GSW Immobilien (Berlin) IPO 19 bis 23 Euro - hohe Kursgewinne? (Seite 17)
eröffnet am 07.04.11 17:28:12 von
neuester Beitrag 23.04.24 11:31:06 von
neuester Beitrag 23.04.24 11:31:06 von
Beiträge: 752
ID: 1.165.381
ID: 1.165.381
Aufrufe heute: 3
Gesamt: 40.971
Gesamt: 40.971
Aktive User: 0
ISIN: DE000GSW1111 · WKN: GSW111 · Symbol: GIB
70,00
EUR
0,00 %
0,00 EUR
Letzter Kurs 08:16:07 Hamburg
Neuigkeiten
TitelBeiträge |
---|
16.06.23 · wallstreetONLINE Redaktion |
Werte aus der Branche Immobilien
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
6,2400 | +174,89 | |
2,3500 | +72,79 | |
0,7330 | +42,88 | |
0,8000 | +33,56 | |
5,9900 | +33,11 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
1,7800 | -42,39 | |
1,2999 | -48,00 | |
1,8900 | -49,19 | |
1,3400 | -49,81 | |
2,1900 | -49,89 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Auch wenn GSW ohne Zweifel mehr wert ist, als 28 oder 30 Euro, so ist für einen Käufer oder auch Halter auch wichtig, wie sich die Aktie entwickelt; hat er die Chance, dass sich Kurserhöhungen vollziehen?
Und da ist es schon sehr begrenzt, dass die Kurse auch auf die besten Zahlen, massiv anziehen. Deutsche Wohnen ist der Hauptaktionär, aus der Sicht von Deutsche Wohnen und aller seiner Aktionäre ist es sehr viel sinnvoller nun Neukäufe bei der Deutschen Wohnungen zu tätigen, und nicht mehr bei der GSW!
Ob man soweit gehen kann, dass dann GSW Darlehen für die Deutsche Wohnen rausgibt und so ja die GSW Aktionäre keinen grossen Anteil mehr an den Erweiterungen des Bestandes haben, weiss ich nicht.
Deutsdche Wohnen hätte ja am liebsten GSW komplett übernommen. Da dieses wegen der zu zahlenden Grunderwebststeuer nicht möglich ist, bzw. dann für die restlichen 5 % die man erwerben würde, genauso viele Grunderwerbsteuern zahlen muss, wie diese 5 % wert sind- also man muss diesen Anteil mehr als doppelt bezahlen.
Somit ist es sinnvoll, dass bei sich ergebenen Ankaufschancen, auch in Berlin und ausreichend Eigenkapital bei GSW, dann doch nicht GSW sondern Deutsche WOhnen kauft.
Klar wäre es eher ein Nachteil für die Restaktionäre bei GSW wenn GSW der Deutschen Wohnen ein Darlehen gibt für den Ankauf, als selbständig selber an zu kaufen!
Und da ist es schon sehr begrenzt, dass die Kurse auch auf die besten Zahlen, massiv anziehen. Deutsche Wohnen ist der Hauptaktionär, aus der Sicht von Deutsche Wohnen und aller seiner Aktionäre ist es sehr viel sinnvoller nun Neukäufe bei der Deutschen Wohnungen zu tätigen, und nicht mehr bei der GSW!
Ob man soweit gehen kann, dass dann GSW Darlehen für die Deutsche Wohnen rausgibt und so ja die GSW Aktionäre keinen grossen Anteil mehr an den Erweiterungen des Bestandes haben, weiss ich nicht.
Deutsdche Wohnen hätte ja am liebsten GSW komplett übernommen. Da dieses wegen der zu zahlenden Grunderwebststeuer nicht möglich ist, bzw. dann für die restlichen 5 % die man erwerben würde, genauso viele Grunderwerbsteuern zahlen muss, wie diese 5 % wert sind- also man muss diesen Anteil mehr als doppelt bezahlen.
Somit ist es sinnvoll, dass bei sich ergebenen Ankaufschancen, auch in Berlin und ausreichend Eigenkapital bei GSW, dann doch nicht GSW sondern Deutsche WOhnen kauft.
Klar wäre es eher ein Nachteil für die Restaktionäre bei GSW wenn GSW der Deutschen Wohnen ein Darlehen gibt für den Ankauf, als selbständig selber an zu kaufen!
