RA an Board? Verzoegerung des Fertigstellungstermines wegen Schlechtwetter. Schadensersatz? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.07.10 16:41:57 von
neuester Beitrag 07.08.10 16:21:58 von
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Hallo Leute,
Ich habe eine ETW gekauft, die lt. notariellem Kaufvertrag zum 31.5.2010 fertigstellt sein sollte. Im Februar d.J. teilte mir der Bautraeger mit, das wegen Schlechtwetter im Zeitraum vom 14.10-19.2. 15 Wochen nicht gearbeitet werden konnte oder nur sehr eingeschraenkt. "Wir werden alles daran setzen, dass sich der Fertigungstellungstermin nicht um gaenzlich 15 Wochen verschiebt. Dennoch kann jetzt schon abgesehen werden, dass wir das Bauvorhaben nicht vor dem 30.6.2020 fertig stellen werden".
Nun kam die naechste Mitteilung, dass die Abnahme zwischen dem 4.8.2010 bis 18.8.2010 erfolgen soll. (In den Online-Anzeigen schreibt er aber bereits Fertigstellung Ende August/September)
Mit anderen Worten 3-4 Monate spaeter als vertraglich geregelt ist.
Im Vertrag steht natuerlich, dass z.B. bei Schlechtwettertage, sich die Frist fuer die Bezugfertigkeit entsprechend der Dauer der Behinderung verzoegert.
Ich zahle natuerlich schon seit Mai Bereitstellungszinsen und . da ich die Wohnung vermieten moechte kommt der Ausfall der Miete auch noch dazu.
Gibt es eine Hieb- und Stichfeste Moeglichkeit (ich habe bereits nach einem entsprechendem Gesetz gegoogelt, aber da ich kein RA bin, habe ich natuerlich so meine Schwierigkeiten mit der Auslegung) die Kosten und Mietausfaelle vom Bautraeger zu fordern?
Vielen Dank fuer Eure ernstgemeinten Antworten und schoenes Wochenende.
Ich habe eine ETW gekauft, die lt. notariellem Kaufvertrag zum 31.5.2010 fertigstellt sein sollte. Im Februar d.J. teilte mir der Bautraeger mit, das wegen Schlechtwetter im Zeitraum vom 14.10-19.2. 15 Wochen nicht gearbeitet werden konnte oder nur sehr eingeschraenkt. "Wir werden alles daran setzen, dass sich der Fertigungstellungstermin nicht um gaenzlich 15 Wochen verschiebt. Dennoch kann jetzt schon abgesehen werden, dass wir das Bauvorhaben nicht vor dem 30.6.2020 fertig stellen werden".
Nun kam die naechste Mitteilung, dass die Abnahme zwischen dem 4.8.2010 bis 18.8.2010 erfolgen soll. (In den Online-Anzeigen schreibt er aber bereits Fertigstellung Ende August/September)
Mit anderen Worten 3-4 Monate spaeter als vertraglich geregelt ist.
Im Vertrag steht natuerlich, dass z.B. bei Schlechtwettertage, sich die Frist fuer die Bezugfertigkeit entsprechend der Dauer der Behinderung verzoegert.
Ich zahle natuerlich schon seit Mai Bereitstellungszinsen und . da ich die Wohnung vermieten moechte kommt der Ausfall der Miete auch noch dazu.
Gibt es eine Hieb- und Stichfeste Moeglichkeit (ich habe bereits nach einem entsprechendem Gesetz gegoogelt, aber da ich kein RA bin, habe ich natuerlich so meine Schwierigkeiten mit der Auslegung) die Kosten und Mietausfaelle vom Bautraeger zu fordern?
Vielen Dank fuer Eure ernstgemeinten Antworten und schoenes Wochenende.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.803.344 von bafino am 10.07.10 16:41:57nimm deinen Vertrag und geh zu einem RA der auf Baurecht spezialisiert ist,alles andere wäre Kaffeesatzleserei Paß aber auf das es nicht der Bruder vom Bauträger ist!
(alles schon dagewesen)
Zocklany,der solche Projekte nicht mal mit der Kneifzange anfassen würde
(alles schon dagewesen)
Zocklany,der solche Projekte nicht mal mit der Kneifzange anfassen würde
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.803.344 von bafino am 10.07.10 16:41:57>>>da ich die Wohnung vermieten moechte kommt der Ausfall der Miete auch noch dazu.<<<
Musst du über so einen Blödsinn nicht selber lachen?
