checkAd

    Verlustbescheinigung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.12.09 17:04:10 von
    neuester Beitrag 24.05.10 10:35:21 von
    Beiträge: 34
    ID: 1.154.673
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 4.840
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 06.12.09 17:04:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ist eine Verlustbescheinigung nur zur Verrechnug von 2009 geführten Depots nötig oder braucht man diese auch wenn man nur 1 Depot in 2009 hat, dessen Gewinne aber mit den Verlusten aus den Vorjahren verrechnen will?

      Falls das zu verwirrend ist: Ich habe in 2009 nur ein Depotgehabt und möchtedie Gewinne bzw. Verluste mit den der Vorjahre in der EST verrechnen. Brache ichhierzu eine Verlustbescheinigung?

      verlumder
      Avatar
      schrieb am 06.12.09 19:51:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      wie der Name schon sagt, bescheinigt die Verlustbescheinigung Verluste. Zum Verrechnen von Gewinnen mit Altverlusten reicht die normale Jahressteuerbescheinigung.

      Die Verlustbescheinigung wird nur benötigt, wenn bei einer Bank unterm Strich Verluste erzielt wurden und diese nicht bankintern auf das neue Jahr vorgetragen werden sollen (beispielsweise, damit sie mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnet werden können).

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 06.12.09 22:55:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zwischen 2004 und 2008 mussten inländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute ihren Kunden jährlich eine zusammengefasste Steuerbescheinigung ausstellen. Im Rahmen der Abgeltungsteuer entfällt diese Jahresbescheinigung ab 2009, da die Banken die Abgaben sofort an der Quelle abziehen und die Erträge in der Regel nicht mehr in die Steuererklärung kommen.
      .
      .
      Die Verpflichtung zur Ausstellung einer Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen nach § 24c EStG entfällt ab 2009. Die Beibehaltung der Jahresbescheinigung ist nach Ansicht der Bundesregierung entbehrlich, da die für die Veranlagung erforderlichen Daten in der neu gestalteten Kapitalertragsteuer-Bescheinigung enthalten.

      http://www.steuerlexikon-online.de/Jahressteuerbescheinigung…
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 10:40:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo mimar,

      die Steuerbescheinigung gibt es (ggf. auf Antrag) auch weiterhin, da sehr viele Bürger eine Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP abgeben wollen oder müssen.

      Der TE mit dem Wunsch, seine Altverluste zu verrechnen, ist ein Beispiel dafür. Oder wer einen Steuersatz von unter 25% hat (ist bei vielen Rentnern der Fall), kann sich einen Teil der Abgeltungsteuer zurückholen.
      Ich könnte noch weitere Beispiele nennen, aber eigentlich hat das mit der Ausgangsfrage (Verlustbescheinigung) nichts zu tun.

      Und bitte nicht die Jahresbescheinigung mit der Jahressteuerbescheinigung verwechseln; erstere gibt es ab Steuerjahr 2009 nicht mehr.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 11:18:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.519.421 von reckoner am 07.12.09 10:40:16Macht es denn Sinn , sich bei nur einer Depotverbindung eine Verlustbescheinigung für 2009 zu besorgen um evt. Gewinne in diesem Depot in 2010 erst mal mit Altverlusten von 2008 zu verrechnen, da man dies ja nur bis 2013 kann ? Die Verluste aus 2009 dagegen müßte man ja unbegrenzt vortragen können.-

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1910EUR +3,24 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 14:48:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo leckerkoelsch,

      ich glaube nicht, dass man Verluste unbegrenzt vortragen kann. Denn: entweder bleiben sie bankintern und werden mit den nächsten Gewinnen verrechnet (die Regel), oder sie werden vom Finanzamt mittels Feststellungsbescheid bescheinigt und dann mit der nächsten Steuererklärung verrechnet.

      Wenn du es so meinst, dass du die Verlustbescheinigung einfach zu Hause abheftest und erst Jahre später dem Finanzamt einreichst, so wird das wohl nicht gehen, denn die Verlustbescheinigung gilt doch - ähnlich wie die Jahressteuerbescheinigung - nur in dem betreffenden Jahr.

      PS: Wer hat denn 2009 nennenswerte Verluste erlitten? Da musste man doch schon sehr viel Pech gehabt haben. :cry:

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 17:15:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.520.998 von reckoner am 07.12.09 14:48:37das mit den Verlusten hat schon geklappt. Wertpapierdepot aus 2008 welches stieg, aber mit puts abgesichert wurde.

