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    MyHammer Holding AG ! (Seite 1027)

    eröffnet am 26.05.10 07:00:30 von
    neuester Beitrag 01.06.24 18:42:48 von
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      Avatar
      schrieb am 14.07.11 19:14:58
      Beitrag Nr. 10.973 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.790.320 von Holzvergaser1 am 14.07.11 18:45:53Der Hankwerksmeister(Metallbau) ist zugelassen.

      Falls zb. das Tor angefertigt werden muß, sind die anderen Bieter nicht zugelassen.
      Avatar
      schrieb am 14.07.11 18:51:35
      Beitrag Nr. 10.972 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.790.243 von joar20 am 14.07.11 18:34:07Auch ein gutes Beispiel ! Dazu kommt noch und das hatte ich in den letzten Tagen auch
      geschrieben : 3 Gebote und 5 Kontaktwünsche ! Soll ich mal raten ob der Auftrag
      über MH vergeben wird ?:D MH wird hier wohl auf seine 4% Provi verzichten dürfen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.07.11 18:45:53
      Beitrag Nr. 10.971 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.789.956 von Frankenland am 14.07.11 17:49:51Z.B. die großer Gruppe die unter sonstige Dienstleister bei MH läuft. Hier sind die meisten keine Meisterbetriebe und gleich hier mal ein Beispiel.


      http://www.my-hammer.de/auftrag/zaun-liefern-und-aufbauen/38…

      Keiner von den Vieren hat eine Angabe über zugelassende Gewerke und nur einer hat einen
      Meistertitel. Dabei ist dieser Auftrag für die Meisten nicht so einfach zuzuordnen, wie
      einige hier vielleicht denken ! Unterliegt dieser Auftrag der Handwerksordnung oder
      nicht ? ( Auch eine Frage an die anderen Schlaumeier hier !).
      Blockiert MH in Zukunft solche Dienstleister ? Diese Fragen wurden bis jetzt auch bei MH
      im Blog nicht beantwortet !
      Sollte MH in Zukunft diese Dienstleistet blockieren, dann wir es sehr wohl zu einer
      Austrittswelle kommen. Auch nur 10-20% würde MH sehr schlecht bekommen, denn 10 oder 20%
      weniger BusinessPartner können über schwarze oder rote Zahlen entscheiden. Das dann
      massenhaft neue Handwerksbetriebe ( Meisterfirmen) zu MH kommen, halte ich für pures
      Wunschdenken und grenzenlosen Optimismus.
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      Avatar
      schrieb am 14.07.11 18:34:07
      Beitrag Nr. 10.970 ()
      Zitat von Frankenland

      Hier wird ständig ins Blaue hineinargumentiert. Von welchen "Nichthandwerkern" wird denn da die ganze Zeit gesprochen!? Wenn es so viele gibt, gebt doch mal ein paar Beispiele, ich habe noch kein einziges hier gesehen.

      ein Beispiel: alle drei Bieter erfüllen nicht die handwerklichen Vorausetzungen

      http://www.my-hammer.de/auftrag/teilung-eines-zimmers-mit-po…

      das kann nur ein Eigentor von MH werden
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.07.11 17:59:28
      Beitrag Nr. 10.969 ()
      Ich habe mit dem "rauspicken" nicht angefangen sondern wiener9 und er
      tut hier so, als ob die Mehrheit bei MH dafür ist !
      Ich habe die Meldungen und Komentare von MH sehr wohl gelesen und das
      inzwischen ( wieder einmal erst auf nachfragen !) klargestellt wurde,
      das es nicht alle betrifft wie z.B. Leute die GaLa machen. Das war und
      ist hier aber nicht die Frage ! Werden hier andere beim bieten in
      Zukunft blockiert und wie soll in Zukunft eine Abgrenzun stattfinden ? Wer bestimmt, ob einzelne Tätigkeiten der Handwerksordnung unterliegen oder nicht ? Viele Aufträge gehen ineinander über und das ist nicht das einzigste Problem !
      Also, erst nachdenken bevor man wieder markige Sprüche klopft :keks:
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      Avatar
      schrieb am 14.07.11 17:49:51
      Beitrag Nr. 10.968 ()
      Zitat von Brofiler: Mit dem teilweise obligatorischen Ausschluß von Nichthandwerkern, verliert das Portal MH über kurz oder lang an Gewicht und Präsenz, bzw. wird das fallende Wachstum weiter beschleunigt.

