RENERCO vom Listing zum SO in Rekordzeit ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.02.10 16:57:10 von
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Listing seit kurzem in Hamburg dient vermutlich nur dem Großauktionär zu einem SO
haben die auch ne homepage oder sowas woman mal was nachlesen kann und sich GB besorgen
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.912.460 von Muckelius am 09.02.10 18:06:16Wieder ein Listing in Hamburg mal schauen wie die laufen.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.978.151 von tonisoprano am 20.02.10 01:04:52heute Umsatz zu einem Kurs von 2 Euro
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.044.265 von Muckelius am 02.03.10 19:33:22heute größere Umsatz. Über 50000 Aktien bisher. Es wurden schon Stücke zu 2,09 Euro gehandelt! Gibt es News?
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.392.697 von Muckelius am 23.04.10 16:35:11ich habe auf der Homepage einen neuen Newsletter zu den Geothermieprojekten gerfunden:
http://renerco.customer.tnib.de/fileadmin/downloads/Newslett…
http://renerco.customer.tnib.de/fileadmin/downloads/Newslett…
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.396.150 von Muckelius am 24.04.10 16:07:20neuer Newsletter auf der Homepage. Vorschlag an die Hauptversammlung über Ausschüttung von 2 cent Dividende...
http://renerco.customer.tnib.de/fileadmin/downloads/Newslett…
http://renerco.customer.tnib.de/fileadmin/downloads/Newslett…
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.616.300 von Muckelius am 01.06.10 20:03:08geschäftsbericht für 2009 in online:
http://renerco.customer.tnib.de/fileadmin/downloads/GB_2009_…
http://renerco.customer.tnib.de/fileadmin/downloads/GB_2009_…
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.704.861 von Muckelius am 18.06.10 14:05:59ein Bericht über die Hauptversammlung ist auf www.gsc-research.de kostenlos verfügbar..
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.921.628 von Muckelius am 03.08.10 18:06:34RENERCO Übernahme durch BayWa eröffnet neue Perspektiven
31.08.2010
SdK AktionärsNews
München (aktiencheck.de AG) - Die Experten von "SdK AktionärsNews" empfehlen den risikobereiten Anlegern bei der RENERCO-Aktie (ISIN DE0007660821 / WKN 766082) sich einige Stücke ins Depot zu legen.
Mit dem Einstieg des Münchner Handelsriesen BayWa (ISIN DE0005194062 / WKN 519406) würden sich für RENERCO, ein im Solarbereich, Windkraft und der Geothermie tätiges Unternehmen, völlig neue Perspektiven eröffnen. Endlich sei damit wieder Stabilität in der Aktionärsstruktur gegeben, nachdem die Insolvenz des früheren Großaktionärs Babcock & Brown die wirtschaftliche Situation zuletzt erheblich belastet habe. Die finanzstarke BayWa, die knapp 88% der Anteile halte, könne nun die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, die für die Finanzierung der Projekte benötigt würden.
Das Geschäftsjahr 2009 habe die RENERCO AG indes über weite Strecken noch ohne die Unterstützung des neuen Mehrheitsgesellschafters absolvieren müssen. Wie nicht anders zu erwarten, habe die Unsicherheit über die künftige Aktionärsstruktur zu einem signifikanten Rückgang in der Projektumsetzung und in der Folge zu einem Umsatzeinbruch auf 18,2 (47,9) Mio. Euro geführt. Vor allem der Windbereich entwickelte sich sehr schwach, während immerhin vier Solarparks fertig gestellt und veräußert werden konnten, so die Experten von "SdK AktionärsNews". Bei den Geothermieprojekten in Dürnhaar und Kirchstockach seien ebenfalls Fortschritte zu verzeichnen gewesen.
Trotz des Umsatzrückgangs stehe mit 3,8 (5,0) Mio. Euro ein schöner Jahresüberschuss zu Buche. Rein operativ sehe das Ergebnis sogar noch besser aus. Vorsichtshalber habe der Vorstand jedoch eine Abschreibung von knapp 1 Mio. Euro auf das Geothermie-Joint-Venture vorgenommen, nachdem es bei der Umsetzung der Projekte zu Verzögerungen gekommen sei. Die Beteiligungserträge hätten dank der höheren Ausschüttungen der beiden spanischen Windparkgesellschaften auf 3,1 (1,2) Mio. mehr als verdoppelt werden können. Die Hauptversammlung am 26. Juli 2010 habe deshalb erstmals über eine Dividende beschlossen. Mit 2 Cent falle die Zahlung noch recht überschaubar aus. Immerhin entspreche dies bei einem Gewinn je Aktie von 12 Cent aber einer Ausschüttungsquote von 17%, was in dieser Größenordnung auch künftig beibehalten werden solle.
Im bisherigen Jahresverlauf 2010 habe sich der Umsatztrend erwartungsgemäß gedreht. Nach sechs Monaten hätten die Erlöse bereits das Niveau des kompletten Vorjahres erreicht und es gebe noch eine ganze Reihe von Wind- und Solarprojekten, die zur Realisierung anstünden. Darüber hinaus sollte sich sukzessive der Investitionsstau auflösen, nachdem wieder Stabilität in der Gesellschafterstruktur gegeben sei. Zusätzlich zum organischen Wachstum plane der Vorstand, über passende Akquisitionen die Wertschöpfungskette auszuweiten und nicht zuletzt würden sich aus der Zusammenarbeit mit der BayWa Chancen eröffnen, die über ein großes Netzwerk vor allem in den osteuropäischen Ländern verfüge.
Es scheine denkbar, dass der Handelsriese weitere Aktivitäten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien in RENERCO einbringe. Bekanntlich wolle die BayWa dieses Geschäft in den kommenden Jahres auf ein Volumen von bis zu 1 Mrd. Euro ausweiten. Die Befürchtung, dass der Großaktionär eine weitere Anteilsaufstockung und den Squeeze Out anstrebe, dürfte damit eher unbegründet sein. Ganz im Gegenteil könnten sich aus der Einbindung in den BayWa-Konzern völlig neue Perspektiven ergeben. Die Bewertung der Aktie, die auf Basis des 2009er-Ergebnisses mit einem KGV von 17 noch mäßig attraktiv scheine, würde damit schnell deutlich günstiger werden. Auf dem aktuellen Kursniveau von 2,10 Euro werde RENERCO mit 67 Mio. Euro bewertet. Das erscheine nicht zu hoch.