      Die Verlustbescheinigung soll bei der Steuererklärung eingereicht und festgestellt werden. Ich hätte dann Altverluste von 2008 und Neuverluste von 2009.

      Die Gewinne , die ich nächstes Jahr hoffentlich machen werde, würde ich dann zuerst gegen die Altverluste von 2008 setzen. So der Plan. Würde ich mir keine Verlustbescheinigung besorgen , würde die Bank ja Gewinne zunächst mit 2009 Verlusten verrechnen und meine Altverluste würden irgenmtwann wertlos.

      Durch die Verlustbescheinigung und die Feststellung baue ich aber einen neuen Verlusttopf für die Zukunft auf , also für die Zeit nach der die Altverluste aufgebraucht wurden also zb für die Jahre nach 2013.

      Ich weiß aber nicht , ob ich hier einen Gedankenfehler begehe und ob das so funkztioniert. Deshalb die o. a. Frage
      Avatar
      schrieb am 08.12.09 12:56:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo leckerkoelsch,

      ich glaube, ich muss mich korrigieren, denn die herrschende Meinung sagt, das Altverluste vorrang haben; es wird dabei auf den § 23 EStG Abs. 3 Satz 9 und 10 verwiesen. Dieser Paragraph ist durch die zahlreichen Verweise auf andere Textstellen und sogar andere Gesetztesfassungen sehr schwer verständlich. Ich kann mich dieser Meinung allerdings (nach zigmaligem lesen) anschließen.

      In diesem Thread: http://www.wertpapier-forum.de/topic/23862-der-altverluste-t… wird die Thematik noch weiter ausgeführt (der Thread ist allerdings schon 12 Seiten lang).

      Das Folgende betrifft nicht deine Situation:
      Strittig ist, ob das oben ausgeführte auch für Neuverluste aus dem gleichen Jahr gilt; diese also auch nachrangig gegenüber Altverlusten sind, sobald sie nicht gleich bankintern verrechnet wurden.
      Wenn dem so wäre, so sollte man doch möglichst viele Depots bei verschiedenen Banken haben (mit im Extremfall nur jeweils einer Wertpapierposition :laugh: ). Und dann könnten die Verlustdepots mit Altverlusten verrechnet werden, die Gewinnerdepots hingegen würden - ohne Beschränkung bis zum Jahr 2013 - vorgetragen. Das riecht doch sehr nach Gestaltungsmißbrauch.

      Imho werden Neugewinne erst gegen Neuverluste (aus dem gleichen Jahr) gerechnet; und zwar von allen Banken. Im nächsten Schritt kommen dann die Altverluste zum tragen. Und wiederum im nächsten Schritt die Neuverluste aus den Vorjahren (das ist natürlich erst ab 2010 möglich, aktuell gibt es ja noch kein Vorjahr).

      Ich bin mir aber auch nicht sicher, da gleich mein erster Satz einen entscheidenden Haken enthält: ("... und zwar von allen Banken.")
      Wenn bei einem Verlustdepot keine Verlustbescheinigung beantragt wird, so können diese Neuverluste nicht mit Neugewinnen bei anderen Banken verrechnet werden (Steuerklärung) und zugleich bankintern vorgetragen werden, denn dann würden sie ja doppelt berücksichtigt.
      Lösung dafür: Zur Verrechnung von Altverlusten sind zwingend alle Neuverluste zu bescheinigen.
      Aber wie gesagt, sicher bin ich mir nicht.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 08.12.09 13:13:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Da ich rein zufällig letzte Woche ein längeres Gespräch mit meiner Depotbank hatte bekam ich folgende Antwort auf Fragen die dieses Thema betreffen.

      Automatisch bekommt jeder Depotinhaber eine Aufstellung der Altfälle sprich Kauf 2008 Verkauf 2009 innerhalb der Spekufrist.

      Automatisch bekommt jeder Depotinhaber eine Aufstellung der Transaktionen Kauf 2009 Verkauf 2009 als Hilfe für die Steuererklärung.

      Nicht automatisch bekommt man eine sogenannte Verlusttopfbereinigungsbestätigung. Das heisst vor allem wenn man mehrere Depots hat und Verluste aus einem Depot in der Erklärung 2009 berücksichtigt haben will muss man diese Bescheinigung schriftlich bis zum 15.12. anfordern. Sollte man das nicht machen wird der Verlusttopf in 2010 bei der Bank vorgetragen und mit Verkäufen, Zinsen oder Dividenden aus 2010 weiterverrechnet.

