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    Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.11.12 20:23:37 von
    neuester Beitrag 12.11.12 23:48:25 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.177.701
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      schrieb am 08.11.12 20:23:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich bin bitte auf Eure Mithilfe hinsichtlich der Bewertung von Unternehmen angewiesen, wenn diese überkreuz Anteile an verbundenen Unternehmen halten. Dabei möchte ich nicht ausschließen, daß es im Internet geeignete Beispiele gibt. Ich habe bisher leider nichts passendes gefunden. Das kann aber wie Ihr gewiß aus eigener Erfahrung wißt, lediglich am nicht bekannten richtigen Suchbegriff liegen.

      Einfaches Ausgangsbeispiel: (Wenn es nicht einfach genug ist oder hier und da abgeändert werden müßte / sollte, dann teilt das bitte mit.)

      Die A-AG ist an der B-AG beteiligt und umgekehrt ist auch die B-AG an der A-AG beteiligt:

      Bilanzen zum 01.01.2011:

      Aktiva               Bilanz A-AG              Passiva
      Bank 9.000.000 | Eigenkapital 10.000.000
      Beteiligung B-AG 1.000.000 |
      Summe 10.000.000 | 10.000.000

      Die A-AG hat von der B-AG 1.000.000 Aktien zu 1 Euro je Aktie erworben.
      Das Stammkapital der B-AG ist in 10.000.000 Aktien aufgeteilt.


      Aktiva Bilanz B-AG Passiva
      Bank 8.000.000 | Eigenkapital 10.000.000
      Beteiligung A-AG 2.000.000 |
      Summe 10.000.000 | 10.000.000

      Die B-AG hat von der A-AG 2.000.000 Aktien zu 1 Euro je Aktie erworben.
      Das Stammkapital der A-AG ist in 10.000.000 Aktien aufgeteilt.


      Bilanzen zum 31.12.2011:

      Aktiva Bilanz A-AG Passiva
      Bank 11.000.000 | Eigenkapital 10.000.000
      Beteiligung B-AG 1.000.000 | Gewinn 2.000.000
      Summe 12.000.000 | 12.000.000



      Aktiva Bilanz B-AG Passiva
      Bank 9.000.000 | Eigenkapital 10.000.000
      Beteiligung A-AG 2.000.000 | Gewinn 1.000.000
      Summe 11.000.000 | 11.000.000



      Beide AGs seien nicht börsennotiert. Deshalb existieren keine Börsenkurse.

      Die Jahresüberschüsse seien erzielt worden, ohne daß es Leistungen zwischen A-AG und B-AG gegeben hätte.

      Auf dieser Basis: Wie würdet Ihr die A-AG und die B-AG bewerten? Die Problematik besteht m. E. darin, daß die Bewertung einer der beiden AGs Auswirkungen auf die Bewertung der anderen AG hat und umgekehrt. Das muß nicht zwingend in der Bilanz Niederschlag finden, aber in der Bewertung der beiden Unternehmen bspw. dann, wenn man Aktien einer der beiden AGs erwerben wollte.

      Im Voraus vielen Dank für Eure Einschätzungen.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 12.11.12 23:48:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo zusammen,

      dieses Thema beschäftigt mich ernsthaft.

      Wer keine Zeit findet, seine Einschätzung zu meinem angeführten Beispiel geben zu können, kann auch gerne ein Stichwort hinterlassen oder einen Link, wo der Sachverhalt beleuchtet wird.

      Ich bin gerne bereit, mir die Thematik autodidaktisch zu erschließen.

      Gruß

      Silberpfeil


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