Musst du über so einen Blödsinn nicht selber lachen?
ne etw kaufen aber kein geld für einen anwalt haben...mir fehlen die worte...kopfschüttel
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.803.344 von bafino am 10.07.10 16:41:57Gibt es eine Hieb- und Stichfeste Moeglichkeit (ich habe bereits nach einem entsprechendem Gesetz gegoogelt, aber da ich kein RA bin, habe ich natuerlich so meine Schwierigkeiten mit der Auslegung) die Kosten und Mietausfaelle vom Bautraeger zu fordern?
Erstens, ein hieb- und stichfestes Gesetz bringen die Politherrschaften heutzutage sowieso nicht mehr zustande. Darauf zu hoffen ist llusion.
Zweitens, warum glaubst Du, daß im Vertrag der zitierte Passus über die Verzögerung der Bezugsfertigkeit drinsteht, aus Spaß etwa?
Drittens, maßgebend ist nicht, was er in seinem Onlineauftritt schreibt, sondern was er abliefert.
Viertens, fordern kannst Du vieles, z.B. auch Kostenübernahme für Baldrian-Herztropfen, nur, was Du realistischerweise erhalten kannst, ist ganz was anderes.
Und fünftens, wenn schon keine Pauschale für eine rechtsanwaltliche Erstberatung im Budget vorhanden ist (die ist meist kleiner als man denkt) , dann sollte doch zumindest der Vereinsbeitrag fürn Haus- und Grundeigentümerverband drin sein. Nutzt Dir jetzt in diesem Fall zwar nichts mehr, aber noch ist die Hütte ja noch nicht vermietet.
Erstens, ein hieb- und stichfestes Gesetz bringen die Politherrschaften heutzutage sowieso nicht mehr zustande. Darauf zu hoffen ist llusion.
Zweitens, warum glaubst Du, daß im Vertrag der zitierte Passus über die Verzögerung der Bezugsfertigkeit drinsteht, aus Spaß etwa?
Drittens, maßgebend ist nicht, was er in seinem Onlineauftritt schreibt, sondern was er abliefert.
Viertens, fordern kannst Du vieles, z.B. auch Kostenübernahme für Baldrian-Herztropfen, nur, was Du realistischerweise erhalten kannst, ist ganz was anderes.
Und fünftens, wenn schon keine Pauschale für eine rechtsanwaltliche Erstberatung im Budget vorhanden ist (die ist meist kleiner als man denkt) , dann sollte doch zumindest der Vereinsbeitrag fürn Haus- und Grundeigentümerverband drin sein. Nutzt Dir jetzt in diesem Fall zwar nichts mehr, aber noch ist die Hütte ja noch nicht vermietet.
und 6. vielleicht zahlt der künftige Mieter nur einen Monat Miete und nie wiedr
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.803.344 von bafino am 10.07.10 16:41:57danke, du bist mein Paradebeispiel...
Ich kann dir einen ernstgemeinten Tip geben:
Vorher mal meine Beiträge lesen...
Ich kann dir einen ernstgemeinten Tip geben:
Vorher mal meine Beiträge lesen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.804.034 von zocklany am 11.07.10 09:26:04und 7. vielleicht macht der Mieter ja ein Mietminderung wegen nicht erbringen der Mietsache.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.941.485 von Hoehlenfrettchen am 06.08.10 13:32:20Hi,
da der Vertrag mögliche Verzögerungen schon regelt, und wie du zitierst zu deine ungunsten, wird schadensersatz wohlnur schwer erzielbar sein.
Dennoch sollte sich die prüfung des vertargs durch einen anwalt lohnen. 5 monate verzugszinsen und mietausfall werden ja eine 4 stellige summe sein. Dazu kommt dass du die anwaltskosten ja von der steuer absetzen kannst.
Servus
da der Vertrag mögliche Verzögerungen schon regelt, und wie du zitierst zu deine ungunsten, wird schadensersatz wohlnur schwer erzielbar sein.
Dennoch sollte sich die prüfung des vertargs durch einen anwalt lohnen. 5 monate verzugszinsen und mietausfall werden ja eine 4 stellige summe sein. Dazu kommt dass du die anwaltskosten ja von der steuer absetzen kannst.
Servus
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