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    wie sieht die steuerliche behandlung von etfs aus den usa nach deutschem steuerrecht aus - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.07.09 21:08:56 von
    neuester Beitrag 03.08.09 00:03:13 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.151.979
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      Avatar
      schrieb am 26.07.09 21:08:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo!

      handel über einen us-broker etfs aus den usa, welche in deutschland nicht im bundesanzeiger gelistet sind.

      wo wird der erzielte gewinn in deutschland bei der einkommensteuererklärung zugeordnet?

      (alle etfs werden von mir im veranlagungszeitraum gekauft und auch wieder verkauft, so dass eine klare darstellung der erzielten gewinne auf den kontoauszügen vorhanden ist)

      - bei der abgeltungssteuer?

      - oder muss mit dem persönlichen steuersatz der erzielte gewinn versteuert werden?


      wie wirkt sich das BFH-Urteil
      vom 18. November 2008 - VIII R 24/07
      auf USA-etfs aus?
      Avatar
      schrieb am 26.07.09 21:14:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 26.07.09 22:59:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.648.948 von halihalo am 26.07.09 21:08:56bei der abgeltungssteuer? 25% zzgl. /Solz/KiSt

      oder muss mit dem persönlichen steuersatz der erzielte gewinn versteuert werden? Nein

      wie wirkt sich das BFH-Urteil
      vom 18. November 2008 - VIII R 24/07
      auf USA-etfs aus?
      Wohl überhaupt nicht, allenfalls für die Vergangenheit.

      Grds. gilt Strafbesteuerung gem. § 6 InvStG. Das bedeutet neben dem Kursgewinn, max. 70% der Kussteigerung zum 31.12. bzw. 6% des Kurswertes zum 31.12. sind jeweils steuerpflichtig, zus. 6% des Veräußerungsgewinns. Die so versteuerten Werte müssten aber analog zu den Regelungen für Thesaurierungen bei der Ermittlung des VG abgezogen werden dürfen. Dazu gibt es aber noch keine Stellungnahme

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.07.09 23:27:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      vielen dank für die stellungnahme.

      damit ich alles richtig verstehe möchte ich in einem rechenbeispiel die pauschalbesteuerung durchspielen.

      kontostand cash am 1.1.2009 100.000€

      kontostand cash am 31.12.2009 200.000€

      gewinn netto nach abzug der gebühren also 100.000€

      innerhalb des jahres wurden nur us-etfs gehandelt. Zum Jahresende ist kein etf mehr im depot.

      nun sind also 100.000€ zum persönlichen steuersatz zu versteuern.

      würde nur dieses einkommen versteuert werden müssen, so käme man nach der splittingtabelle auf einen steuersatz von rund 26% (daten von 2005) .
      also auch nicht viel schlechter als mit der abgeltungssteuer.

      das mit den zusätzlichen 6% des veräußerungsgewinnes verstehe ich nicht ganz.

      ich verstehe die sachlage wie folgt:

      - mindestbesteuerung: 6% des letzten im jahr festgesetzten rücknahmepreises (egal ob ein gewinn oder nur ein verlust vorliegt)

      - gewinnbesteuerung bei veräußerung des anteils erfolgt nach allgemeinen regeln des InvStG

      - steuerpflicht für sämtliche ausschüttungen plus 70% der jährlichen wertsteigerung des fonds

      - die mindestbesteuerung von 6% kommt nur zum tragen, wenn diese 6% höher im betrag ausfallen als die 70% bei der jährlichen wertsteigerung.
      beispiel:
      Kurswert zum 1.1. 1000€
      Kurswert zum 31.12. 2000€
      kurssteigerung also 1000€
      hier kommen die 70% zum tragen, es müssen 700€ versteuert werden

      kusrwert zum 1.1. 1000€
      kurswert zum 31.12. 1050€
      kurssteigerung 50€
      hier kommen die 6% zum tragen, da 63€ (6% vom 1050€) mehr als die 35€ (70% von 50€)sind

      taxadvisor, stimmen hier meine annahmen:look:
      Avatar
      schrieb am 28.07.09 09:02:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.656.434 von halihalo am 27.07.09 23:27:52Das Besipiel mit der Mindestbesteuerung stimmt.

