Eine Diskussion zu THOMAS COOK GRP/Arcandor???? A0MR3W (Seite 5)
eröffnet am 11.06.09 05:29:12 von
neuester Beitrag 20.07.23 21:21:54 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 67.897.727 von Ahwas am 21.04.21 14:47:25
Wenn du die ausbuchen lässt, kannst du es bei der Steuererklärung angeben. Das FA will aber dann vermutlich die Kaufbelege haben.
Einfacher wäre es laut der DIBA, wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen wäre, dann werden die automatisch ausgebucht und es wird angeblich auch eine Verlustbescheinigung erstellt.
Aber vom Insolvenzverfahren liest man ja gar nix wie da der Stand ist?
Zitat von Ahwas: Ich habe meine noch und weiß noch nicht was ich damit anfange. Wie kannst du das denn steuerlich geltend machen, wenn du keinen Verlust hast? (-weil ja nichts verkauft wurde)
Wenn du die ausbuchen lässt, kannst du es bei der Steuererklärung angeben. Das FA will aber dann vermutlich die Kaufbelege haben.
Einfacher wäre es laut der DIBA, wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen wäre, dann werden die automatisch ausgebucht und es wird angeblich auch eine Verlustbescheinigung erstellt.
Aber vom Insolvenzverfahren liest man ja gar nix wie da der Stand ist?
Ich habe meine noch und weiß noch nicht was ich damit anfange. Wie kannst du das denn steuerlich geltend machen, wenn du keinen Verlust hast? (-weil ja nichts verkauft wurde)
Servus zusammen,
ich weiss wir reden nicht gerne drüber...aber mich würde interessieren, aber wer von den leider bis zum Schluss gebliebenen hat seine Aktien noch? Ich überlege die jetzt wertlos ausbuchen zu lassen. Der Verlust soll ja ab 2020 steuerlich geltend gemacht werden können. Oder rechnet ihr noch mit irgendetwas überraschendem? Man liest leider nix zum Insolvenzverfahren bzw. weiss jemand wie lange so etwas in der Regel dauert???
ich weiss wir reden nicht gerne drüber...aber mich würde interessieren, aber wer von den leider bis zum Schluss gebliebenen hat seine Aktien noch? Ich überlege die jetzt wertlos ausbuchen zu lassen. Der Verlust soll ja ab 2020 steuerlich geltend gemacht werden können. Oder rechnet ihr noch mit irgendetwas überraschendem? Man liest leider nix zum Insolvenzverfahren bzw. weiss jemand wie lange so etwas in der Regel dauert???
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.696.862 von bernd1980 am 15.05.20 16:18:55Und nu? Werden wir alle reich 🤔🙄
Thomas Cook Aviation: Auferstehung nach Namensänderung ?
https://www.austrianaviation.net/detail/thomas-cook-aviation…
Solange der Kurs ausgesetzt ist wird es eine Variante ohne fiktive Gewinnbesteuerung bei einem außerbörslichem Verkauf nicht geben.
Anders möglicherweise bei einer wertlosen Ausbuchung.
Diese soll aber aktuell ja nicht als Verkauf zählen.
Und eine endgültige Entscheidung des Bundesfinanzhofs liegt m.E. noch nicht vor.
Anders möglicherweise bei einer wertlosen Ausbuchung.
Diese soll aber aktuell ja nicht als Verkauf zählen.
Und eine endgültige Entscheidung des Bundesfinanzhofs liegt m.E. noch nicht vor.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.371.596 von Fortectionaer am 18.04.20 16:25:30Danke, deinen Post hatte ich noch in Erinnerung.
Ich frage mich, ob es eine Variante ohne die Besteuerung gibt, aber wohl nicht, leider
Ich frage mich, ob es eine Variante ohne die Besteuerung gibt, aber wohl nicht, leider
Hier nochmal:
Ich habe an eine dritte Person für 1 Cent je Stück verkauft.
Mir wurde dabei 30 % vom ursprünglichen Anschaffungspreis als Gewinn unterstellt und versteuert.
Zum Glück war das Konto noch gedeckt.
Über die Steuererklärung sollte dann der tatsächliche Verlust festgestellt werden.
Die eingehaltenen Steuerabzugsbeträge müssten dann erstattet werden.
So wie ich es verstanden habe sind die Verluste steuerlich wohl ab 2020 auf 10.000 Euro pro Jahr beschränkt, d. h. mit anderen Gewinnen verrechenbar.
Verbleibende Verluste werden vorgetragen und sind dann erneut nur mit 10.000 Euro abzugsfähig.
Ob diese Regelung so bleiben wird müssen m. E. noch Gerichte klären.
Kann Jahre dauern.
Ich habe an eine dritte Person für 1 Cent je Stück verkauft.
Mir wurde dabei 30 % vom ursprünglichen Anschaffungspreis als Gewinn unterstellt und versteuert.
Zum Glück war das Konto noch gedeckt.
Über die Steuererklärung sollte dann der tatsächliche Verlust festgestellt werden.
Die eingehaltenen Steuerabzugsbeträge müssten dann erstattet werden.
So wie ich es verstanden habe sind die Verluste steuerlich wohl ab 2020 auf 10.000 Euro pro Jahr beschränkt, d. h. mit anderen Gewinnen verrechenbar.
Verbleibende Verluste werden vorgetragen und sind dann erneut nur mit 10.000 Euro abzugsfähig.
Ob diese Regelung so bleiben wird müssen m. E. noch Gerichte klären.
Kann Jahre dauern.
Ich denke, die Wahrscheinlichkeit, dass nochmal solche Angebote für 1 ct pro Aktie kommen, tendiert gegen Null. Irgendwie muss ich die Dinger jetzt loswerden ...
Gibt es etwas Neues hinsichtlich wertloser Ausbuchung und steuerlicher Verrechnung?
Was habt ihr mit den Aktien gemacht, bzw. habt ihr vor?
Gibt es etwas Neues hinsichtlich wertloser Ausbuchung und steuerlicher Verrechnung?
Was habt ihr mit den Aktien gemacht, bzw. habt ihr vor?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.712.559 von Fortectionaer am 18.02.20 14:35:10Plus die steuerliche Anrechung der Verluste aus dem Verkauf auf die Einkommenssteuer.
Viel Erfolg bei der Steuererklärung 2020.
Ciao
JoeW
Viel Erfolg bei der Steuererklärung 2020.
Ciao
JoeW