MyHammer Holding AG ! (Seite 1033)
eröffnet am 26.05.10 07:00:30 von
neuester Beitrag 10.06.24 23:00:21 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 41.782.165 von grasnarbe am 13.07.11 14:49:17Das sagt mir nicht viel. Die Frage lautet doch, blockiert MH dann in Zukunft diese
Auftragnehmer schon von sich aus im Vorfeld oder sollen die Nutzer solche Leute melden ?
Im letzten Fall ist die ganze Sache nur ein Papiertiger. Im erten Fall würde die Sache im Kaos enden.
Auftragnehmer schon von sich aus im Vorfeld oder sollen die Nutzer solche Leute melden ?
Im letzten Fall ist die ganze Sache nur ein Papiertiger. Im erten Fall würde die Sache im Kaos enden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.782.171 von Holzvergaser1 am 13.07.11 14:49:55Der Kunde spart die 6% Provi................
darum bringt es nichts mit dir zu Diskutieren, du hast keine Ahnung von MyHammer, Postetst permanent Nonsens, falsche Infos usw.
darum bringt es nichts mit dir zu Diskutieren, du hast keine Ahnung von MyHammer, Postetst permanent Nonsens, falsche Infos usw.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.781.923 von trustone am 13.07.11 14:13:49Was sagt uns das ? Nichts ! Wie hoch ist denn inzwischen das Vergabequote ? Ich sehe nur
immer mehr, das Kontaktdaten angefordert werden und das war`s dann ! ( Wenn der Kunde
sparen kann, dann sparen auch die allermeisten ). Im Klartext: Es wird an MH vorbei
Vergeben ! Das hat nähmlich für beide Seiten einen Vorteil. Der Kunde spart die 6% Provi
und der Auftragnehmer muß sich nicht Gedanken mit der Bewertung machen ! ( jeder der
eBay kennt, kennt das Thema "Rachebewertungen " und das es wohl genug Leute gibt, die
diese Bewertungen als Druckmittel benutzen um ihre oft überzogenen Forderungen durch zu
setzen ).
immer mehr, das Kontaktdaten angefordert werden und das war`s dann ! ( Wenn der Kunde
sparen kann, dann sparen auch die allermeisten ). Im Klartext: Es wird an MH vorbei
Vergeben ! Das hat nähmlich für beide Seiten einen Vorteil. Der Kunde spart die 6% Provi
und der Auftragnehmer muß sich nicht Gedanken mit der Bewertung machen ! ( jeder der
eBay kennt, kennt das Thema "Rachebewertungen " und das es wohl genug Leute gibt, die
diese Bewertungen als Druckmittel benutzen um ihre oft überzogenen Forderungen durch zu
setzen ).
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Dieser Beitrag wurde von MaatMod moderiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.782.077 von Holzvergaser1 am 13.07.11 14:37:06http://news.myhammer.de/ankuendigungen/014284-ankuendigung-m…
Kommentiert von: Niels Genzmer | 13. Juli 2011 um 13:38 Uhr
Lieber Leser unseres Blogs,
zu unserer gestrigen Ankündigung, dass die Vorlage der Handwerkskarte bei MyHammer in Zukunft für alle Handwerker Pflicht wird, gibt es einige Fragen, die wir gerne beantworten.
Eines vorab: Grundsätzlich ändert sich für MyHammer Auftragnehmer nichts. MyHammer führt keine neuen „Vorschriften“ ein, sondern setzt vielmehr weitere Maßnahmen um, die helfen, dass geltende Vorschriften und Regelungen im Sinne eines fairen Wettbewerbs eingehalten werden. Wir erhöhen damit gleichzeitig die Qualität unserer Plattform. Davon profitieren nicht nur unsere Handwerker und Dienstleister, sondern auch unsere Auftraggeber.
Eine Handwerkskarte benötigen Sie immer dann, wenn Sie Handwerksaufträge ausführen möchten. Das galt und gilt auch für Aufträge, die über MyHammer zustande kommen. Die betroffenen Tätigkeiten sind in der Handwerksordnung aufgelistet: http://bundesrecht.juris.de/hwo/anlage_a_195.html und http://bundesrecht.juris.de/hwo/anlage_b_196.html. Übt jemand diese Tätigkeiten aus, ohne dafür die Bescheinigung einer Handwerkskammer zu haben, so ist dies Schwarzarbeit (siehe dazu auch die MyHammer AGB, insbesondere Abschnitt 4: http://www.my-hammer.de/showPage.php?id=terms#4). Die Pflicht für MyHammer Handwerker, eine Handwerkskarte vorzulegen, bevor sie auf Handwerksaufträge bieten können, ist insofern eine weitere Maßnahme von MyHammer zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Dienstleister aus Bereichen, die nicht zum Handwerk gehören, benötigen keine Handwerkskarte. Selbstverständlich galten und gelten nicht nur für Handwerker, sondern auch für MyHammer Dienstleister weiterhin die jeweils in ihren Tätigkeitsbereichen gültigen Vorschriften (siehe auch hierzu die MyHammer AGB, Abschnitt 4: http://www.my-hammer.de/showPage.php?id=terms#4). Zusätzlich verpflichtet sich jeder MyHammer Handwerker oder Dienstleister zur Einhaltung des MyHammer Qualitätskodex (http://www.my-hammer.de/showPage.php?id=quality_codex).
Wie bisher auch, können Nutzer einen Verstoß melden, wenn der Verdacht besteht, dass ein Nutzer gegen gültige Gesetze, Vorschriften oder die AGB verstößt; MyHammer geht diesen Meldungen unmittelbar nach und sperrt unberechtigte Angebote und Nutzer gegebenenfalls.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Auskunft weiterhilft.