Risikobereite Anleger legen sich bei der RENERCO-Aktie einige Stücke ins Depot, das mittelfristige Kursziel sehen die Experten von "SdK AktionärsNews" bei 2,80 Euro, ein Stopp-Loss sollte bei 1,80 Euro gesetzt werden. (Ausgabe 219 vom 30.08.2010) (31.08.2010/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Quelle: www.aktiencheck.de
31.08.2010
SdK AktionärsNews
München (aktiencheck.de AG) - Die Experten von "SdK AktionärsNews" empfehlen den risikobereiten Anlegern bei der RENERCO-Aktie (ISIN DE0007660821 / WKN 766082) sich einige Stücke ins Depot zu legen.
Mit dem Einstieg des Münchner Handelsriesen BayWa (ISIN DE0005194062 / WKN 519406) würden sich für RENERCO, ein im Solarbereich, Windkraft und der Geothermie tätiges Unternehmen, völlig neue Perspektiven eröffnen. Endlich sei damit wieder Stabilität in der Aktionärsstruktur gegeben, nachdem die Insolvenz des früheren Großaktionärs Babcock & Brown die wirtschaftliche Situation zuletzt erheblich belastet habe. Die finanzstarke BayWa, die knapp 88% der Anteile halte, könne nun die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, die für die Finanzierung der Projekte benötigt würden.
Das Geschäftsjahr 2009 habe die RENERCO AG indes über weite Strecken noch ohne die Unterstützung des neuen Mehrheitsgesellschafters absolvieren müssen. Wie nicht anders zu erwarten, habe die Unsicherheit über die künftige Aktionärsstruktur zu einem signifikanten Rückgang in der Projektumsetzung und in der Folge zu einem Umsatzeinbruch auf 18,2 (47,9) Mio. Euro geführt. Vor allem der Windbereich entwickelte sich sehr schwach, während immerhin vier Solarparks fertig gestellt und veräußert werden konnten, so die Experten von "SdK AktionärsNews". Bei den Geothermieprojekten in Dürnhaar und Kirchstockach seien ebenfalls Fortschritte zu verzeichnen gewesen.
Trotz des Umsatzrückgangs stehe mit 3,8 (5,0) Mio. Euro ein schöner Jahresüberschuss zu Buche. Rein operativ sehe das Ergebnis sogar noch besser aus. Vorsichtshalber habe der Vorstand jedoch eine Abschreibung von knapp 1 Mio. Euro auf das Geothermie-Joint-Venture vorgenommen, nachdem es bei der Umsetzung der Projekte zu Verzögerungen gekommen sei. Die Beteiligungserträge hätten dank der höheren Ausschüttungen der beiden spanischen Windparkgesellschaften auf 3,1 (1,2) Mio. mehr als verdoppelt werden können. Die Hauptversammlung am 26. Juli 2010 habe deshalb erstmals über eine Dividende beschlossen. Mit 2 Cent falle die Zahlung noch recht überschaubar aus. Immerhin entspreche dies bei einem Gewinn je Aktie von 12 Cent aber einer Ausschüttungsquote von 17%, was in dieser Größenordnung auch künftig beibehalten werden solle.
Im bisherigen Jahresverlauf 2010 habe sich der Umsatztrend erwartungsgemäß gedreht. Nach sechs Monaten hätten die Erlöse bereits das Niveau des kompletten Vorjahres erreicht und es gebe noch eine ganze Reihe von Wind- und Solarprojekten, die zur Realisierung anstünden. Darüber hinaus sollte sich sukzessive der Investitionsstau auflösen, nachdem wieder Stabilität in der Gesellschafterstruktur gegeben sei. Zusätzlich zum organischen Wachstum plane der Vorstand, über passende Akquisitionen die Wertschöpfungskette auszuweiten und nicht zuletzt würden sich aus der Zusammenarbeit mit der BayWa Chancen eröffnen, die über ein großes Netzwerk vor allem in den osteuropäischen Ländern verfüge.
Es scheine denkbar, dass der Handelsriese weitere Aktivitäten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien in RENERCO einbringe. Bekanntlich wolle die BayWa dieses Geschäft in den kommenden Jahres auf ein Volumen von bis zu 1 Mrd. Euro ausweiten. Die Befürchtung, dass der Großaktionär eine weitere Anteilsaufstockung und den Squeeze Out anstrebe, dürfte damit eher unbegründet sein. Ganz im Gegenteil könnten sich aus der Einbindung in den BayWa-Konzern völlig neue Perspektiven ergeben. Die Bewertung der Aktie, die auf Basis des 2009er-Ergebnisses mit einem KGV von 17 noch mäßig attraktiv scheine, würde damit schnell deutlich günstiger werden. Auf dem aktuellen Kursniveau von 2,10 Euro werde RENERCO mit 67 Mio. Euro bewertet. Das erscheine nicht zu hoch.