      :rolleyes:


      Hier wird ständig ins Blaue hineinargumentiert. Von welchen "Nichthandwerkern" wird denn da die ganze Zeit gesprochen!? Wenn es so viele gibt, gebt doch mal ein paar Beispiele, ich habe noch kein einziges hier gesehen. In den den nichthandwerklichen Bereichen wie Umzug, Gartenarbeiten, Computer usw. gilt die Beschränkung ja gar nicht.

      Durch die ganzen Maßnahmen die in den letzten 2 Jahren durchgeführt wurden ist die Zahl derer die hier betroffen sind, begrenzt. Die Möglichkeit dass neue Partner aufgrund dieser Aktion hinzukommen wird komplett ausgeblendet.

      Gruß
      Frankenland
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.07.11 16:45:06
      Beitrag Nr. 10.967 ()
      Zitat von wiener9: nochmals, holzvergaser hat von MyHammer keine Ahnung, das beweist er täglich mehrmals hier im Thread, ;)


      das sag mal nicht, seine bessere hälfte ist steuerberater, bei ihm werden die vom FA nichts finden......

      ein kommentar der bände spricht......
      Avatar
      schrieb am 14.07.11 16:31:22
      Beitrag Nr. 10.966 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.789.372 von carlzeisjena am 14.07.11 16:21:47nochmals, holzvergaser hat von MyHammer keine Ahnung, das beweist er täglich mehrmals hier im Thread, ;)
      Avatar
      schrieb am 14.07.11 16:21:47
      Beitrag Nr. 10.965 ()
      Zitat von Holzvergaser1: Man kann sich natürlich immer das passende herrauspicken ! Hier mal
      andere Meinungen, denn die Sache ist sehr viel komplizierter, als manche hier glauben ( wenn MH in Zukunft Dienstleister bei bieten
      blockieren sollte, weil keine Handwerkskarte vorliegt !).


      @holzvergaser, im rauspicken bist du ganz groß !!

      nachdem der sachverhalt von einem MH mitarbeiter nochmal genauer erklärt wurde, gab es ausser dem von wiener zitierten kommentar nur noch einen weiteren, welchen ich mir erlaube hier einzubringen:

      Kommentiert von: FredF | 13. Juli 2011 um 21:25 Uhr

      Das ist doch mal eine Aussage … das nächste mal bitte gleich zur Meldung anfügen.

      Den Garten und Landschaftsbau, sowie z.B. Umzüge betrifft es also nicht.

      Quelle :http://news.myhammer.de/ankuendigungen/014284-ankuendigung-m…

      das geschrei vorweg beruhte wohl auf zu knappen infortmationen, bzw. nur eben gelesen und schnell die keule raus und drauf hauen
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.07.11 15:33:18
      Beitrag Nr. 10.964 ()
      Man kann sich natürlich immer das passende herrauspicken ! Hier mal
      andere Meinungen, denn die Sache ist sehr viel komplizierter, als manche hier glauben ( wenn MH in Zukunft Dienstleister bei bieten
      blockieren sollte, weil keine Handwerkskarte vorliegt !).


      http://news.myhammer.de/ankuendigungen/014284-ankuendigung-m…


      --------------------------------------------------------------------------------

      Kommentiert von: peter | 13. Juli 2011 um 07:48 Uhr


      allo und guten Morgen,
      das ist ja wohl ein Witz.

      Mehrere Fragen und Fakten bleiben unbegründet offen.

      Nehmen wir beispielsweise einen Maler.

