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    Hinweise der Boersenaufsicht für Internetnutzer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.04.00 14:27:00 von
    neuester Beitrag 13.04.00 11:42:28 von
    Beiträge: 7
    ID: 116.122
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      schrieb am 12.04.00 14:27:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hinweise der Boersenaufsicht für Internetnutzer

      Nach deutschem Recht (siehe unten § 88 Börsengesetz) ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. "Pumping and dumping", aufpumpen und abstoßen unter Verwendung von gefälschten Informationen ist auch nach deutschem Recht verboten.

      Die Angaben auf Internet-Boards sollten Sie skeptisch würdigen, bevor Sie eine Anlage - Entscheidung treffen. Lassen Sie sich nicht durch Hochreden oder Falschangaben manipulieren.

      Wenn Sie durch eine nachweisbar gefälschte Information in ein Börsengeschäft gelockt wurden, den Absender kennen und den Sachzusammenhang schlüssig darstellen können, sollten Sie sich nicht scheuen dies, wie auch Versuche durch gezielte Aktivitäten im Internet, Börsenkurse zu manipulieren, bei der Staatsanwaltschaft oder dem Bundeskriminalamt info@bka.de anzuzeigen. Für Frankfurt am Main ist dies die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt (Landgericht: http://www.landgericht.frankfurt-main.de/ ).

      Es ist bekannt, dass das Internet auf Grund seiner spezifischen Gegebenheiten einer systematischen Kontrolle schwer zugänglich ist. Deswegen sind die Strafverfolgungsbehörden auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nach Möglichkeit sollten Angaben wie die WKN des betroffenen Wertpapiers, Board(s), News-Group(s) etc., wann die Falschmeldung eingestellt war (möglichst Kopie der Falschmeldung oder des betrügerischen Angebots mit Header) und ggf. weitere Anhaltspunkte zur Identität des Täters gemacht werden können. Falls Sie andere Stellen bereits informiert haben, sollten diese auch mitgeteilt werden.

      Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
      Börsenaufsichtsbehörde für FWB und EUREX
      Kaiser-Friedrich-Ring 75
      65 185 Wiesbaden
      http://www.boersenaufsicht.de



      Gesetzestext § 88 Börsengesetz:

      Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes

      1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
      2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet,

      wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      Avatar
      schrieb am 12.04.00 14:36:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Jetzt reichts dann mit dem Schmarrn,
      das man die Mails hier (meist) nicht
      ernst nehmen darf ist uns auch klar,
      deswegen müsst ihr nicht das ganze
      Board zumüllen.
      Avatar
      schrieb am 12.04.00 14:52:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was kann man gegen SpamThreads machen??
      Avatar
      schrieb am 12.04.00 15:13:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ebenfalls strafbar (und das wirklich) macht sich der, der sich als BörsenaufsichtsBEHÖRDE ausgibt, aber gar keine ist. Sowas nennt sich Amtsanmaßung und ist allenfalls in Österreich ein Kavaliersdelikt.
      Avatar
      schrieb am 12.04.00 15:49:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo!

      Also, wir haben das überprüft, und es war natürlich nicht die Börsenaufsicht Hessen. Der Account ist mittlerweile gesperrt, den Thread lassen wir aber mal stehen, da der Inhalt natürlich trotzdem richtig ist und mal als kleine Orientierung gar nicht verkehrt ist.

      Bis dann,
      Daniel Balke

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      Avatar
      schrieb am 13.04.00 11:35:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo nochmal!

      Wir hatten den Account "Boersenaufsicht Hessen" aufgrund der E-Mail gesperrt, weil daraus nicht ersichtlich war, dass es sich nicht um einen Fake-Account handelt. Nach Mail- und telefonischer Rücksprache hat sich nun ergeben, dass der Account "Boersenaufsicht Hessen" wirklich derjenige der Boersenaufsicht Hessen ist.

      Es ist also kein Fake-Account, und somit habe ich diesen Account wieder entsperrt.

      Dieses hier nur mal, um die Mißverständnisse, die nicht nur bei den usern, sondern auch bei uns auftraten, zu bereinigen.

      Bis dann,
      Daniel Balke
      Avatar
      schrieb am 13.04.00 11:42:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Na also, endlich kommt mal wieder Zucht und Ordnung in die Boards !!!
      Jetzt noch eine Warnung der hess. Landesklinik an alle die das Board
      konsequent mit Schwachsinn zumüllen, und alles wird gut... ;-)


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