Risikobereite Anleger legen sich bei der RENERCO-Aktie einige Stücke ins Depot, das mittelfristige Kursziel sehen die Experten von "SdK AktionärsNews" bei 2,80 Euro, ein Stopp-Loss sollte bei 1,80 Euro gesetzt werden. (Ausgabe 219 vom 30.08.2010) (31.08.2010/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Quelle: www.aktiencheck.de
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.076.296 von Muckelius am 31.08.10 17:59:58...was ist denn hier los? Kurs schnellt auf einmal um 25% auf 2,59 Euro nach oben, über 50000 Aktien haben den Besitzer gewechselt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.242.312 von Muckelius am 30.09.10 17:39:25Mit Umsatz nach oben ein Schelm wer böses dabei denkt
Ich berfürchte bald haben die Ihre 95% plus X
Ich berfürchte bald haben die Ihre 95% plus X
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.242.312 von Muckelius am 30.09.10 17:39:25BayWa Schuldscheindarlehen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.262.841 von Stoni_I am 04.10.10 23:05:29ein neuer Newsletter ist online:
http://renerco.customer.tnib.de/fileadmin/downloads/Newslett…
http://renerco.customer.tnib.de/fileadmin/downloads/Newslett…
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.504.536 von Muckelius am 11.11.10 18:05:31Interesant
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.519.865 von tonisoprano am 14.11.10 22:34:30Do, 23.12.1014:57
DGAP-Adhoc: BayWa AG (deutsch)
Windkraftanlagen: BayWa-Konzern erweitert Geschäft nach Großbritannien
BayWa AG / Schlagwort(e): Sonstiges
23.12.2010 14:57
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Windkraftanlagen: BayWa-Konzern erweitert Geschäft nach Großbritannien
München, 23. Dezember 2010 - Die BayWa AG, München, baut ihre Aktivitäten im Geschäftsfeld der regenerativen Energien nach Großbritannien aus: Die BayWa r.e GmbH, die alle Aktivitäten des Unternehmens im Bereich der erneuerbaren Energien bündelt, wird über ihr Tochterunternehmen RENERCO Renewable Energy Concepts AG zwei genehmigte und baureife onshore Windparks in Großbritannien von RWE Npower renewables, einer RWE Innogy Tochter, erwerben. Der Kaufpreis beträgt rund 17 Mio. Euro. In diesem Preis sind Optionen für weitere acht Entwicklungsprojekte für onshore Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 180 Megawatt (MW) enthalten. Die zwei genehmigten Projekte haben zusammen eine Leistung von 27 MW. Beide onshore Windparks - einer in England und einer in Schottland - sollen bis spätestens Ende 2012 fertig gestellt sein. Die Akquisition wird Anfang kommenden Jahres abgeschlossen werden.
Mit dem Bau von Windkraftanlagen in Großbritannien setzt die BayWa ihre Wachstumsstrategie im Bereich der regenerativen Energien fort und nutzt die dortigen guten geografischen und klimatischen Bedingungen für onshore Windkraftanlagen. Die BayWa kündigte weitere Akquisitionen auch im nächsten Jahr an, um mittelfristig das Ziel von 1 Mrd. Euro Umsatz im Bereich erneuerbarer Energien im BayWa-Konzern zu erreichen.
Die RENERCO Renewable Energy Concepts AG, die seit 2009 mehrheitlich zur BayWa r.e gehört, wird ihre Beteiligungen über die britischen Projektgesellschaften der einzelnen Anlagen steuern. RENERCO war bisher unter anderem am Bau eines der größten spanischen Windparks in La Muela beteiligt und errichtete eine Reihe von Windparks in Frankreich, Italien und Deutschland.
BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, www.baywa.de WKN 519406 // ISIN DE0005194062; WKN 519400 // ISIN DE0005194005
Kontakt: Marion Danneboom, BayWa AG, Leiterin PR/Unternehmenskommunikation, Tel. 0 89/92 22-36 80, Fax 0 89/92 22-36 98, E-Mail: marion.danneboom@baywa.de
23.12.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: BayWa AG Arabellastraße 4 81925 München Deutschland Telefon: 089/ 9222-3691 Fax: 089/ 9222-3698 E-Mail: presse@baywa.de Internet: www.baywa.de ISIN: DE0005194062, DE0005194005, WKN: 519406, 519400, Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
DGAP-Adhoc: BayWa AG (deutsch)
Windkraftanlagen: BayWa-Konzern erweitert Geschäft nach Großbritannien
BayWa AG / Schlagwort(e): Sonstiges
23.12.2010 14:57
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Windkraftanlagen: BayWa-Konzern erweitert Geschäft nach Großbritannien
München, 23. Dezember 2010 - Die BayWa AG, München, baut ihre Aktivitäten im Geschäftsfeld der regenerativen Energien nach Großbritannien aus: Die BayWa r.e GmbH, die alle Aktivitäten des Unternehmens im Bereich der erneuerbaren Energien bündelt, wird über ihr Tochterunternehmen RENERCO Renewable Energy Concepts AG zwei genehmigte und baureife onshore Windparks in Großbritannien von RWE Npower renewables, einer RWE Innogy Tochter, erwerben. Der Kaufpreis beträgt rund 17 Mio. Euro. In diesem Preis sind Optionen für weitere acht Entwicklungsprojekte für onshore Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 180 Megawatt (MW) enthalten. Die zwei genehmigten Projekte haben zusammen eine Leistung von 27 MW. Beide onshore Windparks - einer in England und einer in Schottland - sollen bis spätestens Ende 2012 fertig gestellt sein. Die Akquisition wird Anfang kommenden Jahres abgeschlossen werden.
Mit dem Bau von Windkraftanlagen in Großbritannien setzt die BayWa ihre Wachstumsstrategie im Bereich der regenerativen Energien fort und nutzt die dortigen guten geografischen und klimatischen Bedingungen für onshore Windkraftanlagen. Die BayWa kündigte weitere Akquisitionen auch im nächsten Jahr an, um mittelfristig das Ziel von 1 Mrd. Euro Umsatz im Bereich erneuerbarer Energien im BayWa-Konzern zu erreichen.
Die RENERCO Renewable Energy Concepts AG, die seit 2009 mehrheitlich zur BayWa r.e gehört, wird ihre Beteiligungen über die britischen Projektgesellschaften der einzelnen Anlagen steuern. RENERCO war bisher unter anderem am Bau eines der größten spanischen Windparks in La Muela beteiligt und errichtete eine Reihe von Windparks in Frankreich, Italien und Deutschland.
BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, www.baywa.de WKN 519406 // ISIN DE0005194062; WKN 519400 // ISIN DE0005194005
Kontakt: Marion Danneboom, BayWa AG, Leiterin PR/Unternehmenskommunikation, Tel. 0 89/92 22-36 80, Fax 0 89/92 22-36 98, E-Mail: marion.danneboom@baywa.de
23.12.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: BayWa AG Arabellastraße 4 81925 München Deutschland Telefon: 089/ 9222-3691 Fax: 089/ 9222-3698 E-Mail: presse@baywa.de Internet: www.baywa.de ISIN: DE0005194062, DE0005194005, WKN: 519406, 519400, Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.756.845 von Muckelius am 23.12.10 15:20:44..schon wieder so ein Ausbruch! Kurs bei 2,75 euro. Über 36000 Aktien umgesetzt
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.798.044 von Muckelius am 04.01.11 17:41:46ich habe leider keine Realtime-Kurse aus Hamburg:
Der Kurs hat mein Posting schon überholt...
Der Kurs hat mein Posting schon überholt...
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.798.140 von Muckelius am 04.01.11 17:51:55...nachdem gestern sogar 500 Aktien zum Kurs von 3 Euro gehandelt wurden, ging es heute wieder runter auf 2,35 Euro
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.806.582 von Muckelius am 05.01.11 20:06:30neuer Newsletter ist online:
http://www.renerco.de/files/newsletter_2011_1.pdf
http://www.renerco.de/files/newsletter_2011_1.pdf
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.938.811 von Muckelius am 27.01.11 19:56:29aus dem elektr. Bundesanzeiger:
– Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Japan und Australien –
Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien stellt kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die gegenwärtigen Aktionäre der RENERCO Renewable Energy Concepts Aktiengesellschaft.
RENERCO Renewable Energy Concepts Aktiengesellschaft
München
ISIN DE0007660821 / WKN 766 082
Bezugsangebot
Der Vorstand der RENERCO Renewable Energy Concepts Aktiengesellschaft (nachfolgend auch "RENERCO" oder "Gesellschaft" genannt) hat am 3. März 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 9. März 2011 und unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung beschlossen, das Grundkapital in Höhe von EUR 31.852.485,00 um bis zu EUR 15.926.242,00 auf bis zu EUR 47.778.727,00, durch Ausgabe von bis zu 15.926.242 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (die "neuen Aktien") mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind mit Gewinnanteilberechtigung ab 1. Januar 2011 ausgestattet.
Die UniCredit Bank AG (nachfolgend auch "UniCredit" genannt) wird die neuen Aktien, auf der Grundlage eines mit der Gesellschaft geschlossenen Zeichnungsvertrages, den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 2 : 1 (das heißt zwei alte Aktien berechtigen zum Bezug einer neuen Aktie) zum Bezugspreis von EUR 1,80 je neuer Aktie zum Bezug anbieten. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu gewährleisten, hat sich einer der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft verpflichtet, auf die Ausübung des Bezugsrechts aus einer ihm zustehenden Aktie zu verzichten. Außerdem wird den bezugsberechtigten Aktionären der Gesellschaft die Möglichkeit gegeben, über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus weitere neue Aktien, für die Bezugsrechte, die in der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, zu beziehen (das "Mehrbezugsrecht"; siehe den Abschnitt „Verbindliches Angebot zum Bezug weiterer neuer Aktien durch Mehrbezug“). Nach Ende der Bezugsfrist wird die UniCredit die neuen Aktien in dem Umfang zeichnen und übernehmen, in dem neue Aktien fristgemäß während der Bezugsfrist bezogen wurden und der Bezugspreis in Höhe von EUR 1,80 je neuer Aktie auf einem Konto der UniCredit eingegangen ist. Das Bezugsangebot wird vorbehaltlich der unter dem Abschnitt „Besondere Hinweise für Aktionäre“ genannten Bedingungen durchgeführt. Die Anmeldung zur Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird nach Ende der Bezugsfrist erfolgen.
Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht und Mehrbezugsrecht auf die neuen Aktien, welche über die UniCredit zum Bezug angeboten werden, zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom
25. März 2011 bis 7. April 2011 (einschließlich)
(die „Bezugsfrist“) über ihre Depotbank bei der unten genannten Bezugsstelle während der üblichen Schalterstunden auszuüben.
Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Die Bezugsrechte (ISIN DE000A1KRP86 / WKN A1K RP8) für die alten Aktien, die sämtlich in Girosammelverwahrung gehalten werden, werden den Aktionären der Gesellschaft nach dem Stand vom 24. März 2011, abends, durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken automatisch eingebucht.
Bezugsverhältnis
Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 2 : 1 kann auf jeweils zwei alte Aktien der Gesellschaft eine neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 1,80 bezogen werden. Es ist jedoch nur ein Bezug von ganzen neuen Aktien oder eines Vielfachen davon möglich; ein Bezug von Bruchteilen einer Aktie ist nicht möglich. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu gewährleisten, hat sich einer der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft verpflichtet, auf die Ausübung des Bezugsrechts aus einer ihm zustehenden Aktie zu verzichten. Darüber hinaus gewährt die Gesellschaft denjenigen Aktionären, die am Abend des 24. März 2011 Aktien der Gesellschaft in ihren Wertpapierdepots halten, ein Mehrbezugsrecht (siehe Abschnitt „Verbindliches Angebot zum Bezug weiterer neuer Aktien durch Mehrbezug“).
Bezugsstelle
Bezugsstelle sind alle inländischen Niederlassungen der UniCredit Bank AG (vormals: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG).
Bezugspreis
Der Bezugspreis je neuer Aktie beträgt EUR 1,80.
Der Bezugspreis ist bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am letzten Tag der Bezugsfrist, das heißt am 7. April 2011, über die jeweilige Depotbank des Aktionärs zu entrichten. Für den Bezug wird dem Aktionär die übliche Bankenprovision berechnet.
Kein Bezugsrechtshandel
Ein organisierter Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft oder UniCredit auch nicht veranlasst. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsstelle wird einen An- oder Verkauf von Bezugsrechten nicht vermitteln. Von Beginn der Bezugsfrist an erfolgt die Preisfeststellung der alten Aktien „ex Bezugsrecht“.
Verbindliches Angebot zum Bezug weiterer neuer Aktien durch Mehrbezug
Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene neue Aktien können ausschließlich von bezugsberechtigten Aktionären der Gesellschaft bezogen werden.
Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann dazu über seine Depotbank innerhalb der Bezugsfrist bei der Bezugsstelle ein verbindliches Angebot zum Bezug nicht bezogener neuer Aktien aus der Kapitalerhöhung zum Bezugspreis abgeben (der „Mehrbezug“).
Dabei bitten wir unsere Aktionäre, die eine Mehrbezugsanmeldung abgeben wollen, diese unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Weisungsformulars zu erteilen.
Ein Mehrbezugswunsch kann nur berücksichtigt werden, wenn spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist (7. April 2011) sowohl die diesbezügliche Mehrbezugsanmeldung von der Depotbank als auch der vollständige Bezugspreis für den Mehrbezug bei der Bezugsstelle eingegangen sind. Für den Mehrbezug wird dem jeweiligen Aktionär die übliche Bankenprovision berechnet.
Sollten alle Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben, wäre ein Mehrbezug nicht möglich. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich ist, allen Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten neuen Aktien zuzuteilen, werden die ggf. nicht bezogenen neuen Aktien proportional im Verhältnis zu den über Bezugsrechte erworbenen neuen Aktien zueinander berücksichtigt, bis das gesamte Volumen der nicht bezogenen neuen Aktien ausgeschöpft ist. Ein Mehrbezug ist nur bezüglich ganzer Aktien oder einem Vielfachen davon möglich.
Sollten Mehrbezugsanmeldungen nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden können, erhält der Aktionär den für den Bezug im Rahmen des Mehrbezugs zuviel geleisteten Betrag ggf. abzüglich anfallender Gebühren voraussichtlich gleichzeitig mit der Lieferung der bezogenen neuen Aktien zurückerstattet.
Verbriefung und Handel der neuen Aktien
Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Der Antrag auf Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister des Amtsgerichts München wird unverzüglich nach Ablauf der Bezugsfrist gestellt.
Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister werden denjenigen Aktionären, die Bezugsrechte ausgeübt haben bzw. denen neue Aktien im Rahmen des Mehrbezugs zugeteilt wurden, die bezogenen und zugeteilten neuen Aktien im Girosammelverkehr durch Depotgutschrift zur Verfügung gestellt. Aufgrund der unterschiedlichen Gewinnanteilberechtigung bleiben die neuen Aktien jedoch bis zum Ablauf der kommenden ordentlichen Hauptversammlung unter der separaten ISIN DE000A1KRP94 / WKN A1K RP9 gebucht.
Voraussichtlich am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung, wenn die neuen Aktien gleich den alten Aktien sind, werden die neuen Aktien in die ISIN DE0007660821 / WKN 766 082 umgebucht und in den bereits bestehenden Handel und in die Preisfeststellung in den Freiverkehr der Börsen AG, Ndl. Hamburg, einbezogen.
Verwendung des Emissionserlöses
Die Kapitalerhöhung soll die Handlungsfähigkeit der RENERCO erweitern und der Verbesserung der Eigenkapitalsituation dienen.
Interessierte Aktionäre sollten sich auch vor ihrer Entscheidung zur Ausübung ihres Bezugsrechts eingehend über die Gesellschaft informieren. Es wird insbesondere empfohlen, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.renerco.de verfügbaren Finanzberichte und anderen Informationen zu lesen und in die Entscheidung einzubeziehen.
Besondere Hinweise für Aktionäre
Die UniCredit behält sich vor, aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wirtschaftlicher oder politischer Art oder wesentlicher Veränderungen der Verhältnisse an den internationalen Kapitalmärkten, die nach Ansicht der UniCredit eine Durchführung der Transaktion deutlich erschweren würden, die Zeichnung der neuen Aktien zu verschieben oder davon Abstand zu nehmen. Dies gilt auch, wenn sich die wirtschaftliche Lage der RENERCO gegenüber der bisher bekannten Situation nach Auffassung der UniCredit wesentlich ändert oder wenn negative Tatsachen zu Tage treten, die nach Ansicht der UniCredit eine wesentliche Auswirkung auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der RENERCO haben könnten.
Die Verpflichtungen der UniCredit enden ferner, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 30. September 2011, 24:00 Uhr MESZ, in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen ist und sich die Gesellschaft und die UniCredit nicht auf einen späteren Termin geeinigt haben. Darüber hinaus hat jede der Parteien des Zeichnungsvertrags das Recht, aus wichtigem Grund von dem Zeichnungsvertrag zurückzutreten.
Im Falle des Rücktritts vom Zeichnungsvertrag vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und damit vor Entstehung der neuen Aktien entfällt das Bezugsangebot. In diesem Fall wird die UniCredit das Bezugsangebot rückabwickeln. Im Rahmen einer solchen Rückabwicklung werden die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht im aktienrechtlich erforderlichen Umfang von der UniCredit zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung an die Gesellschaft überwiesen wurden. Die UniCredit tritt in Bezug auf solche gegebenenfalls bereits eingezahlten Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die Gesellschaft auf Rückzahlung der von der UniCredit auf die neuen Aktien geleisteten Einlagen bzw. auf Lieferung der neu entstehenden Aktien jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre an Erfüllung statt ab, und die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an.
Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erwerben die Aktionäre, die ihr Bezugsrecht bzw. Mehrbezugsrecht ausgeübt haben, die neuen Aktien in jedem Fall zum Bezugspreis.
Wenn die Kapitalerhöhung nicht in das Handelsregister eingetragen oder nachträglich für nichtig erklärt wird, steht den Aktionären, die die neuen Aktien gezeichnet und den Bezugspreis gezahlt haben, ein Rückforderungs- bzw. Abfindungsanspruch gegen die Gesellschaft zu.
Diese gegenüber der Gesellschaft bestehenden Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche sind ungesichert. Für die Aktionäre besteht in diesem Fall das Risiko, dass sie ihre Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche nicht realisieren können. Die vorstehenden Risikohinweise gelten auch für die Zeichnung von neuen Aktien im Rahmen des Mehrbezugs.
