checkAd

    Zinsen für Steuern aus Fonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.07.11 11:07:54 von
    neuester Beitrag 11.07.11 16:00:00 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.167.466
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 421
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.07.11 11:07:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich muß regelmäßig Zinsen für Steuern aus div. geschlossenen Fonds an das Finanzamt zahlen.

      Die Zinsen sind horrent und betragen 0,5 % per Monat.

      Nun ist es so daß jeder Fonds amtsintern das Ergebnis an mein Finazamt meldet, dieses aber nicht sofort eine Änderung vornimmt sondern abwartet und dann eine Änderung für mehrere schickt.

      Meine Fragen:

      - Ist das normal daß Fonds immer die Termine überziehen und die Investoren dafür Zinsen zahlen müssen ?

      - Kann das FA beliebig lange warten bis es die Änderungen der einzelnen Fonds dann für mich feststellt ?

      - Eigentlich bezahlt man ja bereits die Fondsverwaltung für das gesamte Management incl. Steuern, müssen diese die Zinsen/Kosten erstatten ?

      franz3
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.07.11 11:27:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.765.249 von franz3 am 09.07.11 11:07:54Man kann die Zinszahlung auch vermeiden, wenn man in seiner Steuererklärung eher zu hohe Erträge (oder zu niedrige Verluste) einträgt. Dann kriegt man Zinsen :)

      Da die Fondsverwaltung die Bearbeitungslaufzeit beim FA nicht beeinflussen kann, besteht da kein Erstattungsanspruch. Wobei zumindest manche Fondsverwaltungen ohnehin zeitnah Mitteilungens schicken, wie hoch das steuerliche Ergebnis ist so daß man das auch direkt übernehmen kann.
      Avatar
      schrieb am 11.07.11 11:36:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gelungene Idee!;)

      Leider sind die vom Fiskus gezahlten Zinsen einkommensteuerpflichtig (wenn ich mich recht erinnere). Die Besteuerung müßte also wie bei "normalen" Zinserträgen verlaufen. Und dann relativiert sich diese "Steuerstrategie" doch wieder recht schnell.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 11.07.11 11:49:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von Silberpfeil1: Gelungene Idee!;)
      Leider sind die vom Fiskus gezahlten Zinsen einkommensteuerpflichtig (wenn ich mich recht erinnere). Die Besteuerung müßte also wie bei "normalen" Zinserträgen verlaufen.

      Da läuft immerhin noch ein Gerichtsverfahren ob das in Ordnung ist.
      Selbst wenn: das Geld das man in der genannten Konstellation vom Fiskus quasi als Kredi tzu 6% bekommt und anlegt - da zahlt man auf die Zinsen auch Abgeltungssteuer.

      Zitat von Silberpfeil1: Und dann relativiert sich diese "Steuerstrategie" doch wieder recht schnell.

      Nun, 6% vom Finanzamt abzgl. Abgeltungssteuer sind besser als 6% ans Finanzamt gezahlt und das Geld mit derzeit 2% abzgl. Abgeltungssteuer angelegt, oder ?

      Also: vor dem Schreiben bis zum Ende denken.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.07.11 12:42:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.769.213 von dornech am 11.07.11 11:49:04Es werden aber auch schon mal Steuerbescheide für die Vergangenheit geändert.
      Wenn das FA dann nicht in die Pötte kommt, ist das schon (nochmal) ärgerlich.
      Man will sich ja auch nicht mit soetwas mit den FA "anlegen".
      1 Antwort

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 11.07.11 14:57:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.769.525 von kenzohotte am 11.07.11 12:42:21Es werden aber auch schon mal Steuerbescheide für die Vergangenheit geändert.

      Sorry, hatte ich ganz vergessen.
      Bei den Änderungen ging es um 2008 und 2009 die ich vorige Woche bekommen habe.
      Es sind aber nicht nur ein paar sondern ca. die Hälfte meiner Fonds.
      (HFS, HGA, BBV, usw.)

      Auf der Änderungsmitteilung stehen auch die Termine der Fonds FA's.
      Und diese lagen z.Teil schon in 2010, deshalb bin ich etwas erstaunt dass
      das FA so lange warten kann wie es möchte und daür auch noch horrente Zinsen
      haben möchte.

      franz3
      Avatar
      schrieb am 11.07.11 16:00:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von kenzohotte: Es werden aber auch schon mal Steuerbescheide für die Vergangenheit geändert.
      Wenn das FA dann nicht in die Pötte kommt, ist das schon (nochmal) ärgerlich.

      Klar. Was ich dachte es geht um die Erstveranlagung, d. h. die Zeit vor dem ersten Feststellungsbescheid für einen Fonds. Nur dafür gilt von mir gesagtes.

      Zitat von kenzohotte: Man will sich ja auch nicht mit soetwas mit den FA "anlegen".

      Ist auch nutzlos. Es gibt bei der Verzinsung kein Verusachungs-/schuldensprinzip.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Zinsen für Steuern aus Fonds