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    Jährliche Zollfreigrenze & EinfuhrMWSt bei viel Ebay-Kleinkrams aus HK usw. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.09.11 07:15:28 von
    neuester Beitrag 12.09.11 20:44:41 von
    Beiträge: 4
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      Avatar
      schrieb am 03.09.11 07:15:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe derzeit eine Phase, daß ich viel Kleinkrams direkt in HK oder China mit paypal kaufe wobei das alles Kleinigkeiten sind.

      In den Suchmaschinen finde ich immer was man sowieso schon weiß und das wäre die Freigrenze von 150,00 Euro bis der kein Zoll bezahlt werden muß sowie die Grenze von 22,00 Euro pro Kauf unter der auch keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt.

      Die Mehrzahl meiner Käufer sind unter 22,00 Euro. Das sind Haushaltssachen, Elektrokleinkram wie LED-Lampen, Fahrrad&KFZ-Kleinteile usw..

      Frage mich nun auf welches Intervall das 150Euro-Kontingent bezogen ist.

      Auf ein Kalenderjahr ?
      Auf ein beliebiges 365Tage-Intervall ?
      Oder darf in einem Bruchteil dieses Intervalls der 150Wertbruchteil nicht überschritten werden ?

      Oder kann ich soviel kaufen wie ich will wenn der Einzelkauf immer unter 22Euro liegt ?

      Darüber hinaus stellt sich die Frage welcher Wert pro Einzelsendung festgelegt wird. Zum einen weil der angegebene Wert auf der Warenverpackung leicht differiert zum anderen weil er zudem meistens in US$ angegeben wird und meistens auch in US$ von mir über Paypal beglichen wird.

      Da der Zoll jedoch in Euro rechnet müßte auch definiert sein wie er die Abrechnungskurse festlegt.

      Also ein großer Fragekomplex zum Thema Privatkauf im Internet.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.09.11 09:19:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mich würde Interessieren wie es bei Gebrauchten aussieht wie z.B. ein Objektiv oder eine Kamera (Bsp. ca. 500 €). Schlägt da der Zoll zu, wenn ja wie sieht es mit defekten Teilen aus, könnte man ja auch so deklarieren.

      Vielleicht kennt sich ja jemand aus...
      Avatar
      schrieb am 03.09.11 12:43:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich hatte mal gebrauchte Kfz teile für einen Oldtimer aus den Usa bestellt. Ich musste beim Zoll 19% des warenwertes bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 12.09.11 20:44:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.039.037 von finanzvoyeur am 03.09.11 07:15:28die freigrenzen von 22 euro und 150 euro beziehen sich immer auf eine sendung.
      der zollwert ist der tatsächlihc gezahlte preis, egal was auf der verpackung angegeben ist.
      der umrechnungskurs wird einmal im monat berechnet, wenn du in us-dollar bezahlst musst du umrechnen.
      bei elektrosachen sollte man aufpassen, dass die waren auch in deutschland verkehrsfähig sind, z.b. ce-kennzeichen, sonst gibt es evtl. ärger mit dem gewerbeaufsichtsamt.
      ob die sachen gebraucht oder neu sind, ist egal, weil immer vom tatsächlich gezahlten preis ausgegangen wird, der bei gebrauchten sachen logischerweise niedriger ist.


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