VVT-Übertrag nur bei teilweisem Depot-Übertrag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.11.11 04:42:52 von
neuester Beitrag 22.11.11 22:33:24 von
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Kann man seine Verlustverrechnungstöpfe auf ein anderes Institut übertragen, wenn man nur einen Teil der Wertpapiere überträgt und den Rest bei seiner alten Bank läßt?
Laut der Verbraucherzentrale NRW soll es gehen (http://www.vz-nrw.de/UNIQ132175806829618/link820651A.html), allerdings verstehe ich das BMF-Schreiben vom 22.12.2009 unter der Randnummer 235 anders (http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_87730/DE/BMF__Start…):
"Überträgt der Steuerpflichtige sein Depot vollständig auf ein anderes Institut, werden die Verluste nur auf Antrag übertragen. Voraussetzung ist, dass sämtliche von der auszahlenden Stelle verwahrten Wertpapiere übertragen werden. Auch eine getrennte Übertragung der Verluste aus Aktienveräußerungen sowie der Verluste aus anderen Veräußerungsgeschäften ist möglich. Ein Verlustübertrag ohne einen Übertrag von Wirtschaftsgütern ist nicht möglich."
Weiß jemand genaueres oder hat gar praktische Erfahrungen gesammelt.
Falls ein Teilübertrag wirklich nicht reicht: kann man das alte Depot (dann leer) wenigstens stehen lassen, oder muß es zwangsweise geschlossen werden?
Laut der Verbraucherzentrale NRW soll es gehen (http://www.vz-nrw.de/UNIQ132175806829618/link820651A.html), allerdings verstehe ich das BMF-Schreiben vom 22.12.2009 unter der Randnummer 235 anders (http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_87730/DE/BMF__Start…):
"Überträgt der Steuerpflichtige sein Depot vollständig auf ein anderes Institut, werden die Verluste nur auf Antrag übertragen. Voraussetzung ist, dass sämtliche von der auszahlenden Stelle verwahrten Wertpapiere übertragen werden. Auch eine getrennte Übertragung der Verluste aus Aktienveräußerungen sowie der Verluste aus anderen Veräußerungsgeschäften ist möglich. Ein Verlustübertrag ohne einen Übertrag von Wirtschaftsgütern ist nicht möglich."
Weiß jemand genaueres oder hat gar praktische Erfahrungen gesammelt.
Falls ein Teilübertrag wirklich nicht reicht: kann man das alte Depot (dann leer) wenigstens stehen lassen, oder muß es zwangsweise geschlossen werden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.374.176 von Sunny01 am 20.11.11 04:42:52Hallo Sunny,
die Randziffer 235 aus dem BMF-Schreiben ist entscheidend:
Übertrag der Verrechnungstöpfe ist nur möglich,
*wenn dabei auch ein Wertpapier (und sei es nur 1 Fondsanteil) übertragen wird und
*alle Depots beim abgebenden Kreditinstitut aufgelöst sind.
Danach kannst Du ja wieder ein Depot neu eröffnen!
Rene
die Randziffer 235 aus dem BMF-Schreiben ist entscheidend:
Übertrag der Verrechnungstöpfe ist nur möglich,
*wenn dabei auch ein Wertpapier (und sei es nur 1 Fondsanteil) übertragen wird und
*alle Depots beim abgebenden Kreditinstitut aufgelöst sind.
Danach kannst Du ja wieder ein Depot neu eröffnen!
Rene
Hallo Rene,
wo entnimmst Du die Info, daß das Altdepot für den VVT-Übertrag auch aufgelöst werden muß?
Ich habe inzwischen Auskunft von drei Banken. Danach muß es sich zwar um einen Gesamtübertrag handeln, aber eine Auflösung ist nach deren Angaben nicht notwendig.
Viele Grüße
Sunny01
wo entnimmst Du die Info, daß das Altdepot für den VVT-Übertrag auch aufgelöst werden muß?
Ich habe inzwischen Auskunft von drei Banken. Danach muß es sich zwar um einen Gesamtübertrag handeln, aber eine Auflösung ist nach deren Angaben nicht notwendig.
Viele Grüße
Sunny01
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