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    Rürup- und Basisrente: Gefahr bei der Umdeckung von SBU bei AWD, MLP etc. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.11.09 08:52:04 von
    neuester Beitrag 13.04.11 13:48:57 von
    Beiträge: 42
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 03.11.09 08:52:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Morgen an alle,

      aus gegebenem Anlaß sollten alle Kunden mit einer BU-Basisrente folgendes überprüfen:

      1) Wurde vorher eine andere BU dafür gekündigt? Falls ja, wie haben sich die Versicherungsbedingungen geändert (zum Nachteil)?

      2) Wurde darauf hingewiesen, das die Rürup-BU (oder BU aus der Basisrente) im BU-Fall anders zu versteuern ist? Nein? :eek: - Gefahr der Unterdeckung (ob man 2.100 oder 1.600 bekommt, ist schon erheblich).

      3) Wurde auf die "Gefahr" hingewiesen, daß bei Verringerung der Überschußbeteiligung auch der Sparanteil immer angepaßt werden muß und damit viel Flexibilität verloren ist?


      Die Risiken können erheblich sein und jeder sollte schauen, ob er betroffen ist. Im BU-Fall hat man selten die Kraft dazu.


      Beste Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 03.11.09 09:44:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.307.083 von interna am 03.11.09 08:52:04na, ist dir schon wieder langweilig:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.11.09 09:52:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.307.484 von Prof.Dr.B.Scheuert am 03.11.09 09:44:44Prof.Dr.B.Scheuert,

      wie kann es einem langeweilig sein, wenn man Kunden helfen kann? Oder findest Du es langweilig, daß im BU-Fall einer Familie dann monatlich beispielsweise 500 € fehlen? So abgebrüht kannst auch Du nicht sein.

      Man darf und soll als Berater gut, ja hervorragend verdienen, wenn man es verdient! Die Kunden erwarten eine gute Dienstleistung und viele sind dann auch bereit, dafür ordentlich zu zahlen - ob über Honorar oder Provision ist dann fast gleich.

      Langweile Du Dich und widme Dich Deinen interessanten Themen zu.

      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 03.11.09 09:58:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.307.566 von interna am 03.11.09 09:52:11kannst du mir ein angebot ausarbeiten :confused::keks:
      Avatar
      schrieb am 03.11.09 10:05:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.307.566 von interna am 03.11.09 09:52:11ruhig brauner.
      was denkst du, wieviele mlp-kunden diesen thread lesen und anschliessend sich bei umgestellten verträgen ihre neuen bu-bedingungen angucken? bzw. überhaupt in der lage sind, die bedingungen zu lesen?

      kommst du auf eine zahl grösser null?

      wohl kaum. ergo ist es wieder mal ein thread für die tonne.

      übrigens gilt für alle bu-verträge bzw pkv-verträge: bei umstellung auf weniger beitrag dürfte etwas an leistung fehlen. drum sollte man als kunde einen professionellen berater haben, der etwas von seinem fach versteht. und diese professionellen berater sind weder beim awd noch bei mlp zu finden.

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      Avatar
      schrieb am 03.11.09 12:06:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.307.678 von Prof.Dr.B.Scheuert am 03.11.09 10:05:00An Alle: Wer von Euch Beratern/Ex-Beratern hat den noch die Excel-basierten Umdeckunglisten von MLP?

      Kontakt vorab über Boardmail!

      :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 05.11.09 21:55:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.308.788 von interna am 03.11.09 12:06:21Ein Dank an die ersten beiden Listen. Es wäre allerdings nett, wenn noch ein paar kämen!

      Beste Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 07.11.09 17:54:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.331.128 von interna am 05.11.09 21:55:59lol

      da sollen dir also zwei mlpler direkt die listen zugemailt haben. ja nee, is klar.:laugh:

      fazit: thread für die tonne
      Avatar
      schrieb am 07.11.09 18:14:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.341.381 von Prof.Dr.B.Scheuert am 07.11.09 17:54:17Ach lieber Prof.Dr.B.Scheuert,

      die Listen erstrecken sich auf mehrere Blätter, mit netto und ohne, etc.

      Auf dem Gesamtblatt sieht man für alle Kunden sämtliche Daten der bestehenden BUs (ob SBU oder BUZ ...) in drei Varianten:

      Altbestand
      Altbestand + neue BU 500
      Rürup-Umdeckung
      Rürup-Umdeckung + neue BU 500

      immer mit dem notwendigen Umfang, welche Gesundheitsdaten noch abgefragt würden (3 oder 6 Fragen z.B.) etc. etc. - natürlich inkl. der alten Vertragsnummer und alle neuen und alten Netto/Bruttobeiträgen etc.

      Das riecht nach einer geleiteten Umdeckung und das sollte doch die betroffenen Kunden mal wachrütteln.

      Je mehr Listen zur Verfügung stehen, desto besser für die betroffenen Kunden.

      Danke an alle, die noch etwas haben - Vertraulichkeit ist garantiert (und MLP wird ja sicher nichts dagegen haben - war doch alles hochlegal ...)

      :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 07.11.09 22:07:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.341.433 von interna am 07.11.09 18:14:25professor bescheuert, mach einfach mal den kopp zu, du hast keinen schimmer, worum es hier überhaupt geht.
      die listen sind ja nur ein aspekt, es wurden damals - zusammen mit den listen - gleich stapelweise änderungsanträge an die berater verschickt. die böse standard life hat übrigens am anfang keine prov für rürup-umdeckungen zahlen wollen. naja, irgendwann sind sie dann doch eingeknickt...
      Avatar
      schrieb am 09.11.09 10:01:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nur ein Gedanke:

      Es müsste doch einige (Ex-)MLPler geben, die in den letzten Jahren duch die Umdeckungen (z.B. die erste Welle STL-BUZ) teilweise enorme Storni eingefahren haben.

