Squezze Out Delta Lloyd Lebensversicherung WKN 840900 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.12.09 20:49:51 von
neuester Beitrag 22.03.10 19:26:33 von
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für die Freunde des SO mal nen Thread aufmachen nicht das wir was verpassen gell
http://www.deltalloyd.de/dlld/html/de/46871/index.html
da könnt ihr das Gutachten runterladen angemessenheit der barabfindung denke mal das sollte man sich speichern erfarungsgemäss bei eintragung ist das dann weg
da könnt ihr das Gutachten runterladen angemessenheit der barabfindung denke mal das sollte man sich speichern erfarungsgemäss bei eintragung ist das dann weg
Delta Lloyd Lebensversicherung
Aktiengesellschaft
Wiesbaden
WKN 840900
ISIN DE 0008409004
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur
außerordentlichen Hauptversammlung
ein, die am
Freitag, dem 18. Dezember 2009, 10:00 Uhr
im Geschäftsgebäude der Delta Lloyd Deutschland AG,
Wittelsbacherstrasse 1, 65189 Wiesbaden,
stattfindet.
Tagesordnung:
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Delta
Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft auf die Delta Lloyd Deutschland AG als
Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff.
Aktiengesetz
Nach § 327a Aktiengesetz kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen
eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 vom Hundert des
Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung beschließen.
Die Delta Lloyd Deutschland AG, Wittelsbacherstrasse 1, 65189 Wiesbaden, hält unmittelbar
417.655 Aktien der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft. Dies entspricht einem
Anteil von 99,9175 % des Grundkapitals der Gesellschaft.
Die Delta Lloyd Deutschland AG ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Aktiengesetz und
deshalb berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung der Delta Lloyd Lebensversicherung
Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz beschließt. Ein
entsprechendes Verlangen hat die Delta Lloyd Deutschland AG am 29. Juli 2009 sowie mit
Schreiben vom 29. Oktober 2009 gemäß § 327a Aktiengesetz an den Vorstand der Delta Lloyd
Lebensversicherung Aktiengesellschaft gerichtet.
Die Delta Lloyd Deutschland AG hat dem Vorstand der Delta Lloyd Lebensversicherung
Aktiengesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 Aktiengesetz die Erklärung der Commerzbank
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, vom 26. Oktober 2009 übermittelt, mit der die Commerzbank
Aktiengesellschaft die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Delta Lloyd
Deutschland AG übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses
in das Handelsregister der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft
unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.
- 2 -
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Delta Lloyd Deutschland AG
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Aktien der übrigen Aktionäre der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft
(Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung auf die Delta Lloyd Deutschland AG mit Sitz in Wiesbaden
(Hauptaktionärin) übertragen. Die Barabfindung beläuft sich auf EUR 440,00 pro
übertragene Stückaktie der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die Delta Lloyd Deutschland AG die
Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie die
Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der
Barabfindung wurde von Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl. Kfm. Volker Hülsmeier,
Frankfurt am Main, als vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewähltem und bestelltem
sachverständigen Prüfer geprüft.
Am Sitz der Gesellschaft in 65189 Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 7-9, liegen
- das Übertragungsverlangen der Delta Lloyd Deutschland AG vom 29. Juli 2009 und das
konkretisierte Übertragungsverlangen vom 29. Oktober 2009,
- der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
- die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Delta Lloyd Lebensversicherung
Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2006, 2007 und 2008,
- der von der Delta Lloyd Deutschland AG nach § 327c Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz in ihrer
Eigenschaft als Hauptaktionärin erstattete schriftliche Bericht an die Hauptversammlung
über die Voraussetzungen der Übertragung und die Angemessenheit der Barabfindung
vom 29. Oktober 2009 nebst Anlagen sowie
- der gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 Aktiengesetz erstattete Prüfungsbericht über die
Angemessenheit der Barabfindung des vom Landgericht Frankfurt am Main bestellten
sachverständigen Prüfers Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl. Kfm. Volker
Hülsmeier, Frankfurt am Main,
aus.
Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären zusammen mit der Einladung zu dieser
außerordentlichen Hauptversammlung von der Gesellschaft rechtzeitig übersandt. Sie können
auch im Internet unter www.deltalloyd.de/hauptversammlung eingesehen werden. Diese
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die am Tage der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis zum Ablauf
des 11. Dezember 2009 (letzter Eingangstag)
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail unter der Anschrift
Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Direktionssekretariat
Gustav-Stresemann-Ring 7 - 9
65189 Wiesbaden
Telefax: 0611 / 773 2374
E-Mail: petradr.sauerwein@deltalloyd.de
bei der Gesellschaft zur Teilnahme angemeldet haben. Für die Fristwahrung kommt es auf den
Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft an. Hinsichtlich der Anzahl der einem Teilnahme-
- 3 -
berechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung
im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen
Gründen werden allerdings in der Zeit von Samstag, den 12. Dezember 2009, bis
zum Tag der Hauptversammlung, also bis Freitag, den 18. Dezember 2009 (je einschließlich),
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen.
Das Stimmrecht kann auch von einem Bevollmächtigten ausgeübt werden.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Dieser übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Der Stimmrechtsvertreter
kann schriftlich mit dem den Aktionären zugesandten Formular bevollmächtigt werden.
Die Bevollmächtigung kann auch per E-Mail an die Adresse petradr.sauerwein@deltalloyd.de
erteilt werden. In diesem Fall muss die E-Mail Herrn Boris Sporea zur Ausübung des Stimmrechts
aus den zur Hauptversammlung angemeldeten Aktien mit dem Recht der Untervollmacht
bevollmächtigen. Die E-Mail muss ferner eine Weisung zur Ausübung des Stimmrechts zu dem
Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Hauptversammlung ("Ja", "Nein" oder "Enthaltung")
enthalten. Zu etwaig zugänglich zu machenden Anträgen von Aktionären ist in gleicher Weise
unter genauer Bezeichnung des Antrags des Aktionärs Weisung zur Ausübung des Stimmrechts
zu geben. Die E-Mail muss den Absender mit vollem Namen und mit vollständiger Adresse
erkennen lassen.
Bevollmächtigungen des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft, schriftlich oder per E-Mail, die
nicht sämtliche der erforderlichen Angaben enthalten, können nicht berücksichtigt werden. Die
Vollmacht muss bis zum Ablauf des 16. Dezember 2009 unter der obengenannten Postanschrift
oder der vorgenannten E-Mail-Adresse eingegangen sein.
Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126 ff. Aktiengesetz ("Gegenanträge") sind an die
nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht
berücksichtigt werden.
Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Direktionssekretariat
Gustav-Stresemann-Ring 7 - 9
65189 Wiesbaden
Telefax: 0611 / 773 2374
E-Mail: petradr.sauerwein@deltalloyd.de
Gegenanträge zu dem Tagesordnungspunkt, die spätestens 14 Tage vor der außerordentlichen
Hauptversammlung bei uns eingehen, werden wir einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu nach den aktienrechtlichen
Vorgaben im Internet unter
www.deltalloyd.de/hauptversammlung
zugänglich machen.
Wiesbaden, im November 2009
Delta Lloyd Lebensversicherung
Aktiengesellschaft
– Der Vorstand –
Aktiengesellschaft
Wiesbaden
WKN 840900
ISIN DE 0008409004
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur
außerordentlichen Hauptversammlung
ein, die am
Freitag, dem 18. Dezember 2009, 10:00 Uhr
im Geschäftsgebäude der Delta Lloyd Deutschland AG,
Wittelsbacherstrasse 1, 65189 Wiesbaden,
stattfindet.
Tagesordnung:
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Delta
Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft auf die Delta Lloyd Deutschland AG als
Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff.
Aktiengesetz
Nach § 327a Aktiengesetz kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen
eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 vom Hundert des
Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung beschließen.
Die Delta Lloyd Deutschland AG, Wittelsbacherstrasse 1, 65189 Wiesbaden, hält unmittelbar
417.655 Aktien der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft. Dies entspricht einem
Anteil von 99,9175 % des Grundkapitals der Gesellschaft.