      Die Banken können den Verlust immer nur bis zur NULLGRENZE ausgleichen bzw. nur Steuer zurückerstatten wenn vorher Steuer bezahlt wurde.

      Diese Verlustbescheinigung muss dann aber unbedingt bei der Steuererklärung abgegeben werden sonst verfällt der Verlust aus dem Jahr 2009 da der Verlusttopf für 2010 auf null gesetzt wird.
      Avatar
      schrieb am 08.12.09 15:18:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.527.263 von reckoner am 08.12.09 12:56:56
      „Altverluste“ sind grundsätzlich nur realisierte Verluste aus Käufen bis Ende 2008
      „Neuverluste“ entsprechend ab 2009

      Diese Altverluste werden -wie bislang- weiterhin über die Steuererklärung im Verlustfeststellungsbescheid berücksichtigt, und können somit zurück- oder vorgetragen werden, um diese mit Gewinnen in anderen Jahren zu verrechnen. Allerdings können diese, bei einem Verlustvortrag, maximal bis 2013 verrechnet werden. Weiterhin verbleibende werden dann verfallen.

      Diese Neuverluste werden -jetzt- gleich von den Banken mit Gewinnen verrechnet, und verbleibende werden ohne Verlustbescheinigung automatisch vorgetragen. Mit Verlustbescheinigung können diese -wie bislang- über die Steuererklärung mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnet werden. Oder weiterhin im Verlustfeststellungsbescheid berücksichtigt, und somit vorgetragen werden, um diese mit Gewinnen in anderen Jahren zu verrechnen. Verlustrückträge sind nicht mehr möglich.

      Allerdings werden grundsätzlich von den Banken sowie über die Steuererklärung ausschließlich „Neuverluste“ vorrangig verrechnet.
      Avatar
      schrieb am 08.12.09 16:13:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo Icke1881,

      >Allerdings werden grundsätzlich von den Banken sowie über die Steuererklärung ausschließlich „Neuverluste“ vorrangig verrechnet.
      Das ist es ja gerade. Bankintern wird sicher verrechnet, keine Frage (hatte ich in diesem Jahr bereits). Via Steuererklärung werden imho auch Neugewinne zuerst mit Neuverlusten verrechnet (wohlgemerkt, alles aus dem gleichen Jahr). Bei unterschiedlichen Jahren - und darauf zielte die Frage von leckerkoelsch - gehen Altverluste jedoch vor; siehe auch ersten Absatz von #8.

      Beispiel:
      -----------
      Altverluste: -1000 Euro
      Neuverlust 2009: -2000 Euro (Depot, Verlustbescheinigung beantragt)
      Neugewinn 2009: 1000 Euro (Tagesgeldkonto bei anderer Bank)
      Neugewinn 2010: 1000 Euro (Depot)

      Nach meiner Meinung würde hier das Finanzamt zuerst den Neugewinn 2009 (1000 Euro) mit dem Neuverlust 2009 (-2000 Euro) verrechnen und den restlichen Verlust (-1000 Euro) via Feststellungsbescheid vortragen. Nun kommt aber das Entscheidende, denn in der nächsten Steuererklärung (für das Jahr 2010) würde der Neugewinn 2010 (1000 Euro) vorrangig mit den Altverlusten verrechnet. In meinem Beispiel blieben dann nur (ewig lebende) Neuverluste übrig (=Ziel erreicht).

      Würde hingegen die Verlustbescheinigung für das Depot nicht beantragt, so würde die Depotbank im nächsten Jahr bereits intern verrechnen, da der Topf ja noch im Minus sein wird. Es verblieben nur (2013 sterbende) Altverluste.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 08.12.09 18:12:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.528.875 von reckoner am 08.12.09 16:13:23
      Tja, wenn das tatsächlich über die Steuererklärung so praktiziert werden würde, dann hätten hier sicher viele einige Sorgen weniger.

      Allerdings werden nach meinem Verständnis diese „Altverluste“ immer lediglich erst dann verrechnet, wenn nach der vorrangigen Verrechung von „Neuverlusten“ -und dahingehend wird nicht zwischen Bank und Finanzverwaltung differenziert- noch weitere einbehaltene AbgSteuer auf Gewinne zur Verrechnung übrig bleibt.

      Und genau daher ist es eben sicher nicht einfach verbleibende „Altverluste“ jemals bis 2013 verrechnet zu bekommen. Gerade nach diesem Jahr 2008…

      Wüsste wirklich nicht, wo anderenfalls etwas Verbindliches dazu geregelt worden wäre.