      Haben diejenigen, die gegen diese Storni geklagt haben, bei Gericht den Hinweis auf dieses betrügerische Vorgehen zu Lasten der MLP-Kunden gegeben?

      Es gibt doch diverse "Berechnungen", aus denen hervorgeht, dass massiv unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die Kunden zur Umdeckung der BUZ genötigt wurden. In den meisten - um nicht zu sagen allen- Fällen wurde der bei STL gezahlte Beitrag für die BU (integrierte BU) deutlich höher ausgewiesen, um als er tatsächlich angefallen ist. Durch die risikogerechte Beitragesentnahme (pay as you go) waren die tatsächlichen Beiträge deutlich gernger, als sie dem Kunden vorgestellt wurden. Nur so waren "Vorteile" berechenbar.
      Darüber hinaus verzichteten die Kunden durch die Umdeckungen auf die Möglichkeit der Option "Beitragsferien". In keinem der mir bekannten Fälle ist darauf hingewiesen worden.

      Ich kenne jedenfalls einige dieser Falschberechnungen. Eine Klarstellung bei Gericht, wäre doch sehr zweckmäßig. Dass die Kunden vorsätzlich falsch informiert wurden habe ich jedenfalls schwarz auf weiß in mehreren Fällen.

      StGB § 263 Betrug

      (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Der Versuch ist strafbar.

      (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

      Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
      1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
      2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
      3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,(...)



      stm
      Avatar
      schrieb am 09.11.09 23:05:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.345.572 von stokxmaster am 09.11.09 10:01:48stokxmaster,

      einige Berater mit Rückgrat und ein paar €€€ haben doch einiges von dem zurückbekommen, was die Umdecker da verursacht hatten. Man muß hier nur so fair sein und eigene Umstellungen nicht angehen.

      Maile mir doch mal die Berechnungstools von MLP zu - danke!
      Avatar
      schrieb am 22.11.09 16:30:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.352.825 von interna am 09.11.09 23:05:59Sehr geehrter Rürup-BU-Kunde,

      aufgrund der neuesten Entwicklungen empfehle ich Ihnen/Euch folgendes:


      1) Fordert einen vollständigen Leistungsvergleich zwischen Euer alten und Euer Rürup-BU an.

      2) Fragt nach, was im BU-Fall bei der alten BU netto übrig geblieben wäre im Vergleich zur Rürup-BU in den Fällen:

      a) BU-Zeit 30 Jahre
      b) BU-Zeit 20 Jahre
      c) BU-Zeit 10 Jahre
      d) BU-Zeit 5 Jahre
      e) natürlich nur, wenn man zum Zeitpunkt der BU-Umdeckung noch 30, 20 ... Jahre bis zum Ende hatte. Der Berater soll die gesamte Einnahmesitation einbeziehen.

      3) Fragt nach, was geschähe, wenn der BU-Bedarf anstiege, man aber nicht mehr sparen könne.

      4) Fragt nach, was geschähe, wenn die Nettobeiträge angehoben würden.


      Nachfragen lohnt sich!


      Beste Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 10.12.09 21:38:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.433.724 von interna am 22.11.09 16:30:09Ergänzung, Ergänzung:

      Lieber Kunde, lasse Dir schriftlich garantieren, daß Du jederzeit auf Wunsch den Rürup-BU-Teil in eine SBU mit

      a) dem gleichen Tarifwerk zu gleichen Konditionen
      b) oder besser
      c) ohne Gesundheitsprüfung

      umwandeln kannst. Hallo MLP-Pressestelle, das ist doch angeblich möglich - oder? Wunderbar, dann beweist es und garantiert es den Kunden mit den so wunderbaren :D Basisrenten-BU-Modellen!
      Avatar
      schrieb am 14.12.09 09:21:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      Es gab in der letzten oder vorletzten Ausgabe der Wirtschaftswoche einen schönen Artikel über einen MLP-Kunden, der sich schlecht beraten fühlte.

      Und jetzt das hier:

      http://www.portfolio-international.de/de/nachrichten-interna…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.portfolio-international.de/de/nachrichten-interna…


      Den kennt der gemeine MLP-Berater aber sicher schon! ;)
      Avatar
      schrieb am 14.12.09 10:51:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.560.793 von Sorrytodisturb am 14.12.09 09:21:26Hier ist der korrekte Link:


      http://www.portfolio-international.de/de/nachrichten-interna…


      Hat MLP darauf schon reagiert? Wenn ja, wie?

      Die Kunden/MLPler wären über die Antwort sicher überrascht und

      :eek:!


      :D
      Avatar
      schrieb am 14.12.09 11:56:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.561.453 von interna am 14.12.09 10:51:29Fragwürdiges Doppel
      Mo, 09. November 2009

      Der Verkauf von Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer Basisrente gilt gemeinhin als pfiffige Idee, weil der Beitragsaufwand durch die steuerliche Absetzbarkeit sinkt und der Vertrieb in dieser Kombination gut läuft. Doch wenn damit Altbestände abgegrast werden, mutiert sie zu einer zwiespältigen Angelegenheit.