Verkaufsbeschränkungen
Die neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge in den USA weder öffentlich noch nicht-öffentlich zum Verkauf angeboten.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Das Bezugsangebot wird ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland nach deutschem Recht durchgeführt und richtet sich ausschließlich an die gegenwärtigen Aktionäre der Gesellschaft. Es wird gemäß §§ 186 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 2, 25 Satz 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die neuen Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen.
Mit Ausnahme der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist.
Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen.
Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
München, im März 2011
RENERCO Renewable Energy Concepts Aktiengesellschaft
Der Vorstand
– Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Japan und Australien –
Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien stellt kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die gegenwärtigen Aktionäre der RENERCO Renewable Energy Concepts Aktiengesellschaft.
RENERCO Renewable Energy Concepts Aktiengesellschaft
München
ISIN DE0007660821 / WKN 766 082
Bezugsangebot
Der Vorstand der RENERCO Renewable Energy Concepts Aktiengesellschaft (nachfolgend auch "RENERCO" oder "Gesellschaft" genannt) hat am 3. März 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 9. März 2011 und unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung beschlossen, das Grundkapital in Höhe von EUR 31.852.485,00 um bis zu EUR 15.926.242,00 auf bis zu EUR 47.778.727,00, durch Ausgabe von bis zu 15.926.242 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (die "neuen Aktien") mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind mit Gewinnanteilberechtigung ab 1. Januar 2011 ausgestattet.
Die UniCredit Bank AG (nachfolgend auch "UniCredit" genannt) wird die neuen Aktien, auf der Grundlage eines mit der Gesellschaft geschlossenen Zeichnungsvertrages, den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 2 : 1 (das heißt zwei alte Aktien berechtigen zum Bezug einer neuen Aktie) zum Bezugspreis von EUR 1,80 je neuer Aktie zum Bezug anbieten. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu gewährleisten, hat sich einer der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft verpflichtet, auf die Ausübung des Bezugsrechts aus einer ihm zustehenden Aktie zu verzichten. Außerdem wird den bezugsberechtigten Aktionären der Gesellschaft die Möglichkeit gegeben, über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus weitere neue Aktien, für die Bezugsrechte, die in der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, zu beziehen (das "Mehrbezugsrecht"; siehe den Abschnitt „Verbindliches Angebot zum Bezug weiterer neuer Aktien durch Mehrbezug“). Nach Ende der Bezugsfrist wird die UniCredit die neuen Aktien in dem Umfang zeichnen und übernehmen, in dem neue Aktien fristgemäß während der Bezugsfrist bezogen wurden und der Bezugspreis in Höhe von EUR 1,80 je neuer Aktie auf einem Konto der UniCredit eingegangen ist. Das Bezugsangebot wird vorbehaltlich der unter dem Abschnitt „Besondere Hinweise für Aktionäre“ genannten Bedingungen durchgeführt. Die Anmeldung zur Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird nach Ende der Bezugsfrist erfolgen.
Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht und Mehrbezugsrecht auf die neuen Aktien, welche über die UniCredit zum Bezug angeboten werden, zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom
25. März 2011 bis 7. April 2011 (einschließlich)
(die „Bezugsfrist“) über ihre Depotbank bei der unten genannten Bezugsstelle während der üblichen Schalterstunden auszuüben.
Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Die Bezugsrechte (ISIN DE000A1KRP86 / WKN A1K RP8) für die alten Aktien, die sämtlich in Girosammelverwahrung gehalten werden, werden den Aktionären der Gesellschaft nach dem Stand vom 24. März 2011, abends, durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken automatisch eingebucht.
Bezugsverhältnis
Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 2 : 1 kann auf jeweils zwei alte Aktien der Gesellschaft eine neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 1,80 bezogen werden. Es ist jedoch nur ein Bezug von ganzen neuen Aktien oder eines Vielfachen davon möglich; ein Bezug von Bruchteilen einer Aktie ist nicht möglich. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu gewährleisten, hat sich einer der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft verpflichtet, auf die Ausübung des Bezugsrechts aus einer ihm zustehenden Aktie zu verzichten. Darüber hinaus gewährt die Gesellschaft denjenigen Aktionären, die am Abend des 24. März 2011 Aktien der Gesellschaft in ihren Wertpapierdepots halten, ein Mehrbezugsrecht (siehe Abschnitt „Verbindliches Angebot zum Bezug weiterer neuer Aktien durch Mehrbezug“).
Bezugsstelle
Bezugsstelle sind alle inländischen Niederlassungen der UniCredit Bank AG (vormals: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG).
Bezugspreis
Der Bezugspreis je neuer Aktie beträgt EUR 1,80.
Der Bezugspreis ist bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am letzten Tag der Bezugsfrist, das heißt am 7. April 2011, über die jeweilige Depotbank des Aktionärs zu entrichten. Für den Bezug wird dem Aktionär die übliche Bankenprovision berechnet.
Kein Bezugsrechtshandel
Ein organisierter Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft oder UniCredit auch nicht veranlasst. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsstelle wird einen An- oder Verkauf von Bezugsrechten nicht vermitteln. Von Beginn der Bezugsfrist an erfolgt die Preisfeststellung der alten Aktien „ex Bezugsrecht“.
Verbindliches Angebot zum Bezug weiterer neuer Aktien durch Mehrbezug
Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene neue Aktien können ausschließlich von bezugsberechtigten Aktionären der Gesellschaft bezogen werden.
Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann dazu über seine Depotbank innerhalb der Bezugsfrist bei der Bezugsstelle ein verbindliches Angebot zum Bezug nicht bezogener neuer Aktien aus der Kapitalerhöhung zum Bezugspreis abgeben (der „Mehrbezug“).
Dabei bitten wir unsere Aktionäre, die eine Mehrbezugsanmeldung abgeben wollen, diese unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Weisungsformulars zu erteilen.
Ein Mehrbezugswunsch kann nur berücksichtigt werden, wenn spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist (7. April 2011) sowohl die diesbezügliche Mehrbezugsanmeldung von der Depotbank als auch der vollständige Bezugspreis für den Mehrbezug bei der Bezugsstelle eingegangen sind. Für den Mehrbezug wird dem jeweiligen Aktionär die übliche Bankenprovision berechnet.