      Sachverhalt wurde übrigens bereits hier erörtert:

      Beitrag 258 - 270
      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1144690-251-260/v…
      Avatar
      schrieb am 09.12.09 07:12:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.529.973 von Icke1881 am 08.12.09 18:12:26Also wer 2013 immer noch Altverluste nach sich zieht der glaube ich hat an der Börse nichts zu suchen. Das wäre genauso wenn jemand 2007 immer noch an den Verlusten vom 11.September oder der Internetkrise zu knabbern gehabt hätte.

      Oder sage mir wann will der an der Börse Gewinne machen. Nie und damit sollte er sein Geld auf Tagesgeld, Festgeld oder Sparbuch legen.

      Kann zwar nur von mir ausgehen aber die Verluste von 2008 sind schon lange wieder aufgeholt in diesem Jahr. Also wenn ich da nochmal 4 weitere Jahre brauchen würde dann wäre ich verhungert.
      Avatar
      schrieb am 09.12.09 09:28:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.532.949 von 1erhart am 09.12.09 07:12:00Guten Morgen 1erhart,

      sehe ich ja grundsätzlich ebenso, allerdings kenne ich auch sehr viele, die in 2008 Verluste in 5 bis 6 stelligen Bereichen realisierten, um diese wenigstens noch künftig verrechnen, und taktisch noch nach alter Rechtslage wieder bis Ende 2008 nachkaufen zu können.

      Hinsichtlich möglicher Gewinne liegt es sicher immer am Talent und der Investitionen jedes einzelnen.
      Nur hat eben bedingt nicht jeder ein gutes Händchen…

      Glückwunsch für deinen bereits erfolgten Ausgleich !!
      Avatar
      schrieb am 09.12.09 09:34:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.533.482 von Icke1881 am 09.12.09 09:28:41Meiner Meinung nach müssten alle Verluste bis 2007 erledigt sein. Ausser reine Zocker aber denen kann man eh nicht helfen.

      2008 war kein gutes Jahr aber auch da musste man nicht unbedingt Riesenverluste machen wenn man sich auch ab und zu einmal von Positionen getrennt hatte bzw. wie ich bereits ab Mitte 2007 und damals sechsstellig auf 5 und mehr Prozent-Festgeld geparkt hatten.

      Und wer dann im Laufe des ersten halben Jahres 2008 peu a peu wieder in den Markt ging hat genauso wie ich auch ein Depot welches mittlerweile mehr als 50 Prozent im grünen Bereich ist.

      Aber wenn ich mich gerade hier bei w:o erinnere dass man ja fleissig kaufen muss wegen der Abgeltungssteuer usw. dem kann ich ehrlich gesagt nicht helfen.

      Ich zahle gerne die Abgeltungssteuer, denn nur wenn ich bezahle verdiene ich auch etwas daran. Von Verlusten kann kein Mensch auf Dauer leben.
      Avatar
      schrieb am 10.12.09 14:47:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      ich habe im spätsommer 2008 fonds und zertifikate teilweise mit großen verlust verkauft. gehalten hatte ich die papiere zwischen 6 monaten und 3 jahren. hier sind mir beträchtliche verluste entstanden.


      kann ich diese verluste in meiner steuererklärung für 08 geltend machen?
      spielt hierbei die haltedauer eine rolle?
      wie verläuft die geltendmachung en detail?


      für hilfreiche antworten und tipps bin ich sehr dankbar

      wolf
      Avatar
      schrieb am 10.12.09 15:39:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo,

      kann ich diese verluste in meiner steuererklärung für 08 geltend machen?
      Jein, siehe nächsten Punkt.

      spielt hierbei die haltedauer eine rolle?
      Ja, steuerbare Veräußerungsgewinne/verluste gibt es nur innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist von einem Jahr.

      wie verläuft die geltendmachung en detail?
      Mittels der Anlage SO, ist eigentlich nicht so schwer. Und von der Bank sollte es 2008 (letztmalig) eine Jahresbescheinigung gegeben haben. Die Angaben daraus sind dann nur noch zu übertragen.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 10.12.09 15:42:10
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.544.286 von reckoner am 10.12.09 15:39:02Diese Bescheinigung gibt es 2010 für 2009 zum letztenmal. Für alle 2008 gekauften und 2009 verkauften innerhalb der Spekulationsfrist.
      Avatar
      schrieb am 10.12.09 16:11:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.544.331 von 1erhart am 10.12.09 15:42:10Beschäftige mich auch gerade mit der Thematik.

