checkAd

    Urteil im Mordfall Michelle - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.10.09 15:18:13 von
    neuester Beitrag 03.10.09 13:57:27 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.153.439
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.064
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 15:18:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Leipzig
      Lange Haftstrafe für den Mörder von Michelle

      Von Jörg Aberger 2. Oktober 2009, 13:40 Uhr

      Der Mörder der achtjährigen Michelle aus Leipzig ist zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Die Richter befanden den 19-Jährigen des Mordes, des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und der Vergewaltigung für schuldig. Im Schlusswort hatte sich Daniel V. auch selbst zur Tat geäußert.

      Daniel V., der mutmaßliche Mörder von Michelle, sitzt mit Handschellen im Saal des Landgerichts Leipzig. Er wurde zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.


      Der Mörder der achtjährigen Michelle aus Leipzig ist zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die 3. Strafkammer des Landgerichts Leipzig sah es als erwiesen an, dass der heute 19 Jahre alte Daniel V. das Mädchen im August vergangenen Jahres missbraucht, brutal misshandelt und getötet hat. Sie sprach ihn wegen Mordes, schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Vergewaltigung schuldig.

      Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft hätte der 19-Jährige zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt werden sollen. Da der Angeklagte erhebliche Defizite in seiner körperlichen und geistigen Entwicklung aufweise, sei bei ihm Jugendstrafrecht anzuwenden :mad::cry: , hatte Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller in seinem Plädoyer erklärt. Dieses sieht zehn Jahre als Höchststrafe für Mord vor. Verteidiger Malte Heise hatte dagegen acht Jahre und sechs Monate beantragt.

      Daniel V. hatte gestanden, Michelle am 18. August vergangenen Jahres zu sich nach Hause gelockt, sich an dem Mädchen vergangen und es anschließend erwürgt zu haben. Die Leiche warf er in einen Teich. Sieben Monate später stellte er sich, nachdem sich die Polizei zur Abnahme einer DNA-Probe angekündigt hatte. V. lebte in der unmittelbaren Nachbarschaft seines Opfers.

      Mädchen muss Martyrium durchlitten haben

      In seinem Plädoyer sprach Müller eindringlich von dem Martyrium, das Michelle in den letzten Minuten ihres Lebens durchlitten haben muss. Der Angeklagte habe die Arglosigkeit Michelles ausgenutzt, als er sie unter einem Vorwand in seine Wohnung lockte. Dort habe er mit erheblicher Gewalt auf das Kind eingeschlagen, was die schweren Verletzungen bewiesen, die an der Leiche festgestellt worden seien.

      V. habe seine körperliche Überlegenheit gegenüber der kleinen, zierlichen Michelle ausgenutzt, um seine sexuellen Fantasien zu befriedigen. Zwar habe der 19-Jährige nicht von Anfang an geplant, das Mädchen zu töten. Aus Wut und Rache darüber, dass er seine Pläne nicht vollständig habe umsetzen können, habe er sich dann jedoch entschlossen.

      Müller erklärte, in seiner jahrelangen Praxis als Staatsanwalt habe er noch nie eine so massive Gewalt gegenüber einem Opfer erlebt :mad:. Vor allem habe ihn erschüttert, dass die Leiche des Kindes einen Blutalkoholgehalt von 0,81 Promille aufgewiesen hatte. V. hatte gestanden, Michelle Alkohol eingeflößt zu haben. Müller sagte, für das Kind habe es ein furchtbarer Todeskampf sein müssen, als V. sie erwürgte. Ein Erstickungstod könne sich über mehrere Minuten hinziehen. :mad::mad::mad:

      „Pervertierte Liebe“

      Verteidiger Heise verwies darauf, dass sein Mandant nach Ansicht des psychiatrischen Gutachters eine Entwicklungsstörung pathologischen Ausmaßes aufweise. Es handele sich bei ihm aber nicht um einen Täter, der ein ausgeprägter und festgelegter Kinderschänder sei. Seine sexuelle Begierde gegenüber Michelle sei ein Fall von „pervertierter Liebe, die mit Pädophilie nichts zu tun hat“ :cry:. Das Mädchen sei für ihn während der Tat nur mit einer Puppe vergleichbar gewesen, deren Gefühle er nicht wahrgenommen habe. V. sei ein Einzelgänger, Außenseiter und Muttersöhnchen, der zwar äußerlich stets gut versorgt, innerlich aber immer allein gelassen worden sei .