Die Delta Lloyd Deutschland AG ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Aktiengesetz und
deshalb berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung der Delta Lloyd Lebensversicherung
Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz beschließt. Ein
entsprechendes Verlangen hat die Delta Lloyd Deutschland AG am 29. Juli 2009 sowie mit
Schreiben vom 29. Oktober 2009 gemäß § 327a Aktiengesetz an den Vorstand der Delta Lloyd
Lebensversicherung Aktiengesellschaft gerichtet.
Die Delta Lloyd Deutschland AG hat dem Vorstand der Delta Lloyd Lebensversicherung
Aktiengesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 Aktiengesetz die Erklärung der Commerzbank
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, vom 26. Oktober 2009 übermittelt, mit der die Commerzbank
Aktiengesellschaft die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Delta Lloyd
Deutschland AG übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses
in das Handelsregister der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft
unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.
- 2 -
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Delta Lloyd Deutschland AG
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Aktien der übrigen Aktionäre der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft
(Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung auf die Delta Lloyd Deutschland AG mit Sitz in Wiesbaden
(Hauptaktionärin) übertragen. Die Barabfindung beläuft sich auf EUR 440,00 pro
übertragene Stückaktie der Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die Delta Lloyd Deutschland AG die
Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie die
Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der
Barabfindung wurde von Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl. Kfm. Volker Hülsmeier,
Frankfurt am Main, als vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewähltem und bestelltem
sachverständigen Prüfer geprüft.
Am Sitz der Gesellschaft in 65189 Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 7-9, liegen
- das Übertragungsverlangen der Delta Lloyd Deutschland AG vom 29. Juli 2009 und das
konkretisierte Übertragungsverlangen vom 29. Oktober 2009,
- der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
- die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Delta Lloyd Lebensversicherung
Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2006, 2007 und 2008,
- der von der Delta Lloyd Deutschland AG nach § 327c Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz in ihrer
Eigenschaft als Hauptaktionärin erstattete schriftliche Bericht an die Hauptversammlung
über die Voraussetzungen der Übertragung und die Angemessenheit der Barabfindung
vom 29. Oktober 2009 nebst Anlagen sowie
- der gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 Aktiengesetz erstattete Prüfungsbericht über die
Angemessenheit der Barabfindung des vom Landgericht Frankfurt am Main bestellten
sachverständigen Prüfers Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl. Kfm. Volker
Hülsmeier, Frankfurt am Main,
aus.
Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären zusammen mit der Einladung zu dieser
außerordentlichen Hauptversammlung von der Gesellschaft rechtzeitig übersandt. Sie können
auch im Internet unter www.deltalloyd.de/hauptversammlung eingesehen werden. Diese
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die am Tage der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis zum Ablauf
des 11. Dezember 2009 (letzter Eingangstag)
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail unter der Anschrift
Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Direktionssekretariat
Gustav-Stresemann-Ring 7 - 9
65189 Wiesbaden
Telefax: 0611 / 773 2374
E-Mail: petradr.sauerwein@deltalloyd.de
bei der Gesellschaft zur Teilnahme angemeldet haben. Für die Fristwahrung kommt es auf den
Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft an. Hinsichtlich der Anzahl der einem Teilnahme-
- 3 -
berechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung
im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen
Gründen werden allerdings in der Zeit von Samstag, den 12. Dezember 2009, bis
zum Tag der Hauptversammlung, also bis Freitag, den 18. Dezember 2009 (je einschließlich),
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen.
Das Stimmrecht kann auch von einem Bevollmächtigten ausgeübt werden.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Dieser übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Der Stimmrechtsvertreter
kann schriftlich mit dem den Aktionären zugesandten Formular bevollmächtigt werden.