      Die Verbreitung von Berufsunfähigkeitsversicherungen lässt nach wie vor zu wünschen übrig. Nur 24 Prozent der Deutschen besitzen eine solche Police. Es ist häufig schwierig, Kunden von dieser Absicherung zu überzeugen, da vielen der Beitragsaufwand zu hoch erscheint. Daher suchen Versicherer, Vertriebe und Vermittler nach Strategien, mit denen diese psychologische Hürde beim Kunden übersprungen werden kann. Eine Variante: Der BU-Schutz wird als Huckepack zur Basisrente verkauft. Diese Lösung gilt unter vielen Vermittlern als pfiffige Idee, weil damit der Nettobeitragsaufwand gesenkt werden kann. Bis zu 49 Prozent des Beitrags zu einer steuerlich geförderten Basisrente dürfen auf eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung entfallen. Das überzeugt so manchen Zauderer.
      Doch das Doppelpack hat auch Schattenseiten, zum Beispiel wenn damit reihenweise bestehende BU-Verträge umgedeckt werden. Unter MLP-Beratern ist diese Praxis sehr beliebt, wie im Markt immer wieder zu hören ist. Durch die Unternehmenszentrale wurden sogar Listen vorbereitet und an die Vermittler geschickt, in denen bestehende BU-Verträge aufgeführt waren. „Die Berater von MLP mussten gar nichts mehr tun, sondern damit einfach nur zum Kunden gehen. In den Listen waren bereits mehrere Alternativen zur Umdeckung mit den entsprechenden Beitragshöhen aufgeführt, sogar Angaben, ob eine vollständige Gesundheitsbefragung oder nur eine eingeschränkte notwendig ist“, schildert Alexander Kirschweng vom Beratungsunternehmen Seves GmbH in Trier. Er war vor etlichen Jahren selbst bei MLP und verfolgt noch, wie die ehemaligen Kollegen am Markt auftreten. Ihm wurde sogar eine solche Liste zugespielt. Kirschweng weiß von Beratern, die nicht auf dieses Verfahren eingestiegen sind, weil sie Bedenken hegten. „In einigen Fällen ist eine Um­deckung vielleicht sogar in Ordnung, aber insgesamt überwiegen bei einer Kopplung des BU-Schutzes an eine Basisrente die erheblichen Nachteile“, wendet der Makler ein. So ist der neue BU-Vertrag häufig etwas teurer, weil er mit einem höheren Eintrittsalter begonnen wird. Außerdem können sich die Leistungsklauseln zwischen altem und neuem Bedingungswerk unterscheiden, wodurch ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko für den um­deckenden Makler entstehen kann.
      Aber das ist noch nicht einmal der Haupteinwand. Durch die Kombination mit der Basisrente wird der BU-Schutz an einen Sparvertrag angedockt. Das ist derzeit bei vielen BU-Versicherungen der Fall, da der überwiegende Teil von ihnen als BU-Zusatzpolice vereinbart wird. „Solche Koppelprodukte sollte man aber nicht abschließen, weil die BU eine reine Risikoversicherung ist“, wendet auch Oliver Dobner, Geschäftsführer beim Versicherungsmakler Marsh, ein. Muss die bestehende Hauptversicherung zum Beispiel wegen Jobverlust oder Scheidung gekündigt werden, dann verliert der Versicherte auch die BU-Absicherung. Will er später wieder eine neue Versicherung abschließen, kann sich eine böse Überraschung ergeben, weil der Antragsteller eine Krankheit hatte, die beim Versicherer als Ausschlusskriterium gilt.
      Bei der Kopplung an die Basisrente ist die Bindung sogar noch fester und folgenschwerer: „Das Geld in dem zusätzlichen Sparvertrag ist wegen der Gestaltung der Basisrente bis ins Rentenalter gebunden. Wer zwischenzeitlich anderen Finanzierungsbedarf hat, zum Beispiel beim Erwerb einer Immobilie, kommt nicht mehr heran“, argumentiert Kirschweng. Der Makler skizziert ein weiteres Problem: „Wenn die Beiträge im BU-Tarif steigen, dann ist der Versicherte zugleich gezwungen, auch die Zahlungen für die Basisrente anzuheben. Das Gleiche tritt ein, wenn die BU-Rente wegen Änderungen in der familiären Situation angehoben werden soll.“ Das kann nach der Geburt eines Kindes der Fall sein. Dann lässt sich die höhere Zahlung für die BU-Absicherung aufbringen, das Familienbudget gibt unter Umständen aber nicht die gleichzeitige Anhebung der Sparraten für die Basisrente her. „In dieser Kopplung wird die Basisrente zu einem Zwangsabgabeinstrument und die ursprünglich gute Idee der Basisrente leider oft konterkariert“, kritisiert Kirschweng.

