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    Zuflussprinzip bei Dividende: Valuta=3.1.11, aber Dividende für 2010: Für welches Jahr steuerlich re - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.01.11 18:07:13 von
    neuester Beitrag 21.01.11 18:36:53 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.162.895
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      Avatar
      schrieb am 18.01.11 18:07:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hab am 3.1.2011 per Valuta eine Dividende für das Jahr 2010 bekommen, jetzt sagt ja §11 EStG

      http://bundesrecht.juris.de/estg/__11.html

      dass prinzipiell das datum entscheidet, an dem das geld dem steuerzahler zugeflossen ist. (ist valuta das "zuflussdatum" oder doch das buchungsdatum das ja meist 1-3 tage früher liegt?)

      ausnahme ist aber laut diesem (zu) kurzen gesetzestext wenn das einkommen (hier: dividende) bis zum 10.1. des folgejahres zugeflossen ist UND wirtschaftlich aber zum letzten jahr gehört UND regelmäßig ist (ist eine dividende regelmäßig? sie kann ja auch ausfallen und die höhe der zahlung variiert so gut wie jedes jahr!)

      klar ist mir: alles was buchungstage und valutatage in 2010 hatte und wirtschaftlich auch zu 2010 gehört, ist steuerlich für 2010 relevant.

      auch klar: alles war nach dem 10.1.2011 buchungs- wie valutadatum hat, ist steuerlich für 2011 relevant.

      die knackpunkte sind also:

      1) entscheidet steuerlich buchungs- oder valutadatum über den "zufluss"?

      2) wenn man 1 geklärt hat: was genau ist eine regelmäßige einnahme? zählt dividende dazu?

      danke an die experten hier. bin neuling an der börse, aber das problem haben die alten hasen sicher schon lange gelöst.
      Avatar
      schrieb am 19.01.11 06:33:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Valutadatum ?

      Buchungstag, Wertstellungstag, Broker mit Abgeltungssteuer, Land

      Da gibt es viele Fragen

      Also ich habe zum Beispiel unter Buchungstag 05.01., Wertstellung 31.12.2010 Zinsen bzw. Dividenden erhalten und die sind ganz eindeutig für 2010 da die Ausschüttung am 31.12 war nur es eben solange gedauert hat bis sie auf dem Konto war.

      Wie gesagt zuerst müssten obige Fragen geklärt werden bevor man sinnvoll darauf Bezug nehmen kann.
      Avatar
      schrieb am 19.01.11 21:30:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      mein gott: kland deutschland, broker: eine der größten deutschen banken, und zu den tagen möchte ich ja gerade ne allgemeine antwort: welches datum gilt? dass du da noch weitere daten ins spiel bringst, bringt erstmal garnix. der gesetzgeber muss das ja geregelt haben. auch ohne dass ihm der steuerzahler die abrechnungsdaten vorliest. wie ist die gesetzeslage? mehr will ich nicht wissen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 07:01:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von Stenitsch: mein gott: kland deutschland, broker: eine der größten deutschen banken, und zu den tagen möchte ich ja gerade ne allgemeine antwort: welches datum gilt? dass du da noch weitere daten ins spiel bringst, bringt erstmal garnix. der gesetzgeber muss das ja geregelt haben. auch ohne dass ihm der steuerzahler die abrechnungsdaten vorliest. wie ist die gesetzeslage? mehr will ich nicht wissen.


      Da ich bei einer Dividendengutschrift noch nie von einem Valutadatum gehört habe sondern nur ein Zahlungsdatum, Buchungsdatum und Wertstellungsdatum was im Regelfall der Zahlungstermin wäre) musste ich leider Gottes Fragen stellen.

      Aber da die dich nicht interessieren such selbst weiter. Ende
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 08:37:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.891.995 von Stenitsch am 19.01.11 21:30:22Erhart hat Dir doch dazu geantwortet, da muss man nicht gleich patzig werden. Hier wird von einigen immer wieder guter Ratschlag gegeben, da kann man wohl auch mal Respekt erwarten. Die Antworten hier sind schließlich freiwillig und ein "Anrecht" auf schnelle kostenlose und immer richtige Beratung gibt es nicht.

      Zu Deiner Frage: Die Gesetzeslage gibt nichts her, weil sie nicht zwischen Buchungstag/Valutatag/Anrechtstag unterscheidet. Allgemeiner Grunmdsatz ist die wirtschaftliche Verüfgungsmacht.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 20.01.11 08:49:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.893.239 von Taxadvisor am 20.01.11 08:37:02Merkwürdigerweise passiert das meistens bei ganz frisch hier angemeldeten usern die so patzig reagieren wenn man ihnen helfen möchte.