Die Bevollmächtigung kann auch per E-Mail an die Adresse petradr.sauerwein@deltalloyd.de
erteilt werden. In diesem Fall muss die E-Mail Herrn Boris Sporea zur Ausübung des Stimmrechts
aus den zur Hauptversammlung angemeldeten Aktien mit dem Recht der Untervollmacht
bevollmächtigen. Die E-Mail muss ferner eine Weisung zur Ausübung des Stimmrechts zu dem
Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Hauptversammlung ("Ja", "Nein" oder "Enthaltung")
enthalten. Zu etwaig zugänglich zu machenden Anträgen von Aktionären ist in gleicher Weise
unter genauer Bezeichnung des Antrags des Aktionärs Weisung zur Ausübung des Stimmrechts
zu geben. Die E-Mail muss den Absender mit vollem Namen und mit vollständiger Adresse
erkennen lassen.
Bevollmächtigungen des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft, schriftlich oder per E-Mail, die
nicht sämtliche der erforderlichen Angaben enthalten, können nicht berücksichtigt werden. Die
Vollmacht muss bis zum Ablauf des 16. Dezember 2009 unter der obengenannten Postanschrift
oder der vorgenannten E-Mail-Adresse eingegangen sein.
Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126 ff. Aktiengesetz ("Gegenanträge") sind an die
nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht
berücksichtigt werden.
Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Direktionssekretariat
Gustav-Stresemann-Ring 7 - 9
65189 Wiesbaden
Telefax: 0611 / 773 2374
E-Mail: petradr.sauerwein@deltalloyd.de
Gegenanträge zu dem Tagesordnungspunkt, die spätestens 14 Tage vor der außerordentlichen
Hauptversammlung bei uns eingehen, werden wir einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu nach den aktienrechtlichen
Vorgaben im Internet unter
www.deltalloyd.de/hauptversammlung
zugänglich machen.
Wiesbaden, im November 2009
Delta Lloyd Lebensversicherung
Aktiengesellschaft
– Der Vorstand –
Guten Tag,
es gibt also noch 345 Aktien und der Abfindungspreis betraegt 440,- EUR, mit wieviel kann man realistisch kalkulieren? Du scheinst mehr Erfahrungen mit SO zu haben, wie ist Deine Einschaetzung?
es gibt also noch 345 Aktien und der Abfindungspreis betraegt 440,- EUR, mit wieviel kann man realistisch kalkulieren? Du scheinst mehr Erfahrungen mit SO zu haben, wie ist Deine Einschaetzung?
also erfahrungsgemäß wird mind. das bezahlt was der zuletzt an der börse erzielte preis war, das argument was angeführt wird das liegt an knappheitspreis haben gerichte bis jetzt noch nicht akzeptiert.
dsa es nur noch 345 freie aktien gibt ist allerdings schon ein problem da man nun mehr als das doppelte des SO preises zahlen muss und das geld erstmal weg ist bis man es im spruchverfahren verzinst zurück bekommt.
ich habe bisher 1 aktie gekauft, würde allerding gerne zukaufen aber sicher nicht zu 900, ich hoffe das nach der HV am 18. einige kalte füsse bekommen da mit sicherheit alles neg. dargestellt werden wird und der kurs so noch ein wenig runter kommt das man so um die 600-700 kaufen kann.
ich geh ach nicht davon aus das dsa schnell gehen wird, da werden schon einige widerspruch zu protokoll geben
dsa es nur noch 345 freie aktien gibt ist allerdings schon ein problem da man nun mehr als das doppelte des SO preises zahlen muss und das geld erstmal weg ist bis man es im spruchverfahren verzinst zurück bekommt.
ich habe bisher 1 aktie gekauft, würde allerding gerne zukaufen aber sicher nicht zu 900, ich hoffe das nach der HV am 18. einige kalte füsse bekommen da mit sicherheit alles neg. dargestellt werden wird und der kurs so noch ein wenig runter kommt das man so um die 600-700 kaufen kann.
ich geh ach nicht davon aus das dsa schnell gehen wird, da werden schon einige widerspruch zu protokoll geben
Heute mal ein Umsatz
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.566.572 von tonisoprano am 14.12.09 22:33:151100 und so schnell
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.191.073 von suesserboy am 22.03.10 16:27:56handel ist doch längst eingestellt ??
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