Sollten alle Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben, wäre ein Mehrbezug nicht möglich. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich ist, allen Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten neuen Aktien zuzuteilen, werden die ggf. nicht bezogenen neuen Aktien proportional im Verhältnis zu den über Bezugsrechte erworbenen neuen Aktien zueinander berücksichtigt, bis das gesamte Volumen der nicht bezogenen neuen Aktien ausgeschöpft ist. Ein Mehrbezug ist nur bezüglich ganzer Aktien oder einem Vielfachen davon möglich.
Sollten Mehrbezugsanmeldungen nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden können, erhält der Aktionär den für den Bezug im Rahmen des Mehrbezugs zuviel geleisteten Betrag ggf. abzüglich anfallender Gebühren voraussichtlich gleichzeitig mit der Lieferung der bezogenen neuen Aktien zurückerstattet.
Verbriefung und Handel der neuen Aktien
Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Der Antrag auf Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister des Amtsgerichts München wird unverzüglich nach Ablauf der Bezugsfrist gestellt.
Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister werden denjenigen Aktionären, die Bezugsrechte ausgeübt haben bzw. denen neue Aktien im Rahmen des Mehrbezugs zugeteilt wurden, die bezogenen und zugeteilten neuen Aktien im Girosammelverkehr durch Depotgutschrift zur Verfügung gestellt. Aufgrund der unterschiedlichen Gewinnanteilberechtigung bleiben die neuen Aktien jedoch bis zum Ablauf der kommenden ordentlichen Hauptversammlung unter der separaten ISIN DE000A1KRP94 / WKN A1K RP9 gebucht.
Voraussichtlich am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung, wenn die neuen Aktien gleich den alten Aktien sind, werden die neuen Aktien in die ISIN DE0007660821 / WKN 766 082 umgebucht und in den bereits bestehenden Handel und in die Preisfeststellung in den Freiverkehr der Börsen AG, Ndl. Hamburg, einbezogen.
Verwendung des Emissionserlöses
Die Kapitalerhöhung soll die Handlungsfähigkeit der RENERCO erweitern und der Verbesserung der Eigenkapitalsituation dienen.
Interessierte Aktionäre sollten sich auch vor ihrer Entscheidung zur Ausübung ihres Bezugsrechts eingehend über die Gesellschaft informieren. Es wird insbesondere empfohlen, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.renerco.de verfügbaren Finanzberichte und anderen Informationen zu lesen und in die Entscheidung einzubeziehen.
Besondere Hinweise für Aktionäre
Die UniCredit behält sich vor, aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wirtschaftlicher oder politischer Art oder wesentlicher Veränderungen der Verhältnisse an den internationalen Kapitalmärkten, die nach Ansicht der UniCredit eine Durchführung der Transaktion deutlich erschweren würden, die Zeichnung der neuen Aktien zu verschieben oder davon Abstand zu nehmen. Dies gilt auch, wenn sich die wirtschaftliche Lage der RENERCO gegenüber der bisher bekannten Situation nach Auffassung der UniCredit wesentlich ändert oder wenn negative Tatsachen zu Tage treten, die nach Ansicht der UniCredit eine wesentliche Auswirkung auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der RENERCO haben könnten.
Die Verpflichtungen der UniCredit enden ferner, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 30. September 2011, 24:00 Uhr MESZ, in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen ist und sich die Gesellschaft und die UniCredit nicht auf einen späteren Termin geeinigt haben. Darüber hinaus hat jede der Parteien des Zeichnungsvertrags das Recht, aus wichtigem Grund von dem Zeichnungsvertrag zurückzutreten.
Im Falle des Rücktritts vom Zeichnungsvertrag vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und damit vor Entstehung der neuen Aktien entfällt das Bezugsangebot. In diesem Fall wird die UniCredit das Bezugsangebot rückabwickeln. Im Rahmen einer solchen Rückabwicklung werden die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht im aktienrechtlich erforderlichen Umfang von der UniCredit zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung an die Gesellschaft überwiesen wurden. Die UniCredit tritt in Bezug auf solche gegebenenfalls bereits eingezahlten Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die Gesellschaft auf Rückzahlung der von der UniCredit auf die neuen Aktien geleisteten Einlagen bzw. auf Lieferung der neu entstehenden Aktien jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre an Erfüllung statt ab, und die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an.
Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erwerben die Aktionäre, die ihr Bezugsrecht bzw. Mehrbezugsrecht ausgeübt haben, die neuen Aktien in jedem Fall zum Bezugspreis.
Wenn die Kapitalerhöhung nicht in das Handelsregister eingetragen oder nachträglich für nichtig erklärt wird, steht den Aktionären, die die neuen Aktien gezeichnet und den Bezugspreis gezahlt haben, ein Rückforderungs- bzw. Abfindungsanspruch gegen die Gesellschaft zu.
Diese gegenüber der Gesellschaft bestehenden Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche sind ungesichert. Für die Aktionäre besteht in diesem Fall das Risiko, dass sie ihre Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche nicht realisieren können. Die vorstehenden Risikohinweise gelten auch für die Zeichnung von neuen Aktien im Rahmen des Mehrbezugs.
Verkaufsbeschränkungen
Die neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge in den USA weder öffentlich noch nicht-öffentlich zum Verkauf angeboten.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Das Bezugsangebot wird ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland nach deutschem Recht durchgeführt und richtet sich ausschließlich an die gegenwärtigen Aktionäre der Gesellschaft. Es wird gemäß §§ 186 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 2, 25 Satz 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die neuen Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen.
Mit Ausnahme der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist.
Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen.
Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
München, im März 2011
RENERCO Renewable Energy Concepts Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Hat jemand bei der Kapitalerhöhung mitgemacht? Hat schon wer die neuen Aktien bekommen? Bei DAB ist das seit Tagen "pending" ..
Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister werden denjenigen Aktionären, die Bezugsrechte ausgeübt haben bzw. denen neue Aktien im Rahmen des Mehrbezugs zugeteilt wurden, die bezogenen und zugeteilten neuen Aktien im Girosammelverkehr durch Depotgutschrift zur Verfügung gestellt.
Ein Überbezug soll nur teilweise ausgeführt werden. Quote ist mir nicht bekannt.
Danke für den Tipp, Baerenjaeger .. hab's grad geckeckt, die KapE ist wohl noch nicht mal im HR .. na dann kann es daueren, sauber. Und wir haben grad tolle Kurse ..
Ich habe meine neuen Renerco im Depot. Von der Mehrzuteilung , 1000Stk habe ich bestellt, wurden heute 380 Stk eingebucht und abgerechnet
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.361.056 von daniel41 am 13.04.11 14:07:43hatte auch knapp 1000 Stk bestellt, aber nur 48 bekommen. Komisch ist das...
Weiss jemand ob die jungen Aktien irgendwann umgeschrieben werden?
Weiss jemand ob die jungen Aktien irgendwann umgeschrieben werden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.372.072 von Hyperactiveman am 15.04.11 09:27:43Steht im elektr. Bundesanzeiger: nach der Hauptversammlung und Dividendenzahlung werden die neuen Aktien integriert
Danke
Lesezeichen
Ist ja kaum zu glauben .. endlich wurden von der DAB die bezogenen Stücke eingebucht.
Aber warum kann man sie dann nicht handeln?
Aber warum kann man sie dann nicht handeln?
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.389.249 von CaptainAhab1965 am 19.04.11 14:50:50siehe Bundesanzeiger! Die neuen Renerrco werden nach Dividendenzahlung also nach der HV integriert. Die Valora bietet aber einen Handel an!
Cortal Consors hat auch eingebucht; die Quote für den Überbezug dürfte 2% vom Alt-Besitz gewesen sein; ist sehr mager gewesen und hat wohl an Schnigge gelegen; wenn es dort keinen Handel gegeben hätte, wäre es sicher mehr als 2% gewesen.
Ich habe bei schnigge und freu mich
Bei der Diba sind sie auch endlich eingebucht worden. Auch dort ein Überbezug von nur 2 % des ursprünglichen Bestandes. Sehr mager.
Na, dann sollte der Überbezug für die BayWa aber auch nicht allzu happig ausgefallen sein ..
Langsam aber sicher gehts hier wieder nach oben!!
es ist soweit:
RENERCO Renewable Energy Concepts AG: RENERCO Renewable Energy Concepts AG: BayWa r.e GmbH stellt Verlangen auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre
RENERCO Renewable Energy Concepts AG / Schlagwort(e): Sonstiges
25.06.2012 / 18:15
RENERCO Renewable Energy Concepts AG: BayWa r.e GmbH stellt Verlangen auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre
Die BayWa r.e GmbH hat der RENERCO Renewable Energy Concepts AG heute mitgeteilt, dass ihr Aktien der Gesellschaft in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals gehören. Die BayWa r.e GmbH hat gleichzeitig das Verlangen gestellt, dass die Hauptversammlung der RENERCO Renewable Energy Concepts AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die BayWa r.e GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Die Beschlussfassung soll voraussichtlich im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Herbst 2012 erfolgen. Ursprünglich hatte die BayWa r.e GmbH im Jahr 2009 87,7 % der Aktien der RENERCO Renewable Energy Concepts AG erworben.
Ende der Corporate News
25.06.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: RENERCO Renewable Energy Concepts AG
Herzog-Heinrich-Straße 9
80336 München
Deutschland
Telefon: +49 (0) 89 38 39 32 0
Fax: +49 (0) 89 38 39 32 32
E-Mail: energy@renerco.com
Internet: www.renerco.de
ISIN: DE0007660821
WKN: 766082
Börsen: Freiverkehr in Hamburg
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
175358 25.06.2012
RENERCO Renewable Energy Concepts AG: RENERCO Renewable Energy Concepts AG: BayWa r.e GmbH stellt Verlangen auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre
RENERCO Renewable Energy Concepts AG / Schlagwort(e): Sonstiges
25.06.2012 / 18:15
RENERCO Renewable Energy Concepts AG: BayWa r.e GmbH stellt Verlangen auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre
Die BayWa r.e GmbH hat der RENERCO Renewable Energy Concepts AG heute mitgeteilt, dass ihr Aktien der Gesellschaft in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals gehören. Die BayWa r.e GmbH hat gleichzeitig das Verlangen gestellt, dass die Hauptversammlung der RENERCO Renewable Energy Concepts AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die BayWa r.e GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Die Beschlussfassung soll voraussichtlich im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Herbst 2012 erfolgen. Ursprünglich hatte die BayWa r.e GmbH im Jahr 2009 87,7 % der Aktien der RENERCO Renewable Energy Concepts AG erworben.
Ende der Corporate News
25.06.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: RENERCO Renewable Energy Concepts AG
Herzog-Heinrich-Straße 9
80336 München
Deutschland
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Fax: +49 (0) 89 38 39 32 32
E-Mail: energy@renerco.com
Internet: www.renerco.de
ISIN: DE0007660821
WKN: 766082
Börsen: Freiverkehr in Hamburg
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
175358 25.06.2012
Was wird ein Squezze-Out wohl für die Aktionäre bedeuten. Kenn mich da zu wenig aus?
Wer kann was dazu sagen?
Wer kann was dazu sagen?
esw ird sicher nicht mehr als den 3 monatsdurchschnitt hier geben oder gerne andere meinungen
Und ist bei dem SQO-Preis mehr drin als angeboten?
Halten Sie dass es in dem Preis mehr stecken könnte nach dem SQO?
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.745.683 von Zhu-zhu am 24.10.12 11:19:46ja - ich vermute, BayWa hat 50% zugegeben.
(3,24 + 0,81) = 4,05 + 0,80 = 4,85 (meine Vorstellung f. angemessene Abfindung)
(3,24 + 0,81) = 4,05 + 0,80 = 4,85 (meine Vorstellung f. angemessene Abfindung)
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