      Es gilt jedoch grundsätzlich AbgSt und nicht der persönliche Steuersatz!

      Hinsichtlich der Ermittlung des Gewinns wären korrekterweise die Kurse jeweils am Kauf-/Verkaufstag in EUR umzurechnen (oder führt der US-Broker die Konten tatsächlich in EUR?). Dadurch könnte der Gewinn sich verändern und ein Teil des Gewinns auf die USD-Veränderungen des Konrtoguthabens entfallen (für dieses gilt der pers. Steuersatz und die Fristenregelung 1 Jahr, bzw. bei Verzinsung wohl 10 Jahre).

      Grundsätzlich wäre bei dem vereinfachten Beispiel der Gewinn wie folgt zu ermitteln:

      Veräußerungserlös 200.000 EUR
      Anschaffungskosten 100.000 EUR
      Gewinn 100.000 EUR

      "Zusätzlich" steuerpflichtig der pauschalierte Zwischengewinn von 6% des Veräußerungserlöses : 12.000 EUR.

      Analog der (bisherigen) Vorgehensweise bei Fonds müsste der pauschalierte Zwischengewinn jetzt vom Gewinn gekürzt werden, dass ist aber noch nirgendwo bisher so bestätigt worden.

      Man hätte dann § 20 Abs. 1 EUR 12.000 und § 20 Abs. 2 EUR 88.000

      Jahresendbesteuerung kommt nicht zum Tragen da kein Bestand zum 31.12.

      Gruß
      Taxadvisor

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      Avatar
      schrieb am 28.07.09 12:00:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      vielen dank für die klare stellungnahme und hilfestellung:)

      es ist doch in der tat gar nicht soooo schlimm wie oft in foren dargestellt wird - achtung strafbesteuerung-supergau - ich sehe für meinen persönlichen fall eigentlich nur vorteile auf grund wessentlich niedriger kosten beim traden. mit in deutschland registrierten etfs würden mir viel höhere kosten entstehen. gerade die kosten sind doch entscheidend mit kleinen kursschwankungen und damit verbundenem kleinerem risiko im daytrading erfolgreich zu arbeiten.
      mir genügen 0,2% kursänderung beim index und schon habe ich das tagesziel erreicht (meine etfs haben ein leverage von 2)

      das tolle bei meinem us-broker ist, dass ich ein konto in euro oder us$ führen kann.
      ich halte aktuell ein euro-konto solange der us$ nicht an stärke gewinnt. sollte sich hier ein trend abzeichnen wechsle ich die euros in dollar um usw...

      wenn ich nun etfs kurzfristig kaufe, leihe ich mir vom broker die us$ dazu (geht automatisch mit der kauforder zusammen)
      zahle dafür sehr niedrige zinsen für die haltedauer. sobald die etfs wieder verkauft werden, wird der "kredit" automatisch wieder zurückbezahlt. nur der gewinn bleibt dann in us$ stehen.
      diesen kann ich dann nach belieben wieder in euro umtauschen oder stehen lassen für den nächsten trade.
      Avatar
      schrieb am 28.07.09 12:39:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.659.071 von halihalo am 28.07.09 12:00:06Wenn es so abläuft, ist es in der Tat o.k.

      Probleme ergeben sich aber, wenn der pauschalierte Zwigew. NICHT bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns abgezogen wird (die wiedergegebene Auslegung ist meine EINSCHÄTZUNG, ob der Finanzbeamte dem folgt...).

      Und auch bei längerfristiger Anlage, da hier aufgrund der Besteuerung zum Jahresende zumindest bis zum Verkauf ein erheblicher Liquiditätsabfluss droht (mind. 1,6% des Fondsvolumens p.a.), der evtl. bei Veräußerung wieder reingeholt werden kann.