Das war wohl eher der Grund!
Das Düsseldorfer Bankhaus Lampe hat GSW von „Halten“ auf „Kaufen“ hochgestuft, das Kursziel aber von 33 auf 32 Euro gesenkt.
Nach dem Kursrückgang im Dezember sei die Immobilien-Aktie nun auf einem Niveau, auf dem sich Käufe wieder lohnen könnten, schrieb Analyst Georg Kanders in einer Studie vom Mittwoch. Die Umwandlung der fast vollständig im Besitz von Deutsche Wohnen befindlichen Wandelanleihe habe zwar eine gewisse Verwässerung des Kursziels mit sich gebracht, das Kurspotenzial liege aber dennoch bei mehr als zehn Prozent.
Das Düsseldorfer Bankhaus Lampe hat GSW von „Halten“ auf „Kaufen“ hochgestuft, das Kursziel aber von 33 auf 32 Euro gesenkt.
Nach dem Kursrückgang im Dezember sei die Immobilien-Aktie nun auf einem Niveau, auf dem sich Käufe wieder lohnen könnten, schrieb Analyst Georg Kanders in einer Studie vom Mittwoch. Die Umwandlung der fast vollständig im Besitz von Deutsche Wohnen befindlichen Wandelanleihe habe zwar eine gewisse Verwässerung des Kursziels mit sich gebracht, das Kurspotenzial liege aber dennoch bei mehr als zehn Prozent.
Erholung auf 29!
OK, die DWN hat am 20.11. bekannt gegeben, dass sie Nominal 180,5 der insges. 182,9 Mio GSW Wandelanleihe erworben hat. Damit ist ein Großteil der jungen GSW Aktien in deren Händen.
Durch Wandlung der Wandelanleihe 2012/2019 ist die Zahl der Aktien nun auf 56,677 Mio, also um ca. 6,15 Mio angestiegen:
http://www.wallstreet-online.de/nachricht/6489543-dgap-gesam…
Der Verwässerungseffekt ist duch den mit knapp 29,43 Euro nahe am bisherigen NAV liegenden Wandlungspreis vernachlässigbar. Es dürfte sich ein Mittelzufluß von ca. 180 Mio ergeben, wodurch der LTV von zuletzt 54% weiter sinkt. Dies eröffnet prinzipiell Spielraum für weiteres Wachstum, wobei natürlich offen bleibt wie die Deutsche Wohnen hier spielt.
Etwas unklar ist mir wieviele Wandelanleihen die Deutsche Wohnen hatte und wie sich nun der Anteil der Deutschen Wohnen an der GSW darstellt. Auf Basis der alten Aktienanzahl lag er ja bei ca. 91%.
http://www.wallstreet-online.de/nachricht/6489543-dgap-gesam…
Der Verwässerungseffekt ist duch den mit knapp 29,43 Euro nahe am bisherigen NAV liegenden Wandlungspreis vernachlässigbar. Es dürfte sich ein Mittelzufluß von ca. 180 Mio ergeben, wodurch der LTV von zuletzt 54% weiter sinkt. Dies eröffnet prinzipiell Spielraum für weiteres Wachstum, wobei natürlich offen bleibt wie die Deutsche Wohnen hier spielt.
Etwas unklar ist mir wieviele Wandelanleihen die Deutsche Wohnen hatte und wie sich nun der Anteil der Deutschen Wohnen an der GSW darstellt. Auf Basis der alten Aktienanzahl lag er ja bei ca. 91%.
Zitat von dackelbert: Einige 100K für die Börsennotierung stehen knapp 200M Grunderwerbssteuer entgegen, vergleiche dazu Beitrag 561 von gate4share.
...
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe (eine evtl. Grunderwerbsteuerzahlung hängt nicht mit der Börsennotierung zusammen)
Natürlich wird die DW selbst aus steuerlichen Gründen nicht 100 % der GSW übernehmen, sondern max. 94,9 % (so wie sie es auch im Übernahmeangebot angekündigt haben). Die restlichen 5,1 % wird vermutlich langfristig ein strategischer Investor halten. Die spannende Frage ist, was mit dem Rest der Aktien der "Kleinaktionäre" wird ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.086.004 von Value-Investing am 19.12.13 20:51:36Einige 100K für die Börsennotierung stehen knapp 200M Grunderwerbssteuer entgegen, vergleiche dazu Beitrag 561 von gate4share.
