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    Vermögen in Griechenland nach Deutschland retten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.05.12 13:26:04 von
    neuester Beitrag 18.05.12 21:02:42 von
    Beiträge: 28
    ID: 1.174.309
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      schrieb am 17.05.12 13:26:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich versuche mein Anliegen so kompakt und präzise wie möglich zu schildern und bitte darum, dass sich jemand mit Ahnung hier äußert.

      Mein Vater besitzt ausschließlich die griechische Staatsbürgerschaft (meine Mutter ist Deutsche) und er möchte einen niedrigen 6-stelligen Eurobetrag aus Griechenland nach Deutschland in Sicherheit bringen. Wir leben alle in Deutschland und er hält sich im Jahr für max. 4 Monate am Stück in Griechenland auf; wenn er in Deutschland ist, arbeitet er auf 400 Euro Basis, bezieht aber noch keine Rente.
      Meine Idee ist, dass er bei einer deutschen Direktbank (z.B. comdirect) ein Konto eröffnet und es darauf überweist; für einen guten Zinssatz kann er bei einem Tages-/Festgeldanbieter (mit entsprechender Einlagensicherung) zusätzlich ein Konto eröffnen.

      Meine Fragen:
      1.) Wenn ein Ausländer ein Konto eröffnen möchte, ist soweit ich weiß eine Meldebescheinigung nötig. Würde er die bekommen?
      2.) Die gewonnenen Zinsen würden den Sparerfreibetrag von 801 Euro übersteigen. So wie ich das verstehe (bitte korrigiert mich ggf.) kann er theoretisch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und vorlegen, solange er mit dem Geld aus dem 400-Euro-Job und den Zinsen den jährlichen Grundfreibetrag von derzeit 8004 Euro nicht übersteigt. Gilt der Sparerfreibetrag bzw. die Nichtveranlagungsbescheinigung auch für Ausländer?
      3.) Meint ihr die deutsche/griechische Steuerbehörde würde unter diese Konstellation Probleme machen?

      Vielen Dank für Eure Mühe und Hilfe!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 13:57:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich meine dazu:

      NV-Bescheinigung und Sparerfreibetrag gelten nur für unbeschränkt
      einkommensteuerpflichtige Personen (also mehr als 6 Monate Aufenthalt
      im Inland).
      Kontoeröffnung durch Ausländer ohne Probleme möglich.Meldebescheinigung
      bzw.Aufenthaltsbescheinigung wird er bekommen.
      Aber: Wie soll diese Summe außer Landes gerbracht werden?
      Ob die griechische Hausbank deines Vaters im Hinblick auf die
      doch rel.hohe Summe und der derz.Situation,die Steuerbehörde
      einschaltet kann ich nicht beurteilen.Hier müssten vor Ort
      Informationen gesamelt werden.
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 14:08:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke für die Antwort, oscarello.

      Also er hält sich für 8 Monate am Stück in Deutschland auf (gemeinsame Wohnung mit meiner Mutter auf ihren Namen) und ist im Sommer für ca. 4 Monate im Krisenland.

      Er würde das Geld auf das Direktbank-Konto in DE überweisen (die Zinsen in GR sind zwar traumhaft, aber die sind nicht ohne Grund so hoch...). Einerseits sind beide Länder in der EU, andererseits klingt die Konstellation, die ich oben geschildert habe zu schön um wahr zu sein.

      Vielleicht äußert sich noch jemand, der Genaueres weiß...
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 14:41:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wieso will er denn das Geld aus Griechenland rausholen?
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 14:56:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von Mondbewohner: Wieso will er denn das Geld aus Griechenland rausholen?