      Habe deshalb verschiedene Fragen gestellt weil aus dem Eingangsposting nicht ganz klar war. Ich habe auch am 5.01 eine Zinszahlung bekommen und daraus konnte man alleine schon sehen da Abgeltungssteuer in voller Höhe abgezogen wurde dass es sich hier um 2010 handelt zum Beispiel ohne lange auf Datums einzugehen.

      Aber wenn man keine vernünftige Antwort will soll man eben ein paar Stunden suchen hier im Netz. Das lustige ist das im aktienboard mehr oder weniger dieselbe Frage vom gleichen user gestellt wurde und auch hier wurde recht unwirsch geantwortet.

      Werde mir das in Zukunft überlegen ob ich auf solche Anfragen überhaupt noch antworte.
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 13:56:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von Taxadvisor: Erhart hat Dir doch dazu geantwortet, da muss man nicht gleich patzig werden. Hier wird von einigen immer wieder guter Ratschlag gegeben, da kann man wohl auch mal Respekt erwarten. Die Antworten hier sind schließlich freiwillig und ein "Anrecht" auf schnelle kostenlose und immer richtige Beratung gibt es nicht.

      Zu Deiner Frage: Die Gesetzeslage gibt nichts her, weil sie nicht zwischen Buchungstag/Valutatag/Anrechtstag unterscheidet. Allgemeiner Grunmdsatz ist die wirtschaftliche Verüfgungsmacht.

      Gruß
      Taxadvisor


      stichwort verfügungsmacht: dann wäre es definitiv nicht das valutadatum, da man schon vorher verfügen kann, zB überweisen, sodass man aber für die zeit bis zum valutadatum sollzinsen zahlen muss, wenn dadurch das konto ins minus rutscht.

      aber wenn nicht das valutadatum, welches datum dann genau? der 1erhart oder wie er heißt hat ja gleich mehrere daten ins spiel gebracht.
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 14:00:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      es ist nicht nur in diesem forum schon gestellt worden, somndern auch in anderen. und nirgends ist jemand in der lage diese einfache frage zu beantworten, obwohl sie prinzipiell jeden betrifft. daher meine ungeduld. selbst meine bank konnte es mir nicht sagen. (da war ich netter!) und jetzt bleibt mir wohl nix anderes übrig als mal beim finanzamt vorbeizuschauen. wenn die es nicht wissen, darf ich weiter zum steuerberater. dabei ist die frage sowas von elementar.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 15:22:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.895.466 von Stenitsch am 20.01.11 14:00:38Ich bin selbst StB, beschäftige mich fast ausschließlich mit der Besteuerung von Kapitalanlagen und kann Dir sagen: eine rechtsverbindliche Aussage bekommst Du auch von einem Berufskollegen nicht. Das FA weiß das auch nicht, in der Praxis entscheidet meist die Erträgnisaufstellung.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 15:25:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zitat von Stenitsch: dabei ist die frage sowas von elementar.


      Dann müsstest Du sie doch auch selbst beantworten können....

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 17:07:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von Taxadvisor: Ich bin selbst StB, beschäftige mich fast ausschließlich mit der Besteuerung von Kapitalanlagen und kann Dir sagen: eine rechtsverbindliche Aussage bekommst Du auch von einem Berufskollegen nicht. Das FA weiß das auch nicht, in der Praxis entscheidet meist die Erträgnisaufstellung.

      Gruß
      Taxadvisor


      was ist denn die erträgnisaufstellung? sowas hab ich sicher noch nie gemacht. bei mir gehts eher darum, dass ich meine aktienverkäufe so verteile, dass ich jedes jahr unter den 8004 euro liege, um weiter die NV-besch. zu bekommen. und daher wüsste ich gern vorm 31.12. wieviel gewinn ich noch realisieren darf um nicht zuviel zu verdienen. momentan lasse ich immer einen puffer von ein paar hundert euro, aber theoretisch wäre das ja nicht nötig, wenn ich weiß welche zins- und dividendenzuflüsse bevorstehen bis zum 10.1. des folgejahres. aber dafür müsste ich dann genau wissen, was davon noch ins alte (ausklingende) jahr reinzählt. so bewege ich mich immer in unsicheren gefilden.
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 19:54:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Stenitsch,

      und nirgends ist jemand in der lage diese einfache frage zu beantworten,
      Wahrscheinlich ist der Grund, dass es eben keine einfache Frage ist, oder es zumindest keine einfache und eindeutige Antwort gibt.

      obwohl sie prinzipiell jeden betrifft.
      Nee, hatte ich noch nie. Dividenden werden in Deutschland regelmäßig erst Mitte des Jahres gezahlt, mir war jedenfalls spontan kein Unternehmen bekannt, dass um den Jahreswechsel ausschüttet.
      Und mit Zinsen ist es nicht ohne weiteres vergleichbar, die werden ja wirklich rückwirkend gezahlt.

