Steuerliche Behandlung von Bezugsrechten vor Ablauf Spekulationsfrist - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.12.09 18:10:38 von
neuester Beitrag 29.01.10 10:27:39 von
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Hallo,
ich habe am 17.12.2008 Aktien von K+S gekauft. Nun führt K+S eine Kapitalerhöhung durch und es gibt für jeweils 25 Altaktien 4 Neue zum preis von 26€. Wie ist nun die stuerliche Behandlung wenn ich
a) die Bezugsrechte verkaufe oder
b) neue Aktien kaufe?
Die Bezugsfrist endet am 10.12.2009.
Vielen Dank für eure Hilfe
Uwe
ich habe am 17.12.2008 Aktien von K+S gekauft. Nun führt K+S eine Kapitalerhöhung durch und es gibt für jeweils 25 Altaktien 4 Neue zum preis von 26€. Wie ist nun die stuerliche Behandlung wenn ich
a) die Bezugsrechte verkaufe oder
b) neue Aktien kaufe?
Die Bezugsfrist endet am 10.12.2009.
Vielen Dank für eure Hilfe
Uwe
Das sollte Dir helfen, leider keine gute Nachrichten:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuerrecht/fiskus-schl…
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuerrecht/fiskus-schl…
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.498.795 von Achtsamkeit am 02.12.09 23:17:12Vielen Dank, das hilft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.499.223 von Uwe17280 am 03.12.09 06:54:26Ein Verkauf wäre in jedem Fall steuerpflichtig, da die Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist. Die neuen Aktien dürften in jedem Fall (zumindest zum größten Teil) der AbgSt unterliegen, da die Zuzahlung wie eine Neuanschaffung wirkt.
Der HB-Artikel ist zwar nicht falsch. Für die Altbestände hat das BMF das in seinem letzten veröffentlichten Schreiben noch offen gelassen. Hier wird noch abgestimmt, was gemacht werden kann, um die Altsubstanz zu verschonen.
Gruß
Taxadvisor
Der HB-Artikel ist zwar nicht falsch. Für die Altbestände hat das BMF das in seinem letzten veröffentlichten Schreiben noch offen gelassen. Hier wird noch abgestimmt, was gemacht werden kann, um die Altsubstanz zu verschonen.
Gruß
Taxadvisor
Was passiert denn, wenn die Abstimmungsphase noch andauert und der Aktionär sich schon vorher entscheiden muss ???
Ich werd wohl Anfang nächsten Jahres bei den VW Vorzügen Bezugsrechte erhalten. Sofern es dann noch keinen neuen Sachstand gibt, gilt wohl die derzeitige ungünstige Lösung: Verkauf der Bezugsrechte führt zur Abgeltungssteuerpflicht oder Bezug der jungen Aktien ohne Berücksichtigung des Bezugsrechtswertes.
Wenn dann die Abstimmung später aktionärsfreundlich entschieden werden sollte, ist da eine Rückwirkung denkbar? Also Rückerstattung der gezahlten Steuer bzw. spätere Hochbuchung der Anschaffungskosten der jungen Aktien.
Ich werd wohl Anfang nächsten Jahres bei den VW Vorzügen Bezugsrechte erhalten. Sofern es dann noch keinen neuen Sachstand gibt, gilt wohl die derzeitige ungünstige Lösung: Verkauf der Bezugsrechte führt zur Abgeltungssteuerpflicht oder Bezug der jungen Aktien ohne Berücksichtigung des Bezugsrechtswertes.
Wenn dann die Abstimmung später aktionärsfreundlich entschieden werden sollte, ist da eine Rückwirkung denkbar? Also Rückerstattung der gezahlten Steuer bzw. spätere Hochbuchung der Anschaffungskosten der jungen Aktien.
Sorry, Beitrag und Thread-Titel passen nicht zusammen. Meine Frage bezieht sich auf den Fall nach Ablauf der Speku-Frist ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.503.004 von sarah96 am 03.12.09 15:43:58Hallo Sarah,
ich sehe das folgendermaßen:
1. Bezugsrechtsverkauf:
Da Du vor 2009 gekauft hast, wird hier auch keine Abgeltungssteuer abgezogen und nachdem Du auch die einjährige Haltefrist (nach alter Steuerregel) eingehalten hast, ist das kein Problem, da nicht steuerpflichtig.
2. Bezug junger Aktien:
Solange Du die jungen Aktien nicht verkaufst sollte das kein großes Problem sein.
Nachträglich dürfte dann bei der Bank die Anschaffungsdaten (Datum und Kurs) berichtigt werden (sofern sich das BMF entsprechend äußert).
