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    Mahnbescheid - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.12.11 12:51:00 von
    neuester Beitrag 30.12.11 15:56:47 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 30.12.11 12:51:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mahnbescheide werden ja bekanntlicb immer ein paar Tage vor Jahresende gestellt um Verjährung zu hemmen.

      Über das unkomplizierte Vorgehen bin ich dabei nicht schlau geworden.

      Würde sowas gerne online machen. Aber das sind dann wohl letztendlich Anwaltseiten in dem etwa höhere Gebühren verlangt werden.

      Und wie ist es mit dem Formular aus dem Schreibwarengechäft. Gibt es sowas tatsächlich in JEDEM Schreibwarengeschäft.

      Muß sagen, daß ich diesbezüglich auch beim Amtsgerichtspersonal nichts in Erfahrung bringen konnte.
      2 Antworten
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      schrieb am 30.12.11 13:04:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      und damit kommst du am 30 um die Ecke :keks:
      Avatar
      schrieb am 30.12.11 13:54:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.533.179 von finanzvoyeur am 30.12.11 12:51:00Ja, gibt es!

      Einfach ausfüllen und ans zuständige Amtsgericht schicken! Welches das für Dich ist, kann man Dir in Deinem Heimatort im Gericht sagen. (In BW z.B. i.d.R. Stgt.) Dann bekommst Du etwa ne Woche später ne Rechnung (ca. 50€ mind., nach oben je nach Streitsumme gestaffelt). Und wenn die Rechnung bezahlt hast, stellen sie Dir den MB zu! Dem Schuldner mußt Du ihn dann selbst zustellen! Am besten persönlich oder per Einschreiben oder noch besser per "Einwurf-Einschreiben-Bote" von einem Freund zustellen lassen, der Bescheid weiß, was im Umschlag ist und worum es geht (damit Du im Zweifel nen Zeugen hast)!
      Dann mußt Du den Monat Einspruchsfrist abwarten und kannst dann als nächstes den Vollstreckungsbescheid hinterherjagen!
      Diesen kannst dann ebenfalls wieder w.o. selbst zustellen und zum örtlichen Gerichtsvollzieher Deines Vertrauens gehen und diesen mit der Vollstreckung beauftragen (wiederum nach Ablauf der Einspruchsfrist)! ;)

      Viel Erfolg und guten Rutsch,

      tp

      P.S.: Zur Fristwahrung gilt das Zustelldatum des MBs beim Schuldner! Wenns Dir um HEUTE geht, schick ne "letzte Mahnung" mit Androhung der o.g. Folgen und Kosten per "Einschreiben Rückschein eigenhändig" raus; dafür gilt m.W.n. das Datum Deines Post-Belegs
      Avatar
      schrieb am 30.12.11 13:58:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.533.179 von finanzvoyeur am 30.12.11 12:51:00Hier Mahnantrag online ausfüllen, ausdrucken und ab an das Mahngericht:

      http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/barcode.htm
      Avatar
      schrieb am 30.12.11 14:35:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es gilt bei deiner Mahnung das Datum der Zustellung.

      Wer sich am 30.12. um 12:30 Uhr Gedanken darüber macht, wie er die zum 01.01.2012 eintretende Verjährung hemmen kann, nimmt seine Angelegenheit aber nicht sonderlich ernst - vielleicht geht es ja auch "nur" um 50,00 EUR.

      Die hat man schon wieder drin, wenn man auf die Silvesterknaller verzichtet. :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 30.12.11 15:00:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      es ist immer wieder erstaunlich wie hier mit uristischem halbwissen falsches gepostet wird: richtig ist folgendes:

      massgebend für die hemmung der verjährung ist der eingang des mahnbescheides beim mahngericht, wenn der mahnbescheid danach alsbald zugestellt wird..für bw ist das zuständige mahngericht das amtsgericht stuttgart, wenn der gläubiger seinen wohnsitz in bw hat...da in 2011 der letzte tag, der 31.12.2011 auf einen samstag fällt muss der mbantrag spätestens am montag, den 2.01.2012 beim zuständigen mahngericht eingegangen sein, um die verjährung zu hemmen...der mahnbescheid wird nachdem die gerichtskosten für ihn bezahlt worden sind von amts wegen zugestellt oft aber auch schon davor, also keine private zustellung.

      man kann den mahnbescheid online ausfüllen dann unterschreiben ihn dann ausdrucken und entweder per post an das mahngericht schicken oder selbst dort in den briefkasten einwerfen....da es sich um einen sog nachtbriefkasten handelt bei dem um 24 uhr eine klappe fällt sind alle anträge die dort bis 23,59 uhr eingeworfen wurden rechtzeitig...man sollte bei ausdrucken 2 ausdrucke machen, damit auch ein exemplar hat oder falls ein kopierer voranden ist, ihn kopieren...eine anleitung zum ausfüllen gibt es ebenfalls online...wichtig ist dass der barcode lesbar ist, sonst kann der mbantrag nicht elektronisch erfasst werden...also am besten nicht knicken sondern im din a 4 umschlag dort hinschicken oder einwerfen
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.12.11 15:02:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.533.728 von invest2002 am 30.12.11 15:00:35es muss natürlich heissen juristischem halbwissen und eingang des mahnbescheidantrages beim zuständigen mahngericht
      Avatar
      schrieb am 30.12.11 15:56:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.533.728 von invest2002 am 30.12.11 15:00:35noch ein nachtrag: natürlich wird der antrag erst nach dem ausdrucken unterschrieben


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