      siehe Grafik

      Früher plädierte MLP für eine Trennung von Risikovorsorge und Sparvorgang :confused::confused:
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Mit dem Verbund in der Basisrente wird zudem der Trend zu unzureichenden Absicherungen für den Fall der Berufsunfähigkeit weiter gestützt. So sind derzeit im Durchschnitt lediglich 540 Euro Monatsrente bei Berufsunfähigkeit vereinbart. Lediglich bei den 2,4 Millionen selbstständigen Verträgen liegt die monatliche Rente bei durchschnittlich 964 Euro. Aber auch das dürfte oftmals noch zu wenig sein, um den Ausfall des bisherigen Einkommens zu kompensieren. Bei den Kombipaketen fallen die BU-Renten zwangsläufig niedriger aus, denn es muss immer noch einmal etwa der gleiche Betrag für die Basisrente aufgewandt werden. Da die Beträge, die Versicherte für ihre Vorsorge aufbringen können, ohnehin limitiert sind, führt das automatisch zu niedrigen BU-Renten.
      Die Liaison von Risikoabsicherung und Sparvorgang besitzt daher gleich mehrere Nachteile. Die Ironie der Geschichte: Noch vor einigen Jahren hat MLP wegen der angeführten Gründe auch für eine Trennung dieser beiden Komponenten plädiert. :confused::D:D:D
      Mit der Verlockung des zusätzlichen Neugeschäfts, das sich aus der Umdeckung der BU-Verträge ergibt, haben sich offenkundig viele MLP-Berater von diesem Prinzip verabschiedet; zumal es gerade in den vergangenen Monaten schwierig war, auf anderen Gebieten Neugeschäft zu schreiben. So räumte MLP im Sommer selbst ein, dass der Rückgang der Umsatzerlöse im ersten Halbjahr 2009 wahrscheinlich noch um mehr als 18 Prozent zurückgegangen wäre, wenn es die starke Fokussierung auf den Absatz von BU-Versicherungen nicht gegeben hätte.
      Aus der Sicht des Vermittlers ist die Kombination besonders interessant, weil damit die Bruttoprämie, die vermittelt werden kann, doppelt so hoch ausfällt wie sonst möglich. Folglich fließt auch eine deutlich größere Provision im Vergleich zur Vermittlung eines Solo-Vertrages. Gewählt werden für die Um­deckung Verträge, deren Stornohaftung mittlerweile abgelaufen ist, damit nicht durch teilweise Rückzahlungen die neue Provision dezimiert wird. So können Vermittler ein zweites Mal mit der Eindeckung des BU-Schutzes Geld verdienen.

      Neugeschäft nur auf dem Papier
      Aus Sicht des BU-Versicherers scheint die Umdeckung zunächst ohne Belang zu sein. In den ersten Jahren, in denen die Provision erneut gezahlt wird, befindet sich der Vertrag erst einmal wieder in der Stornohaftung. Die Provision geht ohnehin zu Lasten des Versicherten. Gleichzeitig entsteht auf dem Papier zusätzliches Neugeschäft, was für die Geschäftsabschlüsse in der gegenwärtig schwierigen Zeit hilfreich ist. Allerdings handelt es sich in Wirklichkeit gar nicht um richtiges Neugeschäft. Schließlich hatte der Versicherer die umgedeckten Kunden schon vorher im Bestand. Zudem hat er mit der Abwicklung des neuen Vertrages erst einmal zusätzliche Arbeit, ohne dass sich an den Beitragseinnahmen etwas ändert. Problematisch wird es allerdings, wenn die Bestandskunden zu anderen Anbietern umgedeckt werden. Dann droht eine Antiselektion im Bestand, denn die Umdeckung funktioniert nur mit gesunden Kunden. Versicherer, die lautstark die Umdeckungspraxis kritisieren – verhindern können sie diese ohnehin schwerlich – laufen Gefahr, auf den schlechten Risiken sitzen zu bleiben. Daher beobachten einige Versicherer durchaus aufmerksam diese Praxis, damit nichts aus dem Ruder läuft.
      Wenn sich Vertriebe verstärkt mit dem Umdecken bestehender Verträge beschäftigen, wird es in der BU-Sparte nicht vorangehen. Sie stagniert nämlich nach einem Schub im Jahr 2001. Dabei sah es zunächst ganz hoffnungsvoll aus. 2001 wurde die gesetzliche Rentenversicherung wieder einmal reformiert. Danach blieb nur noch ein Minimalschutz der gesetzlichen Krankenkassen für den Fall der Berufsunfähigkeit übrig. Dieser Schnitt im Leistungskatalog hinterließ kurzzeitig Wirkung. Innerhalb eines Jahres stieg die Zahl der Neuverträge von 184.000 auf 470.000. Aber es blieb bei diesem kleinen Boom. Seitdem pendelt die Zahl der Neuverträge um 350.000 pro Jahr.

      Von: Klaus Morgenstern
      Avatar
      schrieb am 14.12.09 12:32:44
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.561.895 von gras-plus-halm am 14.12.09 11:56:24Und MLP beschwert sich noch nicht mal richtig! Ich stehe zu meinen Aussagen und es wäre schön, wenn neben Herrn Dobner (den ich nicht kenne!) und mir noch andere Berater/Makler dazu stünden!

      -------------------------------------------------------------------

      Fragwürdiges Doppel
      Mo, 09. November 2009

      Der Verkauf von Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer Basisrente gilt gemeinhin als pfiffige Idee, weil der Beitragsaufwand durch die steuerliche Absetzbarkeit sinkt und der Vertrieb in dieser Kombination gut läuft. Doch wenn damit Altbestände abgegrast werden, mutiert sie zu einer zwiespältigen Angelegenheit.

