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    Austritt aus einer GmbH - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.10 15:29:06 von
    neuester Beitrag 08.01.10 14:58:46 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.155.185
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      Avatar
      schrieb am 07.01.10 15:29:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe eine Frage zum Ausstieg aus einer GmbH.

      Sachverhalt
      Gesellschafter einer GmbH will sich von dieser lösen. Die Stammeinlage der Gesellschafter ist je zur Häfte eingezahlt (jeder 6250,-€) Die Tätigkeit der GmbH ruht und es sind noch Verbindlichkeiten i.H. von ca. 3000,-€ auf. Kann der Austritt des Gesellschafters erfolgen, und wenn ja in welcher Form?

      Viele Dank und Grüße
      Lars
      Avatar
      schrieb am 07.01.10 16:12:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.684.183 von Lars01 am 07.01.10 15:29:06Da ist der Gesellschaftsvertrag zu prüfen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.10 21:31:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.684.183 von Lars01 am 07.01.10 15:29:06Grundsätzlich kann ein Gesellschafter einer GmbH immer raus, die Frage ist nur zu welchen Bedingungen. Und genau das regelt der Gesellschaftsvertrag.

      Im Zweifel würde die Gesellschaft sogar aufgelöst, wenn nichts anderes geregelt ist. I.d.R. gibt es aber eine klare Regelung.

      Unabhängig vom Geselschaftsvertrag haftet der ausscheidende Gesellschafter gegenüber Dritten für die noch nicht geleistete Stammeinlage. Mindestens das sollte er wissen.
      Avatar
      schrieb am 08.01.10 01:25:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.688.382 von Kwerdenker am 07.01.10 21:31:03Und falls es zu einer Insolvenz kommt, wird der Insolvenzverwalter die fehlende Stammeinlage einfordern!
      Avatar
      schrieb am 08.01.10 14:58:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      "Austreten" ist hier ein irreführender Begriff und sollte nur für Personengesellschaften oder Toiletten verwendet werden.

      Der Gesellschafter hat eine Kapitalbeteiligung in Form eines Geschäftsanteils. Gesellschaftsvertrag / Satzung der GmbH regeln, was er damit machen kann bzw. ob da noch finanzielle Verpflichtungen nachkommen.


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