Verkaufst Du die jungen Aktien aber vor der BMF-Entscheidung, wird Dir voraussichtlich Abgeltungssteuer abgezogen. In diesem Fall wirst Du Dir diese (sofern sich das BMF danach entsprechend geäußert hat) über Deine ESt-Erklärung wiederholen müssen.
Rene
ich sehe das folgendermaßen:
1. Bezugsrechtsverkauf:
Da Du vor 2009 gekauft hast, wird hier auch keine Abgeltungssteuer abgezogen und nachdem Du auch die einjährige Haltefrist (nach alter Steuerregel) eingehalten hast, ist das kein Problem, da nicht steuerpflichtig.
2. Bezug junger Aktien:
Solange Du die jungen Aktien nicht verkaufst sollte das kein großes Problem sein.
Nachträglich dürfte dann bei der Bank die Anschaffungsdaten (Datum und Kurs) berichtigt werden (sofern sich das BMF entsprechend äußert).
Verkaufst Du die jungen Aktien aber vor der BMF-Entscheidung, wird Dir voraussichtlich Abgeltungssteuer abgezogen. In diesem Fall wirst Du Dir diese (sofern sich das BMF danach entsprechend geäußert hat) über Deine ESt-Erklärung wiederholen müssen.
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.499.943 von Taxadvisor am 03.12.09 09:51:12ich sitze gerade ueber meiner steuererklaerung und "stolpere" ueber einen bezugsrechtsverkauf aus einer nicht ausgeuebten kapitalerhoehung im juni 2009.
altbestand aus 2005: stueck 5000
neukauf im mai 2009: stueck 125
kapitalerhoehung im juni 2009
am ende der bezugsfrist verkauf der bezugsrechte: voller verkaufserloes wurde mit abgeltungsteuer belegt.
stimmt das so?
vielen dank!
altbestand aus 2005: stueck 5000
neukauf im mai 2009: stueck 125
kapitalerhoehung im juni 2009
am ende der bezugsfrist verkauf der bezugsrechte: voller verkaufserloes wurde mit abgeltungsteuer belegt.
stimmt das so?
vielen dank!
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.812.996 von angkorwat am 26.01.10 13:26:57Hallo angkorwat,
nach dem neuesten BMF-Schreiben gilt folgendes:
Die Bezugsrechte übernehmen das Anschaffungsdatum des ursprünglichen Aktienbestandes.
Der Wert des Bezugsrechts wird mit 0 Euro angesetzt.
Für die jungen Aktien gilt dagegen das Datum der Kapitalerhöhung und als Anschaffungskurs der Bezugskurs.
Für Dich heißt das:
a) Der Bezugsrechts-Verkaufserlös des Altbestand (5.000 STück) ist abgeltungssteuerfrei.
b) Der Bezugsrechts-Verkaufserlös des Zukaufes (125 Stück) ist voll abgeltungssteuerpflichtig.
Hat die Bank das anders abgerechnet und wird das bis Ende Januar nicht mehr von ihr berichtigt, musst Du das über die Steuererklärung machen!
Rene
nach dem neuesten BMF-Schreiben gilt folgendes:
Die Bezugsrechte übernehmen das Anschaffungsdatum des ursprünglichen Aktienbestandes.
Der Wert des Bezugsrechts wird mit 0 Euro angesetzt.
Für die jungen Aktien gilt dagegen das Datum der Kapitalerhöhung und als Anschaffungskurs der Bezugskurs.
Für Dich heißt das:
a) Der Bezugsrechts-Verkaufserlös des Altbestand (5.000 STück) ist abgeltungssteuerfrei.
b) Der Bezugsrechts-Verkaufserlös des Zukaufes (125 Stück) ist voll abgeltungssteuerpflichtig.
Hat die Bank das anders abgerechnet und wird das bis Ende Januar nicht mehr von ihr berichtigt, musst Du das über die Steuererklärung machen!
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.812.996 von angkorwat am 26.01.10 13:26:57danke fuer die schnelle antwort, renebanker!
haettest du bitte noch den link fuer mich in bezug auf das aktuellste bmf rundschreiben.
herzlichen dank nochmal!!!
haettest du bitte noch den link fuer mich in bezug auf das aktuellste bmf rundschreiben.
herzlichen dank nochmal!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.820.788 von angkorwat am 27.01.10 11:23:00Hallo angkorwat,
hier der Link:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/sid_BB74AA15E4D7…
Randziffern 108-110
Rene
hier der Link:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/sid_BB74AA15E4D7…
Randziffern 108-110
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.827.471 von ReneBanker am 27.01.10 23:46:13nochmals vielen dank!
melde "vollzug" - die diba hat auf meine anfrage die abrechnung bereits gestern korrigiert!
danke und schoenes wochenende!
melde "vollzug" - die diba hat auf meine anfrage die abrechnung bereits gestern korrigiert!
danke und schoenes wochenende!
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