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    Ab welchem Einkommen p. a. beginnt in 2011 Steuerlast (EinkSt) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.01.11 15:22:35 von
    neuester Beitrag 28.01.11 12:58:41 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 27.01.11 15:22:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ab welchem Einkommen p. a. beginnt die Lohnsteuer?:

      StKl 3
      verheiratet
      2 Kinderfreibeträge (volles Kindergeld)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.01.11 18:36:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.936.332 von alexmay am 27.01.11 15:22:35Der Steuerfreibetrag 2011 beträgt für Alleinstehende aus heutiger Sicht 8.004,- Euro, für gemeinsam veranlagte Ehepaare liegt der Freibetrag dann bei knapp dem doppelten, also 16.007,- Euro.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.01.11 11:00:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.938.105 von Datteljongleur am 27.01.11 18:36:47Danke!

      Hinzu kommt doch noch der Streuerfreibetrag pro Kind (7008 €) - oder ?

      Wie muss ich das mit dem Kindergeld überhaupt verstehen?
      Wird dieses vom Freibetrag (d. Kindes) abgezogen?
      Wie ist in diesem Kontext die Steuerklasse zu verstehen?

      Danke!

      Schönes WE!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.01.11 12:58:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.941.959 von alexmay am 28.01.11 11:00:53Der Kinderfreibetrag wird bei der ESt nur berücksichtigt (bei der Veranlagung), wenn die Steuerersparnis höher als das Kindergeld ist (Vergleichsberechnung). Das Kindergeld wird dann aber mit der Steuer verrechnet. Das kommt aber erst bei höherem Einkommen zum tragen.

      Bei KiSt u. Soli wird der Freibetrag grundsätzlich berücksichtigt.

      Hier ein schöner LSt-Rechner: http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html

      Gruß Dirk


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