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    Verarbeitung von von der Depotbank übersehenen Veräußerungsverlusten in der ESt-Erkl? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.12.10 21:54:14 von
    neuester Beitrag 31.12.10 20:18:27 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 30.12.10 21:54:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      der Sachbearbeiter einer meiner Depotbanken hat mir bestätigt, dass die Verlustausweisung bei meinen Hypo Real Estate Aktien (gekauft Dezember 2008, Verkauf durch Squeeze out 16.10.2009) in der Erträgnisaufstellung "untergegangen" ist. Er hat den Vorgang zur weiteren Überprüfung und ggf. Korrektur der Steuerbescheinigung und Erträgnisbescheinigung weitergegeben.

      Da ich meine Steuererklärung noch morgen abgeben (nicht unbedingt muss, aber unbedingt) will, als Frage an Euch, wie ich am besten damit umgehe.

      Die Belege über Kauf und Verkauf liegen vor, so dass ich den Verlust selbst errechnen kann. Jetzt die Frage: Wie kann ich den Verlust noch geltend machen? Kann ich den Verlust aus diesem Aktiengeschäft in Abzug bei den Erträgen laut Zeile 7 bringen? Falls ja: geht das über Zeile 12 oder Zeile 13 in der Steuererklärung :confused:

      Stellt es ein Problem dar, wenn die Erträge in Zeile 7 ausschließlich aus Ausschüttungen und Thesaurierungen von Fonds stammen? Kommt es daher ggf. nur zu einem Verlustvortrag? Und wie hoch ist der Verlust? Wird der Verlust zu 100% gewertet oder greift hier noch das alte HEV?

      Vielen Dank für Euere Hilfe!

      Viele Grüße

      pyramus
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.12.10 22:06:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.781.325 von pyramus am 30.12.10 21:54:14Hi pyramus,
      Kauf im Dezember 2008 und Squeeze-Out 10 Monate später ... das ist ein steuerlicher Altfall.

      Da gibt es keine Verlustbescheinigung der Bank ... brauchst Du auch nicht.

      Das gehört in die Anlage SO für 2009. Nachweis mit Kauf-/Verkaufsbeleg. Anrechnung im Halbeinkünfteverfahren.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 31.12.10 00:22:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Rene,

      klasse! Danke für die schnelle Hilfe! Hab's kapiert nach einigem Wühlen im Steuerprogramm.

      Mir war nicht mehr klar, dass es ja nach der alten Rechtslage geht bei vor 2009 gekauften und noch in der Spekulationsfrist veräußerten Anteilen.

      Dass die Ersteller der Steuerprogramme nicht fett "Anlage SO", "KAP", etc. bei den betreffenden Eingabemasken vermerken können, werde ich auch nie verstehen. Die setzen einfach voraus, dass der Nutzer eines solchen Programms weiß, was er da eingibt. Dabei ist es ja genau umgekehrt :D Weil ich mit den Formularen nichts anfangen kann, nutze ich ein Programm. Wenn nun die Programmierer zusätzlich auch noch eigene Begrifflichkeiten einführen ohne Bezug zu den offiziellen wird das Ganze nicht einfacher, sondern noch komplizierter...

      Seltsam, dass auch der Sachbearbeiter der Bank dem gleichen Irrtum erlegen ist wie ich - obwohl er die Transaktionsbelege aufrief und die Frage nach meiner Wahrnehmung absolut verstanden hatte.

      Allerdings: Ein Punkt ist ja tatsächlich sehr irreführend und zwar, dass die Gewinne und Verluste bei diesen Altfällen noch nicht einmal in der Erträgnisbescheinigung ausgewiesen werden.

      Genau genommen lässt sich jetzt so gar nicht einmal mehr Beweis führen darüber, dass es tatsächlich diesen Verlust gab. Theoretisch könnte ich die Ende 2008 gekauften Anteile ja mehrmals zwischendrin mit Gewinn verkauft haben. Woraus kann das Finanzamt denn ersehen, dass es sich bei den im Oktober zwangsverkauften xx Anteilen um genau die xx Anteile handelt, die ich im Dezember gekauft hatte?