      In seinem Schlusswort sagte Daniel V., das Ausmaß seiner Tat sei ihm erst im Verlauf des Prozesses richtig bewusst geworden. Er sei schockiert darüber, dass die Familie seines Opfers so tief traumatisiert sei. Deren Vertreter hatte sich der Forderung der Staatsanwaltschaft angeschlossen und darüber hinaus eine Verurteilung unter dem Vorbehalt der nachträglichen Sicherungsverwahrung verlangt.

      http://www.welt.de/vermischtes/article4707130/Lange-Haftstra…




      Der dreckige Typ missbraucht und tötet ein kleines Mädchen auf die grausamste Art und Weise und bekommt dafür nur eine Gefängnisstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten , welche auch noch als hoch eingestuft wird :cry::confused: ?

      Und dann das noch :

      Da der Angeklagte erhebliche Defizite in seiner körperlichen und geistigen Entwicklung aufweise, sei bei ihm Jugendstrafrecht anzuwenden .

      Solche Typen werden dann auch noch vorzeitig wegen guter Führung aus der Haft entlassen und in eine psychiatrische Anstalt verlegt , wo sie Freigang bekommen oder ganz ausbrechen und sich am nächsten Kind vergehen :mad::cry::mad: !!!

      Unfassbar , was wir in D für eine Rechtssprechung haben :cry: !!!





      Avatar
      schrieb am 02.10.09 15:38:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.104.257 von hoffihoff am 02.10.09 15:18:13Da der Angeklagte erhebliche Defizite in seiner körperlichen und geistigen Entwicklung aufweise, sei bei ihm Jugendstrafrecht anzuwenden


      Diese A....lö....!!!

      Demnach könnte man z.B. das Jugendstrafrecht auch bei 50 jährige Tätern anwenden, wenn sie "erhebliche Defizite in der körperlichen und geistigen Entwicklung" aufweisen!!

      Pfui Deibel!!!
      Die Richter und Staatsanwälte gehören......:mad:
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 16:32:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.104.529 von Datteljongleur am 02.10.09 15:38:43...ab in die gruppenzelle mit ubahnschlägern und sonstigem abschaum, dann jedem erzählt was er gemacht hat, tür zu, kameras aus, schließer abziehen und 2 tage später zum "entsorgen" wiederkommen!
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 16:37:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      das Ausmaß seiner Tat sei ihm erst im Verlauf des Prozesses richtig bewusst geworden

      Dann sollte er jetzt auch konsequent sein! Hoffentlich läßt man ihm die Schnürsenkel in der Zelle!
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 16:42:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und dann noch diese dämliche Überschrift bzw. Einleitung:

      Lange Haftstrafe für den Mörder von Michelle

      Von Jörg Aberger 2. Oktober 2009, 13:40 Uhr

      Der Mörder der achtjährigen Michelle aus Leipzig ist zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.



      Lange Haftstrafe.......:mad:

      Klar, wenn man bedenkt, dass das Jugendstrafrecht max. 10 Jahre vorsieht stimmt das schon.

      Aber sonst!?:mad:


      Hoffentlich wird er von seine Knastkumpels gut behandelt, denn in der Hirarchie im Knast stehen die Kinderschänder ganz unten! :D

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 17:17:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich bin fassungslos...als ich von "hoher Strafe" las, dachte ich irgendwie an 60 Jahre +

      9 Jahre für einen hinterhältigen grausamen Mord an ein kleines Kind?! wo ist das Kotzsmiley?!
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 17:45:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ob die Strafe anders gewesen wäre, wäre das Opfer die Tochter vom Richter oder vom Staatsanwalt gewesen???:cry::cry:

      Jugendstarfrecht für ein solches A....ch! :mad::mad:

      Ich hoffe, dass seine Knastbrüder sich rührend um ihn kümmern! Brauche ich nicht zu hoffen, sie werden sich ganz lieb um ihn kümmern!

      Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, dass es noch Richter u Staatsanwälte gibt, die solche Mörder soooo milde verurteilen!!:mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 17:47:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.106.014 von Frenchmen am 02.10.09 17:45:33Bin gespannt auf die Kommentaren von den "Gutmenschen", die ja bekanntlich für alles Verständnis haben!!:mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 18:05:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wie muss das nur für die Eltern sein :( ?

      Da wird ihre kleine völlig wehrlose Tochter mit brutalster Gewalt aus dem Leben gerissen und dann so ein Urteil :mad: !

      Unfassbar !
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 20:29:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ein Hohn für das Opfer und ihre Angehörigen!
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 21:07:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.104.257 von hoffihoff am 02.10.09 15:18:13Fehlt es Dir komplett?