      Zwei Gründe:
      - Bei einem Austritt aus der Euro-Zone, würde das Geld bei der gr. Bank in die neue Währung umgerechnet werden und dabei würde man vermutlich einen hohen Wertverlust erleiden.
      - Wenn die gr. Bank pleite ginge, gibt es zwar den gesetzlichen Einlagensicherungsfonds von bis zu 100.000 Euro, nur wenn dieser Topf leer ist (und das dürfte vermutlich der Fall sein), kann's auch kein Geld geben (und selbst wenn, so verliert man alles > 100.00 Euro, da es IMHO keinen erweiterten, freiwilligen Einlagensicherungsfonds wie in DE gibt).

      Bleibt aber bitte beim Thema, sonst entartet der Thread. ;)

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      Avatar
      schrieb am 17.05.12 14:57:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von euro-newbie: Hallo,



      Meine Idee ist, dass er bei einer deutschen Direktbank (z.B. comdirect) ein Konto eröffnet und es darauf überweist; für einen guten Zinssatz kann er bei einem Tages-/Festgeldanbieter (mit entsprechender Einlagensicherung) zusätzlich ein Konto eröffnen.

      Meine Fragen:
      1.) Wenn ein Ausländer ein Konto eröffnen möchte, ist soweit ich weiß eine Meldebescheinigung nötig. Würde er die bekommen?
      2.) Die gewonnenen Zinsen würden den Sparerfreibetrag von 801 Euro übersteigen. So wie ich das verstehe (bitte korrigiert mich ggf.) kann er theoretisch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und vorlegen, solange er mit dem Geld aus dem 400-Euro-Job und den Zinsen den jährlichen Grundfreibetrag von derzeit 8004 Euro nicht übersteigt. Gilt der Sparerfreibetrag bzw. die Nichtveranlagungsbescheinigung auch für Ausländer?
      3.) Meint ihr die deutsche/griechische Steuerbehörde würde unter diese Konstellation Probleme machen?

      Vielen Dank für Eure Mühe und Hilfe!


      Ich lebe in einer ähnlichen Konstellation und kenne mich ein wenig aus:

      1. Steuerlich:
      Dein Vater ist unbeschränkt steuerpflichtig, weil er zusammen mit Deiner Mutter in D. einen Wohnsitz hat. Die Staatsangehörigkeit ist vollkommen unbedeutend für diese Frage, ebenso die Tatsache, daß er sich für vier Monate in GR aufhält (selbst wenn er dort über ein Haus = Wohnsitz) verfügen würde.
      Das siehst Du auch daran, daß Dein Vater, sofern er eine Steuererklärung abgibt, mit Deiner Mutter gemeinsam veranlagt wird.

      2. Konteneröffnung Direktbank
      Ich habe mich auch mit der Frage beschäftigt und mehrere Direktbanken entsprechend angeschrieben.
      Fast alle sind bereit, bei einem beschränkt Steuerpflichtigen, d.h. einer Person, die keinen Wohnsitz im Inland hat, ein Konto zu eröffnen. Schwierigkeiten ergeben sich in diesen Fällen nur bei der Legitimationsprüfung, weil diese nach gegenwärtigem Stand nicht von den deutschen Konsulaten vorgenommen werden dürfen.
      Da Ihr aber einen Wohnsitz in D. habt und nicht unbeschränkt steuerpflichtig seid, ergeben sich absolut keine Hindernisse. Dein Vater kann auf ganz normalen Weg - er hat ja eine Niederlassungserlaubnis oä und seinen gr. Paß - ein Konto/Depot eröffnen.

      3. Informationsaustausch mit GR
      Im Rahmen der EU gibt es einen Informationsaustausch der einzelnen Länder. Der funktioniert von gut (NL, A, F) über schlecht (I, E) bis fast überhaupt nicht (GR).
      Um ganz offen zu sein:
      Wenn es sich um "weißes" Geld handelt, gibt es keine Probleme, weil innerhalb der EU ein freier Kapitalverkehr vereinbart wurde.
      Liegt "schwarzes" Geld vor, könnte (Konjunktiv) die Sache anders aussehen.
      Hier mußt Du selbst entscheiden - Näheres per PN.

      lalin1972
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 15:38:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke lalin.
      Gleich eins vorweg: es ist legal erwirtschaftetes und korrekt deklariertes Geld, daher auch der besonders große Wunsch, es in Sicherheit zu bringen.