      Wenn man das Jahr 2009 per Einkommensteuererklärung abrechnen möchte, braucht man ja eine Bescheinigung für 2009 gekaufte und auch 2009 wieder verkaufte Wertpapiere.

      Dazu braucht man nun eine Erträgnisaufstellung, kostet bei flatex z.B. 15 Euro + Mwst. (nur einmal, auch wenn man mehrere Depots hat).
      Avatar
      schrieb am 10.12.09 16:15:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.544.677 von walker333 am 10.12.09 16:11:24Also ich hatte wegen 2009 ein langes Telefongespräch mit der Citibank.

      Automatisch werden von der Citibank für 2009 zugestellt.

      Aufstellung für die Transaktionen aus 2008 und Verkauf in 2009 vor Spekufrist, die ja noch dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen.

      Aufstellung der Verkaufstransaktionen aus Kauf 2009 und Verkauf 2009 nach neuem Steuerrecht.

      Nur die Verlustbescheinigung bei der die Verlusttöpfe auf NULL gesetzt werden müssen schriftlich beantragt werden bis 15.12.2009 und es gibt dann kein Zurück mehr was dies betrifft.
      Avatar
      schrieb am 10.12.09 16:26:14
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.544.723 von 1erhart am 10.12.09 16:15:01Aufstellung der Verkaufstransaktionen aus Kauf 2009 und Verkauf 2009 nach neuem Steuerrecht.

      "Aufstellung aller Verkaufstransaktionen" wäre ja typisch für eine Erträgnisaufstellung.

      Ich vermute aber, die werden Dir automatisch und kostenlos nur die Jahressteuerbescheinigung schicken. Die ist mir nicht ausführlich genug.
      Avatar
      schrieb am 10.12.09 16:49:11
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.543.783 von BikerWolf am 10.12.09 14:47:12Kleine Ergänzung zu reckoner:

      Bei Fonds ist u.U. eine Erhöhung des Verlustes vorzunehmen, wenn während der Haltedauer eine Thesaurierung statt gefunden hat. Nicht alle Banken berücksichtigen das bei der Ermittlung.

      Wenn bei den Zertifikaten Finanzinnovationen dabei sind, können diese Verluste auch außerhalb der Frist von einem Jahr angesetzt werden (als negative Einkünfte in der Anlage KAP). Es findet dann eine Verrechnung mit Zinsen/Dividenden statt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 10.12.09 21:13:14
      Beitrag Nr. 23 ()
      danke für die hilfreichen informationen in diesem thread!

      eine frage noch:

      ich habe depots bei verschiedenen banken. bei consors sind in 09 verluste angefallen.

      der verlusttopf zeigt an:


      Nicht verrechnete Verluste:
      2.723,98 EUR


      jetzt gibt es die option einen " Antrag auf Verlustbescheinigung" zu stellen.

      was bringt mir so ein antrag?
      welche alternative gibt es dazu?
      Avatar
      schrieb am 10.12.09 23:06:58
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo,

      nur die Jahressteuerbescheinigung schicken. Die ist mir nicht ausführlich genug.
      Dem Finanzamt sollte sie aber im Normalfall reichen. Und du selber wirst doch hoffentlich eine eigene Excel-Tabelle o.ä. haben, um die Bankdokumente zu überprüfen? Ich habe jedenfalls noch nie eine Erträgnisaufstellung benötigt (einmal hat bei mir das FA eine verlangt, aber nicht gekrieg :cool: )

      was bringt mir so ein antrag?
      Dann lassen sich die Verluste via Steuererklärung mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnen. ACHTUNG: Die Verlustbescheinigung muss bis zum 15.12. beantragt werden.

      welche alternative gibt es dazu?
      Den Topf bei consors im Minus stehen lassen. Der wird dann mit den nächsten dortigen Gewinnen verrechnet.

      Mein Rat: Ich würde die Bescheinigung beantragen.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 11.12.09 05:57:35
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.547.256 von BikerWolf am 10.12.09 21:13:14Das mit dem Verlusttopf den du hast kann man nicht so einfach beantworten.

      Solltest du in einem anderen Depot viel Steuern bereits bezahlt haben würde es sich lohnen den Verlusttopf aus null zu setzen durch die Bescheinigung und die bei der Steuer mit abzugeben.

      Solltest du aber soviel wie keine Steuer bezahlt haben oder auch noch Altverluste (Kauf vor 2009 und Verkauf 2009 oder aus früheren Jahren) haben die grösser deiner bezahlten Abgeltungssteuer sind würde ich den Verlust in 2010 weiterlaufen lassen. Das hiesse dann keinen Antrag auf Bescheinigung stellen.

