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    Hausverwalter Gebühren absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.09 15:15:39 von
    neuester Beitrag 08.03.09 21:43:07 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.148.863
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      Avatar
      schrieb am 07.03.09 15:15:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Kann ich die Gebühren die ich für die Hausverwaltung zahle von der Steuer absetzten?
      Zählt das zu den Instandhaltungssachen?
      Avatar
      schrieb am 07.03.09 15:43:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.721.975 von Choco2 am 07.03.09 15:15:39soweit ich weiß nein...

      aber ein persönlicher tip , einfach mal reinklatschen, wenn sie es streichen wollen machen die es eh

      dafür lassen die andere pauschalen evtl drin ;)
      Avatar
      schrieb am 07.03.09 16:55:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.721.975 von Choco2 am 07.03.09 15:15:39als Vermieter sind die Kosten der HV absetzbar,gehören aber nicht zu den Instandhaltungen. Instandhaltungen sind wie der Name schon suggeriert, Reparaturen usw.
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 08:56:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.721.975 von Choco2 am 07.03.09 15:15:39Hausverwaltergebühren dürfen gar nicht auf den Mieter umgelegt werden. Insofern ist es die Sache des Vermieters. Dieser hat die Möglichkeit, die Kosten in der Anlage V abzusetzen.
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 11:55:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kann ich die Gebühren die ich für die Hausverwaltung zahle von der Steuer absetzten?

      Ja.
      Zählt das zu den Instandhaltungssachen?

      Nein.

      Die Kosten sind in Anlage V als Hausverwaltungskosten geltend zu machen.

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      schrieb am 08.03.09 12:19:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.723.907 von NATALY am 08.03.09 11:55:24Du sprichst jetzt aus der Sichtweise des Vermieters.
      Hatte das in Posting so verstanden, das der Betroffene Mieter ist.

      Häufig werden Verwaltergebühren auf den Mieter umgelegt.
      Verwaltergebühren sind jedoch nicht umlagefähig.

      Daher muß zuerst geprüft werden, aus welcher Sicht diese Frage gestellt wurde.
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 13:15:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      kiska: Im Eingangsposting wurde gefragt, ob die Hausverwalterkosten als Instandhaltungskosten von der Steuer abgesetzt werden können.
      Ein Mieter kann die Instandhaltungskosten seiner Wohnung nicht von der Steuer absetzten. Daher muss es sich bei choco um einen Vermieter handeln.
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 18:17:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich bein selber Eigentümer der Wohnung, und die Wohnung ist ausschließlich privat genutzt von mir.
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 19:15:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Selbstnutzung ist "Privatsache", da kannst du steuerlich gar nichts geltend machen.
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 20:25:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.725.172 von Choco2 am 08.03.09 18:17:02Absetzbar sind zwar nicht die Verwaltergebühren, Du bekommst aber vom Verwalter eine Bescheinigung über Deinen Anteil für haushaltsnahe Dienstleistungen. Steht aber alles auf der Bescheinigung drauf. Die fügst Du Deiner Steuererklärung bei und trägst die Summe mit den anderen vergleichbaren Kosten auf Seite 4 des Mantelbogens ein.
      Avatar
      schrieb am 08.03.09 21:43:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Stimmt. Für Selbstnutzer ist das die einzige Möglichkeit, Instandhaltungskosten steuerlich geltend zu machen. Die Möglichkeiten dafür sind ab 2009 sogar verbessert worden. Hoffentlich weiß der Hausverwalter auch Bescheid darüber.


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