Erbschaftssteuer - Richter stärken Rechte von Homosexuellen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.08.10 10:42:18 von
neuester Beitrag 22.08.10 09:38:16 von
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Erbschaftssteuer - Richter stärken Rechte von Homosexuellen
Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Bundesregierung will die Gleichstellung schon 2010 umsetzen, muss jetzt aber auch eine Regelung für Altfälle schaffen.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die steuerliche Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber Eheleuten beim Vererben für verfassungswidrig erklärt.
Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen, heißt es in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss (Az. 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07).
Die Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern im Recht des persönlichen Freibetrags lasse sich nicht allein mit dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen, hieß es. Lebenspartner lebten "wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft". Auch sie hätten die Erwartung, den gemeinsamen Lebensstandard halten zu können, falls ihr Partner stirbt.
Das Verfassungsgericht gab den Verfassungsbeschwerden eines Mannes und einer Frau statt, deren jeweilige Lebenspartner 2001 und 2002 gestorben waren. Nach dem Entwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2010 ist eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht beabsichtigt. Der Gesetzgeber muss nun jedoch eine verfassungskonforme Regelung für Altfälle schaffen.
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,712202,00.h…
Dies ist eine vernünftige, vor allem aber sehr wichtige Entscheidung, da ja gerade bei Schwulen Vermögen oft überdurchschnittlich angehäuft wird. Dies muss selbstredend für den Lebenspartner zu einem grosswen Teil erhalten bleiben.
Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Bundesregierung will die Gleichstellung schon 2010 umsetzen, muss jetzt aber auch eine Regelung für Altfälle schaffen.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die steuerliche Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber Eheleuten beim Vererben für verfassungswidrig erklärt.
Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen, heißt es in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss (Az. 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07).
Die Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern im Recht des persönlichen Freibetrags lasse sich nicht allein mit dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen, hieß es. Lebenspartner lebten "wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft". Auch sie hätten die Erwartung, den gemeinsamen Lebensstandard halten zu können, falls ihr Partner stirbt.
Das Verfassungsgericht gab den Verfassungsbeschwerden eines Mannes und einer Frau statt, deren jeweilige Lebenspartner 2001 und 2002 gestorben waren. Nach dem Entwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2010 ist eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht beabsichtigt. Der Gesetzgeber muss nun jedoch eine verfassungskonforme Regelung für Altfälle schaffen.
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,712202,00.h…
Dies ist eine vernünftige, vor allem aber sehr wichtige Entscheidung, da ja gerade bei Schwulen Vermögen oft überdurchschnittlich angehäuft wird. Dies muss selbstredend für den Lebenspartner zu einem grosswen Teil erhalten bleiben.
, da ja gerade bei Schwulen Vermögen oft überdurchschnittlich angehäuft wird.
Das hab ich noch nie gehört.
Hast du dazu ne Quellenangabe ?
Das hab ich noch nie gehört.
Hast du dazu ne Quellenangabe ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.998.190 von immer_runter am 17.08.10 16:09:19Davon geht man bei DINKS aus ... was in diesem Fall "Double income never kids" bedeutet.
Du ahnst ja gar nict, was Kinder kosten!
Du ahnst ja gar nict, was Kinder kosten!
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.998.815 von technostud am 17.08.10 17:16:33DINKS
Wieder was gelernt. Danke!
Wieder was gelernt. Danke!
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.012.710 von immer_runter am 19.08.10 13:50:29
Davon geht man bei DINKS aus ... was in diesem Fall "Double income never kids" bedeutet.
das mit Kindern ist ein sehr interessantes Thema
in Indien, Jordanien, Syrien, Libanon
da haben Frauen oft 7 bis 8 Kinder
dies dient als Alterssicherung
denn wenn dir ein oder zwei Kinder im Alter von 80 Jahren helfen
kannst Du eine Menge an Pflegekosten einsparen.
