Mantelkauf-Regel gelockert - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.06.09 08:39:14 von
neuester Beitrag 22.06.09 19:02:45 von
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„Mantelkauf“-Regel gelockert. Investoren können die Verlustvorträge von Unternehmen nutzen, die sie zur Sanierung übernehmen. Voraussetzung ist aber, dass entweder eine Vereinbarung über die Sicherung von Arbeitsplätzen existiert oder die Lohnsumme in den nächsten fünf Jahren mindestens 80 Prozent beträgt. Der Investor muss außerdem mindestens 15 Prozent frisches Kapital in das übernommene Unternehmen einbringen. Normalerweise verfallen die Verlustvorträge der übernommenen Firma.
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/koalition-be…
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/koalition-be…
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.434.507 von Courtier am 21.06.09 08:39:14Na also, geht doch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.434.507 von Courtier am 21.06.09 08:39:14schon was im auge?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.434.507 von Courtier am 21.06.09 08:39:14In der Schweiz sollen jede Menge leere Hüllen rumstehen, habe ich gehört.
@von HansOhlemasse
Nein nix im --> Auge
@corbie
Hüllen hat es auch hier in Hülle und Fülle.
Das Interessante an der Neuregelung ist, daß
nun wieder hohe Verlustvorträge von Bedeutung
sein können bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung
einer Manteltransaktion. Und da gibt es Manche,
die davon ausreichend in den Büchern haben.
Nein nix im --> Auge
@corbie
Hüllen hat es auch hier in Hülle und Fülle.
Das Interessante an der Neuregelung ist, daß
nun wieder hohe Verlustvorträge von Bedeutung
sein können bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung
einer Manteltransaktion. Und da gibt es Manche,
die davon ausreichend in den Büchern haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.434.507 von Courtier am 21.06.09 08:39:14Dann wird Gedys noch interessanter.
Die Neuregelung scheint aber auf eine Fortführung des operativen Geschäfts zugeschnitten zu sein. ("Lohnsumme") Ob hiervon die diversen AGs profitieren können, bei denen dieses bereits zum Erliegen gekommen ist, keine Ahnung. Außerdem durfte ja bisher nur ein gewisser Anteil den Besitzer gewechselt haben. Ich fürchte, die Beurteilung im Einzelfall wird weiterhin Expertenwissen erfordern. Aber die Neuregelung wird vielleicht die eine oder andere Sanierung (unter Gesellschafterwechsel) von operativ tätigen Problemfirmen ermöglichen.
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