      -Ich habe einen Maler-Gesellen eingestellt,und führe u.A.div.Maler-und Tapeziearbeiten aus.
      Der Geselle ist allerdings wie o.g.nicht der Firmeninhaber und wird auch keine Handwerkskarte bekommen.
      -Außerdem kann es nicht sein,das mann für ein Gewerbe/Dienstleistung “Maler-und Tapezierhilfe”eine Handwerkerkarte benötigt.
      -Laut meiner Gewerbeanmeldung,sind Maler,Tapezier-und Renovierungshilfen/Dienstleistung erlaubt und auch genehmigt und unterliegen nicht der Eintragung der Handwerksrolle.Das ist ein klarer Wiederspruch,wenn dies auf einmal von MH verboten werden soll.
      -Was passiert mit den Firmen,die Dienstleistungen anbieten,allerdings beispielsweise,einen Gesellenbrief bei MH einreichen und schon eingereicht haben,oder einen Meister eingestellt ist?
      MH kann das doch gar nicht kontrollieren,ob eben der Geselle oder Meister nach einiger Zeit überhaupt noch für das Unternehmen tätig ist.
      -Nehmen wir juristisch gesehen eine GMBH,Geschäftsführer ist ein Herr PPP,Herr PPP hat einen Meistertitel eingetragen in der Handwerksrolle,Dokumente sind bei MH eingereicht,es werden Gebote abgegeben und Ausschreibungen werden gewonnen und durchgeführt.
      5 Monate später ist ein Geschäftsführerwechsel und Herr PPP wird die GMBH verlassen und ein neuer Geschäftsführer Herr xxx tritt im Unternehmen ein.Der hat allerdings keinen Meistertitel,wie soll das kontrolliert werden,Sie können sämtliche Rechtsformen wählen es kann nicht kontrolliert werden es sind zu viele Lücken.
      -Nehmen wir die Dienstleistung “Entrümpelung/Haushaltsauflösung:
      -Da es sich bei dieser Dienstleistung meisst um eine Teilentsorgung der verschiedenen Stoffen handelt,müsste dieser Dienstleister eigendlich ein Entsorgungsfachunternehmen sein!!!Wenn wir mal die Richlinien von MH nehmen und mit den o.g.Fall vergleichen.
      Fazit wäre vielleicht,das dieser Dienstleister,einen Angestellten zu einer Unterrichtung eines Entsorgungslehrgangs beauftragt,nach relativ kurzer Zeit,das Dokument bei MH einreicht,und schon ist es von MH genehmigt und mann darf Angebote abgeben.Was später mit dem Angestellten passiert,kann MH nicht kontrollieren!!!
      -Und so kann mann eigendlich sehr viele Handwerke und Dienstleistungen immer vergleichen und es kann nie von MH kontrolliert werden.

      Meines Erachten kann so etwas nicht durchgesetzt werden,da sehr viele Lücken nachzuweisen sind.
      Bei einer wirklichen Durchsetzung der neuen Regelung,werden zum einen nur noch teure Fachbetriebe/Meisterbetriebe auf Angebote mit bieten,der Kunde zahlt dann einen saftigen Betrag,mehrere Auftragsgeber werden keine Ausschreibungen mehr bei MH einstellen,viele Dienstleister und Handwerker werden sich bei MH abmelden,weil keine Aufträge mehr herein kommen oder sogar pleite gehen.
      Außerdem ist für den Auftraggeber laut Bewertungen immer einsehbar, um welche Auktion es sich handelt und wie die Arbeiten ausgeführt wurden.
      Dienstleistungen wie beispielsweise Maler-und Renovierungshilfen die auch laut der zuständigen Gewerbestelle nicht der Eintragung der Handwerksrolle unterliegen dürfen ganz klar meines Erachtens weiter Angebote abgeben.

      Ich darf Sie bitten diese Änderung einmal gründlich zu barbeiten und mir manche Sachen zu beantworten.

      MfG
      Peter[/i]
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