Da Homosexuelle keinen leiblichen Nachwuchs haben
müssen sie fürs Alter Rücklagen bilden
denn im Alter kann es durchaus passieren dass man nicht mehr alle Haushaltsangelegenheiten
alleine regeln kann.
diese Rücklagen fürs Alter
bilden den Ansatz für Neid
bei Kinderreichen Familien
die in jungen Jahren wenig Vermögen haben
aber dafür im Alter ein oder zwei Kinder als Pflegehilfe
Homosexuelle bilden somit die Herausforderung
der gesetzlichen Rentenversicherung
die mit dem Nachhaltigkeitsfaktor (Kinderzeugungsfaktor)
arbeitet um die Rente zu berechnen.
das mit Kindern ist ein sehr interessantes Thema
in Indien, Jordanien, Syrien, Libanon
da haben Frauen oft 7 bis 8 Kinder
dies dient als Alterssicherung
denn wenn dir ein oder zwei Kinder im Alter von 80 Jahren helfen
kannst Du eine Menge an Pflegekosten einsparen.
Da Homosexuelle keinen leiblichen Nachwuchs haben
müssen sie fürs Alter Rücklagen bilden
denn im Alter kann es durchaus passieren dass man nicht mehr alle Haushaltsangelegenheiten
alleine regeln kann.
diese Rücklagen fürs Alter
bilden den Ansatz für Neid
bei Kinderreichen Familien
die in jungen Jahren wenig Vermögen haben
aber dafür im Alter ein oder zwei Kinder als Pflegehilfe
Homosexuelle bilden somit die Herausforderung
der gesetzlichen Rentenversicherung
die mit dem Nachhaltigkeitsfaktor (Kinderzeugungsfaktor)
arbeitet um die Rente zu berechnen.
dinks = double-income-no-kids
gibt seit der Erfindung der Anti-Baby-Pille
gibt seit der Erfindung der Anti-Baby-Pille
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.995.575 von technostud am 17.08.10 10:42:18Die müßten normal erstmal doppelten Beitrag in die Rentenversicherung einzahlen, dann gäbs auch nicht so vioel zum Vererben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.016.567 von ConnorMcLoud am 19.08.10 20:59:53Sollten das dann nicht alle Kinderlosen tun? Wenn schon! Egal ab Single, verheiratet oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebend.
Wieviel Kinder hast Du gleich wieder?
Wieviel Kinder hast Du gleich wieder?
Wobei mein Lieblingsmodell seit 15 Jahren ein anderes wäre: EUR 500,-- Kindergeld pro Kind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.018.945 von technostud am 20.08.10 10:33:12Ja, alle Kinderlosen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.019.464 von ConnorMcLoud am 20.08.10 11:44:57In Tschechien gibt es einen interessanten Vorschlag, der glaub ich, auch so umgesetzt werden soll:
Jeder Erwerbstätige (Kind) zahlt seine Rentenversicherung direkt an seine Eltern. Für alle Rentner ohne Kinder gibt es eine Minimalrente aus Steuermitteln, die es natürlich auch für die Eltern mit Kindern als Grundstock gibt. Den Rest können die Kinderlosen mit angehäuften Kapital auffüllen, da sie ja nie für Kinder großziehen mussten.Je mehr Kinder man hat desto mehr Rente bekommt man, aber nur wenn die Kinder natürlich auch arbeiten gehen.
Ich finde das ein extrem faires System. Was meint ihr?
Jeder Erwerbstätige (Kind) zahlt seine Rentenversicherung direkt an seine Eltern. Für alle Rentner ohne Kinder gibt es eine Minimalrente aus Steuermitteln, die es natürlich auch für die Eltern mit Kindern als Grundstock gibt. Den Rest können die Kinderlosen mit angehäuften Kapital auffüllen, da sie ja nie für Kinder großziehen mussten.Je mehr Kinder man hat desto mehr Rente bekommt man, aber nur wenn die Kinder natürlich auch arbeiten gehen.
Ich finde das ein extrem faires System. Was meint ihr?
Auch für Homo-Ehen?
Streit um Ehegatten-Splitting
www.n-tv.de/politik/Streit-um-Ehegatten-Splitting-article132…
Streit um Ehegatten-Splitting
www.n-tv.de/politik/Streit-um-Ehegatten-Splitting-article132…
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.020.330 von mzbx am 20.08.10 13:43:49das hört sich sehr gut an, aber dann sahnen ja unsere muslimischen Freunde richtig ab bei deren Fruchtbarkeit. Und was macht man mit unfruchtbaren Menschen ? Oder homosexuellen ? Das hat in Deutschland keine Chance, da rollen Klagen ohne Ende
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