzug vornimmt, zahlt dem anderen der es versteuern muss, die Steuerdifferenz, und den Rest teilen sich beide. Das funktioniert sogar, wenn beide kaum noch miteinander sprechen.
Gruß
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