MyHammer Holding AG ! (Seite 1031)
eröffnet am 26.05.10 07:00:30 von
neuester Beitrag 01.06.24 18:42:48 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 41.782.542 von trustone am 13.07.11 15:40:35Ja, das ist richtig und wieder falsch. Es heißt Vergabegebühr und ist 2-4% Netto + Mwst.
oder mindestens 5,-EURO Netto + Mwst., was bei allen Aufträgen unter 100,-EURO dazu führt
das die Vergabegebühr auch mal 5 oder 50% vom "Auftragswert" betragen kann !!!
oder mindestens 5,-EURO Netto + Mwst., was bei allen Aufträgen unter 100,-EURO dazu führt
das die Vergabegebühr auch mal 5 oder 50% vom "Auftragswert" betragen kann !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.782.461 von Holzvergaser1 am 13.07.11 15:30:05Es gibt bei MyHammer in Deutschland schlichtweg keine Provision in der Höhe von 6% !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.782.196 von trustone am 13.07.11 14:54:33Wer hier keine Ahnung hat, steht wohl bei dieser Antwort außer Frage : Du und einige andere hier denken wohl, die Auftragnehmer zahlen die Provision von ihrem Gewinn
aus ihrer eigenen Tasche Die Provision wird jawohl auf dem Auftragswert aufgeschlagen ! Das heißt im Klartext für einige ganz Schlaue hier: Muß der Auftragnehmer
keine Provi zahlen, dann ist die Sache für den Kunden rund 4-6% billiger !!! Damit fange
ich fast jeden Kunden ( wenn ich will, denn Geiz ist geil und darum sind 90% bei MH ).
Damit eröffnet sich auch gleich für beide Seiten eine andere Möglichkeit ( brauchen Sie
eine Rechnung oder Rechnung brauche ich nicht. Alles klar ihr Träume ? ) In welcher
Wirklichkeit leben denn hier einige ?
aus ihrer eigenen Tasche Die Provision wird jawohl auf dem Auftragswert aufgeschlagen ! Das heißt im Klartext für einige ganz Schlaue hier: Muß der Auftragnehmer
keine Provi zahlen, dann ist die Sache für den Kunden rund 4-6% billiger !!! Damit fange
ich fast jeden Kunden ( wenn ich will, denn Geiz ist geil und darum sind 90% bei MH ).
Damit eröffnet sich auch gleich für beide Seiten eine andere Möglichkeit ( brauchen Sie
eine Rechnung oder Rechnung brauche ich nicht. Alles klar ihr Träume ? ) In welcher
Wirklichkeit leben denn hier einige ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.782.165 von grasnarbe am 13.07.11 14:49:17Das sagt mir nicht viel. Die Frage lautet doch, blockiert MH dann in Zukunft diese
Auftragnehmer schon von sich aus im Vorfeld oder sollen die Nutzer solche Leute melden ?
Im letzten Fall ist die ganze Sache nur ein Papiertiger. Im erten Fall würde die Sache im Kaos enden.
Auftragnehmer schon von sich aus im Vorfeld oder sollen die Nutzer solche Leute melden ?
Im letzten Fall ist die ganze Sache nur ein Papiertiger. Im erten Fall würde die Sache im Kaos enden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.782.171 von Holzvergaser1 am 13.07.11 14:49:55Der Kunde spart die 6% Provi................
darum bringt es nichts mit dir zu Diskutieren, du hast keine Ahnung von MyHammer, Postetst permanent Nonsens, falsche Infos usw.
darum bringt es nichts mit dir zu Diskutieren, du hast keine Ahnung von MyHammer, Postetst permanent Nonsens, falsche Infos usw.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.781.923 von trustone am 13.07.11 14:13:49Was sagt uns das ? Nichts ! Wie hoch ist denn inzwischen das Vergabequote ? Ich sehe nur
immer mehr, das Kontaktdaten angefordert werden und das war`s dann ! ( Wenn der Kunde
sparen kann, dann sparen auch die allermeisten ). Im Klartext: Es wird an MH vorbei
Vergeben ! Das hat nähmlich für beide Seiten einen Vorteil. Der Kunde spart die 6% Provi
und der Auftragnehmer muß sich nicht Gedanken mit der Bewertung machen ! ( jeder der
eBay kennt, kennt das Thema "Rachebewertungen " und das es wohl genug Leute gibt, die
diese Bewertungen als Druckmittel benutzen um ihre oft überzogenen Forderungen durch zu
setzen ).