      Die Verbreitung von Berufsunfähigkeitsversicherungen lässt nach wie vor zu wünschen übrig. Nur 24 Prozent der Deutschen besitzen eine solche Police. Es ist häufig schwierig, Kunden von dieser Absicherung zu überzeugen, da vielen der Beitragsaufwand zu hoch erscheint. Daher suchen Versicherer, Vertriebe und Vermittler nach Strategien, mit denen diese psychologische Hürde beim Kunden übersprungen werden kann. Eine Variante: Der BU-Schutz wird als Huckepack zur Basisrente verkauft. Diese Lösung gilt unter vielen Vermittlern als pfiffige Idee, weil damit der Nettobeitragsaufwand gesenkt werden kann. Bis zu 49 Prozent des Beitrags zu einer steuerlich geförderten Basisrente dürfen auf eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung entfallen. Das überzeugt so manchen Zauderer.
      Doch das Doppelpack hat auch Schattenseiten, zum Beispiel wenn damit reihenweise bestehende BU-Verträge umgedeckt werden. Unter MLP-Beratern ist diese Praxis sehr beliebt, wie im Markt immer wieder zu hören ist. Durch die Unternehmenszentrale wurden sogar Listen vorbereitet und an die Vermittler geschickt, in denen bestehende BU-Verträge aufgeführt waren. „Die Berater von MLP mussten gar nichts mehr tun, sondern damit einfach nur zum Kunden gehen. In den Listen waren bereits mehrere Alternativen zur Umdeckung mit den entsprechenden Beitragshöhen aufgeführt, sogar Angaben, ob eine vollständige Gesundheitsbefragung oder nur eine eingeschränkte notwendig ist“, schildert Alexander Kirschweng vom Beratungsunternehmen Seves GmbH in Trier. Er war vor etlichen Jahren selbst bei MLP und verfolgt noch, wie die ehemaligen Kollegen am Markt auftreten. Ihm wurde sogar eine solche Liste zugespielt. Kirschweng weiß von Beratern, die nicht auf dieses Verfahren eingestiegen sind, weil sie Bedenken hegten. „In einigen Fällen ist eine Um­deckung vielleicht sogar in Ordnung, aber insgesamt überwiegen bei einer Kopplung des BU-Schutzes an eine Basisrente die erheblichen Nachteile“, wendet der Makler ein. So ist der neue BU-Vertrag häufig etwas teurer, weil er mit einem höheren Eintrittsalter begonnen wird. Außerdem können sich die Leistungsklauseln zwischen altem und neuem Bedingungswerk unterscheiden, wodurch ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko für den um­deckenden Makler entstehen kann.
      Aber das ist noch nicht einmal der Haupteinwand. Durch die Kombination mit der Basisrente wird der BU-Schutz an einen Sparvertrag angedockt. Das ist derzeit bei vielen BU-Versicherungen der Fall, da der überwiegende Teil von ihnen als BU-Zusatzpolice vereinbart wird. „Solche Koppelprodukte sollte man aber nicht abschließen, weil die BU eine reine Risikoversicherung ist“, wendet auch Oliver Dobner, Geschäftsführer beim Versicherungsmakler Marsh, ein. Muss die bestehende Hauptversicherung zum Beispiel wegen Jobverlust oder Scheidung gekündigt werden, dann verliert der Versicherte auch die BU-Absicherung. Will er später wieder eine neue Versicherung abschließen, kann sich eine böse Überraschung ergeben, weil der Antragsteller eine Krankheit hatte, die beim Versicherer als Ausschlusskriterium gilt.
      Bei der Kopplung an die Basisrente ist die Bindung sogar noch fester und folgenschwerer: „Das Geld in dem zusätzlichen Sparvertrag ist wegen der Gestaltung der Basisrente bis ins Rentenalter gebunden. Wer zwischenzeitlich anderen Finanzierungsbedarf hat, zum Beispiel beim Erwerb einer Immobilie, kommt nicht mehr heran“, argumentiert Kirschweng. Der Makler skizziert ein weiteres Problem: „Wenn die Beiträge im BU-Tarif steigen, dann ist der Versicherte zugleich gezwungen, auch die Zahlungen für die Basisrente anzuheben. Das Gleiche tritt ein, wenn die BU-Rente wegen Änderungen in der familiären Situation angehoben werden soll.“ Das kann nach der Geburt eines Kindes der Fall sein. Dann lässt sich die höhere Zahlung für die BU-Absicherung aufbringen, das Familienbudget gibt unter Umständen aber nicht die gleichzeitige Anhebung der Sparraten für die Basisrente her. „In dieser Kopplung wird die Basisrente zu einem Zwangsabgabeinstrument und die ursprünglich gute Idee der Basisrente leider oft konterkariert“, kritisiert Kirschweng.

      siehe Grafik

      Früher plädierte MLP für eine Trennung von Risikovorsorge und Sparvorgang

      Mit dem Verbund in der Basisrente wird zudem der Trend zu unzureichenden Absicherungen für den Fall der Berufsunfähigkeit weiter gestützt. So sind derzeit im Durchschnitt lediglich 540 Euro Monatsrente bei Berufsunfähigkeit vereinbart. Lediglich bei den 2,4 Millionen selbstständigen Verträgen liegt die monatliche Rente bei durchschnittlich 964 Euro. Aber auch das dürfte oftmals noch zu wenig sein, um den Ausfall des bisherigen Einkommens zu kompensieren. Bei den Kombipaketen fallen die BU-Renten zwangsläufig niedriger aus, denn es muss immer noch einmal etwa der gleiche Betrag für die Basisrente aufgewandt werden. Da die Beträge, die Versicherte für ihre Vorsorge aufbringen können, ohnehin limitiert sind, führt das automatisch zu niedrigen BU-Renten.
      Die Liaison von Risikoabsicherung und Sparvorgang besitzt daher gleich mehrere Nachteile. Die Ironie der Geschichte: Noch vor einigen Jahren hat MLP wegen der angeführten Gründe auch für eine Trennung dieser beiden Komponenten plädiert.
      Mit der Verlockung des zusätzlichen Neugeschäfts, das sich aus der Umdeckung der BU-Verträge ergibt, haben sich offenkundig viele MLP-Berater von diesem Prinzip verabschiedet; zumal es gerade in den vergangenen Monaten schwierig war, auf anderen Gebieten Neugeschäft zu schreiben. So räumte MLP im Sommer selbst ein, dass der Rückgang der Umsatzerlöse im ersten Halbjahr 2009 wahrscheinlich noch um mehr als 18 Prozent zurückgegangen wäre, wenn es die starke Fokussierung auf den Absatz von BU-Versicherungen nicht gegeben hätte.
      Aus der Sicht des Vermittlers ist die Kombination besonders interessant, weil damit die Bruttoprämie, die vermittelt werden kann, doppelt so hoch ausfällt wie sonst möglich. Folglich fließt auch eine deutlich größere Provision im Vergleich zur Vermittlung eines Solo-Vertrages. Gewählt werden für die Um­deckung Verträge, deren Stornohaftung mittlerweile abgelaufen ist, damit nicht durch teilweise Rückzahlungen die neue Provision dezimiert wird. So können Vermittler ein zweites Mal mit der Eindeckung des BU-Schutzes Geld verdienen.