Viele Grüße
Ihr
MyHammer Presse-Team
Kommentiert von: Niels Genzmer | 13. Juli 2011 um 13:38 Uhr
Lieber Leser unseres Blogs,
zu unserer gestrigen Ankündigung, dass die Vorlage der Handwerkskarte bei MyHammer in Zukunft für alle Handwerker Pflicht wird, gibt es einige Fragen, die wir gerne beantworten.
Eines vorab: Grundsätzlich ändert sich für MyHammer Auftragnehmer nichts. MyHammer führt keine neuen „Vorschriften“ ein, sondern setzt vielmehr weitere Maßnahmen um, die helfen, dass geltende Vorschriften und Regelungen im Sinne eines fairen Wettbewerbs eingehalten werden. Wir erhöhen damit gleichzeitig die Qualität unserer Plattform. Davon profitieren nicht nur unsere Handwerker und Dienstleister, sondern auch unsere Auftraggeber.
Eine Handwerkskarte benötigen Sie immer dann, wenn Sie Handwerksaufträge ausführen möchten. Das galt und gilt auch für Aufträge, die über MyHammer zustande kommen. Die betroffenen Tätigkeiten sind in der Handwerksordnung aufgelistet: http://bundesrecht.juris.de/hwo/anlage_a_195.html und http://bundesrecht.juris.de/hwo/anlage_b_196.html. Übt jemand diese Tätigkeiten aus, ohne dafür die Bescheinigung einer Handwerkskammer zu haben, so ist dies Schwarzarbeit (siehe dazu auch die MyHammer AGB, insbesondere Abschnitt 4: http://www.my-hammer.de/showPage.php?id=terms#4). Die Pflicht für MyHammer Handwerker, eine Handwerkskarte vorzulegen, bevor sie auf Handwerksaufträge bieten können, ist insofern eine weitere Maßnahme von MyHammer zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Dienstleister aus Bereichen, die nicht zum Handwerk gehören, benötigen keine Handwerkskarte. Selbstverständlich galten und gelten nicht nur für Handwerker, sondern auch für MyHammer Dienstleister weiterhin die jeweils in ihren Tätigkeitsbereichen gültigen Vorschriften (siehe auch hierzu die MyHammer AGB, Abschnitt 4: http://www.my-hammer.de/showPage.php?id=terms#4). Zusätzlich verpflichtet sich jeder MyHammer Handwerker oder Dienstleister zur Einhaltung des MyHammer Qualitätskodex (http://www.my-hammer.de/showPage.php?id=quality_codex).
Wie bisher auch, können Nutzer einen Verstoß melden, wenn der Verdacht besteht, dass ein Nutzer gegen gültige Gesetze, Vorschriften oder die AGB verstößt; MyHammer geht diesen Meldungen unmittelbar nach und sperrt unberechtigte Angebote und Nutzer gegebenenfalls.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Auskunft weiterhilft.
Viele Grüße
Ihr
MyHammer Presse-Team
Mich würde mal Interessieren, wie MH das mit der Zuordnung im Griff
bekommen möchte !? Wer bestimmt was Handwerkeraufträge sind und was
nicht ? Das wir im reinen Kaos enden ( wie immer bei MH! ).
Wenn dann viele Auftragnehmer nicht mehr bieten können, obwohl sie
eigentlich dürften und ihnen dadurch Aufträge durch die Lappen gehen,
na dann gute Nacht BusinessPartnerschaftsverträge
bekommen möchte !? Wer bestimmt was Handwerkeraufträge sind und was
nicht ? Das wir im reinen Kaos enden ( wie immer bei MH! ).
Wenn dann viele Auftragnehmer nicht mehr bieten können, obwohl sie
eigentlich dürften und ihnen dadurch Aufträge durch die Lappen gehen,
na dann gute Nacht BusinessPartnerschaftsverträge
![:(](http://img.wallstreet-online.de/smilies/frown.gif)
das sind alles nur alt bekannte begründungen und durchhalteparolen. seit jahren werden hier neueinträge, ausschreibungen, partner gezählt und was passiert? siehe kurs!
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.781.815 von Menza am 13.07.11 13:57:21weil es möglich ist, mit 10000 Stück den Kurs beliebig zu bewegen
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.781.815 von Menza am 13.07.11 13:57:21nochmals für dich zum mitschreiben! ![;)](//img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
nun schon wieder 4300 neue Ausschreibungen in den letzten 48h,
und bereits nach Stunden haben viele Aufträgte etliche Angebote,
MyHammer funktioniert nur das zählt für mich..........
![;)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
nun schon wieder 4300 neue Ausschreibungen in den letzten 48h,
und bereits nach Stunden haben viele Aufträgte etliche Angebote,
MyHammer funktioniert nur das zählt für mich..........
Zitat von Menza: und den anleger interessiert ob der kurs funktioniert! das tut er nicht und das wird seine gründe haben!
Nun ist es allerdings so, dass die meisten Anleger Informationen zur AG immer erst wahrnehmen, wenn das Unternehmen diese selbst publiziert. Wenn Aktionäre sich die Mühe machen, Strategien zu suchen, um die Geschäftsentwicklung (z.B. anhand der neu eingestellten Aufträge) vorherzusagen, so haben sie -sofern ihr Modell stimmt- einen Informationsvorsprung. Leider dauert es manchmal mehrere Jahre, bis die anderen Anleger solche Informationen zur Kenntnis nehmen und man kommt sich dann vor, als stünde man mit seiner Meinung allein und sie wäre möglicherweise falsch. Was ich damit sagen will ist, es braucht manchmal einen langen Atem bis der breite Markt mit steigenden Kursen auf Informationen reagiert, die man vielleicht schon lange "herausgelesen" hat.