      Der Knackpunkt ist nun, ob Sparerfreibetrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung auch für Ausländer gelten. Da Du geschrieben hast, dass mein Vater in DE unbeschränkt steuerpflichtig ist, denke ich, dass diese beiden Regelungen auch für ihn gelten würden. Daraus ergeben sich zwei neue Fragen:

      1.) Angenommen sein jährliches Gesamteinkommen liege bei 8004 Euro. Dann würde er auf die Zinsen keine Steuern zahlen müssen - nach deutschem Recht also legal. Würde es in diesem Fall Probleme mit der gr. Steuerbehörde geben?
      2.) Angenommen er würde mit evtl. vorhandenen Gewinnen aus einer Obstplantage in GR jährlich die 8004 Euro rechnerisch übersteigen. Müsste er diese Gewinne in Deutschland angeben oder betrifft das die NV-Bescheinigung nicht?

      Damit keine Missverständnisse aufkommen: genauso wie wir unsere Pflichten wahrnehmen, möchten wir auch unsere Rechte wahrnehmen.

      Danke für Eure Hilfe!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 15:40:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.177.948 von euro-newbie am 17.05.12 15:38:31Ich glaube, das ist genau der Grund, weshalb Griechenland pleite ist.:cry:
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 15:45:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von sukraman: Ich glaube, das ist genau der Grund, weshalb Griechenland pleite ist.:cry:


      Was? Seine Rechte und Pflichten wahrzunehmen oder sein Geld ins Ausland zu retten?

      Bei letzterem stimme ich Dir zu. Es ist zwar juristisch im Grünen, allerdings moralisch fraglich, da das den Abwärtstrend des Landes nur beschleunigt. Nur bekommt man keinen Orden, wenn man sein Geld dortlässt und im Pleitefall leer ausgeht, sondern wird dann als Dummkopf tituliert. Würdest Du dein Geld etwa nicht retten?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 16:18:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.177.358 von euro-newbie am 17.05.12 13:26:04Hätte ich Geld in Griechenland auf der Bank, würde ich es sofort auf das Konto einer Person meines Vertrauens überweisen (Deutschland oder wohin auch immer).

      Dann kann man sich immer noch Gedanken über die Formalitäten machen.

      Wenn in Griechenland umgestellt wird, dann ohne Ankündigung von heute auf morgen. Die Banken werden ganz einfach zu gesperrt und dann geht nichts mehr. Mir wäre das Risiko abzuwarten viel zu groß.

      Warum sollte man sein Geld der Griechischen Staatsmafia opfern?
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 16:31:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.177.965 von euro-newbie am 17.05.12 15:45:30Ist ein legitimes Anliegen.
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 17:52:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von euro-newbie: Danke lalin.
      Gleich eins vorweg: es ist legal erwirtschaftetes und korrekt deklariertes Geld, daher auch der besonders große Wunsch, es in Sicherheit zu bringen.

      Der Knackpunkt ist nun, ob Sparerfreibetrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung auch für Ausländer gelten. Da Du geschrieben hast, dass mein Vater in DE unbeschränkt steuerpflichtig ist, denke ich, dass diese beiden Regelungen auch für ihn gelten würden. Daraus ergeben sich zwei neue Fragen:

      1.) Angenommen sein jährliches Gesamteinkommen liege bei 8004 Euro. Dann würde er auf die Zinsen keine Steuern zahlen müssen - nach deutschem Recht also legal. Würde es in diesem Fall Probleme mit der gr. Steuerbehörde geben?
      2.) Angenommen er würde mit evtl. vorhandenen Gewinnen aus einer Obstplantage in GR jährlich die 8004 Euro rechnerisch übersteigen. Müsste er diese Gewinne in Deutschland angeben oder betrifft das die NV-Bescheinigung nicht?