      Neugeschäft nur auf dem Papier
      Aus Sicht des BU-Versicherers scheint die Umdeckung zunächst ohne Belang zu sein. In den ersten Jahren, in denen die Provision erneut gezahlt wird, befindet sich der Vertrag erst einmal wieder in der Stornohaftung. Die Provision geht ohnehin zu Lasten des Versicherten. Gleichzeitig entsteht auf dem Papier zusätzliches Neugeschäft, was für die Geschäftsabschlüsse in der gegenwärtig schwierigen Zeit hilfreich ist. Allerdings handelt es sich in Wirklichkeit gar nicht um richtiges Neugeschäft. Schließlich hatte der Versicherer die umgedeckten Kunden schon vorher im Bestand. Zudem hat er mit der Abwicklung des neuen Vertrages erst einmal zusätzliche Arbeit, ohne dass sich an den Beitragseinnahmen etwas ändert. Problematisch wird es allerdings, wenn die Bestandskunden zu anderen Anbietern umgedeckt werden. Dann droht eine Antiselektion im Bestand, denn die Umdeckung funktioniert nur mit gesunden Kunden. Versicherer, die lautstark die Umdeckungspraxis kritisieren – verhindern können sie diese ohnehin schwerlich – laufen Gefahr, auf den schlechten Risiken sitzen zu bleiben. Daher beobachten einige Versicherer durchaus aufmerksam diese Praxis, damit nichts aus dem Ruder läuft.
      Wenn sich Vertriebe verstärkt mit dem Umdecken bestehender Verträge beschäftigen, wird es in der BU-Sparte nicht vorangehen. Sie stagniert nämlich nach einem Schub im Jahr 2001. Dabei sah es zunächst ganz hoffnungsvoll aus. 2001 wurde die gesetzliche Rentenversicherung wieder einmal reformiert. Danach blieb nur noch ein Minimalschutz der gesetzlichen Krankenkassen für den Fall der Berufsunfähigkeit übrig. Dieser Schnitt im Leistungskatalog hinterließ kurzzeitig Wirkung. Innerhalb eines Jahres stieg die Zahl der Neuverträge von 184.000 auf 470.000. Aber es blieb bei diesem kleinen Boom. Seitdem pendelt die Zahl der Neuverträge um 350.000 pro Jahr.

      Von: Klaus Morgenstern
      Avatar
      schrieb am 06.02.10 20:06:37
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Spammposting
      Avatar
      schrieb am 31.03.10 17:51:50
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.562.153 von interna am 14.12.09 12:32:44Hallo Kunden von Rürup-Verträgen mit BU:

      Sucht mal die BU-Bedingungen zusammen von:

      - Altvertrag (sofern umgedeckt wurde)
      - aktuelle Bedingungen

      Fragt nach, wann Eurer Rürup-BU endlich zertifiziert wird!
      Avatar
      schrieb am 26.05.10 13:13:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.256.588 von interna am 31.03.10 17:51:50und vor der dann angeblich "unvermeidlichen" Umdeckung noch eine zweite Meinung einholen

      :)

      Evtl. bekommt man als Kunde dann noch einen guten Berater gleich mit!
      Avatar
      schrieb am 27.08.10 00:09:30
      Beitrag Nr. 22 ()
      satire ein*:

      1) jede umdeckung erfolgt zugunsten des kunden, heißt:
      a) bessere bedingungen- nachweislich!
      b) günstigere prämie-- sowohl netto als auch brutto!

      2) die besteuerung der buz wurde ausgerechnet und ins verhältniss der sbu gesetzt
      3) oh weiterspargarantie und airbag habt ihr wohl aussen vor gelassen
      4) der kunde ist gesund
      5) der kunde befindet sich im grenzsteuersatz


      man man wie lächerlich interna!

      wieviele potenzielle mlp kunden hast du denn schon läutern können- mit deinen subtilen werbekommentaren!

      gruß,
      der king
      15 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.08.10 09:22:20
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.053.143 von lesking am 27.08.10 00:09:30lesking,

      zum Glück war Satire ein, denn


      1) jede umdeckung erfolgt zugunsten des kunden, heißt:
      a) bessere bedingungen- nachweislich!
      b) günstigere prämie-- sowohl netto als auch brutto!

      Das gibt es einige Gegenbeispiele in der MLP-Umdeckungsaktion zu finden - insbesonder bei 1a).

      2) die besteuerung der buz wurde ausgerechnet und ins verhältniss der sbu gesetzt

      Wann wurde das bei wem in 2004, 2005 gemacht?

      3) oh weiterspargarantie und airbag habt ihr wohl aussen vor gelassen

      Weiterspargarantie bis 75? Aha, siehe Kosten STL!

      4) der kunde ist gesund

      ?