Meiner Meinung nach ist die Chance für eine Zweitoffer ziemlich gering.
Wahrscheinlicher ist da schon wie von GustavOemark vermutet eine Entschädigung der Restaktionäre in Form einer Garantiedividende als Ausgleich für einen Gewinnabführungsvertrag an Deutsche Wohnen.
Ein Beispiel dafür wäre die zu knapp 92% im Besitz der VIB Vermögen stehende
BBI BUERGERLICHES BRAUHAUS IMMOBILIEN AG.
Genauso ist es aber möglich, dass weiter eine normale Dividende ausgeschüttet wird, oder auch dass die Dt. Wohnen andere Wege findet ihre Beteiligung zu nutzen. Was da am Ende herauskommt, ist für den Laien schwer zu beurteilen. Auch deshalb ist der Kurs wohl überproportional gesunken.
Meiner Meinung nach ist die Chance für eine Zweitoffer ziemlich gering.
Wahrscheinlicher ist da schon wie von GustavOemark vermutet eine Entschädigung der Restaktionäre in Form einer Garantiedividende als Ausgleich für einen Gewinnabführungsvertrag an Deutsche Wohnen.
Ein Beispiel dafür wäre die zu knapp 92% im Besitz der VIB Vermögen stehende
BBI BUERGERLICHES BRAUHAUS IMMOBILIEN AG.
Genauso ist es aber möglich, dass weiter eine normale Dividende ausgeschüttet wird, oder auch dass die Dt. Wohnen andere Wege findet ihre Beteiligung zu nutzen. Was da am Ende herauskommt, ist für den Laien schwer zu beurteilen. Auch deshalb ist der Kurs wohl überproportional gesunken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.079.678 von dackelbert am 19.12.13 09:16:19Die Kosten für die Börsennotierung der GSW schätze ich auf einen hohen sechsstelligen Betrag pro Jahr.
Warum sollte man zwei börsennotierte Gesellschaften parallel laufen lassen, zumal die DW an der GSW bereits über 91 % hält? Das macht wirtschaftlich keinen Sinn.
Warum sollte man zwei börsennotierte Gesellschaften parallel laufen lassen, zumal die DW an der GSW bereits über 91 % hält? Das macht wirtschaftlich keinen Sinn.
Ein Grund für den übertriebenen Kursrückgang könnte darin liegen, dass Fonds i.d.R. nur in börsengehandelte Wertpapiere investieren dürfen. Nimmt die Dt. Wohnen die GSW aus dem Börsenhandel, was mit der aktuellen Mehrheit kein Problem sein sollte, müssen viele Fonds die GSW verkaufen.
Aus Wikipedia:
"Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 Satz 2 BörsG) schreibt vor, dass der Anlegerschutz beim Delisting gewahrt sein muss. Die Börsenordnungen der einzelnen Börsen handhaben dies unterschiedlich; an der Frankfurter und Münchner Börse etwa reicht eine Vorankündigungsfrist von sechs Monaten aus. Innerhalb dieses Zeitraums können die Aktionäre der betroffenen Gesellschaft ihre Aktien noch über die Börse verkaufen, wenn sie dies wünschen.
Die aktienrechtlichen Voraussetzungen des Delistings sind nicht gesetzlich geregelt. Der Bundesgerichtshof hat deswegen im Jahre 2002 in seiner sog. Macrotron-Entscheidung[1] die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Delistings festgelegt: Der Delisting-Antrag einer Aktiengesellschaft muss von ihrer Hauptversammlung, also von der Gesamtheit der betroffenen Aktionäre, mit einfacher Mehrheit gebilligt werden. Außerdem ist ein öffentliches Kaufangebot der Gesellschaft selbst oder des Großaktionärs an die übrigen Aktionäre erforderlich; dies gestattet den Aktionären, ihre Aktien statt an der Börse an die Gesellschaft oder den Großaktionär zu verkaufen. Dabei kann die Gesellschaft bzw. der Großaktionär die Höhe der Abfindung im ersten Schritt beliebig festsetzen. Die Höhe der angebotenen Abfindung kann allerdings im zweiten Schritt in einem sog. Spruchverfahren auf Antrag von Aktionären gerichtlich nachgeprüft werden, wodurch sichergestellt ist, dass die Aktionäre gegen Abfindung mit dem wahren Wert ihrer Aktien aus der Gesellschaft ausscheiden können, wenn sie dies wünschen.