      Damit keine Missverständnisse aufkommen: genauso wie wir unsere Pflichten wahrnehmen, möchten wir auch unsere Rechte wahrnehmen.

      Danke für Eure Hilfe!


      1.Jährl. Gesamteinkommen kann WESENTLICH über 8004.-- EUR liegen.
      Man muß also unterscheiden zwischen
      -Gesamtbetrag dsr Einkünfte und
      2.zu versteuerndes Einkommen 8004.-- EUR
      denn: bis zu einem zvE v.8004.-- ist keine tarifliche EK-Steuer zu zahlen.

      Wenn der Vater in D unbeschränkt EK-pflichtig ist (jetzt auf einmal,denn
      vorher waren es nur 4 Monate),müssen selbstverständlich alle Einkünftre
      (Welteinkommen!!!) deklariert werden,wobei ber. eine gezahlte ausl.Steuer
      berücksichtigt wird.
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 18:00:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zitat von oscarello: Wenn der Vater in D unbeschränkt EK-pflichtig ist (jetzt auf einmal,denn vorher waren es nur 4 Monate), ...


      Ich hatte doch geschrieben, dass er sich für 8 Monate in Deutschland aufhält und für 4 Monate in Griechenland. Lalin meinte daraufhin, dass mein Vater trotz des 4-monatigen Aufenthaltes in GR dennoch unbeschränkt in DE steuerpflichtig ist. Daher verstehe ich das "jetzt auf einmal" nicht ganz...
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 18:13:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zitat von euro-newbie:
      Zitat von oscarello: Wenn der Vater in D unbeschränkt EK-pflichtig ist (jetzt auf einmal,denn vorher waren es nur 4 Monate), ...


      Ich hatte doch geschrieben, dass er sich für 8 Monate in Deutschland aufhält und für 4 Monate in Griechenland. Lalin meinte daraufhin, dass mein Vater trotz des 4-monatigen Aufenthaltes in GR dennoch unbeschränkt in DE steuerpflichtig ist. Daher verstehe ich das "jetzt auf einmal" nicht ganz...


      entschuldigung,habe falsch gelesen. 4 Monate GR, 8 Monate D =
      unbeschränkt EKSt.-pflichtig.
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 19:04:35
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zitat von oscarello: entschuldigung,habe falsch gelesen. 4 Monate GR, 8 Monate D = unbeschränkt EKSt.-pflichtig.


      Kein Problem, kann ja mal vorkommen. ;)
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 20:38:42
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich würde dieses Vermögen einfrieren und enteignen.Das ist mein voller ERNST!Auch die Vermögen der Millionäre und Milliardäre.Alles ENTEIGNEN!Schulden wären zichfach zurückgezahlt und Gr. mehr als saniert.

      Aber wieso den reichen etwas nehmen?Nehmen wir es lieber den armen Menschen die sich das Geld nicht ins Ausland schaffen können!
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 21:03:28
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.177.358 von euro-newbie am 17.05.12 13:26:04Ich wuerde mir an Stelle deines Vaters keine Gedanken ueber Zinshoehen machen, sondern nur an den Kapitalerhalt (bzw. -transfer) denken.

      Die Meldegrenze fuer SEPA-Ueberweisungen in der EU betraegt 12.500 Euro. Damit koennte dein Vater rasch beginnen, warum nicht sofort auf ein Konto von deiner Mutter oder von dir? Innerhalb von 24 Stunden sollte das Geld gut geschrieben sein. Ich weiss allerdings nicht, ob man mehrere SEPA-Ueberweisungen gleichzeitig oder in kurzen Abstaenden taetigen kann.
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 22:20:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Gragor: BILD dir deine Meinung oder einfach nur KPD?

      @EL_Matador: Ist das wirklich so ein gute Idee, das Geld auf das Konto eines Verwandten zu überweisen; ich meine der Staat könnte dann (absolut berechtigt) annehmen, dass da jemand die Erbschafts-/Schenkungssteuer umgehen möchte...?

