Timburgs Langfristdepot - Start 2012 (Seite 2711)
eröffnet am 16.03.12 05:51:51 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 56.699.087 von Camelita am 12.01.18 15:52:23Ich habe das 3000er Beispiel für deine Halbtagskraft mit Steuerklasse 1 gemacht.
Das mit 50000 habe ich auch berechnen lassen, das war genauso falsch.
Aber bei dir sind anscheinend alles Halbtagskräfte und das am besten dann noch mit einem versteuerbaren Einkommen über 100.000
Ich gehe vom durchschnittlichen Single und vom durchschnittlichen Ehepaar aus.
Das mit 50000 habe ich auch berechnen lassen, das war genauso falsch.
Aber bei dir sind anscheinend alles Halbtagskräfte und das am besten dann noch mit einem versteuerbaren Einkommen über 100.000
Ich gehe vom durchschnittlichen Single und vom durchschnittlichen Ehepaar aus.
egal, ich beende das hier, 1erhart hat mit allem Recht, fertig
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.698.811 von Camelita am 12.01.18 15:29:27
Nein, diesen Grenzsteuersatz von 31 % hast Du bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000,- €., also nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben etc.
Zitat von Camelita: bei 30000 brutto(single) hast du z.b. einen grenzsteuersatz von 31%
http://einkommensteuerrechner.com.de/Grenzsteuersatz.php
Nein, diesen Grenzsteuersatz von 31 % hast Du bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000,- €., also nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben etc.
sind denn die Grenzsteuersätze nicht massgeblich für die zusätzliche Besteuerung?
und warum schreibst du jetzt von Ehepaaren?
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.699.003 von Camelita am 12.01.18 15:45:29Du schreibst von Halbtagskräften, bringst dann 2 vollkommen falsche Steuersätze bei 30000 und bei 50000 und jetzt kommst du mit den Grenzsteuersätzen.
Bei rund 75000 zu versteuerndem Einkommen wurden 2016 ungefähr genau die 25% getroffen bei einem Ehepaar ohne Kinder.
Bei rund 75000 zu versteuerndem Einkommen wurden 2016 ungefähr genau die 25% getroffen bei einem Ehepaar ohne Kinder.
quellen
also wenn es so kommt und noch quellesteuer oben drauf kommt, wo man sich schwer "tut" die wieder einzutreiben, dann hast du nachher von 1 euro dividende noch 30 cent über , wobei da von dividenden ja bisher nix steht
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.698.931 von 1erhart am 12.01.18 15:39:45Man sollte schon über das gleiche reden:
zu verst. Einkommen vs. Bruttolohn und
druchschnittl. Steuersatz ggü. Grenzsteuersatz.
30000 Brutto ergeben ca. 24500 zu verst. Einkommen.
Daraus 3709€ Steuer = 15,14% durchschnittlicher Satz, aber
28,59% Grenzsteuersatz.
zu verst. Einkommen vs. Bruttolohn und
druchschnittl. Steuersatz ggü. Grenzsteuersatz.
30000 Brutto ergeben ca. 24500 zu verst. Einkommen.
Daraus 3709€ Steuer = 15,14% durchschnittlicher Satz, aber
28,59% Grenzsteuersatz.
Grenzsteuersatz 2017
Übersicht zu den ESt-Grenzsteuersätzen 2017:
1) bis 8.820 Euro: Grenzsteuersatz 0%
2) von 8.821 Euro bis 54.058 Euro: von 14% auf 42% steigender Grenzsteuersatz
3) von 53.666 Euro bis 256.303 Euro: Grenzsteuersatz 42%
4) ab 256.304 Euro: Grenzsteuersatz 45%
Übersicht zu den ESt-Grenzsteuersätzen 2017:
1) bis 8.820 Euro: Grenzsteuersatz 0%
2) von 8.821 Euro bis 54.058 Euro: von 14% auf 42% steigender Grenzsteuersatz
3) von 53.666 Euro bis 256.303 Euro: Grenzsteuersatz 42%
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