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    Hausverkauf innerhalb der Familie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.01.13 13:04:29 von
    neuester Beitrag 07.01.13 07:42:44 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.178.665
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      Avatar
      schrieb am 06.01.13 13:04:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammen,

      ich will demnächst das Haus meines Bruders kaufen. Dieses ist aktuell mit Darlehen in Höhe von ca. 198. T€ belastet.
      Kann ich den Kaufpreis niedriger ansetzen um die Grunderwerbssteuer und die Notarkosten zu sparen z. B. KP ca. 175T€ oder ist das rechtlich nicht möglich?


      Ich habe hierzu im Netz leider nichts finden können und würde mich über Antworten, Anregungen und Ideen sehr freuen.

      Die Finanzierung wurde in 2010 abgeschlossen zu durchschnittlich 4,10 % Sollzinsen, aktuell liegt man ja bei knapp 2,22 % für 10 jährige Zinsbindung.

      Lt. der finanzierenden PSD Bank besteht diese auf eine Vorfälligkeitsentschädigung!!!
      Hierzu habe ich von mehreren Freunden gehört, dass diese lt. einem BGH Urteil beim Hausverkauf nicht mehr anfällt, leider konnte ich hierzu kein aktuelles Urteil zu finden.

      Habt ihr hier ebenfalls Ideen, Hinweise wo, oder an wen ich mich diesbezüglich wenden kann?

      Schon mal vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag aus dem verregneten Norden wünsche ich Euch.

      Gruß

      Rob
      Avatar
      schrieb am 06.01.13 13:32:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie hoch ist der Verkehrswert?
      Es kann m.E.nicht sein,daß eine Grundschuld mit fasst 200 TEUR
      im Grundbuch (Abt.III) eingetragen ist,und das Haus für 175TEUR
      als notariellen Kaufpreis ansetze.Der Beleihungswert bei Banken
      uns Sparkassen b eträgt i.d.R. 60-80% des Verkehrswertes.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.01.13 13:44:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wegen der Vorfälligkeitsentschädigung, such mal hier nach "Vorfälligkeitsentschädigung" bzw. "Vorfälligkeitsentschädigung Hauskauf":
      http://www.frag-einen-anwalt.de/

      Evtl. findest du dort ja einen vergleichbaren Fall und eine halbwegs sichere Auskunft.

      Zu dem Rest kommt hier bestimmt noch von anderen Seiten was.

      Gruß aus dem ebenfalls verregneten Norden :(
      Aktienklaus
      Avatar
      schrieb am 06.01.13 14:47:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sofern ist weiss, fällt unter nahen Angehörige KEINE Grunderwerbsteuer an.

      http://www.juraforum.de/lexikon/grunderwerbsteuerpflicht
      Avatar
      schrieb am 06.01.13 15:03:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung......falls das Gebäude aktuell für eine Vermietung verwendet wird bzw. zukünftig auch, kann die Entschädigung steuerlich geltend gemacht werden.

      Ggf. zieh deinen Steuerberater zur Seite....

      Ich würde auch vorschlagen, VOR Ablösung des Gesamtdarlehen die vertraglich festgeschriebene Sondertilgung durchzuführen. (i.d.R. 8-10% der Vertragssumme)

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      Avatar
      schrieb am 06.01.13 15:20:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.986.987 von oscarello am 06.01.13 13:32:18Zur Grunderwerbsteuer:
      Dieser Vorfall ist grunderwerbsteuerfrei (§3 GrEStG)
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.01.13 17:38:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.987.180 von oscarello am 06.01.13 15:20:31hey, danke für die schnellen Rückmeldungen.
      Leider fällt doch Grunderwerbsteuer an, das es nicht in "gerader Linie" verkauft wird!
      Von Eltern auf die Kinder ok, von Bruder an Bruder leider nicht ok, somit zahlen und fröhlich sein.

      Das Haus hat einen Wert von ca. 200 T€ lt. Schätzung vom Finanzamt aus dem letzten Jahr. In der Zwischenzeit sind die Preise ja weiterhin gestiegen und mein Bruder hat noch einige Renovierungen durchgeführt.
      Was wäre denn, wenn ich als Kaufpreis 150 T€ vereinbare und gleichzeitig alle offenen Darlehen über ca. 198 T€ nach Absprache mit den finanzierenden Banken übernehme?

      Steht dann das Finanzamt bei mir vor der Tür?

      Fragen über Fragen, ich weiß es ist ein sehr spezieller Fall, deshalb gestaltet sich die Recherche im Netz auch so schwierig...

      Als zusätzliche Info, über die PSD Bank sind ursprünglich 100T€ finanziert worden sowie 30 T€ über die KfW und ein Modernisierungsdarlehen über weitere 75T€.
      Bei beiden Banken hatte mein Bruder bereits nachgefragt wegen der Übernahme der Darlehen, was bei entsprechender Bonität möglich ist.

      Danke und Gruß

      Rob
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.01.13 17:50:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.987.180 von oscarello am 06.01.13 15:20:31hey, danke für die schnellen Rückmeldungen.
      Leider fällt doch Grunderwerbssteuer an, da es sich hierbei nicht um einen Verkauf "in gerader Linie" handelt.
      Von Eltern auf die Kinder ok, von Bruder an Bruder nicht ok, somit heisst es zahlen und fröhlich sein.