      Ich denke mal, dass noch Zeit bis mind. 15.06. bleibt. Immer mehr Politiker in den wichtigen EU-Staaten nehmen das Wort "Austritt" in den Mund und das dient IMHO dazu, die Europäer mental auf diesen "D-Day" vorzubereiten.

      P.S. Danke an alle, die seriöse Beiträge schreiben und keinen Unsinn posten. Ich habe bereits geschrieben, dass das Geld ehrlich verdient und korrekt deklariert wurde. Weder sind wir Millionäre noch irgendwelche Nutznießer von Subventionen/Hilfsgeldern!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 22:30:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.179.647 von euro-newbie am 17.05.12 22:20:21Ich würde keine Zeit verlieren wollen und morgen ein Girokonto bei einer Deutschen oder besser bei einer Schweizer Bank eröffnen und das Geld unverzüglich darauf überweisen. Wieso sollte es ein formales Problem geben wenn das Geld weiss ist? Kannst doch machen mit dem Geld was Du willst.
      Avatar
      schrieb am 17.05.12 22:43:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      Zitat von lexor: Ich würde keine Zeit verlieren wollen und morgen ein Girokonto bei einer Deutschen oder besser bei einer Schweizer Bank eröffnen und das Geld unverzüglich darauf überweisen. Wieso sollte es ein formales Problem geben wenn das Geld weiss ist? Kannst doch machen mit dem Geld was Du willst.


      Bei einer deutschen Bank ist es gut aufgehoben, man ist ja heimatverbunden. :)

      Es ging hauptsächlich um das Eröffnen eines Kontos in DE für Ausländer sowie die Versteuerung der Zinserträge.
      Da - wie ich nun weiß - mein Vater uneingeschränkt in DE steuerpflichtig ist und dann hier alle Steuern abführen wird, wird er auch keine Probleme mit der Steuerbehörde in GR haben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 08:45:40
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.179.647 von euro-newbie am 17.05.12 22:20:21Weder noch, eher vernünftige Demokratie.Denn alles andere was momentan geschieht ist Antidemokratisch.

      Ich wetter mit dir eine Mehrheit der Europäischen Bevölkerung würden hinter meiner Meinung stehen.

      ERGO?DEMOKRATIE!

      Die REICHEN schützen und die "Normalen" schröpfen ist durch und durch antidemokratisch.....Anti-Sozial!Asozial!
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 09:26:15
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich denke Du vermischt hier die Dinge. Es gibt viele Griechen, die vor allem in der Schweiz über soviel schwarzes Geld verfügen, dass sie die gr. Schulden zweimal zurückzahlen könnten. Dieses Geld muss man ohne Frage sicherstellen und die Leute zu hohen Gefängnisstrafen verurteilen.
      Ich traue mich aber wetten, dass Griechenland nach ein paar Jahren wieder de facto zahlungsunfähig wäre, da man nur die Symptome, aber nicht die Ursachen bekämpft hätte.

      Korrupter und aufgeblähter Beamtenapparat, kaputtes und ineffizientes Bildungs-, Gesundheits-, Renten-, Wirtschafts- und Militärsystem, ... In der Krisenzeit hat man daran herzlich wenig geändert und im Grunde genommen nur ein paar Leute rausgeworfen sowie die Renten gekürzt. Dann gibt es auch manchmal so medienwirksame Aktionen wie falsche Blinde zu überführen, die zwar in der Summe einen Rentenschaden von einigen Millionen verursachen, aber angesichts von 300 Milliarden Euro + x an Staatsschulden sind das peanuts!