immer mehr, das Kontaktdaten angefordert werden und das war`s dann ! ( Wenn der Kunde
sparen kann, dann sparen auch die allermeisten ). Im Klartext: Es wird an MH vorbei
Vergeben ! Das hat nähmlich für beide Seiten einen Vorteil. Der Kunde spart die 6% Provi
und der Auftragnehmer muß sich nicht Gedanken mit der Bewertung machen ! ( jeder der
eBay kennt, kennt das Thema "Rachebewertungen " und das es wohl genug Leute gibt, die
diese Bewertungen als Druckmittel benutzen um ihre oft überzogenen Forderungen durch zu
setzen ).
!
Dieser Beitrag wurde von MaatMod moderiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.782.077 von Holzvergaser1 am 13.07.11 14:37:06http://news.myhammer.de/ankuendigungen/014284-ankuendigung-m…
Kommentiert von: Niels Genzmer | 13. Juli 2011 um 13:38 Uhr
Lieber Leser unseres Blogs,
zu unserer gestrigen Ankündigung, dass die Vorlage der Handwerkskarte bei MyHammer in Zukunft für alle Handwerker Pflicht wird, gibt es einige Fragen, die wir gerne beantworten.
Eines vorab: Grundsätzlich ändert sich für MyHammer Auftragnehmer nichts. MyHammer führt keine neuen „Vorschriften“ ein, sondern setzt vielmehr weitere Maßnahmen um, die helfen, dass geltende Vorschriften und Regelungen im Sinne eines fairen Wettbewerbs eingehalten werden. Wir erhöhen damit gleichzeitig die Qualität unserer Plattform. Davon profitieren nicht nur unsere Handwerker und Dienstleister, sondern auch unsere Auftraggeber.
Eine Handwerkskarte benötigen Sie immer dann, wenn Sie Handwerksaufträge ausführen möchten. Das galt und gilt auch für Aufträge, die über MyHammer zustande kommen. Die betroffenen Tätigkeiten sind in der Handwerksordnung aufgelistet: http://bundesrecht.juris.de/hwo/anlage_a_195.html und http://bundesrecht.juris.de/hwo/anlage_b_196.html. Übt jemand diese Tätigkeiten aus, ohne dafür die Bescheinigung einer Handwerkskammer zu haben, so ist dies Schwarzarbeit (siehe dazu auch die MyHammer AGB, insbesondere Abschnitt 4: http://www.my-hammer.de/showPage.php?id=terms#4). Die Pflicht für MyHammer Handwerker, eine Handwerkskarte vorzulegen, bevor sie auf Handwerksaufträge bieten können, ist insofern eine weitere Maßnahme von MyHammer zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Dienstleister aus Bereichen, die nicht zum Handwerk gehören, benötigen keine Handwerkskarte. Selbstverständlich galten und gelten nicht nur für Handwerker, sondern auch für MyHammer Dienstleister weiterhin die jeweils in ihren Tätigkeitsbereichen gültigen Vorschriften (siehe auch hierzu die MyHammer AGB, Abschnitt 4: http://www.my-hammer.de/showPage.php?id=terms#4). Zusätzlich verpflichtet sich jeder MyHammer Handwerker oder Dienstleister zur Einhaltung des MyHammer Qualitätskodex (http://www.my-hammer.de/showPage.php?id=quality_codex).
Wie bisher auch, können Nutzer einen Verstoß melden, wenn der Verdacht besteht, dass ein Nutzer gegen gültige Gesetze, Vorschriften oder die AGB verstößt; MyHammer geht diesen Meldungen unmittelbar nach und sperrt unberechtigte Angebote und Nutzer gegebenenfalls.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Auskunft weiterhilft.