      Geh in Deine Stammkneipe und diskutiere dort dieses Thema.

      WO ist ein Börsenforum.
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 21:56:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.107.481 von boygeorge am 02.10.09 21:07:17Unverschämter geht es gar nicht mehr!! :mad::mad::mad:

      Jeden Abend (kurz bevor du im Vollrausch einschläfst!), "beglückst" du uns mit , gelinde gesagt, absolut niveaulose Treads über Schwulen, suche was zum f...n, Deutschland hat Scheiss gewählt, alle Nazis, etc., etc. :mad::mad:

      Und ausgerechnet du, willst du dir anmassen was ein Börsenforum ist oder nicht???:mad:

      Sorry! Aber du hast längst dein Resthirn voll versoffen, du bist nicht mehr zu retten!:mad:
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 22:16:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.107.846 von Frenchmen am 02.10.09 21:56:32Servus.

      Ich verstehe ja, dass man in Rosenheim nicht groß und sinnvoll ausgehen kann.
      Aber bitte schiebe diesen, Deinen, verständlichen Frust nicht in alle möglichen WO-Threads.

      Fahr mal nach München oder Innsbruck, hau dort einen drauf, Du wirst sehen, bald geht es Dir besser und Du musst nicht mehr in Internetforen wie zB WO gegen andere hetzen.

      Das wirkliche Leben ist definitiv besser als das Internet-Leben.

      Nichts zu danken.:)
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 22:33:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.107.481 von boygeorge am 02.10.09 21:07:17Knallkopf :p !!!
      Avatar
      schrieb am 02.10.09 22:36:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.108.084 von hoffihoff am 02.10.09 22:33:21knallhoff:p
      Avatar
      schrieb am 03.10.09 10:49:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.104.257 von hoffihoff am 02.10.09 15:18:13die deutsche rechtsprechung bietet kaum andere möglichkeiten in einem solchen fall. wäre er nach erwachsenenstrafrecht abgeurteilt worden, hätten die anwälte berufung eingelegt und die kosten wären gestiegen und die eltern hätten noch länger an diesem elend teilhaben müssen.
      nicht die richter und anwälte sind schuld, sondern das gesamte rechtsprechungssystem gehört an den pranger. und somit eigentlich auch das gesamte \"demokratische\" system.
      banker die kleine leute um ihr erspartes betrügen bekommen bonuszahlungen, monster wie dieses schwein kommen mit 9 jahren davon, aber wehe wenn du 3x mit ner spielzeugpistole ne bank überfällst, dann sind dir 12 jahre sicher.
      fazit: nicht nur die verbrecher sind pervers, sondern auch die verhältnisse in denen solche verbrechen und strafen möglich sind.
      schönes we,
      blubbs
      Avatar
      schrieb am 03.10.09 11:53:44
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.107.481 von boygeorge am 02.10.09 21:07:17Du verweist andere in Ihre Stammkneipe???

      :laugh::laugh::laugh:

      DEINE Nulpen-Beiträge haben ja voll viel mit Börse zu tun, nee echt mal!

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.10.09 12:46:32
      Beitrag Nr. 18 ()
      Also wenn das Opfer mein Kind gewesen wäre, würde ich dieses Schw.... nach seiner Haftzeit persönlich in der Freiheit "begrüßen"!
      :D
      Avatar
      schrieb am 03.10.09 13:57:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      ...das system an sich ist hier das problem - der typ ist volljährig, bzw. war es bereits zum tatzeitpunkt, wird aber nach jugendstrafrecht verurteilt, weil er "geistig zurückgeblieben" ist. jeder hund, der ein kind beißt wird eingeschläfert - da macht es keinen unterschied ob es ein gut ausgebildeter oder schlecht erzogener hund ist. aber was soll man machen? den jungen nach erwachsenen-strafrecht aburteilen? euthanasie fordern? in unserer demokratisch kultivierten gesellschaft? undenkbar!

      wir müssen den strafvollzug ändern! der staat darf nicht mehr verantwortlich gemacht werden für das wohlbefinden seiner häftlinge - zumindest nicht für mörder und gewaltverbrecher. wenn sie sich das recht rausnehmen leute zu verletzen oder gar zu töten, sollten sie mit ihresgleichen konfrontiert werden, oder wie der tiger sagen würde: fighting fire with fire!

      ...und sowas http://www.express.de/nachrichten/news/vermischtes/knastplau…
      ...geht gar nicht!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Urteil im Mordfall Michelle