      Unser Geld ist wie bereits mehrfach geschrieben ehrlich verdient und wird auch im entsprechenden EU-Land versteuert. Mit welchem Recht sollte man dieses Geld beschlagnahmen? Dann sollte man Dein Erspartes ebenfalls beschlagnahmen, um den deutschen Schuldenberg von > 2 Billionen Euro zu dezimieren!
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 09:37:04
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.179.740 von euro-newbie am 17.05.12 22:43:35Ich bin mir nicht sicher, ob ich etwas überlesen habe ....

      trifft es zu, dass deine Eltern beständig und in Zugewinngemeinschaft verheiratet sind ?

      Dann wäre es für mich das normalste der Welt, wenn deine Eltern ein und/oder Konto haben - also ein Konto des Ehepaares.

      Auf dieses Konto würde ich dann die gewünschte Überweisung ausführen.

      Und ehrlich gesagt, wundert mich, dass es ein derartiges Konto deiner Eltern nicht zu geben scheint ?

      Wohin wurde dann bisher das Einkommen deines Vaters hier in D überwiesen ?

      Auch wenn die Aussage von Gragor nicht gefällt, zielt sie auf etwas grundsätzliches : Ist ein Staat überschuldet, dann hat seine Bevölkerung entweder zu wenig Steuern gezahlt oder auf zu großem Fuß gelebt. - Abgesehen von extremsten Umständen wie Krieg von derer Art Griechenland zum Glück nicht betroffen war / ist. Die Griechen haben über das letzte Jahrzehnt pro Kopf 30.000.-Euro über Staatsschulden Geld verprasst und nun sollen andere Länder für diese Auswüchse herhalten - ist das gerecht ?
      Aber nach wie vor fließt das Geld in´s Militär, in´s Ausland aber Staatsvermögen bleibt unangetastet, während dieses in Deutschland schon längst in Teilen verbraucht wurde. Insofern denke ich, dass über eine Sondersteuer in Höhe von 25% auf alle Vermögen und/oder Auflösung von Staatsvermögen endlich mal ernsthaft nachgedacht und deren Umsetzung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln sichergestellt werden muss.
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 10:01:01
      Beitrag Nr. 24 ()
      Das Geld was mein Vater verdient (400-Euro-Basis) wird auf das Konto meiner Mutter überwiesen (ein gemeinsames Konto haben sie nicht) und sie hat es ihm dann ausgezahlt. Er dachte immer ein Konto würde zu viel an Gebühren kosten und hat uns erst jetzt mit der zugespitzten Krise danach gefragt und so von Direktbanken erfahren. Es gibt aber soweit ich weiß genug Ehepaare, die auf ein gemeinsames Konto verzichten - wohl abhängig von Kultur und/oder Jahrgang.
      Wir sind jetzt aber gerade dabei ein Konto für meinen Vater zu eröffnen (PostIdent und Meldebescheinigung bereits erledigt) und das geht erfahrungsgemäß ziemlich flott.

      Jetzt mal ganz ehrlich: die griechische Krise lässt sich nicht lösen. Die dortige Mentalität ist für Armut und Chaos prädestiniert. Griechenland hätte nach so vielen Jahren EU-Zugehörigkeit und Subventionen eine "Niederlande des Südens" sein können: ein relativ kleines Land mit einer starken Wirtschaft. Stattdessen ist das Geld in die Taschen von Politikern und deren Vertrauten geflossen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 15:21:27
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.180.892 von euro-newbie am 18.05.12 10:01:01Wenn dein Vater in Deutschland steuerpflichtig ist, hätte er die Zinsen aus Griechenland auch in Deutschland angeben und versteuern müssen.

      Welteinkommensprinzip.

      Man kann nicht nur in der Schweiz steuern hinterziehen.

      Ich würde mich mal in dieser Richtung kundig machen. Eventuell hat dein Vater schon ein Problem am Hals.
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 18:11:00
      Beitrag Nr. 26 ()
      Zitat von barabo: Ich bin mir nicht sicher, ob ich etwas überlesen habe ....

      trifft es zu, dass deine Eltern beständig und in Zugewinngemeinschaft verheiratet sind ?

