Zinsen für Steuern aus Fonds - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.07.11 11:07:54 von
neuester Beitrag 11.07.11 16:00:00 von
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Hallo,
ich muß regelmäßig Zinsen für Steuern aus div. geschlossenen Fonds an das Finanzamt zahlen.
Die Zinsen sind horrent und betragen 0,5 % per Monat.
Nun ist es so daß jeder Fonds amtsintern das Ergebnis an mein Finazamt meldet, dieses aber nicht sofort eine Änderung vornimmt sondern abwartet und dann eine Änderung für mehrere schickt.
Meine Fragen:
- Ist das normal daß Fonds immer die Termine überziehen und die Investoren dafür Zinsen zahlen müssen ?
- Kann das FA beliebig lange warten bis es die Änderungen der einzelnen Fonds dann für mich feststellt ?
- Eigentlich bezahlt man ja bereits die Fondsverwaltung für das gesamte Management incl. Steuern, müssen diese die Zinsen/Kosten erstatten ?
franz3
ich muß regelmäßig Zinsen für Steuern aus div. geschlossenen Fonds an das Finanzamt zahlen.
Die Zinsen sind horrent und betragen 0,5 % per Monat.
Nun ist es so daß jeder Fonds amtsintern das Ergebnis an mein Finazamt meldet, dieses aber nicht sofort eine Änderung vornimmt sondern abwartet und dann eine Änderung für mehrere schickt.
Meine Fragen:
- Ist das normal daß Fonds immer die Termine überziehen und die Investoren dafür Zinsen zahlen müssen ?
- Kann das FA beliebig lange warten bis es die Änderungen der einzelnen Fonds dann für mich feststellt ?
- Eigentlich bezahlt man ja bereits die Fondsverwaltung für das gesamte Management incl. Steuern, müssen diese die Zinsen/Kosten erstatten ?
franz3
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.765.249 von franz3 am 09.07.11 11:07:54Man kann die Zinszahlung auch vermeiden, wenn man in seiner Steuererklärung eher zu hohe Erträge (oder zu niedrige Verluste) einträgt. Dann kriegt man Zinsen
Da die Fondsverwaltung die Bearbeitungslaufzeit beim FA nicht beeinflussen kann, besteht da kein Erstattungsanspruch. Wobei zumindest manche Fondsverwaltungen ohnehin zeitnah Mitteilungens schicken, wie hoch das steuerliche Ergebnis ist so daß man das auch direkt übernehmen kann.
Da die Fondsverwaltung die Bearbeitungslaufzeit beim FA nicht beeinflussen kann, besteht da kein Erstattungsanspruch. Wobei zumindest manche Fondsverwaltungen ohnehin zeitnah Mitteilungens schicken, wie hoch das steuerliche Ergebnis ist so daß man das auch direkt übernehmen kann.
Gelungene Idee!
Leider sind die vom Fiskus gezahlten Zinsen einkommensteuerpflichtig (wenn ich mich recht erinnere). Die Besteuerung müßte also wie bei "normalen" Zinserträgen verlaufen. Und dann relativiert sich diese "Steuerstrategie" doch wieder recht schnell.
Gruß
Silberpfeil
Leider sind die vom Fiskus gezahlten Zinsen einkommensteuerpflichtig (wenn ich mich recht erinnere). Die Besteuerung müßte also wie bei "normalen" Zinserträgen verlaufen. Und dann relativiert sich diese "Steuerstrategie" doch wieder recht schnell.
Gruß
Silberpfeil
Zitat von Silberpfeil1: Gelungene Idee!
Leider sind die vom Fiskus gezahlten Zinsen einkommensteuerpflichtig (wenn ich mich recht erinnere). Die Besteuerung müßte also wie bei "normalen" Zinserträgen verlaufen.
Da läuft immerhin noch ein Gerichtsverfahren ob das in Ordnung ist.
Selbst wenn: das Geld das man in der genannten Konstellation vom Fiskus quasi als Kredi tzu 6% bekommt und anlegt - da zahlt man auf die Zinsen auch Abgeltungssteuer.
Zitat von Silberpfeil1: Und dann relativiert sich diese "Steuerstrategie" doch wieder recht schnell.
Nun, 6% vom Finanzamt abzgl. Abgeltungssteuer sind besser als 6% ans Finanzamt gezahlt und das Geld mit derzeit 2% abzgl. Abgeltungssteuer angelegt, oder ?
Also: vor dem Schreiben bis zum Ende denken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.769.213 von dornech am 11.07.11 11:49:04Es werden aber auch schon mal Steuerbescheide für die Vergangenheit geändert.
Wenn das FA dann nicht in die Pötte kommt, ist das schon (nochmal) ärgerlich.
Man will sich ja auch nicht mit soetwas mit den FA "anlegen".
Wenn das FA dann nicht in die Pötte kommt, ist das schon (nochmal) ärgerlich.
Man will sich ja auch nicht mit soetwas mit den FA "anlegen".
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.769.525 von kenzohotte am 11.07.11 12:42:21Es werden aber auch schon mal Steuerbescheide für die Vergangenheit geändert.
Sorry, hatte ich ganz vergessen.
Bei den Änderungen ging es um 2008 und 2009 die ich vorige Woche bekommen habe.
Es sind aber nicht nur ein paar sondern ca. die Hälfte meiner Fonds.
(HFS, HGA, BBV, usw.)
Auf der Änderungsmitteilung stehen auch die Termine der Fonds FA's.
Und diese lagen z.Teil schon in 2010, deshalb bin ich etwas erstaunt dass
das FA so lange warten kann wie es möchte und daür auch noch horrente Zinsen
haben möchte.
franz3
Sorry, hatte ich ganz vergessen.
Bei den Änderungen ging es um 2008 und 2009 die ich vorige Woche bekommen habe.
Es sind aber nicht nur ein paar sondern ca. die Hälfte meiner Fonds.
(HFS, HGA, BBV, usw.)
Auf der Änderungsmitteilung stehen auch die Termine der Fonds FA's.
Und diese lagen z.Teil schon in 2010, deshalb bin ich etwas erstaunt dass
das FA so lange warten kann wie es möchte und daür auch noch horrente Zinsen
haben möchte.
franz3
Zitat von kenzohotte: Es werden aber auch schon mal Steuerbescheide für die Vergangenheit geändert.
Wenn das FA dann nicht in die Pötte kommt, ist das schon (nochmal) ärgerlich.
Klar. Was ich dachte es geht um die Erstveranlagung, d. h. die Zeit vor dem ersten Feststellungsbescheid für einen Fonds. Nur dafür gilt von mir gesagtes.
Zitat von kenzohotte: Man will sich ja auch nicht mit soetwas mit den FA "anlegen".
Ist auch nutzlos. Es gibt bei der Verzinsung kein Verusachungs-/schuldensprinzip.
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