Viele Grüße
Ihr
MyHammer Presse-Team
Kommentiert von: Niels Genzmer | 13. Juli 2011 um 13:38 Uhr
Lieber Leser unseres Blogs,
zu unserer gestrigen Ankündigung, dass die Vorlage der Handwerkskarte bei MyHammer in Zukunft für alle Handwerker Pflicht wird, gibt es einige Fragen, die wir gerne beantworten.
Eines vorab: Grundsätzlich ändert sich für MyHammer Auftragnehmer nichts. MyHammer führt keine neuen „Vorschriften“ ein, sondern setzt vielmehr weitere Maßnahmen um, die helfen, dass geltende Vorschriften und Regelungen im Sinne eines fairen Wettbewerbs eingehalten werden. Wir erhöhen damit gleichzeitig die Qualität unserer Plattform. Davon profitieren nicht nur unsere Handwerker und Dienstleister, sondern auch unsere Auftraggeber.
Eine Handwerkskarte benötigen Sie immer dann, wenn Sie Handwerksaufträge ausführen möchten. Das galt und gilt auch für Aufträge, die über MyHammer zustande kommen. Die betroffenen Tätigkeiten sind in der Handwerksordnung aufgelistet: http://bundesrecht.juris.de/hwo/anlage_a_195.html und http://bundesrecht.juris.de/hwo/anlage_b_196.html. Übt jemand diese Tätigkeiten aus, ohne dafür die Bescheinigung einer Handwerkskammer zu haben, so ist dies Schwarzarbeit (siehe dazu auch die MyHammer AGB, insbesondere Abschnitt 4: http://www.my-hammer.de/showPage.php?id=terms#4). Die Pflicht für MyHammer Handwerker, eine Handwerkskarte vorzulegen, bevor sie auf Handwerksaufträge bieten können, ist insofern eine weitere Maßnahme von MyHammer zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Dienstleister aus Bereichen, die nicht zum Handwerk gehören, benötigen keine Handwerkskarte. Selbstverständlich galten und gelten nicht nur für Handwerker, sondern auch für MyHammer Dienstleister weiterhin die jeweils in ihren Tätigkeitsbereichen gültigen Vorschriften (siehe auch hierzu die MyHammer AGB, Abschnitt 4: http://www.my-hammer.de/showPage.php?id=terms#4). Zusätzlich verpflichtet sich jeder MyHammer Handwerker oder Dienstleister zur Einhaltung des MyHammer Qualitätskodex (http://www.my-hammer.de/showPage.php?id=quality_codex).
Wie bisher auch, können Nutzer einen Verstoß melden, wenn der Verdacht besteht, dass ein Nutzer gegen gültige Gesetze, Vorschriften oder die AGB verstößt; MyHammer geht diesen Meldungen unmittelbar nach und sperrt unberechtigte Angebote und Nutzer gegebenenfalls.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Auskunft weiterhilft.
Viele Grüße
Ihr
MyHammer Presse-Team
Mich würde mal Interessieren, wie MH das mit der Zuordnung im Griff
bekommen möchte !? Wer bestimmt was Handwerkeraufträge sind und was
nicht ? Das wir im reinen Kaos enden ( wie immer bei MH! ).
Wenn dann viele Auftragnehmer nicht mehr bieten können, obwohl sie
eigentlich dürften und ihnen dadurch Aufträge durch die Lappen gehen,
na dann gute Nacht BusinessPartnerschaftsverträge
bekommen möchte !? Wer bestimmt was Handwerkeraufträge sind und was
nicht ? Das wir im reinen Kaos enden ( wie immer bei MH! ).
Wenn dann viele Auftragnehmer nicht mehr bieten können, obwohl sie
eigentlich dürften und ihnen dadurch Aufträge durch die Lappen gehen,
na dann gute Nacht BusinessPartnerschaftsverträge