      Wenn das Ganze dann noch über eine inl. Bank erfolgt, wird es richtig teuer.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 01.08.09 09:29:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      :cool:
      Hallo
      ich habe den im auge
      S&P Global Energy Sector Index Fund (IXC)

      http://us.ishares.com/product_info/fund/overview/IXC.htm

      kann aber nur über USA gekauft wrden
      ist dies ein Schwarzer oder Grauer ETF

      ich habe auch schon im bundesanzeiger nachgesehen ok da steht er nicht drin aber ich habe auch andere in Deutschland zugelassene ETFS eigegeben und auch nichts gefunden
      ok eventuell nicht Richtig gesucht ( bin halt nett so fitt )
      diesen ETF habe ich schon einmal gekauft und mit gewinn verkauft habe aber keine steuer bezahlen müssen
      oder muss mann diese verkäufe selbständig bei der Steuer angeben könnte mann doch einfach weglassen oder

      DANKE
      Avatar
      schrieb am 01.08.09 19:57:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.691.782 von mannheimer1 am 01.08.09 09:29:07oder muss mann diese verkäufe selbständig bei der Steuer angeben könnte mann doch einfach weglassen oder Ist halt Steuerhinterziehung oder?

      Ohne WKN/ISIN kann ich Dir auch nicht sagen, ob steuerliche Ergebnisse veröffentlicht werden. Ob tatsächlich Steuern einbehalten werden richtet sich natürlich auch nach Verlusttopf/Sparerfreibetrag.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 02.08.09 14:31:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.693.067 von Taxadvisor am 01.08.09 19:57:06:cool:

      Hallo
      wenn ich dir die WKN gebe wirst du nichts finden
      bitte gebe diesen link ein und du wirst direkt zu diesem ETF geführt

      http://us.ishares.com/product_info/fund/overview/IXC.htm

      DANKE

      Michael
      Avatar
      schrieb am 02.08.09 14:35:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.693.067 von Taxadvisor am 01.08.09 19:57:06:cool:

      hallo

      oder hir
      http://isincodes.com/isin/ishares+s+p+global+e/

      dann bekommt mann etwas mehr infos US4642873412
      Avatar
      schrieb am 02.08.09 20:52:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.694.422 von mannheimer1 am 02.08.09 14:35:14Der Fonds ist intransparent, d.h. Besteuerung wie von mir beschrieben, aber grds. (nach meiner Auffassung) führt die "Strafbesteuerung" nur noch zu Liquiditätsproblemen, nicht mehr zu einer echten Mehrbesteuerung.

      Wer Wertpapiere über ausl. Broker kauft und verkauft, muss NATÜRLICH alle Erträge und Gewinne/Verluste selbst ermitteln und dem Fiskus melden. Das war bisher schon so und das wird auch so bleiben.

      Alles andere ist Steuerhinterziehung/-verkürzung.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 02.08.09 21:04:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.695.409 von Taxadvisor am 02.08.09 20:52:55:cool:
      hallo

      nein nein man kann den ETF über Maxblue Deutsche Bank kaufen aber halt nur über Orderplatz New York

      leider gibt es keinen vergleichbaren ETF der so Investiert
      was meins du mit Intransparent wenn man über den link geht bekommt mann doch alle infos oder nicht
      soll ich dann lieber nicht kaufen

      Bitte um Hilfe

      DANKE
      Avatar
      schrieb am 02.08.09 23:30:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.695.435 von mannheimer1 am 02.08.09 21:04:35STEUERLICH intransparent, d.h. keine Veröffentlichung deutscher Steuerdaten, damit Strafbesteuerung.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 03.08.09 00:03:13
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.695.727 von Taxadvisor am 02.08.09 23:30:17Hallo

      also doch nicht Kaufen
      SCHADE

      aber recht herzlichen

      DANK


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