      selbst meine bank konnte es mir nicht sagen. (da war ich netter!)
      Seltsam, zu denen, die du für ihre Dienste bezahlst, bist du nett, aber in Foren mit Gratisauskünften nicht? (oder war das "netter!" ironisch gemeint?)

      und jetzt bleibt mir wohl nix anderes übrig als mal beim finanzamt vorbeizuschauen.
      Gib es doch einfach in dem Jahr an, welches dir besser passt. In der Regel interessiert das nämlich niemanden beim Finanzamt, solange man es überhaupt erklärt. Nur jedes Jahr anders dürfte nicht gehen.

      was ist denn die erträgnisaufstellung?
      Die kannst du dir von deiner Bank erstellen lassen (meist aber kostenpflichtig). Darin sind dann die Kapitalerträge detailierter aufgeführt. Braucht man aber spätestens seit der Abgeltungssteuer selten, ich habe sie noch nie benötigt. Einmal hat sie das Finanzamt gefordert, aber nachdem ich mich über die dadurch entstehenden Kosten beschwert habe, waren sie auch mit den Einzelabrechnungen zufrieden.

      bei mir gehts eher darum, dass ich meine aktienverkäufe so verteile, dass ich jedes jahr unter den 8004 euro liege
      Ich dachte, es geht um Dividenden. Bei Verkäufen bin ich mir jedoch ziemlich sicher, es zählt der Handelstag.

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.01.11 02:23:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.898.370 von reckoner am 20.01.11 19:54:34@ Gib es doch einfach in dem Jahr an, welches dir besser passt. In der Regel interessiert das nämlich niemanden beim Finanzamt, solange man es überhaupt erklärt. Nur jedes Jahr anders dürfte nicht gehen.

      Der Widerspruch: Wie soll ich mich heute für eine Variante entscheiden, die dann beibehalten und gleichzeitig wissen, ob ich in der Zukunft nicht feststellen muss, dass die andere Variante lohnender gewesen wäre? Das Problem verschwindet ja nicht nach diesem Jahr für den Rest meines Lebens.

      @ Ich dachte, es geht um Dividenden. Bei Verkäufen bin ich mir jedoch ziemlich sicher, es zählt der Handelstag.

      Es geht darum, dass ich mit Aktienverkäufen die Gewinne einstreichen will, die noch zu den 8004 Euro fehlen, wofür ich alle anderen Zuflüsse, die ich nicht beeinflussen kann (Zinszahlungen, Dividenden etc.) aufsummieren und von dem Freibetrag abziehen muss, denn: 8004 - Einkommen = Null (im angestrebten Optimum)

      Und selbst wenn nicht mein gesamtes Einkommen aus Kapitalerträgen stammt, gilt das Prinzip unverändert. Ich optimiere mein Verhalten dann, indem ich über das steuerlich relevanzte Einkommen bestmöglich informiert bin.
      Avatar
      schrieb am 21.01.11 14:28:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Stenitsch,

      Es geht darum, dass ich mit Aktienverkäufen die Gewinne einstreichen will, die noch zu den 8004 Euro fehlen, wofür ich alle anderen Zuflüsse, die ich nicht beeinflussen kann (Zinszahlungen, Dividenden etc.) aufsummieren und von dem Freibetrag abziehen muss, denn: 8004 - Einkommen = Null (im angestrebten Optimum)
      Ja klar (ich hatte nicht richtig nachgedacht), mache ich übrigens auch so.

      Meine Erfahrung sagt mir aber, dass man den Grundfreibetrag nie ganz genau treffen kann, daher sollte man möglichst immer einen Sicherheitspuffer einplanen. Ein leichtest Übertreffen ist aber auch nicht so schlimm, denn dann würden nur ca. 15% von diesem "Zuviel"-Betrag an Steuern anfallen, ist also nicht die Welt.

      Und um Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, würde ich mich in dem Fall vielleicht von solchen Aktien trennen, die genau zum Jahreswechsel ausschütten; es gibt doch fast unendlich viele Alternativen.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 21.01.11 18:36:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zitat von reckoner: Hallo Stenitsch,

      Ein leichtest Übertreffen ist aber auch nicht so schlimm, denn dann würden nur ca. 15% von diesem "Zuviel"-Betrag an Steuern anfallen, ist also nicht die Welt.


      etwas anders seht es aus, wenn man von fallbeileffekten bedroht ist bei einer überschreitung...

      Zitat von reckoner: Hallo Stenitsch,

      Und um Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, würde ich mich in dem Fall vielleicht von solchen Aktien trennen, die genau zum Jahreswechsel ausschütten; es gibt doch fast unendlich viele Alternativen.


      das wäre dann doch etwas zuviel der ehre. es gibt keine zweite firma wie goldman sachs.


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