Die Höhe der Abfindung wird in der Regel zutreffend festgesetzt sein, wenn sie dem durchschnittlichen gewichteten Dreimonatsbörsenkurs vor dem Bekanntwerden des beabsichtigten Delistings entspricht, weil dieser Durchschnittskurs den vom Markt empfundenen Wert der Aktien frei von spekulativen Elementen widerspiegeln sollte. Nach dem Bekanntwerden der Delisting-Absicht besteht die Gefahr, dass der Börsenpreis spekulativ verzerrt wird. Der vorgenannte Dreimonatsdurchschnittskurs wird von der BAFin veröffentlicht.
Weitere aktienrechtliche Voraussetzungen hat das Delisting nicht. Insbesondere braucht der Vorstand der betroffenen Aktiengesellschaft das Delisting nicht zu begründen."
Aus Wikipedia:
"Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 Satz 2 BörsG) schreibt vor, dass der Anlegerschutz beim Delisting gewahrt sein muss. Die Börsenordnungen der einzelnen Börsen handhaben dies unterschiedlich; an der Frankfurter und Münchner Börse etwa reicht eine Vorankündigungsfrist von sechs Monaten aus. Innerhalb dieses Zeitraums können die Aktionäre der betroffenen Gesellschaft ihre Aktien noch über die Börse verkaufen, wenn sie dies wünschen.
Die aktienrechtlichen Voraussetzungen des Delistings sind nicht gesetzlich geregelt. Der Bundesgerichtshof hat deswegen im Jahre 2002 in seiner sog. Macrotron-Entscheidung[1] die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Delistings festgelegt: Der Delisting-Antrag einer Aktiengesellschaft muss von ihrer Hauptversammlung, also von der Gesamtheit der betroffenen Aktionäre, mit einfacher Mehrheit gebilligt werden. Außerdem ist ein öffentliches Kaufangebot der Gesellschaft selbst oder des Großaktionärs an die übrigen Aktionäre erforderlich; dies gestattet den Aktionären, ihre Aktien statt an der Börse an die Gesellschaft oder den Großaktionär zu verkaufen. Dabei kann die Gesellschaft bzw. der Großaktionär die Höhe der Abfindung im ersten Schritt beliebig festsetzen. Die Höhe der angebotenen Abfindung kann allerdings im zweiten Schritt in einem sog. Spruchverfahren auf Antrag von Aktionären gerichtlich nachgeprüft werden, wodurch sichergestellt ist, dass die Aktionäre gegen Abfindung mit dem wahren Wert ihrer Aktien aus der Gesellschaft ausscheiden können, wenn sie dies wünschen.
Die Höhe der Abfindung wird in der Regel zutreffend festgesetzt sein, wenn sie dem durchschnittlichen gewichteten Dreimonatsbörsenkurs vor dem Bekanntwerden des beabsichtigten Delistings entspricht, weil dieser Durchschnittskurs den vom Markt empfundenen Wert der Aktien frei von spekulativen Elementen widerspiegeln sollte. Nach dem Bekanntwerden der Delisting-Absicht besteht die Gefahr, dass der Börsenpreis spekulativ verzerrt wird. Der vorgenannte Dreimonatsdurchschnittskurs wird von der BAFin veröffentlicht.
Weitere aktienrechtliche Voraussetzungen hat das Delisting nicht. Insbesondere braucht der Vorstand der betroffenen Aktiengesellschaft das Delisting nicht zu begründen."
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.077.550 von Value-Investing am 18.12.13 21:28:56Nun, das wäre natürlich eine angenehme Variante wenn es denn mit vergleichbaren Konditionen so käme. Worauf stützt Du die Vermutung, dass die GSW mittels zweiten Angebot von der Börse genommen werden soll?
GSW Immobilien (Berlin) IPO 19 bis 23 Euro - hohe Kursgewinne?