      5) der kunde befindet sich im grenzsteuersatz

      lesking, lesking, was redest Du Dich da fest? Wenn Deine Punkte alle erfüllt worden wären von Deinen MIT-Beratern, hätten viele Umdeckungen (wie auch die Riester-Umdeckungswelle) nie stattgefunden!
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.10.10 14:14:17
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.053.890 von interna am 27.08.10 09:22:20lesking, lesking, lesking,

      hat HLE schon die Basisrente mit BU zertifizieren lassen können? Bei den anderen Gesellschaften hatte das Einschnitte in der BU zur Folge!

      Nun, da hatte ein Kunden eine super SBU. Der MLPler deckte um auf Basis-Rente mit BU (und zum Teil schlechteren Leistungen). Was ist nun im Pflegefall?
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.10.10 15:15:32
      Beitrag Nr. 25 ()
      Zeig mir einen Kunden der Pflegefall ist, aber nicht BU Interna. Sehr theoretisch Deine Aussage. Außerdem betrifft diese Regelung nicht nur HLE, sondern auch andere Gesellschaften.
      Immer schön neuetral bleiben gell;-)
      Avatar
      schrieb am 30.10.10 15:16:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.421.218 von interna am 30.10.10 14:14:17Zeig mir einen Kunden der Pflegefall ist, aber nicht BU Interna. Sehr theoretisch Deine Aussage. Außerdem betrifft diese Regelung nicht nur HLE, sondern auch andere Gesellschaften.
      Immer schön neutral bleiben gell:laugh::laugh::laugh:
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.10.10 17:29:51
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.421.354 von Chefarzt76 am 30.10.10 15:16:59Chefarzt76,

      ich meine alle Geseellschaften, keine Sorge!
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.11.10 21:15:50
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.421.645 von interna am 30.10.10 17:29:51Hat die HLE die Basisrente mit BU schon zertifizierenlassenkönnen?
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.11.10 10:10:47
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.487.700 von interna am 09.11.10 21:15:50Hallo 83094, hallo weltschlauester Berater-lesking,

      ich bitte um eine Rückmeldung dazu!
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.11.10 20:31:09
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.528.085 von interna am 16.11.10 10:10:47hallo saubermann interna,
      rufe an und frage doch selber.

      gruß
      der king
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.11.10 10:18:21
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.541.432 von lesking am 17.11.10 20:31:09lesking,

      habe ich gemacht, keine Sorge! Ich kümmere mich ja um meine Kunden. Das brisante ist ja der BU-Bereich wegen der Umdeckungen etc.

      Hast Du auf Rürup-BU umgedeckt? Wie erklärst Du dann mögliche Leistungseinschränkungen im BU-Bereich, hast Du alle Kunden vollumfänglich über die Steuerthematik im BU-Fall informiert?

      Bevor Du fragst: Ich habe eine Rürup-BU gemacht, da diese gepaßt hat! Es war keine Umdeckung!
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.02.11 11:20:33
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.544.025 von interna am 18.11.10 10:18:21Hallo lesking,

      so untergetaucht. Dann mal zu den Rürup-BUs von Euch: Hat die HLE die Dinger schon zertifizieren lassen? Mir liegt noch nichts vor. Und die Kunden müssen da doch gegenzeichnen?

      Alte Leipziger, Nürnberger etc. haben das schon hinter sich? Warum dauert das bei HLE so lange?

      Hallo Kunden, genau beachten, welche Leistungen möglicherweise durch die Zertifizierung dann wegfallen könnten und sofort unabhängig prüfen lassen, welche Alternativen es gibt bzw. wie Ihr vorher versichert wart. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, daß seine Single-BU in eine (evtl. schlechtere) Rüru-BU umgedeckt wurde, um jetzt möglicherweise noch schlechter zu bewerten.

      Ok, doppelt verprovisioniert hält besser! (Satire jetzt aus!)
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.02.11 23:59:01
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.072.901 von interna am 20.02.11 11:20:33Gibt es denn einen konkreten Grund anzunehmen, daß die HLE Rürup-BU nicht zertifiziert wurde oder nicht zertifiziert werden kann?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.02.11 14:27:12
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.074.833 von Midas2000 am 20.02.11 23:59:01Midas2000,

      stelle Dir mal vor:

      1) Du hattest eine richtig gute selbständige BU!
      2) Da "b(e)rät" Dir Dein Berater eine Rürup-BU an mit zum Teil schlechteren Leistungen. Außerdem weist er nur einseitig auf das Thema Steuern hin.
      3) Nun kommt die Zertifizierung und der Bereich Pflege wird dadurch leistungsmäßig entsprechend reduziert!

      Könnte es sein, daß dann die Kunden wach werden und klagen werden?
      Avatar
      schrieb am 21.02.11 15:40:52
      Beitrag Nr. 35 ()
      @interna
      Die Frage von Chefarzt: "Welchen Pflegefall kennst Du, der nicht gleichzeitig BU ist?" halte ich schon für berechtigt und du hast sie nicht beantwortet.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.02.11 16:51:48
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.077.515 von beobachter1 am 21.02.11 15:40:52Hallo beobachter1,

      dazu von der Württembergische (Fußnoten etc. sind ja wichtig):

      ---------
      Auch eine Pflegebedürftigkeit löst den Versicherungsfall ordentlich aus.

      §3 Versicherungsbedingungen (Württembergische)

      (1) Ist die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen pflegebedürftig gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit.

      [...]

      (4) Der Pflegefall wird nach Anzahl der Punkte eingestuft. Wir leisten bei 3 oder mehr Punkten. [...]

