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    Erbschaftsteuer-Berechnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.03.09 19:11:04 von
    neuester Beitrag 18.03.09 21:16:24 von
    Beiträge: 3
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      Avatar
      schrieb am 18.03.09 19:11:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bitte einmal um Hilfe zu folgender Sachlage:

      Ein Stiefkind erbt zusammen mit 2 anderen Personen ein Gebäude mit einem tatsächlichen Wert von 130.000 €. Der Anteil des Kindes ist 1/2, die beiden anderen Personen werden ausgezahlt für jeweils 1/4.

      Inwiefern muss sich das Stiefkind auf Erbschaftsteuer einstellen ?

      - danke.
      Avatar
      schrieb am 18.03.09 20:32:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.795.428 von RagnarokX am 18.03.09 19:11:04Solange das Stiefkind das Gebäude zu eigenen Wohnzwecken nutzt ist es nach §13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG steuerfrei...
      ...
      Außerdem hat das Stiefkind einen Freibetrag von 400.000€.
      ...
      Laut den dargestellten Fakten fällt keine Erbschaftsteuer an!!!

      MfG

      SHOS24
      Avatar
      schrieb am 18.03.09 21:16:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke dir für die Information(en).


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