Untersützungskasse (baV) nach Insolvenz ?? alles nur legaler Besch....... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.11.10 20:18:27 von
neuester Beitrag 30.11.10 12:57:12 von
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WER WEIß RAT ?
Sachlage :
Das wohlmeinende Unternehmen richtet UK als baV 2002 ein, worauf ja ab jenem Jahr Anspruch besteht und weil es ja auch politischer Wille ist ( privat vorsorgen) und AG (sozialabgabenfrei) und AN (netto für brutto ) Vorteile zu erkennen meinen.
Natürlich zahlt man auch fleißig Beiträge (ständig steigend "wegen Insolvenzen") in den Pesionssicherungsverein (PschAG) ein. In 2004 stockt der AG nochmal auf, es müssen aber lauter Neuverträge abgeschlossen werden
(lt. Versicherungsmakler).
Ende 2008 meldet das Unternehmen Insolvenz an.
Jetzt kommt´s :
Nach knapp 2 Jahren schreibt die liebe Versicherung (PAX , Nürnberger) die Versicherungsnehmer AN (unverfallbare Entgeltumwandlung) an und bietet 3 Alternativen :
1. Weiterführung bei neuem AG (sofern dieser schon bei der Nürnberger was hat, oder dazu bereit wäre) + (sofern die Entlassen überhaupt eine neue Arbeitstelle gefunden haben)
2. Weiterführen aus privater Kasse ( Wovon ????) was natürlich nur wiederum als Neuvertrag geht mit Überschreibung des "Rückkauf(un)wertes"
3. Auszahlung des "Rückkaufwertes"
der grob überschlagen nur 25 % der eingezahlten Beiträge ausmacht.
Beispiel : 39,43 mtl über 56 Monate macht Ca. 2213 € !!!!
Auszahlungsbetrag sollen 574,95 € sein, davon sollen dann noch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nachentrichten werden
(wenn ich das richtig verstanden habe??):O
und als Bonbon .
Der Pensionssicherungsverein dreht eine lange Nase, denn....
die 5 Jahre Mindestbeitragszeit, also 60 Monate sind ja bei nur
56 Monaten nicht erreicht. Schade... schade....
Stellen Sie sich vor..... früher waren es mal 10 Jahre !!!!
und das Ganze betrifft, mal eben , ca. 30 Menschen.
Ich kann das Schenkelklatschen der Versicherung und deren Vertreter und Makler bis hierhin hören.
Auf Rückfrage wird einem dann noch mitgeteilt das Ganze sei ja schließlich kein Sparvertrag, man müsse ja auch die Versicherungsprämien, die Verwaltungsbeiträge, Provisionen
Abwicklungsgebühren, usw. ..... BLA BLA BLA berücksichtigen.
Gibt´s hier irgendeine Chance, Musterurteile, Tipp´s, Vorgehensweise die Auszahlungsquote noch deutlich zu steigern ?
Oder ist das Alles Rechten´s und man ist selber Schuld, wenn man sein Geld irgendeiner Versicherung oder Bank anvertraut ??
Versicherungsombudsmann ?? Klage ??
Gruß
Quando
Sachlage :
Das wohlmeinende Unternehmen richtet UK als baV 2002 ein, worauf ja ab jenem Jahr Anspruch besteht und weil es ja auch politischer Wille ist ( privat vorsorgen) und AG (sozialabgabenfrei) und AN (netto für brutto ) Vorteile zu erkennen meinen.
Natürlich zahlt man auch fleißig Beiträge (ständig steigend "wegen Insolvenzen") in den Pesionssicherungsverein (PschAG) ein. In 2004 stockt der AG nochmal auf, es müssen aber lauter Neuverträge abgeschlossen werden
(lt. Versicherungsmakler).
Ende 2008 meldet das Unternehmen Insolvenz an.
Jetzt kommt´s :
Nach knapp 2 Jahren schreibt die liebe Versicherung (PAX , Nürnberger) die Versicherungsnehmer AN (unverfallbare Entgeltumwandlung) an und bietet 3 Alternativen :
1. Weiterführung bei neuem AG (sofern dieser schon bei der Nürnberger was hat, oder dazu bereit wäre) + (sofern die Entlassen überhaupt eine neue Arbeitstelle gefunden haben)
2. Weiterführen aus privater Kasse ( Wovon ????) was natürlich nur wiederum als Neuvertrag geht mit Überschreibung des "Rückkauf(un)wertes"
3. Auszahlung des "Rückkaufwertes"
der grob überschlagen nur 25 % der eingezahlten Beiträge ausmacht.
Beispiel : 39,43 mtl über 56 Monate macht Ca. 2213 € !!!!
Auszahlungsbetrag sollen 574,95 € sein, davon sollen dann noch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nachentrichten werden
(wenn ich das richtig verstanden habe??):O
und als Bonbon .
Der Pensionssicherungsverein dreht eine lange Nase, denn....
die 5 Jahre Mindestbeitragszeit, also 60 Monate sind ja bei nur
56 Monaten nicht erreicht. Schade... schade....
Stellen Sie sich vor..... früher waren es mal 10 Jahre !!!!
und das Ganze betrifft, mal eben , ca. 30 Menschen.
Ich kann das Schenkelklatschen der Versicherung und deren Vertreter und Makler bis hierhin hören.
Auf Rückfrage wird einem dann noch mitgeteilt das Ganze sei ja schließlich kein Sparvertrag, man müsse ja auch die Versicherungsprämien, die Verwaltungsbeiträge, Provisionen
Abwicklungsgebühren, usw. ..... BLA BLA BLA berücksichtigen.
Gibt´s hier irgendeine Chance, Musterurteile, Tipp´s, Vorgehensweise die Auszahlungsquote noch deutlich zu steigern ?
Oder ist das Alles Rechten´s und man ist selber Schuld, wenn man sein Geld irgendeiner Versicherung oder Bank anvertraut ??
Versicherungsombudsmann ?? Klage ??
Gruß
Quando
http://www.abendblatt.de/wirtschaft/finanzen/article1653914/…
Lasse den Vertra ausbezahlen und schriftlich den Rückkaufswert mitteilen. Dann bleibt Dir leider nur der Ombutsmann oder ein Anwalt.
Lasse den Vertra ausbezahlen und schriftlich den Rückkaufswert mitteilen. Dann bleibt Dir leider nur der Ombutsmann oder ein Anwalt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.603.167 von Quando am 27.11.10 20:18:27Ich wuerde mal nachfragen ob man die Versicherung ggfs. Beitragsfrei stellen kann, somit erhaelt man wenigstens die eingezahlten Beitraege....
@Stamford Dir ist bekannt, dass eine beitragsfreie Versicherung nur die Mindestverzinsung erhält und bei einer Laufzeit von 20 Jahren der Vertrag erheblich an Wert verliert.
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