      Wie gesagt ist von Fall zu Fall verschieden. Da müsste man die komplette Situation wissen.

      Altverluste 2008 und früher die noch wirksam sind.
      Neuverluste im Topf
      Neugewinne Steuern bezahlt

      und sogar die allgemeine Steuersituation könnte auch noch eine Rolle spielen.
      Avatar
      schrieb am 22.12.09 17:49:25
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.527.368 von 1erhart am 08.12.09 13:13:25Die Verlustbescheinigung zu beantragen schadet nicht,
      muss aber bis zum 15.12 passiert sein.
      Avatar
      schrieb am 22.12.09 22:21:33
      Beitrag Nr. 27 ()
      muss aber bis zum 15.12 passiert sein.
      Klasse Timing :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.05.10 15:54:58
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.621.083 von reckoner am 22.12.09 22:21:33zunächst einmal vielen dank für die informationen die von den wissenden hier eingestellt werden.

      würde mich freuen, wenn ihr mir in meinem falle steuererklärung für 2009 helfen könntet.

      ich habe zwei depots mit käufen und verkäufen aus 2009
      altverluste gibt es nicht und die Anlage SO ist nicht im Spiel


      depot concors mit verlust - 550€ und Jahressteuerbescheinigung als Verlustbescheinigung mit nicht ausgegl Verlust lt. zeile 13

      zusätzlich ein depot lynx mit verlust -400€ lt. erträgnisaufstellung 2009 (bei lynx werden ja keine steuern einbehalten daher anlage kap)

      1. ich habe in der steuererkl hauptblatt bei Antrag auf feststellung verlust ein kreuz gemacht. ist das richtig?

      2. ich habe die consors geschichte lt. bescheinigung in zeile 7-14 und 49 - 54 anlage kap eingetragen ----einschließlich in zeile 13 verlust 550€

      und ich habe den lynx verlust in zeile 15 - 21 eingetragen
      zeile 15 kapitalerträge: -400
      zeile 16:0
      zeile 17:0
      zeile 18:0
      zeile 19 in 15 enthaltener verlust aus aktienveräußerung: 400

      damit komme ich auf -950€ :cry:für 2009. werden diese dann vom amt als verlust festgestellt und auf 2010 vorgetragen?:confused:

      die berechnungsvorschau in elster zeigt:

      Verluste aus der Veräußerung von Aktien. . . . . . . . 965
      abzüglich nicht ausgleichsfähiger Verluste. . . . . . -965
      verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
      negative Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . 0

      warum steht in der elsteransicht nicht der verlustvortrag für 2010?
      muss das manuell vom finanzbeamten festgestellt werden? habe ich was übersehen?:look:

      Vorab verbindlichsten dank für hilfe.
      Avatar
      schrieb am 22.05.10 17:36:32
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.569.883 von dublone am 22.05.10 15:54:58Verlust müsste von Amts wegen festgestellt werden.

      Sind die Lynx-Verluste alle aus Käufen 2009? Hier musst Du evtl. weitere Unterlagen vorhalten, da keine amtliche Steuerbescheinigung vorliegt.

      Frage: Warum hast Du bei Consors eine Verlustbescheinigung beantragt?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 22.05.10 18:19:26
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.570.105 von Taxadvisor am 22.05.10 17:36:32danke, das ging ja schnell

      weil ich die consors verluste mit gewinnen aus lynx verrechnen wollte, die dann kurzfristig verlust wurden.
      Avatar
      schrieb am 22.05.10 18:20:24
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.570.105 von Taxadvisor am 22.05.10 17:36:32ja, die lynx verluste sind alle aus käufen in 2009
      Avatar
      schrieb am 23.05.10 11:08:45
      Beitrag Nr. 32 ()
      warum steht in der elster voransicht:

      abzüglich nicht ausgleichsfähiger Verluste. . . . . . -965

      ?
      Avatar
      schrieb am 23.05.10 20:02:59
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.571.105 von dublone am 23.05.10 11:08:45Weil der Verlust nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden kann.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 24.05.10 10:35:21
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.571.971 von Taxadvisor am 23.05.10 20:02:59aha.. vielen dank

      mir war nicht ganz klar, ob neuverluste überhaupt vorgetragen werden können.

      fazit:
      das geht also, und muss nur vom amt festgestellt werden. ggf muss ich dazu unterlagen nachreichen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Verlustbescheinigung