Kapitalerhöhung bei Aktien aus dem Altbestand (vor 2009) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.05.11 11:44:09 von
neuester Beitrag 11.05.11 21:06:01 von
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Hallo @ all,
ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung von Aktien, die aus einer Kapitalerhöhung von Aktien hervorgehen (Ausübung der Bezugsrechte), die man vor 2009 gekauft hat.
Der Verkauf der Bezugsrechte erfolgt meines Wissens steuerneutral, da ich ja, grob gesagt, einen Teil meiner Altsubstanz veräußere.
Ist das richtig?
Zweite Frage:
Angenommen ich übe das Bezugsrecht aus und erhalte junge Aktien ...
Da ich dadurch ja meinen Anteil am Grundkapital gleich halte, sollten auch die jungen Aktien steuerlich so behandelt werden, als ob sie vor 2009 angeschafft wurden - sollten also dem Altbestand zugerechnet werden.
Ist das so oder begehe ich hier einen Denkfehler?
Danke für Input!
ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung von Aktien, die aus einer Kapitalerhöhung von Aktien hervorgehen (Ausübung der Bezugsrechte), die man vor 2009 gekauft hat.
Der Verkauf der Bezugsrechte erfolgt meines Wissens steuerneutral, da ich ja, grob gesagt, einen Teil meiner Altsubstanz veräußere.
Ist das richtig?
Zweite Frage:
Angenommen ich übe das Bezugsrecht aus und erhalte junge Aktien ...
Da ich dadurch ja meinen Anteil am Grundkapital gleich halte, sollten auch die jungen Aktien steuerlich so behandelt werden, als ob sie vor 2009 angeschafft wurden - sollten also dem Altbestand zugerechnet werden.
Ist das so oder begehe ich hier einen Denkfehler?
Danke für Input!
Zitat von weisvonnix: Hallo @ all,
ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung von Aktien, die aus einer Kapitalerhöhung von Aktien hervorgehen (Ausübung der Bezugsrechte), die man vor 2009 gekauft hat.
Der Verkauf der Bezugsrechte erfolgt meines Wissens steuerneutral, da ich ja, grob gesagt, einen Teil meiner Altsubstanz veräußere.
Ist das richtig?
Zweite Frage:
Angenommen ich übe das Bezugsrecht aus und erhalte junge Aktien ...
Da ich dadurch ja meinen Anteil am Grundkapital gleich halte, sollten auch die jungen Aktien steuerlich so behandelt werden, als ob sie vor 2009 angeschafft wurden - sollten also dem Altbestand zugerechnet werden.
Ist das so oder begehe ich hier einen Denkfehler?
Danke für Input!
1. Ja, ist so.
2. Kein Denkfehler, aber trotzdem falsch. Da eine Zuzahlung erfolgt, gelten die Aktien als neu angeschafft. Aus steuerlichen Gründen wäre es sogar vorteilhaft die Bezugsrechte zu verkaufen (steuerfrei) und gleichzeitig neue BZR zu kaufen und dann zu beziehen (Erhöhung der steuerlichen Anschaffungskosten) (Nennt sich Vereinfachung des deutschen Steuerrechts). Bei Bezug über die alten BZR gehen diese mit Null in die Anschaffungskosten der neuen Stücke ein, man zahlt somit beim Verkauf u.U. sogar Steuern auf Substanz, noch nicht mal auf Gewinn...
Gruß
Taxadvisor
Wie verhält es sich mit Bezugsrechten bei nach 2009 erworbenen Aktien? Vermindert dort der Wert des Bezugsrechts die Anschaffungskosten? Falls ja, können daraus erhebliche steuerliche Nachtteile entstehen, sofern der Wert des Bezugsrechts auch in dem Fall nicht zu den Kosten für den Erwerb der jungen Aktien angerechnet werden darf. Bei einer Kapitalerhöhung mit großem Volumen und niedrigem Bezugskurs (wie es derzeit bei der Commerzbank ansteht) würde ein Anleger womöglich Scheingewinne in einer Größenordnung von 30% versteuern müssen.
Zitat von Thoughtbreaker: Wie verhält es sich mit Bezugsrechten bei nach 2009 erworbenen Aktien? Vermindert dort der Wert des Bezugsrechts die Anschaffungskosten? /quote]
Die BZR vermidern nicht die Ak und werden mit Null eingebucht, Anschaffungskosten der neuen Stücke entstehen nur in Höhe der Zuzahlung.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Taxadvisor:Zitat von Thoughtbreaker: Wie verhält es sich mit Bezugsrechten bei nach 2009 erworbenen Aktien? Vermindert dort der Wert des Bezugsrechts die Anschaffungskosten? /quote]
Die BZR vermidern nicht die Ak und werden mit Null eingebucht, Anschaffungskosten der neuen Stücke entstehen nur in Höhe der Zuzahlung.
Gruß
Taxadvisor
Also kann man Aktien vor dem Bezugsrechtabschlag kaufen, direkt danach verkaufen und einen steuerlich anrechenbaren Verlust generieren. Danach übt man die Bezugsrechte aus und hat bis Verkauf der neuen Aktien einen Steuerstundungseffekt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.486.077 von Thoughtbreaker am 11.05.11 16:01:46Setzt voraus, dass Du Aktiengewinne hast...
Die BZR-Ergebnisse fließen dagegen in den normalen Topf ein.
Gruß
Taxadvisor
Die BZR-Ergebnisse fließen dagegen in den normalen Topf ein.
Gruß
Taxadvisor
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