      Für mich ist das Ergebnis natürlich ein wenig enttäuschend, denn ich hätte sehr gerne mit den Erträgen 2009 aus Ausschüttungen, etc. verrechnet. Jetzt läuft auf es den Verlustvortrag von gerade einmal der Hälfte des tatsächlichen Verlustes hinaus.

      Wie auch immer. Nochmals lieben Dank! Ohne Deine Hilfe hätte ich das irgendwo bei Zeile 12 oder 13 mdBu Korrektur der Steuerbescheinigung "untergebracht" - den vielen roten Warnhinweisen zum Trotz ;-)

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 31.12.10 01:40:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo pyramus,

      Allerdings: Ein Punkt ist ja tatsächlich sehr irreführend und zwar, dass die Gewinne und Verluste bei diesen Altfällen noch nicht einmal in der Erträgnisbescheinigung ausgewiesen werden.
      Aber genau da liegt doch der (bereits eingestandene) Fehler der Bank (kann ja mal vorkommen, imho lag es an dem Squeeze out, der wird vermutlich etwas anders gebucht).
      In der Steuerbescheinigung ist der Verlust korrekterweise nicht enthalten. Als es die Jahresbescheinigung noch gab, stand das in der Regel da drin, diese Bescheinigung wurde aber abgeschafft.

      Genau genommen lässt sich jetzt so gar nicht einmal mehr Beweis führen darüber, dass es tatsächlich diesen Verlust gab. Theoretisch könnte ich die Ende 2008 gekauften Anteile ja mehrmals zwischendrin mit Gewinn verkauft haben. Woraus kann das Finanzamt denn ersehen, dass es sich bei den im Oktober zwangsverkauften xx Anteilen um genau die xx Anteile handelt, die ich im Dezember gekauft hatte?
      Du musst es nicht beweisen, sondern nur glaubhaft machen. Und neben den Abrechnungen trägt deine Unterschrift da einiges zu bei (eine bewusste Falschangabe wäre Steuerhinterziehung).

      Zudem kann es 2009 eigentlich gar keinen Rückkauf mehr gegeben haben, denn dann gälte schon neues Recht.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 31.12.10 02:23:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Stefan,

      Danke nochmals auch Dir für die Klarstellung zu Punkt 1. Also doch ein Fehler, dass es nicht in der Erträgnisaufstellung steht! Allerdings gibt es wohl Banken, die schon 2009 gar keine Erträgnisaufstellung mehr erstellt haben (zB Ebase - so sehr ich sonst von Ebase angetan bin - das ist schwach, alle anderen haben eine EB geliefert, sogar die oft gehasste Fondsdepotbank).

      Punkt 2 war mit soweit schon klar, wollte halt nur die Lücke in der "Beweis-"kette aufzeigen. Würde mich nicht wundern, wenn manche "Profis" das ausgenutzt haben sollten.

      Viele Grüße

      pyramus

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      Avatar
      schrieb am 31.12.10 16:28:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.781.325 von pyramus am 30.12.10 21:54:14Da der Kauf in 2008 erfolgte, gilt noch das HEV, der Verlust ist in der Anlage SO (wie in den Vorjahren) zu erklären. Das Geschäft hat in der Anlage KAP nichts zu suchen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 31.12.10 20:18:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Tax,

      auch dir nochmals Danke für die Bestätigung. Rene hatte mich schon auf die richtige Spur gesetzt. Ich hatte mich freilich etwas schwer getan, die Eingabemaske für SO zu finden - sieht ja wieder alles ganz anders aus als in den Vorjahren. Vor allem heißen die Masken auch anders und nirgends ist von "Anlage SO" die Rede.

      Ich denke, es paßt jetzt. Mal sehen, ob das FA den Verlust nur auf Basis der Orderbelege akzeptiert. Es ist fast ein reiner Zufall, dass ich das am Ende noch gesehen habe...

      Jedenfalls bin ich jetzt durch mit dem Mist. Im März kommt dann die Steuerbescheinigung, bis Juni trudelt die letzte Jahressteuerbescheinigung ein und im Dezember kann man dann wieder fluchen über die Probleme mit der ESt 2010. Wie auch immer.

      Viele Grüße

      Allen ein Gutes Neues Jahr!

      Pyramus


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