      Liegt eine Pflegebedürftigkeit länger als 6 Monate vor, und bezieht sich diese auf mindestens 3 gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, liegt Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vor. Die versicherte BU Rente wird ausgezahlt.
      ----------------------


      Aus

      (1) Ist die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen pflegebedürftig gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit.


      folgt nicht zwangsläufig die BU. Telefonieren könntest auch Du noch sehr gut, wenn Du auch sonst nicht fit wärest oder auch am PC arbeiten und


      (wieder Württembergische):


      (4) Der Pflegefall wird nach Anzahl der Punkte eingestuft. Wir leisten bei 3 oder mehr Punkten. [...]



      Ja, es ist nicht so wahrscheinlich. Doch wer so viel verspricht wie bei MLP (wir haben das beste für Sie), der muß sich daran auch messen lassen (das gilt auch für uns und Du weißt, was ich meine!).


      Beste Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 02.03.11 16:57:05
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.074.833 von Midas2000 am 20.02.11 23:59:01Habe heute telefonisch von hle erfahren, dass die eigene basisrente nicht zertifiziert ist und nicht absehbar ist, wann dies geschieht.

      ist das nicht der worst-case für mlp? müsste nicht jeder berater alle seine kunden mit hle-basisrenten kontaktieren (=alle kunden)!?

      neeee... wird einfach totgeschwiegen! :-(

      frage an die nummer: sind deine kunden schon informiert (oder gehört das nicht zur weltbesten beratung)???
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.03.11 17:11:57
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.134.491 von nobelpreisgewinner am 02.03.11 16:57:05Nicht zertifiziert??? :confused:

      Haben die dir gesagt, wie es dazu kommen kann?

      Das würde ja bedeuten, dass man für 2010 die Beiträge nicht bei der Steuererklärung ansetzen kann!? :mad:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.03.11 17:20:12
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.134.624 von outside76 am 02.03.11 17:11:57...nur hohles gerede!!! auszug aus dem gespräch: "...sie müssen sich vorstellen, dass wir tausende von verträge zertifizieren müssen. wir haben auch schon lange alles an die entsprechenden stellen geschickt, aber die arbeiten halt so langsam!..."

      ....is klar! ;-)

      fakt ist aber: jeder der seine beiträge 2010 zur basisrente hdl steuerlich ansetzen will, kann dies (noch) nicht tun!!!!!

      aber wer sich den spass machen will: 01803-554412 (kundenservice hdl)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.03.11 17:55:10
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.134.718 von nobelpreisgewinner am 02.03.11 17:20:12Die Schreiben zur Zertifizierung sind raus. Nun, da scheint manches zu fehlen. Ich würde jedem raten, sich die vollständigen Unterlagen:

      a) kommen und insbesondere
      b) den BU-Teil überprüfen zu lassen

      Je nach Ergebnis würde ich


      i) alles so behalten oder
      ii) eine Deckungsmittelübertragung veranlassen (bei BU natürlich gesondert aufpassen, ist immer eine Einzelfallentschdeidung, Gesundheit des Kunden überprüfen, Zusage einholen...)


      Ich lasse das auf jeden Fall für meine Kunden prüfen. Da ich nur eine Basisrente mit BU gemacht hatte, ist diese Prüfung natürlich schon längst erledigt.

      Ach ja, als MLP-Kunde sollte man sich dann auch gleich die "Vorumdeckungs-BU" mal von den Bedingungen gleich mit anschauen (sofern vorhanden) und natürlich aufpassen bzgl. dem HDI-Frieg-BU-Ergänzungsangebot!
      Avatar
      schrieb am 07.04.11 10:08:12
      Beitrag Nr. 41 ()
      Hi,

      da muß sich kein MLP-Berater mehr drum kümmern.
      Die nächsten Umstellungslisten (ohne Gesundheitsprüfung zur AL und HDI)
      sind schon raus und werden abgearbeitet. Ein Kunde hat sich heute morgen
      bei mir gemeldet, da ihn sein neuer Berater angerufen hat und ihm diese
      einmalige Chance (scheint ein junger Berater zu sein, die "alten" hatten
      diese Chance ja schön häufiger!;-) ) vorgestellt.:mad:
      Dabei könnte man ja dann auch nochmal über die Beiträge für 2010 sprechen.
      Ist doch auch ein Super-Argument: Die HLE schafft es nicht unseren Anspruch
      umzusetzen, wie man sieht! Deshalb sollten wir schnell umstellen.
      Und die HDI brauch' ja auch ein wenig Geld! Nicht nur L ist Inhaber!:keks:
      Und die HLE blutet weiter aus und ist handlungsunfähig.
      Irgendwie wie die Berater....nur die können kündigen...:laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.04.11 13:48:57
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.332.287 von SoonEx am 07.04.11 10:08:12SoonEx,

      es haben ja einige Kunden diese Basis-Rente-mit-BU-Dinger bekommen, bei denen es gar nicht paßt:

      - Studenten
      - Kunden mit geringem Steuersatz
      - Kunden mit hohem Liquiditätsbedarf
      - Kunden mit später hohem Absicherungsbedarf aber geringer Sparrate

      Nun, da hätte doch besser gepaßt (bzw. würde oft passen):

      - Selbständige BU!
      - evtl. kleiner feiner Sparvertrag (vielleicht eine Direktversicherung oder ein Riesterli).

      Die Förderung wäre insgesamt evtl. sogar höher, das gesamte Konzept flexibler und im BU-Fall wären weniger (wenn überhaupt) Steuern zu zahlen.

      Als Kunde würde ich sehr vorsichtig sein und mir einen guten Rat holen, bevor ich da irgendwelche Zertifizierungen unterschreibe!


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