      Dann wäre es für mich das normalste der Welt, wenn deine Eltern ein und/oder Konto haben - also ein Konto des Ehepaares.

      Auf dieses Konto würde ich dann die gewünschte Überweisung ausführen.

      Und ehrlich gesagt, wundert mich, dass es ein derartiges Konto deiner Eltern nicht zu geben scheint ?

      Wohin wurde dann bisher das Einkommen deines Vaters hier in D überwiesen ?

      Auch wenn die Aussage von Gragor nicht gefällt, zielt sie auf etwas grundsätzliches : Ist ein Staat überschuldet, dann hat seine Bevölkerung entweder zu wenig Steuern gezahlt oder auf zu großem Fuß gelebt. - Abgesehen von extremsten Umständen wie Krieg von derer Art Griechenland zum Glück nicht betroffen war / ist. Die Griechen haben über das letzte Jahrzehnt pro Kopf 30.000.-Euro über Staatsschulden Geld verprasst und nun sollen andere Länder für diese Auswüchse herhalten - ist das gerecht ?
      Aber nach wie vor fließt das Geld in´s Militär, in´s Ausland aber Staatsvermögen bleibt unangetastet, während dieses in Deutschland schon längst in Teilen verbraucht wurde. Insofern denke ich, dass über eine Sondersteuer in Höhe von 25% auf alle Vermögen und/oder Auflösung von Staatsvermögen endlich mal ernsthaft nachgedacht und deren Umsetzung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln sichergestellt werden muss.




      kleiner Exkurs:

      ob Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung oder Gütergermeinschaft:

      Man kann IMMER ein GEMEINSCHAFTSKONTO bei der Bank eröffnen.
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 20:08:42
      Beitrag Nr. 27 ()
      Zitat von betterthantherest: Wenn dein Vater in Deutschland steuerpflichtig ist, hätte er die Zinsen aus Griechenland auch in Deutschland angeben und versteuern müssen.

      Welteinkommensprinzip.

      Man kann nicht nur in der Schweiz steuern hinterziehen.

      Ich würde mich mal in dieser Richtung kundig machen. Eventuell hat dein Vater schon ein Problem am Hals.


      Er arbeitet auf 400-Euro-Basis und das Geld auf der griechischen Bank wird dort versteuert. Deutschland und Griechenland haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, warum sollte das dann problematisch sein?
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 21:02:42
      Beitrag Nr. 28 ()
      Zitat von euro-newbie:
      Zitat von betterthantherest: Wenn dein Vater in Deutschland steuerpflichtig ist, hätte er die Zinsen aus Griechenland auch in Deutschland angeben und versteuern müssen.

      Welteinkommensprinzip.

      Man kann nicht nur in der Schweiz steuern hinterziehen.

      Ich würde mich mal in dieser Richtung kundig machen. Eventuell hat dein Vater schon ein Problem am Hals.


      Er arbeitet auf 400-Euro-Basis und das Geld auf der griechischen Bank wird dort versteuert. Deutschland und Griechenland haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, warum sollte das dann problematisch sein?


      So ich habe mit ihm telefoniert und wurde dabei zu meinem Erstaunen aufgeklärt:
      Er war früher bei einem Steuerberater und weiß seitdem, dass in der Einkommensteuererklärung sämtliche im Ausland angefallene Zinsen angegeben werden müssen, wobei zwar keine doppelte Besteuerung stattfindet, allerdings muss man noch den "deutschen Differenzbetrag" zahlen, also wenn z.B. in GR der Steuersatz auf Zinsen 5% ist, muss man in DE den restlichen Betrag zahlen, um auf 25% + Soli zu kommen.
      Denke mal das stimmmt so, es klingt zumindest plausibel (wenngleich trotzdem ärgerlich, dass man nicht von einem evtl. niedrigeren Zinssatz im Ausland profitiert).

      Ich wohne schon seit einigen Jahren nicht mehr zuhause und umso erstaunter (und froh) bin ich, dass er alles richtig gemacht hat.


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