Depotübertrag auf Kinder? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.01.13 21:40:37 von
neuester Beitrag 17.01.13 17:18:15 von
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Folgende Situation:
Der eigene Sparerfreibetrag ist ausgeschöpft.
Ist es steuerlich legitim wenn ich im Gewinn liegende Aktien auf das Depot meines Kindes (Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft) übertrage, dort verkaufe und das Geld anschließend wieder auf mein Konto transferiere?
Der eigene Sparerfreibetrag ist ausgeschöpft.
Ist es steuerlich legitim wenn ich im Gewinn liegende Aktien auf das Depot meines Kindes (Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft) übertrage, dort verkaufe und das Geld anschließend wieder auf mein Konto transferiere?
Eindeutig "Nein".
Siehe dazu auch Schreiben der OFD zu dem Thema.
Siehe dazu auch Schreiben der OFD zu dem Thema.
Eindeutig "Nein".
Siehe zu dem Thema auch dazu das Schreiben der OFD.
Siehe zu dem Thema auch dazu das Schreiben der OFD.
Man kann den Kindern die Gewinne in Form eines Nießbrauchrechtsvertrages überschreiben.
Der Vertrag kann begrenzt sein, z.B. auch die Dauer des Studiums.
Habe eine Wohnung, die Mietgewinn abwirtft.
Da habe ich die Nettoerträge der Wohnung auf meine beiden studierenden Kinder übertragen. Wenn sie beginnen, eigenes Geld zu verdienen, dann läuft der Vertrag aus.
Erklärtes Ziel des Vertrages ist, sie mit eigenen Einkünften zu versorgen.
Dass ich dabei Steuern spare, ist der
Nebeneffekt.
Der Vertrag kann begrenzt sein, z.B. auch die Dauer des Studiums.
Habe eine Wohnung, die Mietgewinn abwirtft.
Da habe ich die Nettoerträge der Wohnung auf meine beiden studierenden Kinder übertragen. Wenn sie beginnen, eigenes Geld zu verdienen, dann läuft der Vertrag aus.
Erklärtes Ziel des Vertrages ist, sie mit eigenen Einkünften zu versorgen.
Dass ich dabei Steuern spare, ist der
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