      Zum besseren Verständnis, es wurden ursprünglich 100T€ über die PSD Bank finanziert, weitere 30T€ über die KfW und zusätzlich 75T€ als Modernisierungsdarlehen ebenfalls über die KfW.

      Das Finanzamt hatte im letzten Jahr den Wert des Hauses auf ca. 200T€ getaxt, in der Zwischenzeit sind die Hauspreise ja weiterhin gestiegen (Hamburger Speckgürtel) und mein Bruder hat noch einige Renovierungsarbeiten geleistet.

      Kann ich jetzt nicht einfach z.B.150T€ als Kaufpreis vereinbaren und gleichzeitig alle bestehenden Darlehen über ca. 198T€ übernehmen?
      Oder kommt dann das Finanzamt vorbei?

      Mein Bruder hat hierzu schon mit den finanzierenden Banken gesprochen und eine Übernahme der Darlehen ist bei entsprechender Bonität möglich.

      Fragen über Fragen, ich weiß dass es sich hierbei um einen sehr speziellen Fall handelt deshalb gestaltet sich die Suche im Netz auch so schwierig....

      Danke und Gruß

      Rob
      Avatar
      schrieb am 06.01.13 18:00:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.987.406 von Rob1977 am 06.01.13 17:38:02Möglich das das FA nachfragt oder auch nicht?

      Also ich bekam schon öfters Nachfragen ob neben dem Kaufpreis noch weitere Lasten übernommen wurden?

      Wenn nicht gleich könnte es auch später darauf kommen, dass es in diesem Fall um ein Teil der Grunderwerbsteuer geprellt wurde.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.01.13 19:25:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.987.448 von hannes24 am 06.01.13 18:00:27Denkst Du wirklich, dass Du hier eine verbindliche Antwort erhalten kannst? Mann, geh zum Steuerberater, das macht doch wohl am meisten Sinn....:keks:
      Avatar
      schrieb am 06.01.13 21:55:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von Rob1977: Hallo Zusammen,

      ich will demnächst das Haus meines Bruders kaufen. Dieses ist aktuell mit Darlehen in Höhe von ca. 198. T€ belastet.
      Kann ich den Kaufpreis niedriger ansetzen um die Grunderwerbssteuer und die Notarkosten zu sparen z. B. KP ca. 175T€ oder ist das rechtlich nicht möglich?


      Ich habe hierzu im Netz leider nichts finden können und würde mich über Antworten, Anregungen und Ideen sehr freuen.

      Die Finanzierung wurde in 2010 abgeschlossen zu durchschnittlich 4,10 % Sollzinsen, aktuell liegt man ja bei knapp 2,22 % für 10 jährige Zinsbindung.

      Lt. der finanzierenden PSD Bank besteht diese auf eine Vorfälligkeitsentschädigung!!!
      Hierzu habe ich von mehreren Freunden gehört, dass diese lt. einem BGH Urteil beim Hausverkauf nicht mehr anfällt, leider konnte ich hierzu kein aktuelles Urteil zu finden.

      Habt ihr hier ebenfalls Ideen, Hinweise wo, oder an wen ich mich diesbezüglich wenden kann?

      Schon mal vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag aus dem verregneten Norden wünsche ich Euch.

      Gruß

      Rob


      wo gibt es 2,22% für 10 Jahre??
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.13 00:00:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.987.962 von Hiobsbote am 06.01.13 21:55:00Wenn es eine Vollfinanzierung ist und auch wieder werden soll, sind die 4,1% schon gut.
      Die 2,22 % bekommt man nur mit entsprechender Bonität und genügend Eigenkapital.

      Eine Vorfälligkeitsentschädigung für knapp 8 Jahre ist hoch:
      http://www.test.de/Baudarlehen-Entschaedigung-bei-Kreditablo…

      Daher übernehme einfach den Kredit, wenn möglich, und zahle dafür keine Vorfälligkeitsentschädigung.
      http://www.test.de/Urteil-zu-Vorfaelligkeitsentschaedigung-B…

      Für die paar Tausender weniger Grunderwerbssteuer/Notarkosten würde ich das Risiko nicht eingehen,
      gerade auch weil das Finanzamt erst den Wert des Hauses geschätzt hat.
      Freu Dich, das Du keine Provision zahlen mußt ;)

      Die Küche kann man noch im Kaufvertrag eintragen, das senkt die Steuern.
      Außerdem ist es wichtig, das der Grundbucheintrag von sonstigen, dir unbekannten Lasten befreit ist
      und bei Kaufabschluß hoch genug ist, falls noch weitere Gelder für Umbaumaßnahmen benötigt werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.01.13 07:42:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.988.193 von Quantal am 07.01.13 00:00:14Zitat:Küche kann man im Kaufvertrag eintragen,
      das senkt Steuern.

      Wieso? Du weist doch garnienicht ob
      Eigennutzung oder Vermietung beabsichtigt.
      :confused:


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